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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1180593851 Beitrag begonnen von Thorsten am 31.05.2007 um 08:44:11 |
Titel: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von Thorsten am 31.05.2007 um 08:44:11
Hallo alle zusammen,
Vor kurzem wurde einem Bekannten, dessen Reisepass nur noch bis mitte August 2007 gültig ist, und desse AE bis Mai 2007 gültig ist, eine Fiktionsbescheinigung lt (§ 81,4)AufenthG) gegeben wurde mit der Begründung, es darf man nicht eine AE die bis 2009 gültig wäre in Reisepass, der bis August 2007 gültig ist, einzutragen. Weiß jemand von Euch, welche §§s in dem Fall ziehen? Danke für die Antworten:-) |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von schweitzer am 31.05.2007 um 08:56:20
Da würde ich mal ganz keck antworten:
§ 3 AufenthG (Passpflicht) Der Betreffende ist verpflichtet sich um die Verlängerung seines alten bzw. die Beantragung eines neuen Passes zu bemühen. Welche anderen §§ hattest Du denn im Blick? :-? =schweitzer= |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von ronny am 31.05.2007 um 09:24:24
Nur als Ergänzung:
Es gibt in den einzelnen Bundesländern VVs die die Verlängerung eines ATs bereits drei Monate vor Passablauf ausschließen ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von Thorsten am 31.05.2007 um 09:43:43 schweitzer schrieb am 31.05.2007 um 08:56:20:
Danke für den Hinweis;-)) Die Beantragung eines neuen Reisepasse wurde schon vor 3 Monaten gemacht. Leider dauert noch die Austellung, was in Form einer Bescheinigung vom Heimatsland-Konsulat vorgelegt in ABH wurde. Die Frage aber ist, lt. welchen §§ (Vorschrifte/Gesetze) ist es nicht erlaubt, eine AE zu verlängern und die in Reisepass, der NOCH bis mitte August 2007 gültig ist, einzutragen. Apropos: Es gibt noch einen in D geborenen Kind, das auch in diesen Reisepass eingetragen ist. Für dieses Kind ist in den Reisepass auch eine AE eingetragen, die bis 2021 gültig ist. |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von maki am 31.05.2007 um 10:09:09 Thorsten schrieb am 31.05.2007 um 09:43:43:
Siehe Antwort #1 von schweitzer und Antwort #2 von Ronny ;) |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von schweitzer am 31.05.2007 um 10:18:06
Hi Thorsten,
ich kann dem Ganzen nicht viel mehr hinzufügen. Eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 (4) AufenthG ist ja gewissermaßen auch eine Verlängerung (Fortbestehen) der AE, hier eben bis zum Vorhandensein eines neuen Passes. Normalerweise entstehen daraus keine Nachteile (gelegentlich höchstens, wenn jemand just in dieser Zeit verreisen möchte - für so einen speziellen Fall sollte dann ggf. noch mal das Gespräch mit der ABH gesucht werden). Das mit der AE bis 2021 für das Kind verstehe ich nun allerdings überhaupt nicht. Ich kenne jedenfalls keine Regelung im geltenden Ausländerecht, die eine so lange Befristung einer AE vorsieht. Da hätte ich selbst gern Aufklärung. =schweitzer= |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von Thorsten am 31.05.2007 um 10:19:30 maki schrieb am 31.05.2007 um 10:09:09:
In der Antwort #1 gibt es kein Wort darüber, wieso denn die verlängerte AE darf nicht in den Reisepass eingetragen werden, wenn den Reispass bis mitte 2007 gültig ist. Die Antwort #2 ist universal allgemein ;). Die passt natürlich immer :P. Ich verstehe dann nicht, wieso man für ein Kind die AE bis 2021 eintragen in Reisepass von dem Elternteil darf, für den Elternteil seblst nicht. :-[ P.S Ah ja, es geht um Niedersachsen;-) |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von maki am 31.05.2007 um 10:21:16 Thorsten schrieb am 31.05.2007 um 10:19:30:
Na also ;) Da wird sich doch bestimmt etwas in den Verwaltungsvorschriften aus NDS etwas finden lassen. schweitzer schrieb am 31.05.2007 um 10:18:06:
Vielleicht vollendet das Kind ja 2021 das 16. Lebensjahr ;) |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von Thorsten am 31.05.2007 um 10:21:24
Ok. Danke für die Antwort.
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Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von Thorsten am 31.05.2007 um 10:22:57 maki schrieb am 31.05.2007 um 10:21:16:
Nicht vielleicht - ist so :) 2021 wird das Kind 16 Jahre alt:-) |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von schweitzer am 31.05.2007 um 10:26:33 maki schrieb am 31.05.2007 um 10:21:16:
Hi maki, soweit so gut, trotzdem würde mich die konkrete Rechtsgrundlage interessieren (einen § bitte ;)) wonach in so einem Fall die AE sogleich für so lange befristet werden kann. Hast Du da was auf Lager? =schweitzer= |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von inge am 31.05.2007 um 10:27:19
Frag doch einfach andersrum:
Wo steht geschrieben, dass eine befristete AE über die Gültigkeitsdauer des Passes erteilt werden soll oder muss? Da es so einen Passus nicht gibt, hat der Antragsteller erstmal nur Anspruch auf eine befristete AE. Eine Dauer der AE ist, wenn überhaupt, nur als "in der Regel" festgelegt. Die FBesch nach 81.4 verlängert die Gültigkeit der abgelaufenen AE. Dem "Anspruch" des Ausländers ist somit genüge getan. Ohne klare gesetzliche Regelung können somit Verwaltungsvorschriften die Einzelheiten regeln. In diesem Fall sagen die dann wohl, dass die AE nicht länger gültig sein soll als der Pass (d.h. man "interpretiert" den §3 entsprechend bzw. sinngemäß). Dagegen wird es kaum eine Handhabe geben. |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von sunnysunshine am 31.05.2007 um 10:32:01
Zitat aus den niedersächsischen Vorläufigen Verwaltungsvorschriften:
Zitat:
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Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von inge am 31.05.2007 um 10:32:23
VV Nds:
Zitat:
PS: Die Nds VV sind sogar öffentlich! Nachtrag: VAH BMI haben keine Unterpunkte zu 7.2.1 ! D.h. hier gilt einfach: Zitat:
Also Ermessen. Ermessen ist aber in vielen Fällen (wg. Gleichbehandlung) zumindest per VV geregelt -> s. Nds VV ... |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von ronny am 31.05.2007 um 10:34:15 Thorsten schrieb am 31.05.2007 um 10:19:30:
Wenn ich das richtig sehe, hat Niedersachsen in seinen VVs zu § 7 AufenthG genau diese drei Monate vor Ablauf des Passes vorgesehen. Grüße Ronny ;) [edit]Hatte nicht gesehen, dass andere auch schon am antworten waren, sorry ;)[/edit] |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von maki am 31.05.2007 um 10:55:18 schweitzer schrieb am 31.05.2007 um 10:26:33:
sunnysunshine, inge und ronny haben das schon beantwortet während ich noch am suchen war, die sind gut :) Zu Zeiten des AusIG war es so, das Kinder bis zum 16. Lebensjahr keine eigene AE brauchten, manche Kinder wussten das nicht und haben ihre AE erst später (weit nach dem 16. Geburtstag) beantragt. Seit dem AufenthG bekommen Kinder auch eine AE, die normalerweise immer bis zum 16. Lebensjahr gültig ist. |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von Thorsten am 31.05.2007 um 10:59:42 schrieb am 31.05.2007 um 10:32:01:
Danke;-) 8-) 7.2.1.2 erklärt auch die Situation mit dem Kind:-) |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von schweitzer am 31.05.2007 um 12:04:26
Scheint aber so, dass das mit der sofortigen Befristung bis zum 16. Lebensjahr für das Kind nur in NDS (auf der Grundlage der eigenen VVs) gilt. Ist das so?
Aus dem Gesetzestext selbst und den VAH- BMI lässt sich das m.E. nicht ableiten - und MV hat keine eigene VVs ... =schweitzer= |
Titel: Re: AE-Verlängerung.Fiktionsbescheinigung Beitrag von maki am 31.05.2007 um 12:50:48 schweitzer schrieb am 31.05.2007 um 12:04:26:
Kann ich dir nicht sagen, allerdings brauchen Kinder seit dem AufenthG ja eine AE auch vor dem 16. Lebensjahr. Diese AE wird wohl zum Zecke der FZF ausgestellt, wenn die/der Mutter/Vater (oder beide) aus irgendwelchen Gründen keine AE mehr haben sollten, wird wohl auch dieser Aufenthaltszweck entfallen und die AE des Kindes damit ungültig. Es wäre sehr umständlich alle paar Jahre zwecks der AE Verlängerung des Kindes auf die ABH zu laufen, wenn diese AE doch sowieso von der AE der Eltern abhängig ist und auch keine anderen Vorraussetzungen (nochmals) überprüft werden müssen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung ;) Gruß, maki |
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