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Randthemen >> Personenstandsrecht >> VE zur Vorlage.
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Beitrag begonnen von dina10 am 06.05.2007 um 15:19:44

Titel: VE zur Vorlage.
Beitrag von dina10 am 06.05.2007 um 15:19:44
hi,

Grosses Lob an info4alien team .

Folgendes Sachverhalt:

Als Student wollen meine Eltern die im Ausland leben für mich erneut bürgen, da die jetzige VE abgelaufen ist. weiterhin beabsichtige ich meine Freundin (deutsch) zu heiraten .

1: wo können meine eltern die VE unterschreiben ? Deutsche Botschaft im Ausland ? und wird sie somit bei den ämtern hier in deutschland anerkannt wenn ich sie zugeschickt bekomme?

2.: reicht die VE zur Vorlage beim Standesamt zur überprüfung der Ehefähigkeitsverfahren beim OLG als Lebensunterhalt ?

Für eine baldige Antwort freue ich mich ..
LG

Titel: Re: VE zur Vorlage.
Beitrag von Einbeck am 06.05.2007 um 15:38:23
Deine Eltern sollten sich mit der für Ihren Wohnort zuständigen Deutschen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.

Zum Heiraten brauchst Du keine VE sondern andere Dokumente, da berät die Botschaft/Auslandsvertretung oder der deutsche Standesbeamte.
Einige Auslandsvertretungen haben Merkblätter zur Heirat in Deutschlandauf Ihrer Webseite.
Informiere dich bitte auch zur Legalisation ausländischer Urkunden, hier findest Du auch Hinweise auf der Webseite der Auslandsvertretung.

Welche Staatsangehörigkeit hast Du denn?

Titel: Re: VE zur Vorlage.
Beitrag von dina10 am 06.05.2007 um 16:27:13

Einbeck schrieb am 06.05.2007 um 15:38:23:
Deine Eltern sollten sich mit der für Ihren Wohnort zuständigen Deutschen Auslandsvertretung in Verbindung setzen.

Zum Heiraten brauchst Du keine VE sondern andere Dokumente, da berät die Botschaft/Auslandsvertretung oder der deutsche Standesbeamte.


alle unterlagen für die Eheschliessung sind vorhanden..das standesamt braucht Einkommensnachweis fürs OLG um ein verfahrensgebühr festzusetzen

reicht die VE zu vorlage ?
meine eltern leben in Marokko

Titel: Re: VE zur Vorlage.
Beitrag von Einbeck am 06.05.2007 um 16:49:34
Da ist beim Standesamt dann Dein Einkommen gefragt nicht das Deiner Eltern, würde VE vorlegen und sagen, wenn es den Tatsachen entspricht, verdiene nichts, erhalte Unterstützung durch meine Eltern, meine Eltern finanzieren mein Studium.
Ansonsten Verdienstbescheinigungen oder Steuererklärung vorlegen, natürlich nur falls Du Jobs hast.

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