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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1182720174 Beitrag begonnen von tmp am 24.06.2007 um 23:22:54 |
Titel: NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D Beitrag von tmp am 24.06.2007 um 23:22:54
Hallo zusammen,
ich bin am 31.01.2003 nach D gekommen. Mein Visum ist bis 14.01.08 gültig. Das bedeutet, mir fehlen 2 oder 3 Wochen bis 60-Monate-Frist. Was soll/kann ich tun, um NE beantragen zu können ? Danke für die Hilfe ! |
Titel: Re: NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D Beitrag von Mick am 24.06.2007 um 23:32:36
Hi,
beantrage die NE zwei, drei Wochen vor Ablauf der AE und bitte darum erst zu entscheiden, wenn die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte eigentlich kein Problem sein. |
Titel: Re: NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D Beitrag von Ulf am 01.07.2007 um 12:20:51 Mick schrieb am 24.06.2007 um 23:32:36:
Hilfsweise für die fehlenden Wochen eine AE-Verlängerung beantragen, damit keine Lücke entsteht. Gruß, ULF |
Titel: Re: NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D Beitrag von ting am 02.07.2007 um 15:20:30
Hi,
mir (in München) hat die Beamtin zunächst für 2 Monaten Fiktionsbescheinigung erteilt (es hat bei mir knapp zwei Monaten bis 5 Jahre gefehlt). Dann dufte ich noch mal hingehen (am Tag, wo ich 5 Jahre plus einen Tag in D die Aufenthaltserlaubnis habe) und die Niederlassungserlaubnis abholen. Grüße Ting |
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