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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
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Beitrag begonnen von Anna_38 am 16.05.2007 um 12:44:31

Titel: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Anna_38 am 16.05.2007 um 12:44:31
Hallo,

der Vater meines Kindes ist Tscheche und ich habe mit diesem Mann nur Stress!

Das Sorgerecht liegt allein bei mir,da es auch noch keine Vaterschaftsanerkennung gab.Ich habe mit Ihm nach der Geburt darüber gesprochen,da stellte er sich stur und meinte,er ist sich auch nicht sicher ob er der Vater ist,okay das ist seine Sache,sowas kann man bekanntlich herausfinden.
Mir geht es auch nicht um Unterhalt,ich komme selbst gut mit meinem Kind zurecht. Nun schrieb er mir aber vor 2 Wochen,dass er eine gerichtliche "Vaterschaftsanerkennungsklage" bei Gericht beantragt hätte und auch mit dem Gedanken spielt unser Kind in Tschechien zu erziehen. Ich habe mittlerweile mit diesem Mann abgeschlossen und habe auch einen anderen Partner,will eigentlich nur meine Ruhe vor dem Tschechen haben. Es hat Ihn ganze 9 Monate nicht interessiert,dass ich sein Kind bekomme....und JETZT plötzlich dieser "Sinneswandel".Mir macht es etwas Angst das er auch schrieb,dass er vorhat,dass Kind nach Tschechien zu holen. Er schrieb mir auch noch,dass das Kind tschechischer Staatsbürger ist. Sind tschechische Gerichte für mich massgebend? ich bin total irritiert....vielleicht weiss jemand Rat.


liebe Grüsse Anna

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von inge am 16.05.2007 um 12:53:46
-> andere Rechtsgebiete

Ganz locker abwarten! Selbst mit einer Vaterschaftdsanerkennung hat er noch kein Sorgerecht. Und auch dann nicht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und wenn sich die SBs nicht einigen können, bleibt das Kind erstmal da wo es ist (oder wird dahin zurückgebracht) und im Zweifel entscheidet ein Gericht!
Tschechien ist in der EU und da ist Kindesentführung dann a) nicht einfach und kann b) voll in's Auge gehen.

Grundsätzlich schon mal Jugendamt informieren. Ansosnten ein evtl Anschreiben vom Gericht abwarten und damit zu einem Anwalt gehen.

Das Kind ist moemtan erstmal NUR deutsch (vermutlich). Tschechisch frühestens wohl, wenn die Vaterscahft festgestellt wurde. Aber das ist eine Frage von deren StA-Recht.

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Anna_38 am 16.05.2007 um 13:05:46
Vielen dank für die Antwort.

Also wäre demzufolge auch nur ein deutsches Gericht,für meinen Sohn zuständig? Und er müsste dann theoretisch diese "Vaterschaftsanerkennungsklage" bei einem deutschen Gericht beantragt haben? Oder kann er auch in Tschechien klagen?

Lg Anna

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von inge am 16.05.2007 um 13:22:54
k.A. aber die Zuständigkeit dürfte allein schon wegen des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes in D liegen. Da gibt's mW auch entsprechende EU-Regelungen, die für genau solche Fälle gedacht sind.
Normal wäre jedenfalls eine Klage vor einem deutschen Gericht und da wirst du dann halt irgendwann angeschrieben.

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von ronny am 16.05.2007 um 13:24:55

Anna_38 schrieb am 16.05.2007 um 12:44:31:
....und JETZT plötzlich dieser "Sinneswandel".


Vermutlich hat er jetzt davon gehört, dass er leichter zum Arbeitsmarkt.... *duck*

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von inge am 16.05.2007 um 13:45:04
Evtl hier mal lesen:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_338/l_33820031223de00010029.pdf
RL 2201/2003/EG
Ich meine das betrifft auch Sorgerecht etc bei unverheirateten Eltern, da es hauptsächlich um Zuständigkeiten etc geht.

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Ralf am 16.05.2007 um 19:21:50

inge schrieb am 16.05.2007 um 12:53:46:
Das Kind ist moemtan erstmal NUR deutsch (vermutlich). Tschechisch frühestens wohl, wenn die Vaterscahft festgestellt wurde. Aber das ist eine Frage von deren StA-Recht.


Richtig.

Hab das mal hierher verschoben, da es ja nicht primär um den Aufenthalt eines
Ausländers geht.

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Anna_38 am 16.05.2007 um 21:32:26
Sorry,...wusste nicht richtig,wo ich es reinschreiben sollte.

Darf er als tschechischer Staatsbürger überhaupt vor einem deutschen Gericht klagen? Mein neuer Partner und ich sind mittlerweile soweit,dass mein neuer Partner den Kleinen am liebsten adoptieren würde.

Lg Anna

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von inge am 17.05.2007 um 08:53:04

Zitat:
Darf er als tschechischer Staatsbürger überhaupt vor einem deutschen Gericht klagen?

Wenn das zuständig ist, muss er das sogar.

Adoption: Wenn "der Tscheche" erstmal als Vater anerkannt wird, wird's schwierig.

Ich seh' noch ne Möglichkeit ... aber da frag ich mal den Ronny ...

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von inge am 17.05.2007 um 09:51:40
Klären wir erstmal "Vater" (im rechtlichen Sinne); das regelt sich nach §1592 BGB:

Zitat:
Vater eines Kindes ist der Mann,
1.der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2.der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3.dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.

Momentan hat das Kind also nur einen biologischen/leiblichen Vater, aber KEINEN rechtlichen Vater.
Bei dir käme aslo nur Punkt 2 oder 3 in Frage, da ja keine Ehe.

WENN das Kind einen rechtlichen Vater HÄTTE, würde sich eine Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft nach §1600 BGB richten.

Zitat:
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind folgende Personen:
1.der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2.der Mann, der an Eides Statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
3.die Mutter und
4.das Kind.

(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.

1 ist der rechtliche Vater, 2 wäre der biologische Vater und 3 und 4 sind ja klar ;)
Wenn es aber einen rechtlichen Vater gibt, der mit dem Kind auch schon längere Zeit zusammenlebt, dann folgt aus Abs 2, dass der leibliche Vater dann u.U. etwas Probleme damit hätte die Vaterschaft anzufechten. Der Grundgedanke war wohl, dass es hier darum gib "tatsächliche" Familien VOR die rein "biologischen" Verwandschaftsverhältnisse zu stellen.


Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Anna_38 am 17.05.2007 um 20:23:11
Vielen Vielen Dank,für die Infos,....

wenn,der hier in Deutschland klagen will,müsster der das bezahlen? Ich meine die Prozesskosten?

Lg Anna

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von trixie am 17.05.2007 um 21:00:32

Anna_38 schrieb am 17.05.2007 um 20:23:11:
wenn,der hier in Deutschland klagen will,müsster der das bezahlen? Ich meine die Prozesskosten?  


Grundsätzlich muß der Antragssteller die Gerichtskosten im voraus bezahlen. Wenn er den Prozeß gewinnt, muß der "Verlierer" die Gerichtskosten bezahlen.

Ausnahme: Wenn dem "Vater" und der Mutter PHK ohne Ratenzahlung bewilligt worden ist, werden die Kosten vom Staat übernommen.

Was mir aber nicht ganz verständlich ist. Bei der Geburt hast doch den biologischen Vater als solchen angegeben. Somit bestreitest du ja seine Vaterschaft nicht. Es dürfte damit auch bei Einreichung einer Vaterschaftsklage gar nicht zu einer Verhandlung kommen, da du ja diese nicht anzweifelst. Du gibst ja offen zu, daß er der Vater deines Sohnes ist.

tirxie

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Anna_38 am 17.05.2007 um 22:51:41
Das ist richtig,aber er hat gesagt das er sich nicht sicher ist,dass er der Vater ist...er will das mit dieser Klage "sicherstellen" und gleichzeitig die Vaterschaft anerkennen.

Von mir ging garnichts aus,weil ich wirklich nur meine Ruhe vor diesem Mann haben möchte. Er droht auch ständig,dass er den Jungen zu sich nehmen wird,wenn alles geklärt ist. Um Unterhalt oder Geld geht es mir nicht,ich will wirklich nur in Ruhe leben.

Lg Anna

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Anna_38 am 17.05.2007 um 22:58:46
Ich beziehe auch keinen Unterhaltsvorschuss,da wir sehr gut alleine zurechtkommen.

Lg Anna

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von trixie am 17.05.2007 um 23:10:43

inge schrieb am 17.05.2007 um 09:51:40:
Wenn es aber einen rechtlichen Vater gibt, der mit dem Kind auch schon längere Zeit zusammenlebt, dann folgt aus Abs 2, dass der leibliche Vater dann u.U. etwas Probleme damit hätte die Vaterschaft anzufechten.


So wie Anna beschreibt, geht es hier nicht um eine Anfechtung der Vaterschaft, sondern um die Anerkennung der Vaterschaft.

Allerdings ist mir nicht bekannt, daß die Anerkennung einer Vaterschaft bei Gericht erkämpft werden muß, wenn die KM bereits den ihr bekannten Vater in der Geburtsurkunde angegeben hat.

trixie

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Ralf am 18.05.2007 um 00:58:18

trixie schrieb am 17.05.2007 um 23:10:43:
Allerdings ist mir nicht bekannt, daß die Anerkennung einer Vaterschaft bei Gericht erkämpft werden muß, wenn die KM bereits den ihr bekannten Vater in der Geburtsurkunde angegeben hat.  


Eine unverheiratete Mutter kann nicht einfach einen Vater angeben, und
schon gar nicht erscheint dieser dann lediglich aufgrund von Angaben der
Mutter in der Geburtsurkunde.

Wer Vater ist, steht im Gesetz, das wurde ja oben schon erwähnt, siehe
Antwort # 9.

Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter, ob diese
eingeklagt werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Was hier denkbar wäre: der neue Lebensgefährte erkennt die Vaterschaft
an, die Mutter stimmt dem zu. Da dann eine familiäre Lebensgemeinschaft
des neuen rechtlichen Vaters zu dem Kind besteht, wäre eine Vaterschafts-
anfechtung seitens des früheren Partners wegen § 1600 Abs. 2 BGB
ausgeschlossen.

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von trixie am 18.05.2007 um 01:54:32

Ralf schrieb am 18.05.2007 um 00:58:18:
Was hier denkbar wäre: der neue Lebensgefährte erkennt die Vaterschaft  
an, die Mutter stimmt dem zu. Da dann eine familiäre Lebensgemeinschaft
des neuen rechtlichen Vaters zu dem Kind besteht, wäre eine Vaterschafts-
anfechtung seitens des früheren Partners wegen § 1600 Abs. 2 BGB  
ausgeschlossen


So wie ich dem Ausgangsthema entnehme, möchte der biologische Vater eine soziale Bindung zu dem Kind aufbauen. Somit sehe ich es als fraglich an, ob dann § 1600 Abs. 2 BGB greift.

Ich kann mir durchaus vorstellen, daß die Auslegung des Paragraphen sehr eng ist, sonst wäre die Sache mit der Vaterschaft sehr einfach.
Ledige Mutter trennt sich KV, hat neuen Partner. Dieser kennt Vaterschaft an und der biologische Vater bleibt außen vor.

trixie

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von inge am 18.05.2007 um 08:27:35
Ob er herstellen will ist dann relativ uninteressant. Abs 2 soll ja sowas wie ne Art "Bestandsschutz" sein.

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von ronny am 18.05.2007 um 10:04:05

trixie schrieb am 18.05.2007 um 01:54:32:
So wie ich dem Ausgangsthema entnehme, möchte der biologische Vater eine soziale Bindung zu dem Kind aufbauen. Somit sehe ich es als fraglich an, ob dann § 1600 Abs. 2 BGB greift.  


Er wird greifen, denn es existiert dann bereits ein rechtlicher Vater ;)

Der biologische bleibt aussen vor ;)
Man wollte mit der Zustimmung der Mutter zu einer Vaterschaftsanerkennung genau die Folge vermeiden, dass ein Vater gegen ihren Willen eingetragen wird. Selbst wenn es der biologische wäre, hätte er gegen den bereits durch Anerkennung bekannten und in sozialer Beziehung zum Kind lebenden keine Chance mehr.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Zeppelin am 18.05.2007 um 11:15:55

trixie schrieb am 18.05.2007 um 01:54:32:
So wie ich dem Ausgangsthema entnehme, möchte der biologische Vater eine soziale Bindung zu dem Kind aufbauen.

Dies halte ich - wie auch andere hier - für höchst fragwürdig. Mag sein, dass ich dem KV damit Unrecht tue, aber er hätte sich besser bereits seit Zeugung des Kindes um dieses kümmern bzw. bemühen können.
Da dies offenbar nicht geschehen ist, geht es anscheinend um die Erlangung rechtlicher Vorteile oder sowas wie Rache gegen die KM.

Ansonsten bliebe dem KV ja durchaus die Möglichkeit, genau zu begründen, weshalb das Kind in (dem von mir sehr geschätzen) Tschechien unter besseren Bedingungen aufwachsen könnte, als bei der Mutter.
Zumindest kann man wohl erwarten, so vorzugehen, wenn es tatsächlich um das Wohl des Kindes geht.
Dies aber, bevor ein anderer sich dazu bekennt, die Verantwortung als rechtlicher Vater zu übernehmen.

Grüße,
Zeppelin

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von trixie am 18.05.2007 um 11:35:43

Zeppelin schrieb am 18.05.2007 um 11:15:55:
Mag sein, dass ich dem KV damit Unrecht tue, aber er hätte sich besser bereits seit Zeugung des Kindes um dieses kümmern bzw. bemühen können.  


Im Familienrecht werden die Vorgänge sehr oft subjektiv gesehen, deren Richtigkeit wir hier nicht überprüfen können, da wir die Aussage des KV nicht kennen. Auch wissen wir die tatsächlichen Gründe nicht, warum der KV jetzt die Vaterschaft anerkennen möchte. So dürfte nur die Besorgnis der KM im Raum stehen, ob die Anerkennung der Vaterschaft möglich ist, bzw. welche Möglichkeiten sie hat, dass der biologische Vater diese nicht anerkennen kann.

trixie

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von inge am 18.05.2007 um 13:27:06

Zitat:
So dürfte nur die Besorgnis der KM im Raum stehen

WAS da im Raum steht, dürfte eindeutig sein: Eine gesetzliche Regelung. Wenn die dann so oder so ist, bleibt dem KV im Zweifel nur der Gang zum BVerfG oder zum EUGH (da ja evtl auch EU-Recht tangiert wird).
Hier geht es NICHT um "Gerechtigkeit" oder "Moral", sondern ausschließlich um "Recht"!

Ansonsten bitte ein Urteil anführen, dass bei so einem Fall (rechtlicher Vater + Gemeinschaft mit Kind vs. biologischer Vater) FÜR den biol. Vater ausgegangen ist. Gibt es das nicht, gehen wir erstmal von der rechtlichen (!) Lage aus und IM ZWEIFEL von der Unwägbarkeit jeder richterlichen Entscheidung ...

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von inge am 18.05.2007 um 16:19:56
Hier ist übrigens das Urteil das zur Änderung des Gesetzes führte:
http://lexetius.com/2003,446
FAST die Lage wie hier, aber mit einem SEHR wichtigen Unterschied: Wenn der jetzige Lebenspartner der rechtliche Vater WÄRE (durch Anerkennung der Vaterschaft), hätte der biologische Vater wiederum kein Anfechtungsrecht. Das Gesetz wurde ja extra so geändert, dass er dieses Recht nur hat, wenn dadurch keine bestehende "Vater-Kind" Beziehung gestört wird.
Bestenfalls könnte der biologische Vater vielleicht noch ein Umgangsrecht herausschlagen (aber nur wenn seine biol. Vaterscahft eindeutig ist) - aber eine rechtliche Verbindung würde zwischen den beiden nicht bestehen oder hergestellt werden können.

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Anna_38 am 18.05.2007 um 21:33:39
Dies halte ich - wie auch andere hier - für höchst fragwürdig. Mag sein, dass ich dem KV damit Unrecht tue, aber er hätte sich besser bereits seit Zeugung des Kindes um dieses kümmern bzw. bemühen können.
Da dies offenbar nicht geschehen ist, geht es anscheinend um die Erlangung rechtlicher Vorteile oder sowas wie Rache gegen die KM.

Zitat Zeppelin

Hallo,

zumächst,möchte ich euch allen danken,ihr habt mir sehr weitergeholfen. Ja,Zeppelin hat das richtig erkannt,ich gehe nämlich auch davon aus,dass der Vater meines Sohnes nur Vorteile herauschlagen will. Als ich ihm mitteilte,dass ich schwanger von Ihm bin,hat er mich um eine Abtreibung "angefleht",da ein Kind in D für ihn eine teuere Angelegenheit wäre. Ich sagte Ihm bereits damals aber schon,dass ich nichts von Ihm will,ich wollte nur mein Kind gesund auf die Welt bringen. Er hat sich während meiner gesamten Schwangerschaft nur sporadisch mal nach meinem und dem Befinden des Babys erkundigt. Kurz bevor ich entbunden habe,teilte er mir mit,dass er ohne Arbeit ist und bei seiner neuen Freundin lebt,die auch ein Kind hat,aber nicht von Ihm. Da ich in seinen Augen sowieso etwas zu selbstbewusst war und bin,nur weil ich auf "eigenen Füssen"stehe" und auch ihm gegenüber mal den Wunsch äusserst schnell wie möglich wieder arbeiten zu gehen, (auch mit einem Baby,kann man arbeiten,wenn man Betreungsmöglichkeiten hat!) bin ich in seinen Augen eine schlechte Frau und eine schlechte Mutter. Ich gehe nämlich auch wirklich dvon aus,dass er sich nur Vorteile verschaffen will.

Lg Anna

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Anna_38 am 06.06.2007 um 21:12:42
Hallo :-),

leider gibt es in meiner Angelegenheit nichts neues,ausser dass mir der "Tscheche" fast jeden Tag via SMS schreibt,dass er "die Klage zum Gericht gegeben hat" und das nun schon seit ca. 5 Wochen!

Ich habe aber mal noch eine Frage, macht sich mein neuer Lebensgefährte (der sich auch mit um meinen Sohn kümmert) strafbar,wenn er die Vaterschaft für ihn anerkennt,obwohl er weiss das es nicht sein Sohn ist.

liebe Grüsse Anna

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von garfield2008 am 06.06.2007 um 23:34:23
H(a)i,


Anna_38 schrieb am 06.06.2007 um 21:12:42:
Ich habe aber mal noch eine Frage, macht sich mein neuer Lebensgefährte (der sich auch mit um meinen Sohn kümmert) strafbar,wenn er die Vaterschaft für ihn anerkennt,obwohl er weiss das es nicht sein Sohn ist.


IMHO nein

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von ronny am 07.06.2007 um 08:54:05

Anna_38 schrieb am 06.06.2007 um 21:12:42:
Ich habe aber mal noch eine Frage, macht sich mein neuer Lebensgefährte (der sich auch mit um meinen Sohn kümmert) strafbar,wenn er die Vaterschaft für ihn anerkennt,obwohl er weiss das es nicht sein Sohn ist.
 


Nein macht er nicht ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von inge am 07.06.2007 um 09:42:40

Zitat:
macht sich mein neuer Lebensgefährte (der sich auch mit um meinen Sohn kümmert) strafbar

Wie bereits gesagt: NEIN

Ist aber ja auch egal. Denn wenn ihr weiter so rumtrödelt, wird sowieso irgendwann die Vaterschaft "des Tschechen" festgestellt und damit ist der Zug dann eh' abgefahren ...

Titel: Re: Der Vater meines Kindes ist Tscheche...
Beitrag von Anna_38 am 16.06.2007 um 09:15:39
Hallo :-),

mein Lebensgefährte hat die Vaterschaft für meinen Sohn anerkannt.
Was wird eigentlich nunmehr aus der "Klage" des Tschechen? Können wir durch diese "Klage" Probleme bekommen? (wenn sie überhaupt kommt,uns kommt das sowieso etwas seltsam vor,wir haben noch nichts von einem Gericht oder Anwalt bekommen).

Lg Anna

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