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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Geld geliehen, was NUN? Kriese https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1182266021 Beitrag begonnen von serkapt am 19.06.2007 um 17:13:40 |
Titel: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von serkapt am 19.06.2007 um 17:13:40
Hallo
Ich habe von einer Familie Geld geliehen, um Teil meines Studiums zu finanzieren. Damals vor 3 Jahren habe ich von der Familie auch eine Verpflichtungserklärung an Ausländerbehörde übergeben. Jetzt will die Familie das Geld zurück, was auch OK ist und ich will es zahlen, nur sie wollen es sehr schnell und ich habe leider kein Geld so schnell. sie drohen mir mit Rechtsanwlt wegen des offenen Betrasges, ich habe Angst, dass ich dann ausländerechtliche Probleme bekomme. Wer kann mir dazu was sagen? wenn ich keine solche Probleme bekomme und es geht nur um die Schulden, wäre es kein Problem ich würde dem Rechtsanwlt mein Vermögen offen legen, dann wird er alles sehen und würde auch meine bemühungen dokumenteiren um den Leuten das geld zu geben. sie bedrohen mich sehr serh massiv mit Rechtsanwalt und ich habe grosse Angst !!! ich bitte um Ratschläge zu Meinem Status: ich hatte 11 Jahre Bewilligung wegen Studium, dann Befugnis aus dringend humanitären Gründen(Krankheit) und jetzt ein aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 4 S. 2 Danke tom |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von inge am 19.06.2007 um 17:42:30
andere Rechtsgebiete ... ?
Gab es denn irgendwelche Vereinbarungen (evtl schriftlich?) wann und wie das Geld zurückzuzahlen sei? Ausländerrechtlich kann vermutlich nicht viel passieren, da man dich offensichtlich (humanitäte Grunde) eh' kaum "loswerden" kann. Bleibt im Zweifel nur noch die zivilrechtliche Schiene mit Mahnbescheid, Titel, etc. Falls es keinerlei schriftliche Vereinbarung gibt, dürfte sich sowas aber sicherlich ziemlich in die Länge ziehen lassen. |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von serkapt am 19.06.2007 um 17:45:41
hallo Inge
es gab keine schriftliche Vereinbarungen, nur mündlich, das hiess, dass ich das Geld zahlen werde, wenn das Studium absolviert ist, sonst gab keine Veeinbarung Danke für antwort |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von inge am 19.06.2007 um 17:54:43 Zitat:
Gehen wir mal davon aus, dass es heiße: "Das Geld ist zurückzuzahlen wenn du nicht mehr studierst". Dann wärst du IMHO am Tag der Exmatrikulation zur sofortigen Rückzahlung verpflichtet. Nach "Treu und Glauben" könntest du allerdings auch davon ausgehen, dass dir nach dem Studium noch genügend Zeit eingeräumt wird, das Geld zusammenzubekommen. Direkt nach dem Studium hat man ja (selbst MIT Abschluss) nicht unbedingt sofort größere Geldsummen zur Verfügung. Die "anderen" sind natürlich wiederum davon ausgegangen, dass das Studium erfolgreich abgeschlossen wird, denn sonst würden sie ihr Geld ja eh kaum wiedersehen. Hast du denn einen Job und könntest zumindest Ratenzahlung anbieten? |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von serkapt am 19.06.2007 um 17:57:17
ich habe ein Betrag während meiner einjähriger Arbeit zusammen bekommen, 2500 Euro das werde ich überweisen
die Arbeit ist sehr schwer, die Ärzte laufen sturm deswegen muss ich die Arbeit aufgeben und neue suchen Danke dir ncohmal |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von inge am 19.06.2007 um 18:03:05
Trotzdem wird's im Zweifel vor Gericht gehen.
Ich würde nochmal mit dem Kreditgeber sprechen und auf die Problematik von mündlichen Verträgen hinweisen. Sollte das ganze langfristig vor Gericht ausgetragen werden, wird es sehr lange dauern bis sie ihr Geld bekommen. Grundsätzlich müssten sie auch mit zwei Ergebnissen rechnen: - sie gewinnen, aber du hast deine ganze Kohle dem Anwalt gegeben -> sie warten weiter - du gewinnst (zB sehr kleine Raten), dann stehen sie genauso wie jetzt und haben ihren eigenen Anwalt zu bezahlen -> also auch verloren. Grundsätzlich waren die halt ziemlich ... blauäugig ... dir ohne schriftliche Vereinbarung das Geld zu leihen. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf und für beide Seiten wäre was schriftliches sicher besser gewesen. |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von serkapt am 19.06.2007 um 18:07:33
hallo Inge:
Ich bin auch einwenig positiv denkender Mensch ich bin ihnen dankbar und habe das in unzähligen briefen und e-mails geschrieben, dass ich euch dankbar bin die Famile ist psychisch einwenig nicht ok und wenn sie(besonders der eine von ihnen) nachts in bett gehen, dann hören sie stimmen, ohhhhh das geld is weg weg weg .... dagegen ist kein kraut gewachsen ich von meiner seite will das alles zahlen, nur ich brauche zeit, ich muss mit den folgen meiner behinderung kämpfen und mit vielen anderen schweren Folgen ich werde kein Cent bei mir lassen und alles zahlen Gruss |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von serkapt am 19.06.2007 um 18:17:21
hallo inge
mündliche vereinbarungen sind genauso wie schriftlich? |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von inge am 19.06.2007 um 18:25:33 Zitat:
Ja Nur die wenigsten Sachen MÜSSEN schriftlich fixiert werden. Auch mündlich geschlossene "Vereinbarungen" sind Verträge, die eingehalten werden müssen. Natürlich ist der Inhalt eines mündlichen Vertrags im nachhinein nicht mehr wirklich exakt festzustellen. Deswegen macht man's ja meist schriftlich ;) |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von serkapt am 19.06.2007 um 18:29:17
ok
die frage nach der mündlichen verträgen wusste ich, habe sie doch gestellt, damit ich auf 5 beiträge komme und dir PN schreiben kann ;) ;D |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von trixie am 19.06.2007 um 18:38:59
Hallo serkapt!
Wenn dein jetziges Einkommen sehr gering ist, könntest du dir bei Gericht einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt besorgen. Die Kosten der anwaltschaftlichen Beratung werden dann vom Gericht übernommen. trixie |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von serkapt am 19.06.2007 um 18:40:37
danke Trixi
Guter Tip Gruss |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von Ulf am 22.06.2007 um 21:03:58 serkapt schrieb am 19.06.2007 um 17:13:40:
Zahle erst einmal einen Teilbetrag, das beruhigt. Gruß, ULF |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von serkapt am 23.06.2007 um 12:52:38
ok
danke Ulf |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von trixie am 23.06.2007 um 13:02:53 ulf schrieb am 22.06.2007 um 21:03:58:
Bevor du einen Teilbetrag zahlst, soll dir aber die Familie genau mitteilen, welchen Betrag sie von dir möchte, damit es hinterher über die Höhe keinen Streit gibt. Außerdem soll dir die Familie bestätigen, dass sie mit einer Teilzahlung einverstanden ist. Denn sie muß sich nicht mit einer Teilzahlung einverstanden geben. Das wäre zwar für den Kreditgeber sinnvoll, aber er muß dieser Rückzahlungsmöglichkeit zustimmen. trixie |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von Ulf am 23.06.2007 um 13:22:46 trixie schrieb am 23.06.2007 um 13:02:53:
Jein. Zwar ist der Schuldner prinzipiell zu Teilleistungen nicht berechtigt, aber selbst bei einem Zahlungsurteil könnte nicht mehr Geld auf einmal beigetrieben werden, als beim jeweiligen Vollstreckungsversuch vorhanden. Richtig ist, daß die Familie auf den Restbetrag klagen könnte. Gruß, ULF |
Titel: Re: Geld geliehen, was NUN? Kriese Beitrag von Mick am 27.06.2007 um 01:36:03
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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