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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträge
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Beitrag begonnen von hnha03 am 05.06.2007 um 11:05:52

Titel: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträge
Beitrag von hnha03 am 05.06.2007 um 11:05:52
Hallo Forummitglieder,

Ich habe kürzlich meine Einbürgerungsurkunde erhalten und bin ab jetzt Deutsche. Aber nichtsdestotrotz bin ich die "beliebte" Ausländerbehörde ( Leipzig ) noch nicht los. Da ich jetzt im 5 Monat Schwanger bin und möchte, dass mein Mann zur Geburtsvorbereitung + Geburt für längere Zeit in Deutschland ist.

Nun habe ich nicht nur Sorge, dass 2-3 Monate im Regelfall für die ABH hier nicht ausreichen, um ein Visum zu erteilen (Stichwort Problemstaaten etc.). Nein, heute mussten wir erfahen, dass die Deutsche Botschaften in Vietnam (sowohl in Hanoi als auch in HCM Stadt) vorläufig in diesen Sommermonaten keine Anträge auf Familiennachzug-Visa annimmt (!) wegen Überlastung. Den wirklichen Wortlaut wird mein Mann noch fotografieren. Mein Mann hat daraufhin die Botschaft angerufen, und sie sagten, es kann sein, dass diese Zustand bis September gehe.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrung gemacht bzw. weiss das von deutschen Botschaften in andere Länder? Kann ich etwas dagegen tun, weil im meinen Fall - Schwangerschaft und ersten Geburt - das dringend ist?

Danke voraus für euren Rat!

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von inge am 05.06.2007 um 11:18:46
THEORETISCH ! könntet ihr ein Besuchs-Visum versuchen, damit dein Mann bei der Geburt dabei sein kann. Praktisch wird die Botschaft ihm wahrscheinlich nicht glauben, dass er danach zurückkehrt um ein FZF-Visum zu beantragen.

"Eilt wegen Geburt" dürfte auch schwierig werden, da grundsätzlich eine Geburt auch ohne anwesenden Ehemann/Vater möglich und das noch nicht mal ungewöhnlich ist.

Inwieweit die Verweigerung der Annahme des Antrags auf FZF-Vsium statthaft ist, vermag ich nicht zu sagen. Grundsätzlich aber auch relativ egal, da ja eh' noch Urkundenüberprüfung anstehen würde und selbst wenn man den Antrag annimmt, bleiben euch mind. 3 Monate die Hände gebunden, bevor ihr überhaupt wegen der Verzögerung was unternehmen könnt.

Deine "beliebte" ABH hat mit dem Ganzen momentan auch noch nicht wirklich viel zu tun.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von dragonmother am 05.06.2007 um 11:54:44
Hi,

Inge hat Recht. Allein wegen der Geburt schicken die deinen Mann nicht nach D. Da mußt du leider allein durch. Ob das Touri Visum anerkannt wird, sehe ich auch als sehr zweifelhaft an. Zu groß ist die Gefahr für die Ämter, dass er "untertaucht". Ich an eurer Stelle würde aber das FzF - Visium schon jetzt oder so shcnell es geht stellen (denn ihr seit ja schon verheiratet, Grund für FzF besteht also, oder?). Dann seid ihr in der Schlange weit vorn und verliert keine unnötige Zeit.

Ich drück dir die Daumen für die Schwangerschaft! Es ist sau hart alleine. Mach viele Fotos vom Bauch und schicke sie ihm, um ihn so gut es geht einzubeziehen. Ich mache das auch gerade durch und habe noch nie soviel geheult wie in den letzten Monaten, obwohl er sich viel Mühe aus der Ferne gibt. Aber vielleicht bist du da anders als ich. Ich bin jedenfalls längst nicht so zäh in der Schwangerschaft, wie ich es sonst bin.

Alles Gute!
Dragonmother

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Ulf am 05.06.2007 um 18:12:25

hnha03 schrieb am 05.06.2007 um 11:05:52:
Nun habe ich nicht nur Sorge, dass 2-3 Monate im Regelfall für die ABH hier nicht ausreichen, um ein Visum zu erteilen (Stichwort Problemstaaten etc.). Nein, heute mussten wir erfahen, dass die Deutsche Botschaften in Vietnam (sowohl in Hanoi als auch in HCM Stadt) vorläufig in diesen Sommermonaten keine Anträge auf Familiennachzug-Visa annimmt (!) wegen Überlastung. Den wirklichen Wortlaut wird mein Mann noch fotografieren. Mein Mann hat daraufhin die Botschaft angerufen, und sie sagten, es kann sein, dass diese Zustand bis September gehe.



Wollen die dort die erwarteten Gesetzesänderungen vorwegnehmen?

So jedenfalls geht es nicht. Visaantrag ans Auswärtige Amt nach Berlin unter Hinweis auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die bei Behördenuntätigkeit tätig wird.

Gruß, ULF

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von hnha03 am 05.06.2007 um 20:50:31
Hier das Foto mit der "wichtigen Änderung".

Kann man rechtlich etwas tun, damit die Botschaft überhaupt den Antrag annimmt? Wir kann ich- wie von ULF gesagt - den Antrag beim Auswärtigen Amt in Berlin stellen? Ich meine normalerweise stellt mein Mann doch den Antrag und nicht ich!?

@Inge: Lehnen die Botschaften i.d.R. den Besuchsvisum ab, wenn sie wissen, das die Ehegattin in D ist? - Mehr zu unsere Daten: Mein Mann und ich sind seit über zwei Jahre verheiratet. Er hatte schon mehrmals Geschäftsvisa bekommen.

Hätte ich nur frühere das mit der Legalisierung der Personenstandsurkunden gewusst, wäre ich natürlich schon vor 2 Jahren zur Standesamt gerannt und hätte die Überprüfung veranlasst. Die Behörden hier wollen zu 99% der Fälle eine Überprüfung, d.h. nicht nur im Zweifelsfalle wie es schön im Gesetzestext steht :(. Dabei haben wir für die Richtigkeit genug Beweise und Zeugen.

Das Besuchsvisum habe ich auch schon vorher in Erwägung gezogen, aber es gibt auch viele Probleme dabei:

(1) 90Tage/Halbjahr-Regelung - wir wollen, dass er länger da bleiben kann, ca. 6 Monate. Außerdem kommt er in paar Wochen wieder aufs Geschäftsreise nach D, dass heißt im Oktober bzw. November haben wir von den 90 Tage nur etwas mehr als 2 Monate übrig.
- Habe ich das richtig verstanden, dass Geschäftsreisen auch zu diese diese 90Tage zählen -

(2) Beantragen wir das zu früh, muss er schneller raus aus D. Beantragen wir das zu spät - könnte das Kind schon da sein. Bei Geburten weiss man das ja nie.

BotschaftinHanoi.jpg (38 KB | 180 )

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Einbeck am 05.06.2007 um 23:40:55
Schätze mal die Kollegen haben im Sommer größeren Personalengpass, so einfach wird so ein Aushang nicht gemacht.

Will den Aushang nicht werten.
Ob für Not- oder Eilfälle Ausnahmen vorgesehen sind mag ich nicht beurteilen.
Habe Verständnis für Kollegen und Kunden, keine ideale Situation für niemanden.

Im Sommer ist allgemein auch beim Konsulat/Botschaft Urlaubszeit, Kollegen mit Kindern machen Ferien oder Heimaturlaub in Deutschland, gleichzeitig ist unser Versetzungstermin.
In den Monaten Juni bis September werden die meisten Kollegen versetzt, wobei durchaus Lücken  entstehen, da der Nachfolger nicht immer vor dem abreisenden Vorgänger eintrifft. Die Zeit zur Einarbeitung ist nicht immer wünschenswert ausreichend.
Diese Lücken sind durchaus längerfristiger. Dieser Personalwechsel/Personaltausch kann, unterschiedlich, nach der Anzahl der zur Versetzung anstehenden Kollegen, durchaus die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen. Bitte Bedenken die Regelstandzeit ist je nach Dienstort 3 bis 4 Jahre, im Durchschnitt wechselt im Sommer ein Viertel des entsandten Personales.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Mick am 05.06.2007 um 23:45:03
Hi Einbeck,

wobei ich dafür nicht das geringste Verständnis entwickeln
kann. Das betrifft nicht die Kollegen, sondern die Behörde
an sich. In D. könnte sich das jedenfalls keine Behörde er-
lauben.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Aguinaldo am 06.06.2007 um 00:15:39

hnha03 schrieb am 05.06.2007 um 20:50:31:
Hier das Foto mit der "wichtigen Änderung".

Ich habe dies erst für einen verspäteten Aprilscherz gehalten. Da bisher aber keiner hier im Board widersprochen hat, scheint es tatsächlich der Fall zu sein, daß zur Zeit bei der deutschen Botschaft in Vietnam keine FZF-Visumsanträge angenommen werden.

Und nun werden sich sicherlich wieder hier im Board Mitglieder finden, die dies rechtlich völlig in Ordnung finden. Denn ein Grundrecht auf Ehegattennachzug gibt es ja nicht.

Aber wenn ein FZF-Visum nicht erteilt wird und man dadurch eine eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland nicht führen kann, wird Art. 6 GG (einige Mitglieder nennen dieses Grundrecht hier im Board ja despektierlich "Jehova") tangiert. Und dieser Grundrechtseingriff muß dann verhältnismäßig sein.

Ich bezweifel nun die Verhältnismäßigkeit dieses Grundrechtseingriffes, wenn noch nicht einmal mehr die FZF-Visumsanträge angenommen werden. Daher würde ich schriftlich einen von mir selber formulierten FZF-Antrag entweder dem AA (wie Ulf es schon vorgeschlagen hat) oder der deutschen Botschaft in Vietnam zustellen lassen.

Nachdem ich die Benachrichtigung über die Zustellung in den Händen hätte, würde ich dann sofort eine einstweilige Anordnung gemäß § 123 VwGO zwecks Erteilung eines Visum zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführung beim VG Berlin beantragen. Denn für mich ist es offensichtlich, daß die Verhältnismäßigkeit eines Grundrechtseingriffes nicht mehr gewahrt wird, wenn noch nicht einmal der Antrag angenommen wird und ein Abwarten der Visumserteilung durch die deutsche Botschaft in Vietnam daher nicht mehr zumutbar ist.

Und nun werden sich hier im Board sicherlich Mitglieder melden, welche behaupten, daß dieser Antrag gemäß § 123 VwGO wegen Vorwegnahme der Hauptsache gar nicht zulässig sei. Ausnahmsweise ist die Vorwegnahme gemäß Art. 19 Abs. 4 GG aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes aber geboten, wenn ansonsten schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, NVwZ 1997, 479). Und diesbezüglich siehe auch den Beschluß des VG Berlin v. 1.2.2002, Aktenzeichen 24 A 2.02 (einfach mal googeln).

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von fons am 06.06.2007 um 00:29:32

Aguinaldo schrieb am 06.06.2007 um 00:15:39:
Und nun werden sich sicherlich wieder hier im Board Mitglieder finden, die dies rechtlich völlig in Ordnung finden

Ne,

wer sowas rechtlich i. O. findet, der tickt nicht richtig!

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Einbeck am 06.06.2007 um 00:35:11

Mick schrieb am 05.06.2007 um 23:45:03:
Hi Einbeck,

wobei ich dafür nicht das geringste Verständnis entwickeln
kann. Das betrifft nicht die Kollegen, sondern die Behörde
an sich. In D. könnte sich das jedenfalls keine Behörde er-
lauben.  


@Mick
Hatte lange überlegt, ob ich dazu Posten sollte. Sollte dir mal eine PN senden.
War wahrscheinlich falsch dazu zu Posten.
Mein Posting sollte halt kurz die Situation erklären, halt eine allgemeine Erläuterung zum besseren Verständnis.

Ich gehe mal davon aus, das sich hier eine Lösung finden wird und der Aushang bald wieder abgehängt wird, dies im Interesse aller Beteiligten. (Vielleicht schneller als man denkt)

Bitte habt Verständnis wenn ich nicht weiter im Detail  äußern oder weiteres zu diesen Thema schreiben will. Eine Angelegenheit für fingerspitzengefühl.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von thom am 06.06.2007 um 00:46:07
Selbst wenn es Engpässe gäbe, begründet das doch doch niemals das völlige Aussetzen eines kompletten Aufgabenbereichs
Genauso gut könnte man alle Geschäftreisen sperren, die Konsuladienste für Deutsche in Vn einstellen oder einfach mal ganz zu machen - iss schließlich Urlaubs-, Umzugs- und Versetzungszeit.

Wüsste auch gerne, seit wann kurzfristige Reisen schon monatelang vorher bekannt sind und plötzlich in Vn massenhaft auftreten sollten - weiß doch jeder, dass die normalerweise sowieso abgelehnt werden - und warum dann nicht in diesem Bereich die Verzögerungen eintreten sollen.

Offenbar befürchtet die Botschaft auch keinen Riesenstau an FZF-Verfahren im Herbst, sondern in Erwartung der neuen gesetzlichen Regelungen eher Leerlauf, weil nur wenige die Bedingungen erfüllen.

Diese systematische Untätigkeit der Behörde dürfte also neben dem Eigennutz der Mitarbeiter durch einen sehr schweren Gesetzesverstoß begründet sein, wenn die Antragsteller monatelang ihres Rechts der Antragstellung (es geht nicht um lange Bearbeitungszeiten) beraubt werden, und zwar genau solange, bis sich die Gesetze für sie nachteilig und für viele einschneidend verändert haben.
thom

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von canaritas am 06.06.2007 um 00:48:50
man wird den Zettel abhängen, Anträge annehmen aber nicht bearbeiten ... hier wird man dann Leuten die in Dk heiraten weiter erzählen sie sollen doch den "normalen" Weg gehen ...

traurig und einem G8-Staat absolut unwürdig

A.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von fons am 06.06.2007 um 00:59:51

thom schrieb am 06.06.2007 um 00:46:07:
Diese systematische Untätigkeit der Behörde dürfte also neben dem Eigennutz der Mitarbeiter durch einen sehr schweren Gesetzesverstoß begründet sein


Hä?!

Oder eher.. dürfte einen Gesetzesverstoß sein/verursachen?!

Musste erklären.

Drückst dich da ned so klar aus?!

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Einbeck am 06.06.2007 um 01:04:03

canaritas schrieb am 06.06.2007 um 00:48:50:
man wird den Zettel abhängen, Anträge annehmen aber nicht bearbeiten ... hier wird man dann Leuten die in Dk heiraten weiter erzählen sie sollen doch den "normalen" Weg gehen ...

traurig und einem G8-Staat absolut unwürdig  


Will eine Hoffnung nicht aufgeben das sich hier eine bessere Lösung finden wird.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von thom am 06.06.2007 um 01:22:37

fons schrieb am 06.06.2007 um 00:59:51:
Hä?!  

wenns denn kein Aprilscherz ist (mir fehlt im Foto der vn. Text)...
gibts nach meinen Überlegungen nur eine Erklärung für diese Aktion:
die Botschaft möchte gegen die Gesetzeslage, den Gesetzgeber, das AA und die Rechte der Betroffenen wissentlich und systematisch verstoßen. Das hat eine völlig andere Qualität als bloße Untätigkeit.


canaritas schrieb am 06.06.2007 um 00:48:50:
man wird den Zettel abhängen, Anträge annehmen aber nicht bearbeiten ...
Wohl fast richtig, aber dann bleibt die Beantragung nach jetzigem Recht erhalten.
thom


Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Mick am 06.06.2007 um 07:10:34
Moin,

der Thread wird geschlossen, es ist nicht zu erwarten,
dass noch sachliche bzw. rechtlich relevante Beiträge
geschrieben werden.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Mick am 06.06.2007 um 11:26:15
Ich bin gebeten worden, den Fred wieder zu öffnen,
damit der Fragestellerin ggf. weiter geholfen werden
kann. Nunja, ich komme der Bitte nach, bitte aber
darum, Antworten dann auf Hilfestellungen zu be-
schränken. Wir dürften uns einig sein, dass die Maß-
nahme der Botschaft - jedenfalls mit der von ihr ge-
gebenen Begründung - nicht in Ordnung ist.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von schweitzer am 06.06.2007 um 11:38:30
Ich möchte die Antwort # 3 von Ulf noch einmal aufgreifen. - Ich denke auch, der einzig sinnvolle Rat ist, sich an das Auswärtige Amt zu wenden.


Zitat:
Wir kann ich- wie von ULF gesagt - den Antrag beim Auswärtigen Amt in Berlin stellen? Ich meine normalerweise stellt mein Mann doch den Antrag und nicht ich!?


Richtig. Und deshalb würde ich mich zunächst telefonisch oder per mail mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung setzen und den Sachverhalt, so wie Du es hier gemacht hast, schildern sowie um Antwort auf die Fage bitten, wie Du/Ihr jetzt weiter vorgehen sollt.

Eine andere Möglichkeit, die etwas bewegen könnte, sehe ich nicht.

=schweitzer=

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Ulf am 06.06.2007 um 14:55:45

schweitzer schrieb am 06.06.2007 um 11:38:30:
Ich möchte die Antwort # 3 von Ulf noch einmal aufgreifen. - Ich denke auch, der einzig sinnvolle Rat ist, sich an das Auswärtige Amt zu wenden.


Der Petitionsausschuß möchte das vielleicht auch erfahren.
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/index.html

Gruß, ULF

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Ernas am 06.06.2007 um 15:07:37
hi Mick,
in Deutschland lebt und arbeitet auch niemand unter diesen Umständen. Man kann leider nur sagen: es ist nun mal so

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Ernas am 06.06.2007 um 15:19:17

Aguinaldo schrieb am 06.06.2007 um 00:15:39:
Und nun werden sich sicherlich wieder hier im Board Mitglieder finden, die dies rechtlich völlig in Ordnung finden. Denn ein Grundrecht auf Ehegattennachzug gibt es ja nicht.

ich denke nicht, das jemand diese Grundrecht anzweifelt, wohl aber, das es erst einmal nachgewiesen werden muss, und zwar vom Antragsteller


Zitat:
Aber wenn ein FZF-Visum nicht erteilt wird und man dadurch eine eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland nicht führen kann, wird Art. 6 GG (einige Mitglieder nennen dieses Grundrecht hier im Board ja despektierlich "Jehova") tangiert. Und dieser Grundrechtseingriff muß dann verhältnismäßig sein.

auch hier kommt es erst einmal auf den Nachweis der rechtlich einwandfrei geschlossenen Ehe an


Zitat:
Ich bezweifel nun die Verhältnismäßigkeit dieses Grundrechtseingriffes, wenn noch nicht einmal mehr die FZF-Visumsanträge angenommen werden. Daher würde ich schriftlich einen von mir selber formulierten FZF-Antrag entweder dem AA (wie Ulf es schon vorgeschlagen hat) oder der deutschen Botschaft in Vietnam zustellen lassen.

es steht da nirgendwo, das Anträge nicht mehr angenommen werden, sondern nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum nicht angenommen werden können. Im September geht es wieder weiter.


Zitat:
Und nun werden sich hier im Board sicherlich Mitglieder melden, welche behaupten, daß dieser Antrag gemäß § 123 VwGO wegen Vorwegnahme der Hauptsache gar nicht zulässig sei. Ausnahmsweise ist die Vorwegnahme gemäß Art. 19 Abs. 4 GG aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes aber geboten, wenn ansonsten schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, NVwZ 1997, 479). Und diesbezüglich siehe auch den Beschluß des VG Berlin v. 1.2.2002, Aktenzeichen 24 A 2.02 (einfach mal googeln).

ist alles eine Frage der Argumentation, Schaut sich die Botschaft im Rahmen der Klage den Antrag an und kann die Identität eines Antragstellers nicht einwandfrei feststellen oder die rechtlich einwandfrei geschlossene Ehe, geht da kein Richter drüber. Der Zeitfaktor ist in Ländern mit Urkundenprüfungen auch für das VG erst einmal nicht so ausschlaggebend. Geht das ganze in die Jahre, dann sieht das aber anders aus.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Ulf am 06.06.2007 um 15:21:48

schrieb am 06.06.2007 um 15:19:17:
ist alles eine Frage der Argumentation, Schaut sich die Botschaft im Rahmen der Klage den Antrag an und kann die Identität eines Antragstellers nicht einwandfrei feststellen oder die rechtlich einwandfrei geschlossene Ehe, geht da kein Richter drüber. Der Zeitfaktor ist in Ländern mit Urkundenprüfungen auch für das VG erst einmal nicht so ausschlaggebend. Geht das ganze in die Jahre, dann sieht das aber anders aus.


Wenn sich die Behörde Monate der Untätigkeit nimmt, verweigerte oder verzögerte Antragsannahme gehört jetzt mit dazu, dann wird der Richter auch das würdigen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Ernas am 06.06.2007 um 15:28:51

ulf schrieb am 06.06.2007 um 15:21:48:
Wenn sich die Behörde Monate der Untätigkeit nimmt, verweigerte oder verzögerte Antragsannahme gehört jetzt mit dazu, dann wird der Richter auch das würdigen.

Gruß, ULF

dann müstest du halt mal klären, wie die Untätigkeit einer Behörde definiert ist, und schon sieht es anders aus. Untätigkeit kann halt erst nach der Annahme eines Antrags beginnen. Es steht auch nirgendwo, das so ein Antrag an einem bestimmten Tag angenommen werden muss.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von maki am 06.06.2007 um 15:29:18
Kommt schon Leute, dass alles hilft hnha03 nicht weiter, und nur darum sollte es hier gehen  :-/

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Ernas am 06.06.2007 um 15:33:27
was ich aber in dem vorliegenden Fall machen würde ist folgendes:
Setze dich mit dem Zuständigen Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung des AA in Verbindung. Erkläre ihm die Situation und bitte ihn um Hilfe. Zeitgleich solltest du bei deinem StA die Urkundenprüfung anlaufen lassen und schon habt ihr einen Fuss in der Tür der Botschaft. Eine weitere Möglichkeit ist der Gang zur ALB mit der Bitte um eine Vorabzustimmung.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von hnha03 am 06.06.2007 um 15:53:12
Danke für die vielen Antworten!

WIE wird das Gesetz ab Herbst verändert und WANN wird das Gesetz verändert? Wie sicher ist das?

Heute habe ich eine gute, deutsche Freundin gebeten, mit der ABH zu telefonieren. (Ich hatte einmal eine gute Erfahrung gemacht, das die ABH ansprechbarer waren, wenn eine deutsch-aussehender Person mitkam). Sie sagten, dass sie nichts machen können und wir uns an das AA wenden müssen. Naja, zumindest habe ich es über die ABH hier versucht, denn untätig sein ist schlimmer als eine negative Antwort zu bekommen.

Die Freundin und ich werden morgen das AA anrufen und es dort probieren. Ich werde dann auch gleichzeitig ein E-Mail ans AA verfassen. Doppelt hält vielleicht besser.

Es sind schon mal sehr gute Argumente und Tips für die weiteren Heranvorgehensweise, von der ihr mir da erzählt habt. Seit einem Monat habe ich mich ins Aufenthaltsgesetz eingelesen, aber die vielen anwendbaren Gesetze aus der Antwort #7 von Aguinaldo sind für mich zu schwierig um einzusteigen. Ich werde deshalb einen Anwalt arrangieren. Außerdem habe ich sowieso die Befurchtung, dass das AA und die Botschaft unter einem Hut steckt bzw. dass das AA ihre Botschaften da ins Schutz nehmen wollen. Vielleicht wird man dann mit einem Anwalt erster genommen ^^.

Hong Nhung

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Bommel am 06.06.2007 um 15:53:28
@ hnha03:
wann soll sich das öminöse Schreiben im Aushang befunden haben? 8-)

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von inge am 06.06.2007 um 16:02:55

Zitat:
1. WIE wird das Gesetz ab Herbst verändert und
2. WANN wird das Gesetz verändert?
3. Wie sicher ist das?

1. Sehr umfangreich
2. Entweder im Juli oder später
3. DASS es geändert wird, ist sehr sicher. Was, wann, wie -> kann auch noch überarbeitet werden.
(siehe Forum "Gesetzesänderungen")

Dich betrifft es wahrscheinlich insoweit, dass
a) der Ehepartner zukünftig VOR Einreise Deutschkenntnisse haben muss
b) der Lebensunterhalt nur noch "in der Regel" nicht gesichert sein muss.

zu b)
Bei zB Eingebürgerten (du?) wird in Zukunft davon ausgegangen, dass die Ehe ja auch im (alten) Heimatland führbar wäre. Wenn sie dann aber in D geführt werden soll, kann evtl verlangt werden, dass der LU des nachziehenden gesichert ist (sprich, dass die Familie keine Soz.Hilfe bekommt)

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von hnha03 am 06.06.2007 um 16:12:50

inge schrieb am 06.06.2007 um 16:02:55:
zu b)
Bei zB Eingebürgerten (du?) wird in Zukunft davon ausgegangen, dass die Ehe ja auch im (alten) Heimatland führbar wäre. Wenn sie dann aber in D geführt werden soll, kann evtl verlangt werden, dass der LU des nachziehenden gesichert ist (sprich, dass die Familie keine Soz.Hilfe bekommt)


Das ist ja wie Deutsche Staatsbürger 2. Klasse per Gesetz.

Ginge auch Vermögensnachweise; Nachweise, dass man praktisch für viele Jahre keine Sozialhilfe bekommen kann/darf.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von maki am 06.06.2007 um 16:17:16

hnha03 schrieb am 06.06.2007 um 16:12:50:
Ginge auch Vermögensnachweise; Nachweise, dass man praktisch für viele Jahre keine Sozialhilfe bekommen kann/darf.

Es sollte reichen, wenn keine Sozialhilfe bezogen wird.
Aber das ist Zukunftsmusik, diese gehört dann ins Forum "Gesetzesänderungen".

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von inge am 06.06.2007 um 17:05:03

Zitat:
Das ist ja wie Deutsche Staatsbürger 2. Klasse per Gesetz.

Nö.
Denn wenn's so kommt wie geplant (was ja noch keiner sicher weiß), dann betrifft das auch Urgermanen, die sehr lange im Ausland gelebt haben. Auch denen wäre dann das Führen der Ehe im ausland zumutbar, wenn sie kein Geld haben, um in D ohne Soz.Hilfe zu leben.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1175082286

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von hnha03 am 06.06.2007 um 21:59:30

schrieb am 06.06.2007 um 15:33:27:
was ich aber in dem vorliegenden Fall machen würde ist folgendes:
Setze dich mit dem Zuständigen Sachbearbeiter in der Rechtsabteilung des AA in Verbindung. Erkläre ihm die Situation und bitte ihn um Hilfe. Zeitgleich solltest du bei deinem StA die Urkundenprüfung anlaufen lassen und schon habt ihr einen Fuss in der Tür der Botschaft. Eine weitere Möglichkeit ist der Gang zur ALB mit der Bitte um eine Vorabzustimmung.


Um eine Vorabzustimmung werde ich mich bemühen, aber ich denke eher, dass dies sehr schwer wird.

Könnte ich auch mein Antrag an die Botschaft faxen + per Post schicken, um "einen Fuss in der Tür der Botschaft" zu haben?



Bommel schrieb am 06.06.2007 um 15:53:28:
@ hnha03:
wann soll sich das öminöse Schreiben im Aushang befunden haben? 8-)


Das weiss ich nicht. Aber mein Mann war vor 1-2 Wochen bei der Botschaft, um die Formulare zu holen, da haben sie kein Wort darüber gesprochen. Aber wahrscheinlich kann man immer die Formulare holen, ohne dass man näher über die Lage informiert wird. Mein Mann musste auch lange Schlange stehen, bis er überhaupt von der Situation gehört hat. Denn den Aushang lesen nicht so viele.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Aguinaldo am 06.06.2007 um 22:23:46

hnha03 schrieb am 06.06.2007 um 15:53:12:
Es sind schon mal sehr gute Argumente und Tips für die weiteren Heranvorgehensweise, von der ihr mir da erzählt habt. Seit einem Monat habe ich mich ins Aufenthaltsgesetz eingelesen, aber die vielen anwendbaren Gesetze aus der Antwort #7 von Aguinaldo sind für mich zu schwierig um einzusteigen. Ich werde deshalb einen Anwalt arrangieren. Außerdem habe ich sowieso die Befurchtung, dass das AA und die Botschaft unter einem Hut steckt bzw. dass das AA ihre Botschaften da ins Schutz nehmen wollen. Vielleicht wird man dann mit einem Anwalt erster genommen ^^.

Gehe zu einem auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt. Dann hast du wenigstens einigermaßen Gewißheit, daß die Rechtslage unbefangen beurteilt wird.

Die Mehrheit der Mitglieder sind ja wohl hier der Meinung, daß es rechtlich nicht in Ordnung ist, was die Botschaft in Vietnam hier macht. Es bringt ja auch nichts dem threadstarter, wenn wir jetzt lang und breit das Für und Wider dieser Maßnahme diskutieren. Insoweit daher nur kurz etwas, was im Kopp, VwVfG sinngemäß steht:


Zitat:
§ 24 III VwVfG verpflichtet die Behörde - eine im Rechtsstaat an sich selbstverständliche Verpflichtung - zur Entgegennahme von Erklärungen und Anträgen ohne Rücksicht auf ihre Zulässigkeit oder Begründetheit

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von hnha03 am 07.06.2007 um 14:33:21

Einbeck schrieb am 06.06.2007 um 00:35:11:
Ich gehe mal davon aus, das sich hier eine Lösung finden wird und der Aushang bald wieder abgehängt wird, dies im Interesse aller Beteiligten. (Vielleicht schneller als man denkt)


Einbeck kann wirklich recht haben. Hierzu Aussagen der AA (von heute): Sie haben schon eine Beschwerde erhalten und sind informiert. Sie versuchen die Lage in 1-2 Wochen zu beheben.

Ich hoffe, dass das stimmt. Im Prinzip hat die Botschaft in Vietnam in diesen paar Wochen weniger Anträge anzunehmen, das AA aber um so mehr beschwerden. Außerdem ist das wirklich nicht rechtsmäßig. Zitat aus § 24 III VwVfG leuchtet mir auch ein.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von thom am 07.06.2007 um 15:49:30

hnha03 schrieb am 07.06.2007 um 14:33:21:
Hierzu Aussagen der AA (von heute): Sie haben schon eine Beschwerde erhalten und sind informiert.
ich hab das sofort beim AA gemeldet, ich nehme mal an, andere auch. Mal sehen, ob sowas hilft...
thom

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von inge am 07.06.2007 um 16:01:08

Zitat:
Mal sehen, ob sowas hilft...

Klar hilft das.
Die Botschaft wird jetzt Anträge annehmen und 11 Wochen nicht bearbeiten. Danach wird der Antragsteller dann per Kurzbrief aufgefordert, noch Dokumente nachzureichen oder man bittet Zahlung der Kosten für die Beauftragung eines Vertrauensanwalts zur Urkundenüberprüfung.

Ne andere Möglichkeit hat die Botschaft bei Personalmangel ja gar nicht.
Und falls es um "Zusatzpersonal" geht, das vom AA bereitgestellt werden sollte, so wird das die Lage wohl kaum KURZFRISTIG verbessern. (Oder gibt's tatsächlich diplomatische "Springer" so wie bei Lehrern?)

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Ernas am 07.06.2007 um 18:16:11

inge schrieb am 07.06.2007 um 16:01:08:
Klar hilft das.
Die Botschaft wird jetzt Anträge annehmen und 11 Wochen nicht bearbeiten. Danach wird der Antragsteller dann per Kurzbrief aufgefordert, noch Dokumente nachzureichen oder man bittet Zahlung der Kosten für die Beauftragung eines Vertrauensanwalts zur Urkundenüberprüfung

Ne andere Möglichkeit hat die Botschaft bei Personalmangel ja gar nicht.
Und falls es um "Zusatzpersonal" geht, das vom AA bereitgestellt werden sollte, so wird das die Lage wohl kaum KURZFRISTIG verbessern. (Oder gibt's tatsächlich diplomatische "Springer" so wie bei Lehrern?)
es gibt keine Springer. Es kann höchstens, wenn sich denn jemand findet, jemand von einem anderen Posten dorthin abgeordnet werden. Da dem AA seit jahren viele Stellen gestrichen werden, während die Arbeit eher mehr wird, sehe ich da kaum eine Chance. Die Lage dort schein verfahren und kurzfristig wird dort nichts gehen. Ich denke, dass du es schon richtig beschreibst, was natürlich zum Nachteil hat, das noch weniger Anträge aller Art bearbeitet werden können.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von fryderyk am 08.06.2007 um 14:25:28
Ich habe das im Ausgangsposting was ganz anderes herausgelesen, nämlich:

Der Ehemann soll nur mal vorübergehend zur Geburt nach D kommen, nicht auf Dauer...oder habe ich das missverstanden ?

Wenn dem so wäre, kann keine AE erteilt werden (mangels ehelicher Lebensgemeinschaft in D), dann wäre auch das FZF-Visum sinnlos....

oder she ich das falsch ?

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von maki am 08.06.2007 um 14:31:37

fryderyk schrieb am 08.06.2007 um 14:25:28:
oder she ich das falsch ?

Wenn es wirklich nur ein Kurzaufenthalt sein sollte und kein dauerhafter Aufenthalt geplant ist, hättest du recht ;)

Ob es wirklich das war was die Threadstarterin gemeint hat, trotz der Formulierung:

hnha03 schrieb am 05.06.2007 um 11:05:52:
und möchte, dass mein Mann zur Geburtsvorbereitung + Geburt für längere Zeit in Deutschland ist.  

... sei mal dahingestellt ;)
Denn dann hätte sie ja keine Probleme einen Antrag abzugeben, da es sich um einen Besuchs- und nicht um ein FZF-Visa handelt.


Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträge
Beitrag von hnha03 am 08.06.2007 um 18:38:59
Für mehr als 3 Monate Aufenthalt muss man schon auf ein FZF-Visum zurückgreifen (Verweis auch auf Antwort #3).

Mein Mann findet bis jetzt das Leben in Deutschland nicht so toll, es sei triste. Ich habe dafür großes Verständnis. Außerdem habe ich auch vor, für mehrere Jahre in VN zu leben, um das Land auch wirklich von er Innenseite kennenzulernen. Erstmal ist der Aufenthalt in Deutschland + diverse Deutschkurse für ihm geplant. Später werden wir vielleicht ausreisen. Er braucht einen richtigen Job, die er hier nicht so leicht findet. Auf jeden Fall ist eine echte FZF im wörtlichen Sinne geplant, da wir ab da für immer als "traditionelle" Familie zusammenleben werden.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Swifer am 08.06.2007 um 21:47:00
Es ist wirlich ein Ding, das Anträge nicht angenommen werden.
Ich kann den Frust der Antragsteller und der Mitarbeiter verstehen, aber das man das einfach so abblockt?
Ich möchte nicht spekulieren, aber vielleicht ist es wirklich so, das Momentan alles versucht wird die Familienzusammenführungen zu verhindern, als Bsp die verkehrten Übersetzungen oder Hinweise die dazu führen, das der Antragsteller widersprüchliche Angaben macht als der Partner in De. Ist nur so eine Vermutung von mir.

Bitte nimm dir einen Anwalt der wirlich auf Ausländerrecht spezialisiert ist!
Sprich oder schreib dem Auswärtigen Amt.
Mit der Botschaft zu mailen oder zu telefonieren, hat keinen Zweck, oder es wird noch schlimmer, (meine Erfahrung).
Lass dir bitte eine Vollmacht deines Ehemannes ausstellen, so das du in seinem Namen in De bei den Behörden agieren kannst.
Einfach bei mail und das Original per Brief.
Ansonsten bin ich auch frei von Wissen, aber ich habe hier im Forum schon viel gelernt und man, (faru auch) lernt nie aus.
Viel Glück und halte uns auf dem laufenden.

sommerliche Grüße

Swifer

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von fryderyk am 08.06.2007 um 22:04:29

hnha03 schrieb am 08.06.2007 um 18:38:59:
Für mehr als 3 Monate Aufenthalt muss man schon auf ein FZF-Visum zurückgreifen (Verweis auch auf Antwort #3).

Mein Mann findet bis jetzt das Leben in Deutschland nicht so toll, es sei triste


Dazu ist aber das Visum zur FZF nicht da.........
Wenn ihr nicht nach seiner Einreise eine AE zum Zwecke des Führens einer ehelichen Lebensgemeinschaft beantragen wollt, dann könnt ihr auch kein Visum zur FZF beantragen.
So ist nun mal die Gesetzeslage.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von garfield2008 am 08.06.2007 um 22:38:28
H(a)i,

aktuell ist die Annahmeverweigerung sogar auf der Webseite der Botschaft zu lesen.
Positiv zur Webseite muss ich allerdings sagen, das ich heute feststellen durfte, das seit vier Jahren erstmals alle Merkblätter für die verschiedenen Visaarten in deutsch und vietnemesisch den gleichen !!! Inhalt haben.

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von Einbeck am 08.06.2007 um 23:53:22

Swifer schrieb am 08.06.2007 um 21:47:00:
Ich möchte nicht spekulieren, aber vielleicht ist es wirklich so, das Momentan alles versucht wird die Familienzusammenführungen zu verhindern, als Bsp die verkehrten Übersetzungen oder Hinweise die dazu führen, das der Antragsteller widersprüchliche Angaben macht als der Partner in De. Ist nur so eine Vermutung von mir.  


@swifer
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tuen.
FzF sollen und werden nicht verhindert.

In Vietnam besteht scheinbar z.Zt. eine Ausnahme- oder Notsituation, die zu dieser Massnahme (keine Annahme von FzF Visa) führte.
Mir ist leider nichts Näheres bekannt, neugierig wüßte ich auch gerne mehr.

Dein Sachverhalt mit falscher und leitender Übersetzung , das sollte man damit nicht in Zusammenhang setzen, auch wenn es für Dich den Anschein hat Eure FzF soll verhindert werden und es allgemein  bedauerlich  ist.

Das Problem dürfte hoffentlich bald behoben werden. Ich denke mal dort fehlt, mag sein aus Krankheit, Abwesenheit, Urlaub, Urlaubsvertretung, Versetzung etc., z.Zt. einfach das notwendige Personal.
Hoffen wir im Interesse aller auf das beste und warten wir mal ab.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von hnha03 am 09.06.2007 um 00:14:15

garfield2008 schrieb am 08.06.2007 um 22:38:28:
H(a)i,

aktuell ist die Annahmeverweigerung sogar auf der Webseite der Botschaft zu lesen.
Positiv zur Webseite muss ich allerdings sagen, das ich heute feststellen durfte, das seit vier Jahren erstmals alle Merkblätter für die verschiedenen Visaarten in deutsch und vietnemesisch den gleichen !!! Inhalt haben.

mfg
Thomas Böttcher


Die vom AA sagen, dass wir die Botschaft ab eine Woche immer wieder fragen müssen, wann sie wieder Anträge annehmen. Positiv ist schon die endliche update der Website. Sarkastisch nehme ich an, dass sie nicht so schnell diese Ausnahmeregelung wieder von der Website wegnehmen werden, auch wenn sie real vielleicht die Anträge annehmen  :o.

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von hnha03 am 09.06.2007 um 00:28:00

Einbeck schrieb am 08.06.2007 um 23:53:22:
Ich denke mal dort fehlt, mag sein aus Krankheit, Abwesenheit, Urlaub, Urlaubsvertretung, Versetzung etc., z.Zt. einfach das notwendige Personal.


Von einer Epidemie in Hanoi / Vietnam ist mir nichts bekannt. Nur von einer andauernden Hitze 38°C.

Fage an unseren Experten: Mich würde das mal interessieren, wie groß ist - Pi mal Daumen - das Personal in so einer Botschaft? VN hat ca. 86 Mio Einwohner. Ich kann aber nicht abschätzen, wieviele Anträge pro Jahr die Leute stellen. - Richtet sich die Größe des Personals nach Anträge/Jahr? Gibt es Überbelastungsgrenze für eine Botschaft, wo das AA auch einsehen, mehr Personal einzustellen?

Titel: Re: Wegen Überlastung nimmt der Botschaft in Vietnam keine Familiennachzuganträg
Beitrag von fons am 09.06.2007 um 00:57:45
Sorry wir driften hier nun aber langsam aber sicher
in sachfremde Dinge ab. Ggf iin einem neuen Fred im
Userforum fortsetzen.

hier: :closed

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