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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wie ABH antworten wegen Heirat in DK?
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Beitrag begonnen von Spamqueen am 16.05.2007 um 11:23:58

Titel: Wie ABH antworten wegen Heirat in DK?
Beitrag von Spamqueen am 16.05.2007 um 11:23:58
Hallo,

eine meiner Bekannten heiratete kürzlich in Dänemark ihren afrikanischen Verlobten, der mit einem Besuchsvisum nach D einreiste. Beide werden voraussichtl. nächste Woche bei der ABH vorsprechen und Heiratsurkunde usw. vorlegen.

Meine Bekannte ist sich nun unsicher, wie man der ABH die Heirat begründen kann. Denn es soll keinesfalls der Eindruck entstehen, die Heirat in DK bereits vor Einreise des Verlobten geplant zu haben. Wie macht man der ABH klar, weshalb der Verlobte bereits sämtliche zur Heirat nötigen Papiere mitbrachte, wenn SPONTAN geheiratet wurde?

Über entsprechende Hinweise würde ich mich freuen.

Titel: Re: Wie ABH antworten wegen Heirat in DK?
Beitrag von ronny am 16.05.2007 um 11:25:06

Spamqueen schrieb am 16.05.2007 um 11:23:58:
Über entsprechende Hinweise würde ich mich freuen.  


Wie wäre es mit der Wahrheit ?

Andere Tips wirds hier nicht geben ;)

Titel: Re: Wie ABH antworten wegen Heirat in DK?
Beitrag von maki am 16.05.2007 um 11:33:05

Spamqueen schrieb am 16.05.2007 um 11:23:58:
Wie macht man der ABH klar, weshalb der Verlobte bereits sämtliche zur Heirat nötigen Papiere mitbrachte, wenn SPONTAN geheiratet wurde?  

Das dürfte ziemlich aussichtslos werden, erzähle uns doch mal wie das "passiert" ist, dass zufällig alle Unterlagen bei der Einreise mitgenommen wurden, um dann "spontan" zu Heiraten...

Unmöglich ist nichts, es ist Ermessen, aber an eurer Stelle würde ich es nicht auf einen Prozess hinauslaufen lassen, da die Beweislast gegen euch spricht.

Gruß,

maki

Titel: Re: Wie ABH antworten wegen Heirat in DK?
Beitrag von inge am 16.05.2007 um 12:35:18

Zitat:
Wie macht man der ABH klar, weshalb der Verlobte bereits sämtliche zur Heirat nötigen Papiere mitbrachte, wenn SPONTAN geheiratet wurde?

siehe: Hitchhiker's Guide To The Galaxy
a) man beweise dass Gott existiert
b) man beweise dass Schwarz gleich Weiß ist
-> dann glaubt die ABH auch alles andere

Deutsche Gerichte argmuentieren in genau solchen Fällen mit der "allgemeinen Lebenserfahrung". Wie ist deine Meinung, was die aLE in so einem Fall sagen würde? Genau!

Bleibt also nur, auf "Verständnis" und "Milde" zu hoffen, denn ansonsten kann's auch mal locker in die Hose gehen.

Titel: Re: Wie ABH antworten wegen Heirat in DK?
Beitrag von DonCamillo am 16.05.2007 um 13:29:32

inge schrieb am 16.05.2007 um 12:35:18:
ansonsten kann's auch mal locker in die Hose gehen.  


da ich und sicher noch Millionen andere üblicherweise nicht alle Dokumente mit in den Urlaub nehme (n), wird das o.g. passieren !

DC

Titel: Re: Wie ABH antworten wegen Heirat in DK?
Beitrag von inge am 16.05.2007 um 13:37:53

Zitat:
wird das o.g. passieren

Wir wollen aber nicht vergessen zu erwähnen, dass es durchaus auch "Schwamm-drüber" ABHs gibt. An welche man gerät ist persönliches Schicksal! Und auch bei Gericht kann's dann hierhin oder dorthin gehen.

@Spamqueen: Grundsätzlich kannst du deine Freundin ja mal unter "EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte)" lesen lassen. Ich meine alle die vielen, die sich beschweren, dass ein Besuchsvisum abgelehnt wurde. Die wissen dann jetzt wenigstens warum ...

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