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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> ehefähigkeitszeungiss bei nicht anwesenheit der verlobten
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Beitrag begonnen von Tay am 18.05.2007 um 11:11:13

Titel: ehefähigkeitszeungiss bei nicht anwesenheit der verlobten
Beitrag von Tay am 18.05.2007 um 11:11:13
HAllo allerseits,
ich bin türkischer stattsbürger und lebe seid meiner geburt in deutschland , habe einen job , wohnungs usw.
ich will mit meiner thailänderischen verlobten aus bangkok heiraten , habe diesbezüglich auch schon fast alle dokumente zusammen.das einzige was mir fehlt ist das ehefähigkeitszeugniss vom konsulat.  das türkische konsulat in köln verlangt das meine verlobte anwesend ist wenn ich das ehefähigkeitszeugniss beantrage. leider ist meine freundin in bangkok und damit sie überhaupt ein heiratsvisum zur einreise bekommt brauche ich das ehefähigkeits zeugniss ,so will es das standesamt.
ich weis nicht mehr weiter und würde mich sehr über einen tipp oder mithilfe freuen.
danke schonmal im vorraus.

Titel: Re: ehefähigkeitszeungiss bei nicht anwesenheit der verlobten
Beitrag von Zeppelin am 18.05.2007 um 11:39:19
Hm,
wie das türkische Konsulat das handhabt, kann man schwer sagen.
Aber eigentlich sollte eine Vollmacht der Verlobten (mit beglaubigter Unterschrift) das Problem lösen können.
Das Standesamt hat Formulare für sog. Beitrittserklärungen.
Damit gibt der/die im Ausland lebende Verlobte seine/ihre Einverständniserklärung, dass der/die in D lebende Verlobte in beider Namen die nötigen Vorbereitungen der Eheschließung trifft.
Jedenfalls ist das so, wenn ein/er dt. StaAng ist.

Sollte es unmöglich sein, ein EFZ der thailändischen Verlobten zu bekommen, könnte evtl. ein Befreiungsverfahren durch das OLG in Frage kommen.

Aber dazu warte mal besser die Meinung der Experten hier ab.

Grüße,
Zeppelin

Titel: Re: ehefähigkeitszeungiss bei nicht anwesenheit der verlobten
Beitrag von srcemoje am 18.05.2007 um 19:29:42
Hallo,

ja bei mir hieß es erst auch es geht nicht bis ich meiner standesbeamtin gesagt habe das es nur mit einem festern Heiratstermin geht, also das die Ehefähigkeit vom OLG befreit wird,

dann sagte ich ihr das ich von einer Beitrittserklärung gehört hätte, eine Art Vollmacht. Ja und sie gab mir den Antrag, er mußte ihn dann in Bosnien ausfüllen, übersetzen lassen un dann wieder her schicken.

Dann habe ich alle Papiere abgegeben und innerhalb von 2 Wochen die Befreiung für meinen Mann bekommen...

Vielleicht klappt es ja auch bei dir, wünsch dir auf jedenfall viel Glück und Durchaltevermögen!!!
liebe Grüße Anja

Titel: Re: ehefähigkeitszeungiss bei nicht anwesenheit der verlobten
Beitrag von Esra am 19.05.2007 um 00:17:16
Wäre es eine Möglichkeit, die türkische Botschaft/Konsulat in Bangkok aufzusuchen? Dazu müsstest du natürlich dorthin fliegen. Aber in diese Richtung gibt es dann wenigstens keine Visaprobleme.

Und darauf achten, dass der Mädchenname deiner und ihrer Mutter in das EFZ aufgenommen werden. Das ist wieder für das deutsche Standesamt wichtig.

Esra

Titel: Re: ehefähigkeitszeungiss bei nicht anwesenheit der verlobten
Beitrag von Mikael321 am 19.05.2007 um 09:39:47

Tay schrieb am 18.05.2007 um 11:11:13:
HAllo allerseits,
ich bin türkischer stattsbürger und lebe seid meiner geburt in deutschland , habe einen job , wohnungs usw. ich will mit meiner thailänderischen verlobten aus bangkok heiraten , habe diesbezüglich auch schon fast alle dokumente zusammen.das einzige was mir fehlt ist das ehefähigkeitszeugniss vom konsulat.  das türkische konsulat in köln verlangt das meine verlobte anwesend ist wenn ich das ehefähigkeitszeugniss beantrage. leider ist meine freundin in bangkok und damit sie überhaupt ein heiratsvisum zur einreise bekommt brauche ich das ehefähigkeits zeugniss ,so will es das standesamt.ich weis nicht mehr weiter und würde mich sehr über einen tipp oder mithilfe

Ich würde mir das vom Türkischen Konsulat schriftlich geben lassen, und damit bei den deutschen Behörden vorsprechen. Meinem Rechtsempfinden nach, kann keine deutsche Behörde,  etwas von dir verlangen, was du nicht beibringen kannst . Es spricht ja auch nichts dagegen, das 3 Monatige Hochzeitsvisum zu nutzen, um die Dokumente hier zu besorgen, und dann der Antrag zu komplettieren, wenn es nun mal nicht anders möglich ist.  

Michael

Titel: Re: ehefähigkeitszeungiss bei nicht anwesenheit der verlobten
Beitrag von Tay am 19.05.2007 um 20:02:13
Danke für eure Antworten,
ich werde am montag zur türkischen botschaft und das schriftlich verlangen, dann werde ich dieses schreiben  zum türkischen konsulat nach thailand faxen und hoffen das es reicht um meiner verlobten die vollmacht abzusegnen.
drückt mir die daumen.
ich halter euch auf dem laufenden.......bis danne

Titel: Re: ehefähigkeitszeungiss bei nicht anwesenheit der verlobten
Beitrag von Bommel am 19.05.2007 um 22:40:56

Zitat:
Es spricht ja auch nichts dagegen, das 3 Monatige Hochzeitsvisum zu nutzen, um die Dokumente hier zu besorgen, und dann der Antrag zu komplettieren, wenn es nun mal nicht anders möglich ist.

Geht das überhaupt? Ein Heiratsvisum zu bekommen wenn die Voraussetzungen dafür, d.h. die Unterlagen nicht kmpl sind?  :-/

Titel: Re: ehefähigkeitszeungiss bei nicht anwesenheit der verlobten
Beitrag von Mick am 19.05.2007 um 23:48:49

Bommel schrieb am 19.05.2007 um 22:40:56:
Geht das überhaupt? Ein Heiratsvisum zu bekommen wenn die Voraussetzungen dafür, d.h. die Unterlagen nicht kmpl sind?  :-/

Hi,
denke, dass das im Einzelfall machbar ist. Wenn
hier tatsächlich die Anwesenheit der thailändischen
Verlobten beim türk. GK gefordert wird, wäre ja
anders eine Eheschließung kaum möglich. In Einzel-
fällen muss man halt mal flexibel sein.

Titel: Re: ehefähigkeitszeungiss bei nicht anwesenheit der verlobten
Beitrag von Tay am 10.06.2007 um 11:42:46
Also für alle die das göeiche Problem haben wie ich .
ich war beim türkischen konsulat (diesmal ein richtig netter beamter) und wir haben das problem so gelöst . also es besteht in absoluten sonderfällen die möglichkeit , ein einseitig ausgefülltes papier in einem versiegelten umschlag zu der jeweiligen botschaft zu schicken . dort wird dieses ausgefüllt ( mit den daten der freundin ) und wieder zurückgeschickt . wenn das  hier ist kann das konsulat die papiere in die türkei schicken und dort kriegen wir dann das ehefähigkeitzeugniss.
sooo
das problem wäre schonmal gelöst.
danke für euere tipps

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