i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Geburtsurkunde für Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1177535040 Beitrag begonnen von Gatita am 25.04.2007 um 23:04:00 |
Titel: Geburtsurkunde für Einbürgerung Beitrag von Gatita am 25.04.2007 um 23:04:00
Hallo alle!!
Ich brauche Hilfe! Ich komme aus der Ukraine, bin verheiratet und wohne in Deutschland... Ich möchte den Antrag auf die Einbürgerung stellen. Unteranderem muss man auch zu den Unterlagen die Geburtsurkunde beilegen. Weiss jemand, ob sie legalisiert werden soll oder reicht nur die Übersetzung??? D:A:N:K:E voraus!!! |
Titel: Re: Geburtsurkunde für Einbürgerung Beitrag von Ralf am 26.04.2007 um 00:16:35 Gatita schrieb am 25.04.2007 um 23:04:00:
Grundsätzlich müssen ausländische Urkunden immer legalisiert (oder bei den "Apostille-Staaten" mit Apostille versehen) sein, sofern die Bestimmungs- Behörde, hier also die Einbürgerungsbehörde nicht ausdrücklich etwas anderes sagt oder die Urkunde aus einem Staat stammt, mit dem ein besonderes Abkommen besteht (was bei der Ukrauine nicht der Fall ist). Bei Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist zusätzlich eine Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer erforderlich. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |