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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Integrationskurs
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Beitrag begonnen von alka am 16.05.2007 um 21:51:17

Titel: Integrationskurs
Beitrag von alka am 16.05.2007 um 21:51:17
Hallo,
zur verkürzung der gewöhnlichen Aufenthaltszeit auf 7 Jahre habe ich ein Integrationskurs besucht und die Abschlusstest erfolgreich abgelegt. Vor einer Woche habe ich die Urkunde "Zertifikat Deutsch B1" von der Sprachinsitut erhaltet. Ich habe gehört, dass die Zeugnisse der Integrationskurs nach § 43 von Bundesamt zum Teilnehmer automatisch jetzt zugeschickt werden. Kann man mir helfen:
1) wie lange dauert die Bescheinigung nach § 43 (die für die Einbürgerung in diesem Fall erforderlich ist) von Bundesamt für Migration zu bekommen?
2) muss man darauf beantragen..oder bekommt man die Urkunde nach dem erfolgreichen Abschluß des Kurses automatisch?

danke im Voraus

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von alka am 17.05.2007 um 21:49:52
Hallo,
nochmal die Frage:

- Wie und Wann kann man die Bescheinigung nach § 43 von Bundesamt nach Abschluß des Integrationskurses erhalten?

vielen Dank

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von andrej am 21.05.2007 um 12:32:23
Kontaktiere die zuständige Person bei der BAMF-Landesstelle.
Bei uns (in RlPf) war es so, dass die B1-Urkunde und die §43-Bescheinigung zusammen ausgehändigt wurden.

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Britta am 21.05.2007 um 15:43:17
... zum Integrationskurs gehört natürlich noch der Orientierungskurs. Falls du ihn noch nicht absolviert hast, kannst du es beim Integrationskursträger tun.

Grüße,
Britta

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von alka am 21.05.2007 um 16:40:30
Danke Britta
Ich habe den Orientierungskurs durchgeführt und die Teste: Orientierungskurs + Zertifikat Deutsch erfolgreich absolviert.
Mir feht nur die Bescheinigung § 43

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von schweitzer am 21.05.2007 um 16:44:55
Hallo alka,

am besten, Du wendest Dich an den Sprachkursträger, bei dem Du Sprach- und Orientierungskurs absolviert hast - die sollten konkrete Erfahrungenwerte haben, wie und in welchen Zeiträumen das Ganze in dem Bundesland, in dem Du lebst, abläuft. - Hier bei uns dauert das Ganze immer eine Weile ...

=schweitzer=




Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von alka am 21.05.2007 um 20:41:09
Danke schweitzer

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von alka am 02.06.2007 um 19:22:14
Hallo,
ich habe heute die Bescheingung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses gemäß § 43 automatisch (ohne Vorbestellung) von Bundesamt erhalten.
vielen Dank
Alka

Titel: Re: Integrationskurs
Beitrag von Ulf am 05.10.2007 um 15:24:53

alka schrieb am 02.06.2007 um 19:22:14:
Hallo,
ich habe heute die Bescheingung über den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses gemäß § 43 automatisch (ohne Vorbestellung) von Bundesamt erhalten.


In der VHS Mainz müssen die Teilnehmer dem Vernehmen nach zwischen Zusendung in gewöhnlichem Brief, Zusendung in eingeschriebenem Brief (kostet) und Hinterlegung bei der VHS wählen.

Gruß, ULF

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