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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Was kommt auf mich zu?
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Beitrag begonnen von World32 am 03.05.2007 um 18:18:13

Titel: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 03.05.2007 um 18:18:13
Hallo!

habe mein Studium im Februar an der FH abgeschlossen und hatte eine Fiktionsbescheinigung bis am 30.04. Um eine Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche habe ich in mienr Verzweiflung eine Bescheinigung über einen finanziellen Nachweis gefälscht. Letzte Woche hatte ich diese Bescheinigung geschickt und bekam heute ein Anruf mit der Nachricht, dass meine falsche Bescheinigung entdeckt worden ist.
Heute konnte ich keinen telefonischen Kontakt mit der ABH aufnehmen. Habe eine Mail an der entesprechenden Beamtin geschickt und mich entschuldigt und mich bereit erklärt die Konsequenzen zu tragen.
Soweit ich informiert bin, hat die Beamtin schon die Polizei eingeschaltet.
Zur Zeit bin ich nicht zu Hause bin, da ich wegen Vorstellungsgespräche nach Stuttgart reisen sollte, werde ich morgen die ABH anrufen und meine Lage besprechen. Die Ausländerbehörde ist auch darüber informiert.
Ich wollte fragen, mit welcher legale Konsequenzen ich rechnen soll.
Vielen Dank!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 18:34:41
Hallo World32,


Zitat:
§ 55 Ermessensausweisung
...
(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er


1. in Verfahren nach diesem Gesetz oder zur Erlangung eines einheitlichen Sichtvermerkes nach Maßgabe des Schengener Durchführungsübereinkommens falsche oder unvollständige Angaben zum Zweck der Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht oder trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden im In- und Ausland mitgewirkt hat, wobei die Ausweisung auf dieser Grundlage nur zulässig ist, wenn der Ausländer vor der Befragung ausdrücklich auf die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben hingewiesen wurde,
...

Das ist sehr ernst, was ist denn deine Staatsbürgerschaft?

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 03.05.2007 um 18:46:50
Ich komme aus Venezuela

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 19:01:15
Mir fallen keine zwischenstaatlichen Abkommen ein welche dir helfen könnten.

Es handelt sich um eine Ermessensausweisung, du kannst ausgewiesen werden, musst aber nicht.
Das die Behörden so etwas nicht als Kavaliersdelikt sieht wird wohl einleuchten.
So etwas ist sehr einzelfallbezogen, da kann ich dir leider keine Prognose geben.

Gruß,

maki

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 03.05.2007 um 19:08:20
Danke,
ich sehe auch ein, dass die Lage sehr ernst ist. Glaube, dass ich auf jedem Fall ausgewiesen werde.

Glauben Sie, dass die Vorstellungsgespräche, die ich bis jetzt mit 3 Unternehmen geführt habe, und alle sehr positiv gelaufen sind, meine Lage verbessern könnten?

Meine Eltern sind bereit mir sofort einen Flugticket nach Venezuela zu besorgen. Ich bin meinerseits bereit alle Konsequenzen zu tragen.

Morgen, werde ich mit der entsprenchenden Beamtin telefonieren und mehr wissen.

Momentan habe ich viele fragen, da ich nicht weiss, wie ich vorgehen muss.
(Ausreisefrist, Anwälte, ggfalls Bußgeld)

Danke!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von inge am 03.05.2007 um 20:10:32

Zitat:
Es handelt sich um eine Ermessensausweisung, du kannst ausgewiesen werden, musst aber nicht.

Na das Hauptproblem ist doch wohl, dass der Aufenthalt bereits jetzt schon nicht mehr erlaubt ist?
FBesch am 30.4. abgelaufen -> und jetzt?
LU offensichtlich immer noch nicht gesichert?
Falsche Angaben zur Erschleichung einer AE.

und AE nach 16.4 KANN erteilt werden

Da stehen wohl aktuell sehr viele CONTRAs und nicht viele PROs im Raum ...

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von sunnysunshine am 03.05.2007 um 20:19:01

inge schrieb am 03.05.2007 um 20:10:32:
Na das Hauptproblem ist doch wohl, dass der Aufenthalt bereits jetzt schon nicht mehr erlaubt ist?
FBesch am 30.4. abgelaufen -> und jetzt?  

die Fiktion gilt bis zur Entscheidung über den Antrag, d.h. die Fiktionswirkung besteht noch, solang der Antrag nicht abgelehnt ist...
allerdings könnte es bei einer Kontrolle zu Schwierigkeiten kommen, deshalb sollte sich World32 um die Verlängerung der FB kümmern

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 03.05.2007 um 20:38:05
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antworten!

ja, vieles spricht dagegen, das ist mir bewusst.

Ich weisst nicht genau wie es mit einer Fiktionsbescheinigung das ganze funktioniert. Aber morgen werde ich von der ABH mehr erfahren.

Falls ich eine LU vorlegen muss, hätte ich vielleicht Möglichkeiten das nachträglich zu machen.

Glauben Sie, dass nach den ganzen Geschehen ich noch eine Verlängerung des FB bekommen könnte? Wie gesagt ich bereue sehr das Ganze und werde mich sofort persönlich bei der Ausländerbehörde erscheinen. Bin auch bereit freiwillig sofort auszureisen. Um so mehr peinlich für mich, da die Beamtin mich seit meine Studienanfänge kennt (1994) und sie mich immer sehr freundlich und hilfsbereit behandelt hat.

Soll ich bei dem nächsten Gespräch mit der ABH etwas besonderes beachten?  In diesem Moment lese ich ganz genau die Gesetze und informiere mich so gut wie es geht über die rechtliche Lage.

Glauben Sie, dass ich mir rechtlcihe Unterstützung durch einen Anwalt unbedingt brauche?

Danke!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 04.05.2007 um 16:49:23
Hallo! war heute morgen bei der ABH in Villingen. Leider gab es heute keine Sprechstunden, aus diesem Grund habe ich die Beamtin gleich angerufen, um um einen Termin zu bitten. Sie sagte nur, dass sie heute eine Sitzung hätte und sie mich heute nicht empfangen konnte und dass ich am Montag kommen sollte.

Da ich in Stuttgart ein Vorstellungsgespräch hatte bin ich nach Stuttgart gefahren. Schon in Stuttgart habe ich erneut eine Mail an der ABH geschickt, in der ich mich wieder entschuldige und bereit erkläre alle Konsequenzen zu tragen. Außerdem habe ich informiert, dass ich in Stuttgart für das Vorstellungsgespräch  bin und das meine Familie ein Flugticket reserviert hat, so daß ich die Ausreise aus eigene Kosten übernehmen kann. Meine Familie wartet nur auf einen Reisedatum. Darüber hinaus habe ich den Termin am Montag schriftlich bestätigt.

Jetzt muss ich das Wochenende in große Sorge verbringen, da ich nicht weiss, was auf mich zukommt.

Wenn Sie weitere Empfehlungen für mich haben oder Sie kir sagen könnten wie ich gegenüber die ABH argumentieren kann, wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von Reni am 04.05.2007 um 19:31:29
Sag ihnen, du hattest einen Blackout - das haben schon größere Tiere mit Erfolg getan (Vorsicht, Satire).

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 04.05.2007 um 20:01:36
Danke Reni...

ja, ds stimmt ich hatte wirklich ein blackout... Jetzt sitze ich und betrachte die Konsequenzen und es ist einfach so schrecklich. Gerade jetzt habe ich so viele Anfragen von Firmen, die an meinem Lebenslauf interessiert sind.

Nächste Woche sollte ich die ersten Antworten bekommen, aber wahrscheinlich werde ich nächste Woche nicht in Deutschland sein können und das für eine längere Zeit.

Glauben Sie, dass es helfen würde, wenn Referenzpersonen ein Wort für mich legen würden? Z.B. meine Professoren, Institutionen für denen ich gearbeitet habe...

Danke!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von trixie am 04.05.2007 um 20:07:39

World32 schrieb am 04.05.2007 um 20:01:36:
Glauben Sie, dass es helfen würde, wenn Referenzpersonen ein Wort für mich legen würden? Z.B. meine Professoren, Institutionen für denen ich gearbeitet habe...  


Ich denke einmal, daß es sicherlich nicht zum Nachteil gereichen wird und sich durchaus eine positive Gesamtbetrachtung ergeben könnte. Ich würde jetzt auf alle Fälle nicht so schwarz sehen und den Kopf hängen lassen.

trixie

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 04.05.2007 um 20:14:22
Danke Trixie,

ich weiss, dass ich bis Montag warten muss und dort meine Lage ehrlich erklären muss und vor allem wissen lassen, dass das Schlimme an meinen Tat jetzt bewusst ist.

Es gibt einige gute Freunde und Bekannten die mir immer noch helfen und ich glaube mit dieser Hilfe kann ich rechnen. Hoffe einige für eine schriftliche referenz gewinnen zu können.

Aber genauso weiss ich, dass die Lage ernst ist und ich mit allen möglichen Szenarien rechnen muss.

Vielen Dank für die ermutigende Worte!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von Ulf am 09.05.2007 um 15:56:04

World32 schrieb am 03.05.2007 um 18:18:13:
Ich wollte fragen, mit welcher legale Konsequenzen ich rechnen soll.


Versagung der AE, Strafverfahren (Geldstrafe).

Gruß, ULF

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 09.05.2007 um 17:07:48
Danke ULF!

war schon gestern bei der ABH und trotz mein schlimmes Fehlverhalten werde ich "nur" ausgewiesen. Die ABH verzichtet auf Anzeige. Sie waren sehr freundlich zu mir und erklärten mir, dass wenn ich meine schwierige Lage dargestellt hätte, sie mir beraten hätten und mit mir eine Lösung für die Finanzierung gefunden hätten, da ich sehr gute Empfehlungen von der FH und meine Tutoren habe und bis jetzt beide Institutionen miteinander sehr gut kommuniziert hatten.

Ich bin der ABH sehr dankbar für diese Behandlung und es ist mir bewußt, dass ich eine härtere Strafe verdient habe. Somit geben sie mir eine 2. Chance mein Leben weiter zu führen.

Das schlimmste und schmerzhafte für mich ist die Ausweisung, weil ich Deutschland sehr viel verdanke und wahrscheinlich nie wieder einreisen werde. Ich habe hier die wichtigste Erfahrungen meines Lebens gemacht und bin hier erwachsen geworden (kam mit 17 Jahre als Stipendiatin meines Landes). Aber es ist eine gerechte Strafe und ich nehme es reumutig an.

Jetzt warte ich auf dem Bescheid der ABH und hoffe aus der Ferne etwas für Deutschland bewirken zu können. Ich habe hier die Gelegenheit gehabt ein hervorragendes Studium abzuschliessen und ich werde mich bemühen als Multiplikatorin dieses Landes, das meine 2. Heimat ist, etwas positives zu machen und  etwas zurück zu geben, von dem ich in Überfluss während meines Aufenthalts hier bekommen habe.

Gruß!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von DonCamillo am 09.05.2007 um 17:25:38

World32 schrieb am 09.05.2007 um 17:07:48:
Aber es ist eine gerechte Strafe und ich nehme es reumutig an.  


das unterscheidet Dich   ;)


Wünsche Dir alles Gute
DC

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 09.05.2007 um 18:12:43
Danke DC!

ich hoffe auch aus der Krise zu lernen, Kraft zu schöpfen und mit viel Energie weiter machen zu können.
Der Abschied aus D. ist nicht einfach und Gott sei Dank habe ich eine tolle Familie und ein Land, das trotz alle Probleme, mir Möglichkeiten anbieten kann.
Aber es ist schon komisch, weil dort  alle zu mir: die Deutsche sagen, weil für mich Püntlichkeit wichtig geworden ist oder an die Umwelt denke. Aber es ist klar, dass ich hier in D. immer eine fremde bleiben wird. Aber die Erlebnisse kann keiner mir nehmen und es war einfach toll und bereichend.
Bin auf die Zukunft gespannt!
Gruß!

Titel: Grenzübersch.beschein. Wie geh ich am Flughafen vor?
Beitrag von World32 am 11.05.2007 um 11:22:14
Hallo!
ich habe schon mein Problem unter anderen Threads dargestellt.

Auf jedem Fall, bekomme ich heute oder morgen den Bescheid der ABH mit der Ausweisung, Pass und GÜ-Bescheinigung.

Ich reise am kommenden Fr., was ich sehr bedaure,  und würde gern wissen, wie ich vorgehen soll.

Ich reise freiwillig ab und meine Familie wird die Reisekosten übernehmen.

1. Soll ich ganz normal erst am Flughafen-Schalter mein Gepäck abgeben und dann soll ich zur Grenzpolizei???

2. Nimmt die Prozedur mit der GÜ viel Zeit in Anspruch? So kann ich besser planen, wann ich am Flughafen sein soll.

Ich will bloß keine weitere Fehler machen und will alles schon im Vorfeld organisieren.

Vielen Dank!

Titel: Re: Grenzübersch.beschein. Wie geh ich am Flughafen vor?
Beitrag von Daddy am 11.05.2007 um 11:35:25

World32 schrieb am 11.05.2007 um 11:22:14:
1. Soll ich ganz normal erst am Flughafen-Schalter mein Gepäck abgeben und dann soll ich zur Grenzpolizei???

Geht normalerweise gar nicht anderst rum ... du musst die GÜB bei der Ausreisekontrolle abgeben.


World32 schrieb am 11.05.2007 um 11:22:14:
2. Nimmt die Prozedur mit der GÜ viel Zeit in Anspruch? So kann ich besser planen, wann ich am Flughafen sein soll.

Ist im Normalfall eine Geschichte weniger Minuten ... vorgelegten Pass prüfen, Daten der GÜB abgleichen und fertig.
Die GÜB wird von den Kollegen dann an die ABH geschickt.

Gruß


Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 11.05.2007 um 11:39:25
Vielen Dank, Daddy!

Danke auch an Mick, der das Thema verschoben hat. War mir nicht sicher, ob ich ein neues Thema eröffnen sollte oder nicht!

Das Forum ist  mir eine sehr große Hilfe! Ich danke alle herzlich für die Engagement, Antworten... und werde das ganze weiter aus der Ferne verfolgen und wenn möglich auch ein Beitrag dazu leisten.

Gruß!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von tantris am 11.05.2007 um 11:45:53

World32 schrieb am 11.05.2007 um 11:39:25:
. und werde das ganze weiter aus der Ferne verfolgen und wenn möglich auch ein Beitrag dazu leisten.

Gruß!


na so weit ist ja Venezuela auch wieder nicht weg  ;)

¡Que te vaya bien!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 11.05.2007 um 11:51:08
Danke tantris!

ja, so weit ist es nicht, obwohl es mir momentan unendlich weit vorkommt, und für mich muss ein neuer Anfang drin sein.

Dir auch alles Gute!

Saludos!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 12.05.2007 um 13:49:10
Hallo!
ich bekam heute den Bescheid von der ABH.
Auf jedem Fall werde ich ausreisen, meine Eltern habe schon ein Flugticket gekauft und ich bin gerade dabei zu packen und mich von meine Freunde zu verabschieden.

Ich weiss nicht wie die Zukunft für mich sein werde, aber bin optimistisch. Und weiss, dass ich D. nicht so schnell wieder sehen werde. Aber ich habe Fragen zu den Bescheid und würde gern wissen:
1. Wie lange der Frist für die Wiedereinreise sein könnte, wie meine Chancen stehen, irgendwann wieder nach D. zu kommen

2. Ich hatte schon mehrere Vorstell.gespräche, die sehr gut gelaufen sind und will wissen, ob ich z.B. in einem Jahr wieder in Deutschland einreisen könnte , um zu arbeiten.

Anbei der Text des Briefes:
[b]Vollzug des Aufenthaltsgesetzes
gegen Sie ergeht folgende
ENTSCHEIDUNG
1. Die Verlängerung der AE wird abgelehnt.
2. Sie werden aufgefordert, die BRD bis spätestens 18.05. zu verlassen.
3. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht freiwillig nachkommen, wird Ihnen hiermit die Abschiebung auf eigene Kosten angedroht. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie auch in einen anderen Staat abgeschoben werden können, in den Sie einreisen dürfen, oder der zu Ihrer Aufnahme verpflichtet ist.
4. Gleichzeitig werden Sie aus dem Gebiet der BRD ausgewiesen.
5. Für die Entscheidung nach Zi. 1 wird eine Gebühr erhoben.


Dann kommt die BEGRÜNDUNG. Erst wird kurz meine Aufenthalt in D. beschrieben (ich das 1. Mal im Jahr 1991 eingereist, musste das Studium im Jahr 2002 abbrechen, reiste wieder 2004, habe Ende Februar 2007 das Studium abgeschlossen)

Dann werden die Rechtliche Gründen erklärt:
Ablehnung der Verlängerung der AE:
...Auf die Erteilung einer AE zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach dem Studium besteht kein Rechtsanpruch...
Es ist nicht unverhältnismäßig und verstößt nicht gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, wenn Sie mit einem Studienabschluss in Ihr Heimat zurückkehren müssen. Sie konnten bereits bei der EInreise zu Wiederaufbahme des Studiums nicht erwarten, dass die AE auch noch nach dem Studium erteilt wird...
Androhung der Abschiebung

Die Abschiebung soll gemäß §59 Abs. 1 AufenthG unter Bestimmung einer Ausreisepflicht angedroht werden...
Zwar gaben Sie an, die BRD freiwillig verlassen zu wollen. Da Sie aber bereits schon flasche Angaben ggüber der ABH gemacht haben, war Ihnen die Abschiebung anzudrohen.
Ausweisung
Gemäß § 55 Abs, 1...
Da Sie erst wieder im Jahre 2004 nur zum Zwecke des Abschlusses eines Studiums eingeresit sind , steht die Dauer Ihres Aufenthalts einer Ausweisung in keiner Weise entgegen. Wesentlcihe Bindungn zum Bundesgebiet sind in dieser Zeit nicht entstanden. Es sind in Ihrem Fall weder schutzwürdige Belangen oder Bindungen ersichtlich...Insbesondere sind Sie ledig und haben keine Verwandten im Bundesgebiet...
Darüber hinaus ist eine Ausweisung auch erforderlich, da ein milderes Mittel nicht zur Verfügugn steht. Denn nur durch Ausweisung kann verhindert werden , dass Sie ein Visum zur erneuten Einreise beantragen...
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Sie wegen der Ausweisung gemäß §11 Abs.1 AufenthG während der Wirkung der Ausweisung -die zunächst unbefristet steht- ohnebesindere Erlaubnis nciht mehr erneut in das BRD einreisen un aufhalten dürfen. Dies gilt auch für Besuchaufent. Die in §11 AufenthG bezeichneten Wirkungen werden auf Antrag in der regel befristet. Die Frist beginnt mit der Ausreise...
[/b]
Es ist viel Text, ich habe das wesentlich geschrieben.
Meine Fragen:
1. Wäre es sinnvoll von Anfang an ein Antrag auf Befristung der Einreise zu beantragen? Ich will nicht ggüber der ABH als frech oder nicht reumutig erscheinen
2. Wie lange ist dieser Frist, dass steht im Brief nicht genau?
3. Wäre vorstellbar, dass ich innerhalb eines Jahres, wenn ich Refernzbriefe und Arbeitsplatzangebote vorliege, dass ich wieder eine AE bekomme?

In der Zukunft kann alles passieren. Kann auch sein, dass ich beruflich woanders weiter mache, aber auf jedem Fall würde ich gern mind wieder einreisen können.

Vielen Dank!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von DonCamillo am 13.05.2007 um 20:43:40
Hi,

also mal ganz im ernst. Die Begründung für die Ausweisung ist merh als dürftig und ermessenfehlerhaft. Die Ausweisung als notwendig zu erachten, damit kein
Visum beantragt werden kann, halte ich für mehr als bedenklich.

Sollte der Bescheid wirklich im Wesentlichen so ausgestaltet sein, so hast Du
sehr gute Chancen, dass dieser Bescheid von dem zust. VG hinsichtlich der
Ausweisung aufgehoben wird. Dann besteht keine Einreisesperre.

Vielleicht könntest Du den Bescheid im Original hier einstellen ?


DC

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von fons am 13.05.2007 um 21:13:51

schrieb am 13.05.2007 um 20:43:40:
Vielleicht könntest Du den Bescheid im Original hier einstellen ?  


Wenn daber bitte nur anonymisiert, sowohl bezüglich der
Personalien, als auch der Daten der ABH.

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von Mick am 13.05.2007 um 22:30:32

Zitat:
Gemäß § 55 Abs, 1...

Hi,
eigentlich ist die Begründung für die Ausweisung ja
gar nicht zitiert worden, sondern lediglich die Ab-
wägung der privaten Interessen dazu, auf die Aus-
weisung zu verzichten. Kann man insgesamt nicht
beurteilen.
Komisch finde ich, dass die Ausweisung nicht im
Tenor erwähnt ist. Gehört eigentlich mit da rein.

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von DonCamillo am 14.05.2007 um 07:25:14

Mick schrieb am 13.05.2007 um 22:30:32:
Komisch finde ich, dass die Ausweisung nicht im  
Tenor erwähnt ist. Gehört eigentlich mit da rein.  


unter 4., wenn das der Tenor sein soll


DC

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von Mick am 14.05.2007 um 07:45:52

schrieb am 14.05.2007 um 07:25:14:
unter 4., wenn das der Tenor sein soll  

Jow, übersehen.

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von DonCamillo am 14.05.2007 um 07:51:02
Ich denke ohne den kompletten Bescheid gesehen zu haben,
läßt sich zunächst noch nicht viel sagen.

Schwärze doch einfach die persönlichen Daten etc. und stell ihn hier rein.
Fons oder mick wird dabei helfen. ;)


DC


Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von Yobo am 14.05.2007 um 08:20:51

Antes de nada, reciba un saludo bolivariano, socialista y revolucionario (=venezolanische Eingangsformel).

Bolivarianamente (=venezolanische Schlussformel),

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 14.05.2007 um 10:08:21
Danke für die viele Antworte!

Werde den Bescheid vorlegen (natürlcih ohne meine Daten oder die von der ABH zu verraten)

Vielen Dank!

Titel: Re: Was kommt auf mich zu?
Beitrag von World32 am 16.05.2007 um 14:06:48
Liebes Forum!

ich bin momentan so beschäftigt mit der ganzen Abreise-Vorbereitungen, dass ich noch nicht gekommen bin der Brief von der ABH eizuscannen und Euch vorzulegen. Werde heute alles verscuhen!

vielen Dank!

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