i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Arbeiten/Deutschkenntnisse
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1178182845

Beitrag begonnen von diana am 03.05.2007 um 11:00:45

Titel: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 11:00:45
Hey ich hab enochmal eine frage
muss man eine ebstimmte zeit arbeiten damit der auslädnsiche ehepartner anch der heirat heirherkommenkann?
Und wie ist das eigentlich mit der regelung die diees jahr in kraft tritt, in der man deustchkenntnisse nachweisen soll?
Wie viel deustchkenntnisse muss man haben?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von inge am 03.05.2007 um 11:58:58
- Der LU muss nachhaltig gesichert sein. Die Fähigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel darf nicht nur vorübergehend sein.
- "einfache" Deutschkenntnisse sind erforderlich. Wird wahrscheinlich noch genauer spezifiziert werden - wenn das Gesetz dann erstmal in Kraft ist.

Da du selbst schriebst, dass eine Eheschließung in absehbarer Zeit gar nicht geplant ist, solltest du mit deinen Fragen warten, bis das neue Gesetz in Kraft ist und wenn möglich dazu auch Anwendungshinweise/Verwaltungsvorschriften vorliegen.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 12:04:20
diana,

ich kann da Inge nur zustimmen, wenn du erst in 2 Jahren heiraten willst, solltest du erst dann deine Fragen stellen, es wird sich ja schliesslich einiges ändern bis dahin.

Anders gesagt: Deine Fragen und unsere Antworten sind zu diesem Zeitpunkt Zeitverschwendung ;)

Gruß,

maki

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 12:37:08
Ja da sist mir shcon klar...aber wie lange m,uss man den gaerbeitet haben um ihn heir her bringen zu können?
Es interessiertz mcih halt nur mal.ich werd jetzt nicht wirklich drauss schlauw as inge da meinte.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 12:43:02
Aus dem AufenthG:

Zitat:
§ 2 Begriffsbestimmungen
..
(3) Der Lebensunterhalt eines Ausländers ist gesichert, wenn er ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann. Dabei bleiben das Kindergeld und Erziehungsgeld sowie öffentliche Mittel außer Betracht, die auf Beitragsleistungen beruhen oder die gewährt werden, um den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen. Bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug werden Beiträge der Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen berücksichtigt.
..


Aus den vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI:

Zitat:
2.3.2 Die Fähigkeit zur Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel darf nicht nur vorübergehend sein. Demnach ist eine Prognose entscheidung zu treffen, ob die öffentlichen Haushalte durch die Pflicht, den Lebensunterhalt des Ausländers zu sichern, nur vorübergehend belastet werden. Zu befristeten Arbeitsverträgen kann wegen der Vielschichtigkeit des Wirtschaftslebens keine strikt formale Handhabe erfolgen. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, ob – wie in einigen Wirtschaftszweigen üblich – der kettenartige Abschluss neuer Verträge mit demselben Arbeitgeber oder ständig neue Abschlüsse mit verschiedenen Vertragspartnern zu erwarten sind, oder ob die Gefahr der Erwerbslosigkeit nach Auslaufen des Vertrages nahe liegt. Gegebenenfalls sind entsprechende Nachweise zu fordern. Kann nachgewiesen werden, dass es bereits in der Vergangenheit kettenartig zu neuen Vertragsabschlüssen gekommen ist, kann dies indizieren, dass sich diese Handhabe auch in Zukunft fortsetzen wird. Im Zweifel kann auch eine Auskunft bei der Bundesagentur für Arbeit oder den Berufs- oder Wirtschaftsverbänden der entsprechenden Branche herangezogen werden. Führen diese Ermittlungen zu keinem konkreten Ergebnis, ist im Zweifel zu entscheiden, dass die Voraussetzung der Sicherung des Lebensunterhalts nicht erfüllt ist.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von inge am 03.05.2007 um 13:19:10
Prognose!

Meistens: Mind 3 Monate beschäftigt, Probezeit vorbei, Arbeitsvertrag nicht befristet oder Branche in der regelmäßig befristete Arbeitsverträge üblich sind.

Wie oben gesagt: Prognose, also ggfs. Einzelfallentscheidung. Und die ist vorab nicht vorherzusehen.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 15:16:22
Achso.aber ich lebe zusammen mit meinem vater,meienr schwester und meinem schwager im haus und wir zahlen keien meite weil das haus uns gehört.und da wir zusammen leben heißt das die könnten eigentlich auch zum lebensuntrhalt beitragen  für meinen partner oder nicht?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 15:19:46
Nein ;)

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 15:21:00
Hä aber meintest du nicht gestern irgendwie was von einer verpflichtungserklärung?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 15:21:43
Bei der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug werden Beiträge der Familienangehörigen zum Haushaltseinkommen berücksichtigt.



Das steht doch auch heir drinn doer etwa nicht?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 15:26:45
diana,

deine Familie im Rechtlichen Sinne wären:
- Erziehungsberechtigte, wenn du noch minderjährig bist
- Ansonsten, wenn du volljährig bist: Dein Mann und deine Kinder

Deine Schwester, dein Vater, etc. wären (wenn du volljährig bist) Verwandte und nicht Familie, im Sinne des Gesetzes.
Das andere Model, das alle Blutsverwandten als eine Familie gesehen werden ist in D weder üblich noch erwünscht.

Die VE kann auch helfen den LU sicherzustellen, dazu muss aber eine VE abgegeben werden, da wird geprüft, ob der/die Verpflichtende auch genügend Bonität besitzt (= Geld hat).

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 15:28:59
moment mal wnen ich z.B: nicht genug verdienen würde dann könnte mein vater z.b. so eine VE abschließen oder wie?Das wäre doch das wenn ich nicht genug für mein freund aufbringen könnte mein vater eben noch z.b. den restlichen betrag dazu gibt.
Oder versteh ich das falsch?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 15:31:34
Da verstehst du etwas falsch, fehlende Beträge werden von einer VE nicht übernommen, entweder der gesamte LU, oder nix.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 15:32:28
HÄ?das heißt wenn ich gar nicht für ihn aufkommen kann dann kann das mein vater beispielsweise für mich übernehmen oder wie?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 15:34:23
Ja, wenn er ausreichend Bonität hat.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 15:35:44
Achso und das wäre im Falle einer Ehe zwischen meinem freund und mir möglich, also das wennbich mit meinem freund eine ehe führe ihn aber nicht finanzieren kann das mein vater ds dann eben macht bis mein ''mann'' dann eine arbeit gefunden hat.?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 15:38:36
Die Antwort auf diese Frage kennst du bereits.

Bis dann...

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 15:42:21
ÀLso ja?sorry das ich nerve aber ich will halt meinen freund ncith verlieren aber auch die shcule nicht vernachlässigen.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 15:45:11
Mit Grund zu Nerven ist eine Sache, ohne Grund zu Nerven ist eine andere.

Solltest die Zeit (2 Jahre?) nutzen um hier zu lesen, alle deine Fragen sind schon zigmal beantwortet worden ;)

Schon in der FAQ gestöbert?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von inge am 03.05.2007 um 15:49:58

Zitat:
aber auch die shcule nicht vernachlässigen

Deinem Schreibstil nach zu urteilen, tust du das bereits ...


Zitat:
ich will halt meinen freund ncith verlieren

Also nochmal (und jetzt final!):
- Wenn überhaupt, steht eine Heirat derzeit nicht an. Und bis sie ansteht fließt vermutlich noch viel Wasser den Berg runter.
- Der Unterhalt des Ausländers muss aus EIGENEN Mitteln gesichert sein. Eigene Mittel können auch Zahlungen eines Unterhaltspflichtigen sein. Unterhaltspflichtig wäre in dem Fall die Ehefrau (also du), aber nicht der Vater der Ehefrau. Dieser (also dein Vater) müsste sich dann erstmal unterhaltspflichtig machen (mit VE, die auch NACH Ehe gilt, oder per selbstst. Schuldversprechen nach BGB) - mit ALLEN (!!!) Konsequenzen die das nach sich zieht ("Ups, das wusste ich nicht" wird bei Problemen als Ausrede nicht zugelassen).
- Solltest du die dt. StA erwerben ist der LU allerdings noch egal und in Zukunft relativ egal ...

Ansonsten bitte von hypothetischen Fragen absehen, die möglicherweise, vielleicht, evtl mal IRGENDWANN relevant werden.


Zitat:
ich will halt meinen freund ncith verlieren

Ist er momentan hier? Wohl nein. Ist er dein Freund? Offensichtlich. Daran wird sich ja - Einkommen, LU, Heirat hin oder her - in nächster Zukunft wohl auch nix ändern, oder?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 15:50:33
Ja aber ich kenn das miz der VE nur wenn er als turist kommen würde.Mier war nicht klar das das auch geht wenn man verheiratet ist und das eben jemand von meinen familienangehörigen so eine VE abshließt damit er auch immer hier bleiben kann

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 15:53:16
moment mal welche probleme sollten da auftreten das versteh ich grade nicht?
Aber irgendwie find ich wiedersprecht irhe uch.einmal heißt es dass mein vater eben eine VE abschließt udnd ie betrage für ihn übernimmt ,das andere mal heuißts das nur ich das amchen kann
was denn nun...das macht mich so konfus deswegen frag ich so ioft nach

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:00:22
Ich hät einafch nur mal gerne eine klare antwort udn nich so deises drum rum gerede...und welche probleme sollten da auftauchen?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 16:06:25

diana schrieb am 03.05.2007 um 15:53:16:
was denn nun...das macht mich so konfus deswegen frag ich so ioft nach

Du solltest mehr lesen, deine Fragen wurden schon mehrmals beantwortet.

Die FAQ hat auch einen Eintrag über die VE (einfach anklicken).

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:09:29
Erstens: ich würde egren wissen welche probleme da smit sich bringt weil inge da sows erwähnt hat


zweitens steht hier:Eine Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt grundsätzlich so lange, bis der Eingeladene ausgereist ist, oder bis ihm in Deutschland ein Aufenthaltsrecht gewährt wird, welches quasi  unabhängig von der abgegebenen Verpflichtungserklärung ist. Beispiel: Einreise als Besucher, dann Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Eheschließung.

Ich mein als mein ehemann würde er sofort ein aufenthaltsrecht bekommen.aber ich versteh das nicht was damit gemeint ist das das unabhängig ist von der abgegeben verpflichtungserkärung.sorry aber verstehe deises ''gehobene'' deustch nicht so.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von inge am 03.05.2007 um 16:11:43

Zitat:
und welche probleme sollten da auftauchen?

sigh ...

Na wenn jemand UnterhaltsPFLICHTIG ist, muss der Unterhaltspflichtige Unterhalt zahlen - ob er will oder nicht. zB: Ihr heiratet. Läuft nicht. Ihr lasst euch scheiden. Dein Vater ist trotzdem noch unterhaltspflichtig. Also darf er dich unterstützen UND deinen Ex-Mann.

Außerdem kann dein Mann dann grundsätzlich keinen staatliche Hilfe beantragen, solange dein Vater zahlungsfähig ist.

Gegenfrage: Es ist mir immer noch nicht so ganz klar, warum du hier ständig hypothetische Fragen stellst, bzgl eines Sachverhalts, der derzeit überhaupt noch nicht aktuell ist. Ob du uns diese Frage beantworten könntest. Ich denke mal, das interessiert einige ...

BTW: Nach Heirat bist du sowieso unterhaltspflichtig, deswegen könntest du gar keine VE zugunsten deines Mannes abgeben. Die ist ja nur für Leute gedacht, die ansonsten nicht zur Zahlung verpflichtet wären.

Nachtrag:

Zitat:
Ich werde nächstes jahr 18 und gehe aufs gymnasium
[...]
aber verstehe deises ''gehobene'' deustch nicht so

Latein-Klasse? Dann übersetz dies: "O tempora, o mores!"

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 16:13:05

diana schrieb am 03.05.2007 um 16:09:29:
Ich mein als mein ehemann würde er sofort ein aufenthaltsrecht bekommen.

Nein, dafür müsste der LU gesichert sein, dafür die VE!

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:15:31
also inge wenn du was scheriebst versteh ich nichts.
Ich wüprde zwar arbeiten gehen aber halt auf 400 euro basis--konsequenz--ich könnte ihn nicht finanzieren.
und ich erkenne aus deinen antworten nicht ob mein vater dann deise VE abschließen könnte und meinen ''mann'' solange finanzieren kann bis er arbeit gefunden hat.

und ich stelle deise rraegn eben damit ich wieß ob ichd coh abi amchen soll oder eben vorher abgehen soll weil es ist einafch ebscgissen so eien fernbeziehung zu führen.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:17:49
ok as hab ich jetzt verstanden dei frage da oben die ich dir gestellt hab mti deisem unabhängigen.und was für probleme könnten denn sein mit deiser VE?etwa da swir uns scheiden und wie du schon sagetst das mein papa weiter zahlen muss?
Aber stellen wir uns mal vor mein ''mann'' würde arbeit finden, dann müsste mein papa doch nich mehr die VE zahlen oder?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von DonCamillo am 03.05.2007 um 16:19:45

diana schrieb am 03.05.2007 um 16:09:29:
Ich mein als mein ehemann würde er sofort ein aufenthaltsrecht bekommen.


was macht dich da so sicher ?


BTW
gehobenes Deutsch ist es bis hierher wahrlich nicht gewesen

Die Sache ist ganz einfach:
Solang Du nicht deutsch bist, musst Du den LU selsbt sicherstellen, für Dich und Deinen Mann.
Wenn Du deutsch bist, musst Du das nicht.
Solltest Du also nicht deutsch sien und auch den LU nicht sicherstellen können, so kann dies z.B. Dein Vater mit einer VE machen (mit allen Konsequenzen). Ich halte dieses allerdings für
sehr praxisfremd und würde diese Variante immer ablehnen.

Vorschlag:
Mach Deine Schule zu Ende und überlege dann, was genau Du eigentlich willst.



DC






Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:21:47
Ja aber was für probleme köntnen da entstehen???kann mrid a smal wer sagen??

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von inge am 03.05.2007 um 16:22:38

Zitat:
ichd coh abi amchen soll oder eben vorher abgehen soll weil es ist einafch ebscgissen so eien fernbeziehung

Meinst du es wäre möglich, wenigstens einmal das Geschriebene zu überfliegen, bevor du auf "senden" drückst. Ich bin ja auch nicht ohne Vertipper, aber was du manchmal raushaust, sieht manchmal sehr nach Shakespeare schreibenden Schimpansen aus ...

Schule abbrechen? Klingt wie ne super Idee!  :ironie:
Und üblicherweise sind weder die Gehaltsaussichten noch die Zukunmftschancen besonders toll, wenn man die Schule abbricht. Und wenn die Ehe nach einiger Zeit scheitern sollte (was ja durchaus nicht unüblich heutzutage ist), stehst du aber ziemlich dumm in der Gegend rum, oder?

Warum stellst du nicht einfach einen Antrag auf Einbürgerung? Offensichtlich lebst du doch eh' schon lange hier, bist verwurzelt, etc. Das entschärft dann auch die ganze Geschichte mit dem LU.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:25:29
Ja würd ich amchen aber erstens bin ich noch nicht volljährig,deshalb entscheidet mein vater udn der will da snicht und zweitens soll das angeblich auch für deustche staatsangehöroge geändert werden das die auch den unterhalt ichern solten.wenn das aber nicht so wäre dann würde ich auf jeden fall die ddeuscteh staatsbürgerschaft annehmen.hab damit kein problem.
Aber welche konsequenzen hätte das mit der VE über meinen vater?Das mein ''mann'' und ich uns scheiden lassen würden und er dann auch noch weiter finanziert werden würde?
Übrigens, müsste die VE dann ncith mehr gültig sein wenn er selbst geld verdienen würde?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:26:34
Sorry beim nächsten mal überflieg ich es.meine tastatur ist auch ein bisschen kaputt

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von Mick am 03.05.2007 um 16:28:04

schrieb am 03.05.2007 um 16:19:45:
Ich halte dieses allerdings für
sehr praxisfremd und würde diese Variante immer ablehnen.  

Hi,
mit welcher sachlichen Begründung? Besteht weniger
Anspruch auf Familienzusammenführung, wenn der LU
durch eine VE gesichert wird?
Praxisfremd ist das doch nur, weil es noch relativ neu
ist und manche gerne an alten Zöpfen hängen.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:33:08
mich wundert es das so etwas mit einer VE geht.ich kenne dass das man das macht wenn jemand als turist anch deustchland kommt sich aber seinen aufenthalt nicht finanzieren kann.Verwechselt ihr da wirklich nichts?
Aber ich bin gespannt was für konsequenzen seien könnten.Würd ich gerne mal wissen.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von DonCamillo am 03.05.2007 um 16:33:49

Mick schrieb am 03.05.2007 um 16:28:04:
Praxisfremd ist das doch nur, weil es noch relativ neu
ist und manche gerne an alten Zöpfen hängen.  


und wenn schon
Ehegattennachzug nur wenn LU durch Unterhaltspflichtigen nach BGB gesichert ist.
So isses und so bleibt es , zumindest bei mir !

Kenne übrigens keinen ABH'ler, der das mit VE machen würde, außer Dir !
Ist aber auch wurscht, da Du danach den Ärger haben dürftest


DC

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von DonCamillo am 03.05.2007 um 16:35:15

diana schrieb am 03.05.2007 um 16:33:08:
mich wundert es das so etwas mit einer VE geht


Frag Deine ABH danach, ob die es machen würden.


DC

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von inge am 03.05.2007 um 16:36:28
DC, wo is'n das Problem?
lt. VAH

Zitat:
2.3.1 Eine Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel ist gegeben,
wenn der Lebensunterhalt entweder aus eigenen Mitteln des Ausländers oder aus Mitteln
Dritter, die keine öffentlichen Mittel sind, bestritten wird. Eine Sicherungsmöglichkeit besteht
auch im Rahmen einer Verpflichtungserklä rung nach § 68. Bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit
des Erklärenden sind insbesondere die Pfändungsfreigrenzen nach der Zivilprozessordnung
zu berücksichtigen, weil auf Einkommen unterhalb dieser Freigrenzen bei
der Vollstreckung von Verpflichtungen nach § 68 regelmäßig nicht zugegriffen werden
kann.

Damit wird sich dann ja wohl kein ABHler in Schwierigkeiten bringen, solange die Bonität des VE-Gebers vorher geklärt wurde, oder?

Nachtrag: Bei dir steht's unter 2.3.6 ;)
(Was ist mit "Gesamtbetrachtung" gemeint?)

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:39:18
Aber welche konsequenzen hätte das?
Weil ihr meintet das es konsequenzen haben könnte.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von Mick am 03.05.2007 um 16:40:12

inge schrieb am 03.05.2007 um 16:36:28:
Damit wird sich dann ja wohl kein ABHler in Schwierigkeiten bringen, solange die Bonität des VE-Gebers vorher geklärt wurde, oder?

Nein, im Gegenteil. Ich bringe mich (zu Recht) in
Schwierigkeiten, wenn ich "Verbesserungen" für
den Ausländer geflissentlich übersehe bzw. ohne
sachliche Begründung nicht anwende.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:40:55
Und wie ist da smit der deutschen staatsbürgerschaft?Stimmt es wirklich dass auch die deutschen staatsbürger für die LU aufkommen müssen oder nicht ,wie es bisher schon ist.Hab das irgendwo hier gelesen wo eben stand das sowas auch in zukunft für die deustchen staatsbürger gelten soll.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:42:43
Oh elute krieg ich auch auf meine andere frage eine antwort: was für konsequenzen bzw probleme bringt das mit der VE?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von inge am 03.05.2007 um 16:44:11

Zitat:
Aber welche konsequenzen hätte das?

Wie oft willst du das noch fragen?

UnterhaltsPFLICHTIG heißt so viel wie "no way out" - egal was kommt.
Wenn dein zukünftiger Göttergatte also auf die Idee kommt, seinen Hintern vor'm Fernseher zu parken anstatt arbeiten zu gehen, darf dein Vater trotzdem löhnen, weil Vater Staat sich raushält. Und wenn bei deinem Mann dann mal ne Pfändung anstehen würde, würde die Unterhaltspflicht deines Vaters sein verfügbares Einkommen ja auch erhöhen. Und, und, und ...

Wenn man sich VERPFLICHTET, dann ist das halt immer etwas was man später nicht mehr so einfach zurücknehmen kann. Und wenn dein Vater schon nicht will, dass du deutsch wirst, kann ich mir irgendwie kaum vorstellen, dass deine anderen Ideen (Schule hinschmeissen und heiraten) ihn sonderlich freundlich stimmen werden.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von DonCamillo am 03.05.2007 um 16:45:52

diana schrieb am 03.05.2007 um 16:40:55:
Stimmt es wirklich dass auch die deutschen staatsbürger für die LU aufkommen müssen  


Bisher mussten das die deutschen StA für rein private Ehen.

Jetzt mal ohne Quatsch:
Was spricht gegen die eigene Sicherstellung der LU, auch ohne Heirat ?
Ist es zumutbar, dass alles dem Erwerbstätigen aufzubürden ?

Deshalb, mach die Schuile zu Ende und überlege genau, was Du willst !


DC

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:48:37
Man leute.Ich würde arbeiten gehen nebenbei aber damit kann ich mich nur selber finanzieren.Meinen freund könnte ich nicht damit finazieren.D.H. ich bräuchte eben eien drittperson wie es da oben steht.Entweder meine schwester oder mein Vater.Mich müsste keiner von den beiden finanzieren sondern nur meinen freund weil ich selebr meine 300 euro im monat dann verdienen würde.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 16:49:35
Was meinst du mit privaten ehen DonCamillo?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von Ulf am 03.05.2007 um 17:09:11

diana schrieb am 03.05.2007 um 11:00:45:
muss man eine ebstimmte zeit arbeiten damit der auslädnsiche ehepartner anch der heirat heirherkommenkann?


Bist Du Deutsche?

Gruß, ULF

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 17:10:08
Nein bin ich nicht.
Aber wird das für deustche staatsangeörige in zukunft auch so sein das sie den LU sichern müssen damit sie irhen auslädnsichen ehepartner heirher holen können?Oder bleibt es so wie es zur zeit ist?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von DonCamillo am 03.05.2007 um 17:19:43

diana schrieb am 03.05.2007 um 16:49:35:
Was meinst du mit privaten ehen DonCamillo?  



Eine Ehe ist immer privat, zumindest wird auch seitens der Ehepartner, auch hier im Forum immer wieder darauf hingewiesen. Sollte dann die Sicherstellung des LU für diese Ehe nicht auch
privat sein  und nicht dem Erwerbstätigen (durch LNK) afgebürdet werden ?


Das war damit gemeint !


DC

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 17:23:19
Ich will einafch nur wissen ob sich das für die deutschen staatsbürger auch ändert oder so bleibt wie es ist.Hab hier irgendwo gelesen das auch bald die deutschen staatsbürger für ihre auslädnsichen ehepartner die LU sicher stellen müssen.Ansonsten ist es ja nicht so .Zur zeit ist LU noch uninteressant.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von Mick am 03.05.2007 um 17:26:23

diana schrieb am 03.05.2007 um 17:23:19:
Ich will einafch nur wissen ob sich das für die deutschen staatsbürger auch ändert oder so bleibt wie es ist.Hab hier irgendwo gelesen das auch bald die deutschen staatsbürger für ihre auslädnsichen ehepartner die LU sicher stellen müssen.Ansonsten ist es ja nicht so .Zur zeit ist LU noch uninteressant.


Wie wäre es mal mit lesen? Zum Beispiel in Deinem
Fred, oder auch im Forum "Gesetzesänderungen".

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 17:36:39
Ja da hab ich das doch auch gelesen mick. da stand das eben das das eben auch für deustche staatsbürger bald so sein soll.aber widerrum sagen andere hier das das auch in zukunft so bleibt wie jetzt also das man keine LU sichenr muss.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 17:40:14
aber mick hab dort eben nochmal nachgelesen und da steht einmal das man erst seien ehegatten im alter von 21 jahren herholen kann bzw heiraten kann.Im artikel steh das jedoch mit 18.Was ist denn nun richtig?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von Zeppelin am 03.05.2007 um 18:15:17

diana schrieb am 03.05.2007 um 16:15:31:
amit ich wieß ob ichd coh abi amchen soll oder eben vorher abgehen soll weil es ist einafch ebscgissen so eien fernbeziehung zu führen.

Sorry, ich habe hier versucht aufmerksam mitzulesen. aber so grausames Getippsel habe ich hier fast noch nie erlebt.
Eigentlich nehme ich das selbst nicht so genau und gebe höchstens mal einen Kommentar zu Tippfehlern ab, wenn sie mich erheitern.
Doch hier platzt selbst mir der Kragen.
Wieviele Elefanten stehen eigentlich auf Deiner Leitung?  >:(

Du nervst hier rum, verstehst nichts, kannst nicht schreiben, faselst etwas von heiraten in x Jahren, könntest Deinen Partner nicht ernähren, willst nur zum Zweck der Berechtigung auf gewisse Sozialleistungen die dt. Staatsangehörigkeit erwerben?

Ich finde es ist Zeit zu sagen:

:closed

Zeppelin

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 20:43:32
Ja will ich.aber ich weiß ja nicht ob es noch in 2 jahren so aussieht dass man als deutscher staatsbürger seien auslädnischen ehepartner hierherholen kann wenn man nicht arbeitet oder ob es vielleicht dann auch so ist das man LU sichern muss.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von DonCamillo am 03.05.2007 um 20:46:08

diana schrieb am 03.05.2007 um 20:43:32:
ob es vielleicht dann auch so ist das man LU sichern muss.  


sag mal Mädchen, wann willst Du denn das selbst machen ? Du kannst doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass alles Sache der Allgemeinheit ist, oder ?


DC

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 03.05.2007 um 20:50:10
Nein da sist mir klar.Aber ich gehe noch zur schule und muss auch studieren.da könnte ich mir das z.B: nicht leisten.Klar ich will auf ejden fall mal arbeiten.Aber ich will nicht noch 9 jahre warten bis ich arbeite und ihn dann ehr holen kann.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 21:01:17
Diana,

deine Position ist verständlich, allerdings musst du einsehen dass hier keiner weiß was in 2 Jahren ist, wie die Gesetze sind, ob du jemanden hast der Leistungsfähig ist, etc... ;)

Du musst abwarten, bis es soweit ist (2 Jahre?), dann kannst du nochmal hierher kommen oder zu deiner ABH gehen, die letztere kann es dir genau sagen.

Auf jedenfall ist sicher das es von Vorteil wäre, wenn er Deutsch sprechen würde ;)

Viel Erfolg (und Geduld),

maki

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von fons am 03.05.2007 um 21:22:49

Zeppelin schrieb am 03.05.2007 um 18:15:17:
Ich finde es ist Zeit zu sagen:

:closed

@ Zeppelin,

lass das bitte uns Admins entscheiden, wann was geclosed wird.
Wenn du was brenzliges melden willst, gern über Funktion:

               Moderator melden

@ Diana:

bitte lies alles mal in Ruhe und versuch dann deine ggf. noch vor-
handenen Fragen klar und deutlich zusammen zu fasen. Sonst dreht
sich hier alles im kreis.



Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von Zeppelin am 03.05.2007 um 22:00:49

fons schrieb am 03.05.2007 um 21:22:49:
lass das bitte uns Admins entscheiden, wann was geclosed wird.
Wenn du was brenzliges melden willst, gern über Funktion:

               Moderator melden

@ fons: Ich habe auch keine Entscheidung getroffen!

Die Melden-Funktion habe ich nicht genutzt, weil u.a. Mick hier schon eifrig mitgeschrieben hatte, ergo längst informiert war.

Ferner wollte ich nicht hintenrum "petzen", sondern offen und für alle sichtbar meinen Frust zum Ausdruck bringen um euch auf diesem Weg dazu anzuregen, mal endlich was zu unternehmen.


Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von fons am 03.05.2007 um 22:17:37

Zeppelin schrieb am 03.05.2007 um 22:00:49:
Die Melden-Funktion habe ich nicht genutzt, weil u.a. Mick hier schon eifrig mitgeschrieben hatte, ergo längst informiert war.  


Ergo, warum dann der Hinweis. War schon in unserm Panorama-Blick
registriert.  8-)





Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von myboo am 04.05.2007 um 08:48:24
Hallo Diana,

also ich möchte auch gern etwas dazu sagen......

1. schmeiss bloss nicht für einen Mann deine Schule hin !!
Das würdest du irgendwann bitter bereuen.

2. habe ich das Gefühl, dass du innerlich ziemlich zerrissen bist, was du jetzt machen sollst.
Kann es sein, dass dein Freund etwas Druck auf dich ausübt ?

Du bist noch sehr jung und in 2 Jahren kann sich die größte Liebe als doch nicht so toll enwickeln.

Ich denke die rechtliche Seite kannst du jetzt nicht klären, da dir niemand eine Garantie dafür geben kann.

Ich würde vorschlagen mal einfach zu einer Beratungsstelle zu gehen.
Es gibt sehr viele Beratungstellen, die dir helfen solche Unklarheiten in dir selbst in eine richtige Richtung zu lenken.

Dort kann dir vielleicht eher geholfen werden einen Weg zu gehen, zu dem du stehen kannst. Entscheiden kannst nur du selbst, aber es gibt Menschen in Beratungsstellen, die helfen können eine Lösung zu finden.

Hast du Angst ihn zu verlieren, wenn du ihm nichts versprechen kannst ?

Versuchs doch einfach mal und dir geht es dann vielleicht besser,hm ?!


LG MyBoo




Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von Mick am 04.05.2007 um 10:00:26

schrieb am 03.05.2007 um 16:33:49:
Kenne übrigens keinen ABH'ler, der das mit VE machen würde, außer Dir !
Ist aber auch wurscht, da Du danach den Ärger haben dürftest
DC  

Hi,
da ich das genauer wissen wollte, habe ich eine Umfrage
im internen Board eingestellt:



Wobei noch klar wurde, dass Einige die "Nur in Ausnahme-
fällen" angekreuzt haben, das darauf bezogen, dass es
selten vorkommt. Andere meinten es so, dass sie die VE
nur als Ergänzung zum vorhandenen Einkommen akzeptieren.

Die Umfrage läuft noch weiter.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 04.05.2007 um 15:18:14
Ja hoff ich mal. ich würde wenn schon einen 400 euro job haben und das reicht ja nicht aus. da wäre es ganz gut wenn eben mein daddy oder meine schwester so eine VE abschließen würden, damit er heirher kommen kann.
Oder muss ich erst gar nicht so arbeiten und er könnte trotzdem heir her kommen über so eine VE?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 04.05.2007 um 15:42:30
Aber heißt das mit der Umfrage, dass die ABH das nicht machen würde?

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von sunnysunshine am 04.05.2007 um 15:43:03

diana schrieb am 04.05.2007 um 15:18:14:
Oder muss ich erst gar nicht so arbeiten und er könnte trotzdem heir her kommen über so eine VE?
 
:öhm
hallo Diana,
hast du das, was hier bislang geschrieben wurde gelesen und verstanden?

es geht bei dir um eine Familienzusammenführung, die derzeit noch nicht akut ist sondern erst in einigen Jahren stattfinden soll?
soweit richtig?

die gesetzlichen Bestimmungen im Ausländerrecht werden sich in dieser Zeit ändern -  und keiner weiß, wie die Rechtslage in ein, zwei Jahren sein wird

also bringen die Fragen, ob dann der LU sichergestellt sein muss, ob eine VE ausreicht etc. uns momentan keinen Schritt weiter... sie nerven einfach nur

Bitte nimm dir das mal zu Herzen und frage nicht noch fünf Seiten lang, welche Voraussetzungen du oder er in zwei Jahren erfüllen muss

Grüße
sunnysunshine

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von sunnysunshine am 04.05.2007 um 15:50:03

diana schrieb am 04.05.2007 um 15:42:30:
Aber heißt das mit der Umfrage, dass die ABH das nicht machen würde?


vor ein paar Jahren hat man noch in der Schule gelernt, solche Diagramme zu interpretieren...  8-)

die Umfrage bedeutet einfach folgendes: es haben 22 Personen an der Umfrage teilgenommen, von den 22 hat lediglich eine Person (4,5 %) gesagt, es wird keine VE akzeptiert, die anderen 21 (95,5 %) akzeptieren die VE entweder ohne Probleme oder zumindest in Ausnahmefällen

ob deine ABH die VE akzeptiert, kann dir nur deine ABH sagen, allerdings wird sie dir nicht sagen können, ob sie die VE in zwei Jahren noch akzeptiert


Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von diana am 04.05.2007 um 15:59:00
Ja ich weiß das sich das ändern kann.Aber ich will eben nur bescheid wissen.
Weißt du eigentlich wie schlecht es mir geht und es mich zereißt weil er nicht da ist?Ich kann einfach nicht mehr so.Ich will ihn bei mir haben.

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 04.05.2007 um 16:04:09
diana, solltest deine Frühlingsgefühle etwas kontrollieren, langsam wird's echt anstrengend  :(

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von sunnysunshine am 04.05.2007 um 16:09:23

diana schrieb am 04.05.2007 um 15:59:00:
Aber ich will eben nur bescheid wissen.
Weißt du eigentlich wie schlecht es mir geht und es mich zereißt weil er nicht da ist?Ich kann einfach nicht mehr so.Ich will ihn bei mir haben.


ich kann dich ja verstehen, nur kann dir momentan keiner hier verbindlich Bescheid sagen, wir machen das doch nicht, um dich zu ärgern ;)

i4a ist ein Forum, in dem die aktuelle rechtliche Situation beleuchtet werden kann, Händchenhalten, Kopf-tätscheln und wahrsagen ist hier einfach nicht drin, sorry  

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von fons am 04.05.2007 um 23:24:15
Update der Umfrage im Kollegen-Board. Nun noch deutlicher:



Any Q's open DC? Mit Blick auf dein post # 36 ? NA?


Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von kahli1969 am 05.05.2007 um 01:53:34
@ Zeppelin

Wer hätte das gedacht, dass ich mit dir mal einer Meinung sein würde...  ;)

Kompliment an alle, die nach der 3. Wiederholung der 7. inhaltsgleichen Frage immer noch geduldig antworten!!!

Hab aus gegebenem Anlass die Suchfunktion intensiv bemüht, konnte aber keinerlei Hinweis darauf finden, dass jemals jemand vorgeschlagen hätte, potenzielle Newbies bei der Anmeldung einem Rechtschreibtest mit Minimalanforderungen zu unterziehen  ;D

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von maki am 05.05.2007 um 05:40:17

kahli1969 schrieb am 05.05.2007 um 01:53:34:
Hab aus gegebenem Anlass die Suchfunktion intensiv bemüht, konnte aber keinerlei Hinweis darauf finden, dass jemals jemand vorgeschlagen hätte, potenzielle Newbies bei der Anmeldung einem Rechtschreibtest mit Minimalanforderungen zu unterziehenGrinsend

Aber aber, hier geht es ganz gewiss nicht um Orthografie... es geht eher darum, dass Fragen, die schon zig mal beantwortet sind, nicht 1000013 mal zu stellen.

Das jemand, der gehobene Deutschkenntnisse haben sollte, schreibt als ob er Legastheniker wäre, liegt doch  schlicht an der persönlichen Einstellung, namentlich unter "L-M-A" bekannt.

Wie kann man erwarten, das man ein und dieselbe Frage zum xten mal beantwortet bekommt, wenn man nichtmal  versucht ein minimum an leserlich zu schreiben???
Wieso sollte man überhaupt erwarten, das Leute sich in ihrer Freizeit mit rein hypothetischen und sehr emotionalen (= sinnfreien) Fragen auseinandersetzt?

Rechtschreibung ist nicht das Problem, aber durch die Hormonwolke einer Liebeskranken 17 jährigen zu dringen, ist eines.


Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von DonCamillo am 06.05.2007 um 19:17:13

fons schrieb am 04.05.2007 um 23:24:15:
Any Q's open DC?  


I'd never any Questions about that

It's very interesting but not important for me


DC

Titel: Re: Arbeiten/Deutschkenntnisse
Beitrag von Mick am 06.05.2007 um 20:08:06

schrieb am 06.05.2007 um 19:17:13:
It's very interesting but not important for me  

Ist schon echt ein Witz, dass Du Deine eigenen
Verwaltungsvorschriften ignorierst und die An-
nahme einer VE noch nicht mal in Erwägung
ziehst (sie ist sicher nicht in jedem Fall zu akzep-
tieren - aber es ist drüber nachzudenken - Stich-
wort "Ermessensausfall").
Frage mich, ob die Ignoranz auch bei belastenden
Regelungen/Vorschriften aufgeboten wird.

Aber jedenfalls kennst Du jetzt mehr ABH'ler, die
eine VE akzeptieren. Dann diente i4a doch immer-
hin dazu, da für Erhellung zu sorgen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.