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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1182590093 Beitrag begonnen von Koshka am 23.06.2007 um 11:14:53 |
Titel: Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG Beitrag von Koshka am 23.06.2007 um 11:14:53
Wie viel muss ich zahlen? Danke im Voraus für den gesetzlichen Hinweis!
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Titel: Re: Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG Beitrag von Muleta am 24.06.2007 um 11:01:13 bananafish schrieb am 23.06.2007 um 11:14:53:
theoretisch null EUR, da es keinen Gebührentatbestand gibt. In der Praxis wohl 85 EUR. Muleta |
Titel: Re: Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG Beitrag von Koshka am 24.06.2007 um 12:14:40
Danke für die Antwort!
Und im Falle der Ablehnung? Die müssen ja bei ihrer Zahlungsanforderung (bei der Ablehnung fällt die Hälfte an) einen Hinweis auf ein bestimmtes Gesetz geben? |
Titel: Re: Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG Beitrag von Muleta am 24.06.2007 um 12:44:06 bananafish schrieb am 24.06.2007 um 12:14:40:
0 / 2 = 0,00 EUR 85 / 2 = 42,50 EUR (Berechnungen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung) §§ 44 Nr. 3, 49 Abs. 1 AufenthV Muleta |
Titel: Re: Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG Beitrag von Monique am 12.09.2007 um 02:58:56 Muleta schrieb am 24.06.2007 um 11:01:13:
Nun ist es amtlich: Zitat:
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