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Beitrag begonnen von tmp am 24.06.2007 um 23:22:54

Titel: NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D
Beitrag von tmp am 24.06.2007 um 23:22:54
Hallo zusammen,

ich bin am 31.01.2003 nach D gekommen.
Mein Visum ist bis 14.01.08 gültig. Das bedeutet, mir fehlen 2 oder 3 Wochen bis 60-Monate-Frist. Was soll/kann ich tun, um NE beantragen zu können ?

Danke für die Hilfe !

Titel: Re: NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D
Beitrag von Mick am 24.06.2007 um 23:32:36
Hi,
beantrage die NE zwei, drei Wochen vor Ablauf der AE
und bitte darum erst zu entscheiden, wenn die zeitlichen
Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte eigentlich kein Problem
sein.

Titel: Re: NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D
Beitrag von Ulf am 01.07.2007 um 12:20:51

Mick schrieb am 24.06.2007 um 23:32:36:
beantrage die NE zwei, drei Wochen vor Ablauf der AE
und bitte darum erst zu entscheiden, wenn die zeitlichen
Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte eigentlich kein Problem
sein.


Hilfsweise für die fehlenden Wochen eine AE-Verlängerung beantragen, damit keine Lücke entsteht.

Gruß, ULF

Titel: Re: NE: Visum ist gültig bis 2 Wochen vor 5 Jahre in D
Beitrag von ting am 02.07.2007 um 15:20:30
Hi,

mir (in München) hat die Beamtin zunächst für 2 Monaten Fiktionsbescheinigung erteilt (es hat bei mir knapp zwei Monaten bis 5 Jahre gefehlt). Dann dufte ich noch mal hingehen (am Tag, wo ich 5 Jahre plus einen Tag in D die Aufenthaltserlaubnis habe) und die Niederlassungserlaubnis abholen.

Grüße

Ting

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