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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> laenger als 6 mon. im Ausland
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Beitrag begonnen von wb2381 am 02.06.2007 um 04:54:45

Titel: laenger als 6 mon. im Ausland
Beitrag von wb2381 am 02.06.2007 um 04:54:45
Hi Leute, ich bin ganz neu hier.
Ich hab folgende Problem und brauche Hilfe und Rat.
- Ich lebe ueber 13 Jahren in D und besitzt AE fuer unbefristet.
- Wohnhaft bei meine Eltern, Vater = deutsch, mutter (auslaendisch)
- Habe Jobangebot von meine Heimatland, deutsche Unternehmen (Siemens)
- localen Arbeitsvertrag
- Job/Projekt laeuft bis Anfang 2009

Werde ich mein AE verlieren ?

Titel: Re: laenger als 6 mon. im Ausland
Beitrag von Saxonicus am 02.06.2007 um 06:25:12
Wenn Dein Vater D-Staatsangehöriger bist dann bist Du es doch normalerweise auch ?

Titel: Re: laenger als 6 mon. im Ausland
Beitrag von OlafK am 02.06.2007 um 08:25:41

wb2381 schrieb am 02.06.2007 um 04:54:45:
Habe Jobangebot von meine Heimatland, deutsche Unternehmen (Siemens)  


Klingt eher, als wäre es nicht ihr leiblicher Vater.

Dann geht das mit dem längeren Aufenthalt außerhalb Deutschlands nur mit Genehmigung der ABH. Eine mögliche Einbürgerung geht ja auch nicht so schnell, um das Problem so zu lösen.

Titel: Re: laenger als 6 mon. im Ausland
Beitrag von ronny am 02.06.2007 um 08:42:32

wb2381 schrieb am 02.06.2007 um 04:54:45:
- Ich lebe ueber 13 Jahren in D und besitzt AE fuer unbefristet.


Hallo,

also besitzt Du aktuell eine Niederlassungserlaubnis ;)


wb2381 schrieb am 02.06.2007 um 04:54:45:
Werde ich mein AE verlieren ?


Die NE geht verloren siehe § 51 Abs. 1 Ziffern 6 und 7 AufenthG wenn nicht vorher eine Bestätigung der ABH über den Fortbestand des Aufenthaltsrechts vorliegt.

Diese ist theoretisch möglich ( siehe § 51 Abs. 4), aber es besteht darauf kein Anspruch.


Saxonicus schrieb am 02.06.2007 um 06:25:12:
Wenn Dein Vater D-Staatsangehöriger bist dann bist Du es doch normalerweise auch ?


Why not??

Es soll Stiefkinder geben die nennen den Stiefvater mittlerweile Vater, oder der leibliche Vater wurde eingebürgert und das Kind nicht miteingebürgert...

Eigentlich irrelevant die Frage, wenn er selbst bereits sagt dass er Thai. sei...

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: laenger als 6 mon. im Ausland
Beitrag von wb2381 am 02.06.2007 um 11:04:51
Danke fuer schnelle Antwort.
Ja er ist Stievater.
Ich werde mal mit ABH mal nachfragen.

Titel: Re: laenger als 6 mon. im Ausland
Beitrag von wb2381 am 02.06.2007 um 11:12:54
Welche Unterlagen brauch ich um die Frist zu verlaengern ?

Titel: Re: laenger als 6 mon. im Ausland
Beitrag von maki am 02.06.2007 um 11:32:27
Wichtig wäre das Jobangebot aus Thailand, wenn es sich um einen zeitlich befristeten Vertrag handelt, kann es helfen darzulegen das du wieder nach D kommst und damit dein Auslandsaufenthalt nicht auf Dauer ist.

Titel: Re: laenger als 6 mon. im Ausland
Beitrag von wb2381 am 02.06.2007 um 12:32:14
Und fuer wie lang koennen ABH genehmigen ?

Titel: Re: laenger als 6 mon. im Ausland
Beitrag von maki am 02.06.2007 um 12:51:52

wb2381 schrieb am 02.06.2007 um 12:32:14:
Und fuer wie lang koennen ABH genehmigen ?

Konkret kann dir das nur deine ABH sagen ;)

Allerdings hört man immer wieder, das es eine Fristverlängerung für max. 1 Jahr ausgestellt wird, danach werden die Vorraussetzungen für eine weitere Fristverlängerung geprüft.

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