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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Scheidung
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Beitrag begonnen von adelah am 15.05.2007 um 14:39:24

Titel: Scheidung
Beitrag von adelah am 15.05.2007 um 14:39:24
Hallo ich hätte da mal eine Frage!
Wenn man nicht in Deutschland geheiratet hat muss man sich dann in dem jeweiligen Land scheiden lassen oder kann man das auch in Deutschland? Es handelt sich um ein Drittland. Vielen Dank für Antworten


Titel: Re: Scheidung
Beitrag von maki am 15.05.2007 um 14:40:32
Wo wurde die Ehe denn gelebt?

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von adelah am 15.05.2007 um 14:50:55
Tja die Ehe wurde in dem Sinne noch nicht gelebt, denn was sind ein paar Wochen.
Deshalb auch meine Frage. Der Partner war erst ein paar Wochen hier länger nicht.

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von trixie am 15.05.2007 um 15:04:35

adelah schrieb am 15.05.2007 um 14:50:55:
Der Partner war erst ein paar Wochen hier länger nicht.  


Auf die Dauer kommt es da nicht an, sondern wo der letzte Aufenthalt der gelebten Ehe war.

trixie

Titel: Re: Scheidung
Beitrag von ronny am 15.05.2007 um 19:49:18

trixie schrieb am 15.05.2007 um 15:04:35:
Auf die Dauer kommt es da nicht an, sondern wo der letzte Aufenthalt der gelebten Ehe war.  


Richtig, die Scheidung richtet sich wegen Art. 17 iVm Art. 14 EGBGB nach dem deutschen Recht da der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt n DE war. Ausnahme evtl. bei gemeinsamer Heimatstaatsangehörigkeit...

Grüße
Ronny ;)

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