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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG
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Beitrag begonnen von Koshka am 23.06.2007 um 11:14:53

Titel: Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Koshka am 23.06.2007 um 11:14:53
Wie viel muss ich zahlen? Danke im Voraus für den gesetzlichen Hinweis!

Titel: Re: Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Muleta am 24.06.2007 um 11:01:13

bananafish schrieb am 23.06.2007 um 11:14:53:
Wie viel muss ich zahlen? Danke im Voraus für den gesetzlichen Hinweis!


theoretisch null EUR, da es keinen Gebührentatbestand gibt. In der Praxis wohl 85 EUR.

Muleta

Titel: Re: Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Koshka am 24.06.2007 um 12:14:40
Danke für die Antwort!

Und im Falle der Ablehnung? Die müssen ja bei ihrer Zahlungsanforderung (bei der Ablehnung fällt die Hälfte an) einen Hinweis auf ein bestimmtes Gesetz geben?

Titel: Re: Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Muleta am 24.06.2007 um 12:44:06

bananafish schrieb am 24.06.2007 um 12:14:40:
Und im Falle der Ablehnung? ... (bei der Ablehnung fällt die Hälfte an) ...


0 / 2 = 0,00 EUR
85 / 2 = 42,50 EUR
(Berechnungen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung)

§§ 44 Nr. 3, 49 Abs. 1 AufenthV

Muleta

Titel: Re: Bearbeitungsgebühr für Daueraufenthalt-EG
Beitrag von Monique am 12.09.2007 um 02:58:56

Muleta schrieb am 24.06.2007 um 11:01:13:
theoretisch null EUR, da es keinen Gebührentatbestand gibt. In der Praxis wohl 85 EUR.

Nun ist es amtlich:


Zitat:
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 44a Gebühren für die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
An Gebühren sind zu erheben  85 Euro.

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