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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Abschiebung, Befristung und Visum für D
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Beitrag begonnen von Slightlypuzzled am 28.04.2007 um 17:25:45

Titel: Abschiebung, Befristung und Visum für D
Beitrag von Slightlypuzzled am 28.04.2007 um 17:25:45
Hallo in die Runde,
ich habe ein, zwei Fragen für meinen Freund.
Also:
Er ist vor fast 10Jahren wegen eines Verstoßes gegen das BtmG in die Türkei abgeschoben worden. Nun will er nach der Verjährung seine Einreisesperre befristen lassen, um unseren Sohn und seine Eltern hier zu besuchen.

Dazu will er wissen:
a) könnte er, sobald er die Abschiebe kosten bezahlt hat, z.B. im August an die ABH schreiben, er würde gerne zum 15.9. seine Abschiebung befristen lassen. Oder muß er einfach warten bis zum Verjährungstermin -will er wohl, weil er erstens weiße Weste hier haben will und zweitens sonst u.U. ja noch Reststrafe absitzen müßte-und dann den Antrag stellen?
b) im besten Falle, wie lange dauerte die Bearbeitung eines solchen Antrages? Und wie lang im schlechtesten Fall?
c) empfehlt ihr einen Anwalt hinzu zu ziehen?

Dann will ich wissen, falls es positiv beschieden wird:
a) Sollte seine Mutter ihn einladen, die in München lebt, was aber auch seine zuständige ABH ist? Oder ich, die ich mittlerweile wieder in NRW lebe?
b) Gesetz den Fall alles ist gut verlaufen mit der ABH dort kann er dann über eine Vorabzustimmung herkommen?
c) Wie lange würde eine Visaerteilung dauern -eine für 90Tage?

Ich hoffe, ich habe alle Fragen gestellt, die ich und er hatten. Ich habe zwar versucht, mir meine Antworten aus den Beiträgen hier zusammenzupuzzeln, aber jeder Fall liegt ja anders.


Vielen Dank jetzt schon mal für die hoffentlich zahlreichen Antworten.
Sonnige Grüße,
Slightly Puzzled

Titel: Re: Abschiebung, Befristung und Visum für D
Beitrag von schweitzer am 02.05.2007 um 08:25:17
Die Befristung der Einreisesperre erfolgt nachdem die Abschiebekosten beglichen sind. Der Antrag kann schon vor Begleichung der Kosten gestellt werden, die Entscheidung erfolgt, nachdem alles bezahlt ist. Wenn das der Fall ist, steht formal einer Entscheidung nichts mehr im Wege - genaue Prognosen über die Dauer kann ich aber nicht geben. Orientierung könnten die in Verwaltungsverfahren bei Antragsbearbeitung üblichen maximal drei Monate sein, vielleicht geht es auch schneller  :wahrsag: -

Bis wann befristet wird, entscheidet die ABH, ob die sich auf einen genauen "Termin" (15.09.2007) "festnageln" lassen, da habe ich Zweifel ... -

Einen Anwalt hinzuzuziehen ist IMHO zunächst nicht nötig, warum? - die Regeln sind doch erst einmal klar.

Wer ihn im Zweifel "besser" einlädt, ist eine Frage, die man hier so nicht beantworten kann. Ich glaube, dass ist auch nicht so entscheidend, wenn er Eltern und Sohn besuchen will - entscheidend wird vielmehr sein, dass seine Lebensunterhaltssicherung (für den Aufenthalt in Deutschland) und seine Rückkehrbereitschaft hinreichend nachgewiesen wird.

Eine Vorabzustimmung der ABH bewirkt, so sie denn gegeben wird (ist nach meinem Wissen aber ohnhin eine Ermessensvorschrift), nicht (automatisch) dass er herkommen kann. Die Entscheidung über die Visavergabe liegt bei der Deutschen Botschaft in seinem Herkunftsland.

Wie lange eine Visaerteilung dauert, ist (tut mir leid) auch nicht bestimmt und sicher zu beantworten - hängt immer vom Einzelfall ab. Für seinen Fall würde ich mich aber aufgrund seiner Vorgeschichte eher auf einen längeren Zeitraum einrichten.


=schweitzer=

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