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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1183050158 Beitrag begonnen von alexander am 28.06.2007 um 19:02:38 |
Titel: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von alexander am 28.06.2007 um 19:02:38
Hallo,ich besitze seit März 2007 die Bescheinigung des Daueraufenthalts für Unionsbürger oder Staatsangehörige des EWR.Ich will eine unselbständige Arbeit ausüben. Habe ich Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung oder nur auf eine 1 Jährige Arbeitsgenehmigung.
Gruß, Alexander |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von schweitzer am 28.06.2007 um 22:58:28
Guten Abend Alexander,
ich denke Du meinst die Freizügigkeitsbescheinigung - richtig? Wenn ja, gilt folgendes: Als Bürger aus einem neuen EU-Land unterliegst Du zunächst der eingeschränkten Freizügigkeit (für Rumänen bis 2013). Du brauchst deshalb für eine unselbständige Arbeit in jedem Fall eine Arbeitsgenehmigung von der Arbeitsagentur. Du müsstest dafür dort bereits ein konkretes Arbeitsangebot vorlegen. Dies würde dann ca, zwischen 4 - 6 Wochen lang der Vorrang- und Lohnprüfung unterzogen. Nur, wenn kein Bevorrechtigter (insbesondere ein Deutscher) für das von Dir vorgelegte Arbeitsangebot zur Verfügung steht und kein "Dumpinglohn" gezahlt wird, würdest Du die Arbeit bekommen. Erst nach insgesamt 12 Monaten Beschäftigung auf der Basis einer solchen Genehmigung würdest Du eine Arbeitsberechtigung-EU und damit völlige Freizügigkeit erhalten können. So ist die rechtliche Lage - wird Dich möglicherweise nicht begeistern, ist aber so. Wünsche Dir dennoch alles Gute. =schweitzer= |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von alexander am 28.06.2007 um 23:40:17
Hallo und Danke fürs Antwort.Die Sachbearbeiterin von der Ausländerbehörde hat mir was anderes gesagt.Ich bin seit Mai 2000 in Deutschland und habe erst 2,5 Jahre als Gastarbeitnehmer gearbeitet und dann bis sept2006 an der Uni studiert und im rahmen des Studiumvisum die volle 90Tage gearbeitet.Die Bearbeiterin der AB sagte das ich Anspruch auf Arbeitsberechtigung habe da ich schon länger als 5 Jahre ununterbrochen in Deutschland war.Meine Frau ist seit 2003 auch hier als Krankenschwester und sie hat im Pass einen Aufenthaltstitel für 2Jahre ohne jegliche Einschrenkung bekommen (am 30.09.2005).
Mfg, |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von schweitzer am 28.06.2007 um 23:46:13
Hätte ich Deine "Vorgeschichte" vorhin schon gekannt, wäre alles klar gewesen. So bin ich davon ausgegangen, dass Du erst neu nach Deutschland gekommen bist und lediglich eine Freizügigkeitsbescheinigung hast. - Da dem nicht so ist, vergiss meine erste Antwort für Deinen Fall!
=schweitzer= |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von Muleta am 29.06.2007 um 07:08:44 schweitzer schrieb am 28.06.2007 um 22:58:28:
er hat wohl eine Bescheinigung über den Daueraufenthalt gem. Art. 16 Abs. 1, 19 Abs. 1 RL 2004/38/EG (Unionsbürger). Dann würde m.E. die Bescheinigung als solche schon genügen, ggf. wäre eine Arbeitsberechtigung "abzuholen". Eine Daueraufenthaltsbescheinigung für Unionsbürger habe ich allerdings noch nie im Original gesehen und sie dürfte bei den meisten ABH auch völlig unbekannt sein. Muleta |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von Tippi am 29.06.2007 um 07:15:06 |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von Muleta am 29.06.2007 um 07:23:25 Tippi schrieb am 29.06.2007 um 07:15:06:
Danke! Muleta |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von alexander am 29.06.2007 um 12:56:39
Hallo!
Ja, genau so eine Daueraufenthaltsbescheinigung,wie Tippi in den Link gezeigt hat, besitze ich auch. Habe ich dann Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung oder nein? Und danke an allle für die bisherigen Antworten! Mfg, Alexander |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von Sondra am 02.07.2007 um 08:27:29
Die Bescheinigung über den Daueraufenthalt gem. Art. 16 Abs. 1, 19 Abs. 1 RL 2004/38/EG (Unionsbürger) impliziert eigentlich die "Arbeitsberechtigung". Das kannst du auch hier nachlesen.
Zitat:
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Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von alexander am 02.07.2007 um 12:14:41
Hallo,
Genau das habe ich auch letzte Woche, beim Arbeitsamt Frankfurt am Main,gesagt.Leider hatte ich die Gesetzaudrucke nicht dabei und konnte nichts auf den Tisch legen.Heute habe ich von Bürgerbüro eine aktuelle Meldebescheinigung für die ganze Familie geholt und werde morgen die Arbeitserlaubnisstelle in Frankfurt nochmal besuchen. Obwohl ich, in den Computer von Arbeitsamt schon seit 2000 bin und bis jetzt mindestens 10 mal da gewesen bin, wollten die mir erstmal eine Arbeitserlaubnis für 12 Monate geben. Hiermit möchte ich mich bei info4alien.de und an allle Forumsmietglieder bedanken.Es ist ein sehr hilfsreiches Forum mit Prompte und Kompetente Antworten. Danke, Mfg,Alexander |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von Sondra am 02.07.2007 um 14:29:11
Meiner Meinung nach brauchst du mit dem Daueraufenthalt keine Arbeitserlaubnis bzw. -berechtigung mehr. Der Daueraufenthalt bescheinigt diese an sich. Weil diesen bekommst du
Zitat:
Aber - zu deiner Berühigung und für deine Arbeitsagentur die Info gibt es auch auf Deutsch. Auf diese Seite findest du WELCHE REGELUNGEN GELTEN NACH DEM BEITRITT VON BULGARIEN UND RUMÄNIEN? da steht es Zitat:
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Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von Muleta am 02.07.2007 um 15:52:56 Sondra schrieb am 02.07.2007 um 14:29:11:
das nutzt dem Betroffenen wenig, da potenzielle Arbeitgeber bei Neu-EU-Bürgern halt eine "Arbeitsgenehmigung" sehen wollen. Sofern die Agentur also keine Arbeitsberechtigung-EU ausstellt (was ich an deren Stelle wohl auch nicht tun würde), wird der Fragesteller das wohl jedem Arbeitgeber einzeln erklären müssen. Muleta |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von Sondra am 02.07.2007 um 16:15:07 Muleta schrieb am 02.07.2007 um 15:52:56:
Warum? |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von inge am 02.07.2007 um 16:28:20 Zitat:
Fehlende Rechtsgrundlage im Zweifelsfall. Wer eine aktuelle AE nach 28 hat, kriegt von der Agentur ja auch keine extra "Erlaubnis" mehr. Wie soll die Agentur die Arbeit "erlauben", wenn sie gar nicht beteiligt sind? Möglich wäre allenfalls ein "inoffizielles" Schreiben, wo die Agentur bestätigt, dass Person X wegen seines Daueraufenthalt-EG arbeitsgenehmigungsfrei arbeiten darf ... IMHO |
Titel: Re: Arbeitsberechtigung oder Arbeitsgenehmigung? Beitrag von alexander am 02.07.2007 um 16:34:19
Zitat von Muleta am Heute um 15:52:56:
was ich an deren Stelle wohl auch nicht tun würde Würden Sie bitte dieses Antwort auch begründen! Gruß,Alexander |
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