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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> heirat....sozialamt oder arbeitsamt ??
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Beitrag begonnen von omid am 26.06.2007 um 13:39:56

Titel: heirat....sozialamt oder arbeitsamt ??
Beitrag von omid am 26.06.2007 um 13:39:56
hallo leute.....

ich heirate demnächst....danke danke danke...
wir haben gut ein jahr damit verbracht, die ganzen unterlagen zu bekommen...hat am ende aber alles geklappt....
zur info, bin deutscher, meine zukünftige frau ist iranerin...
**roshie** arbeitet auf stundenbasis...und ist beim amt für asylanten und sonstige ausländer gemeldet und erhält von dort zuschüsse.
was ändert sich nach der heirat ?? kann sie dann zum arbeitsamt wechseln ?? oder verbleibt sie bei ihrem amt ??
ich habe unterschiedliche aussagen gehört..bin selbst beim amt gewesen und dort habe ich auch keine befriedigende antworten bekommen.
eine unbefristete aufenthaltserlaubniss hat sie.

wer kann mir sagen was sache ist oder wo ich etwas nachlesen kann....

gruss frank :)

Titel: Re: heirat....sozialamt oder arbeitsamt ??
Beitrag von schweitzer am 26.06.2007 um 13:46:59
Hallo omid,

einiges bringst Du, glaube ich, ein wenig durcheinander. Hat Deine Frau wirklich eine unbefristete AE (die heute eigentlich NE heißt)? - Ich denke, sie wird, wenn ihr heiratet eine AE nach § 28 (1) AufenthG erhalten, die ist befristet - eine NE wäre frühestens nach drei Jahren möglich.

Du bist dann ihr gegenüber unterhaltsverpflichtet. Nur, wenn Dein/Euer Einkommen nicht ausreichen würde, den Lebensunterhalt für Euch beide zu sichern, hättet ihr ggf. Anspruch auf Unterstützung, in Eurem Falle dann auf ALG II (Hartz IV), was im Zweifelsfalle auch ergänzend gezahlt würde.

Der Antrag müsste für Euch als Bedarfsgemeinschaft bei einer ARGE (Jobcenter) gestellt werden. Ist eine ziemlich aufwändige Prozedur - es ist so ziemlich alles zu offenbaren. (Einkommen, Vermögen, Konten , Versicherungen, Miete usw.) - Wird festgestellt, dass bei Euch zwischen notwendigem Existenzminimum und Einkommen eine Diskrepanz, also Bedarf besteht, würdet Ihr ALG II erhalten.

Unter das AsylbLG oder SGB XII würde Deine Frau jedenfalls nicht mehr fallen!

=schweitzer=

Titel: Re: heirat....sozialamt oder arbeitsamt ??
Beitrag von inge am 26.06.2007 um 13:47:30

Zitat:
amt für asylanten und sonstige ausländer gemeldet

?
ABH? Sozialamt?


Zitat:
oder verbleibt sie bei ihrem amt ??

?

In Zukunft "verbleibt" sie erstmal bei dir. Als Ehepaar bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, falls ihr den Leistungen von der ARGE erhalten wollt.
Verdienst du mehr als den Regelsatz + Miete, kriegt ihr auch keine Leistungen. Ggfs noch ergänzende Leistungen, falls das Einkommen sehr niedrig ist. Falls keine ARGE-Lesitung bezogen werden, wäre noch Wohngeld möglich.

Titel: Re: heirat....sozialamt oder arbeitsamt ??
Beitrag von omid am 26.06.2007 um 14:00:58
juppp...das klingt doch mal ganz gut....
mir ist eigentlich nur wichtig, das ( für den fall der fälle ) falls ich mal zum amt muss, sie dann beim arbeitsamt gemeldet ist....
der rest..deutscher pass..etc wird wohl irgendwann kommen...

ich war sehr erschrocken über die art und weise, wie man bei dem sozialamt behandelt wird....und habe ein paar mal schlucken müssen um nicht zu platzen...

bedanke mich ;-)


Titel: Re: heirat....sozialamt oder arbeitsamt ??
Beitrag von schweitzer am 26.06.2007 um 14:10:46

Zitat:
sie dann beim arbeitsamt gemeldet ist....


Nochmal zur Klarstellung:

Automatisch ist sie da nicht gemeldet. Ihr müsst Euch melden. Wenn es um Leistungen geht, dann bei der ARGE (das ist nicht gleich Arbeitsagentur!!!) - sie muss dann auch grundsätzlich bereit sein im möglichen Umfange zu arbeiten. -

Benötigt Ihr keine unterstützende Hilfe, könnte sie sich dennoch melden, dann aber bei der Arbeitsagentur, und sich als arbeitsuchend registrieren lassen.

Alles Gute -

=schweitzer=

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