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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Begründung - öffentliches Interesse (§18.4.2AufentG od.§27.2 BeschV) https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1183390075 Beitrag begonnen von nasik am 02.07.2007 um 17:27:55 |
Titel: Begründung - öffentliches Interesse (§18.4.2AufentG od.§27.2 BeschV) Beitrag von nasik am 02.07.2007 um 17:27:55
Hallo,
mein Fall ist eigentlich schon längst bekannt bei info4alien Foren. Kurze Fassung: Mein Aufenthalt: §16 (noch Student), Absicht: Wechsel zu §18. Wir sind gerade dabei ein Schreiben an ABH zu erstellen, woraus ausgeht, dass mit meiner Einstellung bei der Firma ein öffentliches Interesse besteht und es besteht wirklich. Meine Frage: -hat jemand schon Erfahrungen mit "erstem Kontakt zu ABH" gehabt? -soll dieses erste Schreiben vielleicht von unserem Anwalt eingereicht werden? -in welcher Form soll das Schreiben geschrieben werden? -Welche Anlagen soll man anfügen? -Welche Argumente kann man für die Begründung des öffentlichen Interesses benutzen? -Was muss in meinem Fall nachgewiesen werden: §18.4.2AufentG oder §27.2 BeschV? Alle Antworten sind auch per PM möglich. Danke Vielen Dank im Voraus. :) |
Titel: Re: Begründung - öffentliches Interesse (§18.4.2AufentG od.§27.2 BeschV) Beitrag von Saxonicus am 02.07.2007 um 18:37:53 nasik schrieb am 02.07.2007 um 17:27:55:
Wer sagt das ? Zitat:
Entweder besteht es oder es besteht nicht ? |
Titel: Re: Begründung - öffentliches Interesse (§18.4.2AufentG od.§27.2 BeschV) Beitrag von inge am 02.07.2007 um 18:50:16
Evtl wäre noch interessant, WAS das für ein Job ist. Du hast ja ein ukr. BWL-Diplom, also sollte es mind. ein Job sein, für den man ein BWL-Diplom braucht (afaik, sonst wärst du in den Augen der AA gar nicht qualifiziert).
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Titel: Re: Begründung - öffentliches Interesse (§18.4.2AufentG od.§27.2 BeschV) Beitrag von Muleta am 02.07.2007 um 19:10:30 nasik schrieb am 02.07.2007 um 17:27:55:
das hiesige VG (naja, eine Kammer davon) hat dazu mal ausgeführt, dass das Interesse des Arbeitgebers an der Beschäftigung eines Ausländers nicht schon deshalb ein 'öffentliches' Interesse sei, weil mit diesem Arbeitnehmer Gewinne erwirtschaftet werden können und dann Steuern anfallen. Zudem würde auch kein vernünftig denkender Arbeitgeber unternehmenskritische Aufgaben an einen Studenten übertragen, insofern seien ernsthafte Schäden (z.B. Umsatz- oder gar Arbeitsplatzverluste) nicht glaubhaft. Und Du hast also eine bessere Story? Muleta P.S. die Person im o.g. Fall hat inzwischen eine NE § 19, aber die gab es nicht geschenkt. |
Titel: Re: Begründung - öffentliches Interesse (§18.4.2AufentG od.§27.2 BeschV) Beitrag von nasik am 02.07.2007 um 21:50:03
Ist noch jemand online, der eine Meinung dazu hat?
Welche Begründung ausser grösserer Firmenumsatz, Steuern kann man für das öffentliche Interesse angeben? Danke |
Titel: Re: Begründung - öffentliches Interesse (§18.4.2AufentG od.§27.2 BeschV) Beitrag von Mick am 02.07.2007 um 21:52:32 nasik schrieb am 02.07.2007 um 21:50:03:
Hi, wir sind nicht dafür da, Sachverhalte (öff. Int.) zu konstruieren. Da muss Dir schon selbst was einfallen. :closed |
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