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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Vatersname ablegen, Familiennamensänderung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1177065914 Beitrag begonnen von artiv am 20.04.2007 um 12:45:14 |
Titel: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 12:45:14
Guten Tag,
gestern hat unsere Familie Einbürgerungsurkunden bekommen und nun möchten wir Vatersnamen ablegen, die aus den russischen Geburtsurkunden übernommen worden sind. Auf Ihrem Forum habe ich ähnliche Themen gefunden, wo alle Aspekte dieses Verfahrens ausführlich beschrieben sind, vielen Dank dafür :) . Aber 2 Fragen möchte ich trotzdem stellen: 1. Kann das Ablegen von Vatersnamen nach dem in Kraft gesetzten Artikel 47 Abs. 1 Ziffer 5 EGBGB als Abgleichung betrachtet werden und wenn ja, wie hoch ist diesem Fall die Gebühr? 2. Meine Frau, ich, und der ältere Sohn haben Geburtsurkunden der UdSSR, wo unsere Namen in der russischen Schreibweise geschrieben sind.(z.B Ivanova, Ivanov, Ivanov). Der kleine Sohn (geb. 1995 in Riga/Lettland, als UdSSR nicht mehr existierte) hat lettische Geburtsurkunde, wo seinen Namen in der lettischen Schreibweise geschrieben ist (am Ende des Namens ist „s“ angehängt), also Ivanovs. Namen sind in die Einbürgerungsurkunden aus den Geburtsurkunden bzw. Eheschließungsurkunde übernommen und nun haben wir 3 Familiennamen Ivanova, Ivanovs und 2 mal Ivanov. Kann man nach dem Artikel 47 die lettische Endung „s“ aus dem Namen des kleinen Sohns entfernen? vielen Dank |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von ronny am 20.04.2007 um 12:54:04
Hallo,
beide Fragen sind mit Ja zu beantworten, der Art. 47 EGBGB ist darauf anwendbar. Wenn er durch veröffentlichen des vorzeitigen Inkrafttretens anwendbar ist . Zur Frage der Gebührenhöhe gibt es noch kene Regelung (weil das vorzeitige Inkraftstezen alle überrascht hat). Wirr haben uns zunächst auf eine analoge Anwendung des § 68 Abs. 1 Ziffer 7 PStV 17 €) "eingeschossen". Gilt aber nur für meinen Landkreis ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 13:11:21
Hi Rony,
Herzlichen Dank für Hlfe. |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 14:05:20
noch eine Frage: wie lange dauert die Namensabgleichung? ::)
Danke |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von Ulf am 20.04.2007 um 15:39:02 artiv schrieb am 20.04.2007 um 12:45:14:
Hmm, war er lettischer, russischer oder bislang gar kein Staatsbürger? Gruß, ULF |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von ronny am 20.04.2007 um 15:43:50 artiv schrieb am 20.04.2007 um 14:05:20:
Das ist auch so eine spannende Frage, die ich aufgrund der Hektik des Inkraftsetzens noch nicht beantworten kann. Denn man hat vergessen die Zuständigkeitsfrage zu lösen, d.h. derzeit ist noch nicht klar ob der Wohnsitzstandesbeamte oder der vom Standesamt I n Berlin zuständig ist ... Vielleicht Anfang Mai näheres , dann bin ich auf der Landesfachtagung ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 15:52:49
Hi Ulf,
mein Sohn hatte bislang keine Staatsangehörigkeit. |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 16:04:47
für Ronny
" Zitat:
Der Art. 47, der Namensabgleichung reglamentiert, gehört jedoch dem § 82b und tritt in Kraft erst 2009 :'( Gruß artiv |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von inge am 20.04.2007 um 16:44:24 Zitat:
Kommt zwar vor, ist aber sehr unwahrscheinlich. Wahrscheinlich entweder Russe, oder Lette oder beides. Im Zweifel "ungeklärt" aber nicht "ohne" ... |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von ronny am 20.04.2007 um 16:59:27 artiv schrieb am 20.04.2007 um 16:04:47:
Hi, nein denn mit Veröffentlichung des Gesetzes zur (neuen)Änderung des BVFG das Ende März im BuRat abgesegnet wurde (siehe Anhang) tritt die Änderung vorzeitig in Kraft. Glaubs mir einfach ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von Ulf am 20.04.2007 um 17:38:30 inge schrieb am 20.04.2007 um 16:44:24:
Leider sind Dir die ehemaligen Sowjetbürger mit Aufenthalt in Lettland entgangen. Die wurden automatisch weder Russen noch Letten. Gruß, ULF |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 23:00:25 ronny schrieb am 20.04.2007 um 16:59:27:
Danke für das Zitieren des Dokumentes, ich habe vor bei der bevorstehenden Diskussion im Standesamt mich darauf zu berufen. Könntest Du vielleicht schreiben, wie ich an das komplette Dokument rankomme (damit würde ich mich definitiv sicherer beim Gespräch fühlen)? Gruß, artiv |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 23:07:56 inge schrieb am 20.04.2007 um 16:44:24:
Gutes beispiel dafür, dass die katastrophale, menschenrechtsverachtende Politik Lettlands gegenüber der russischsprachigen Bevölkerung in Deutschland kaum einem bekannt ist. Nach 1991 haben nämlich nur diejenigen Bewohner der neugegründeten lettischen Republik die Staatsangehörigkeit bekommen, die Vorfahren nachweisen konnten, welche Bürger Lettlands vor 1940 gewesen sind. Alle anderen wurden zu Menschen zweiter Klasse erklärt und mit einem sogenannten Nichtbürgerpass (sic!) ausgestattet (1991 war das die Hälfte der bevölkerung)! Dem internationalen Publikum wurde der Pass als "Alien Pass" präsentiert. Grotesker Name, ist aber keine Sci-Fi... nur so, damit die Leute das wissen :-/ |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von ronny am 21.04.2007 um 09:06:00 artiv schrieb am 20.04.2007 um 23:00:25:
Wenn ich die Fundstelle der Veröffentlichung erfahre, stelle ich sie oben mit ein ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von artiv am 21.04.2007 um 22:03:34
Hi,
ich habe die Veröffentlichung auf der Web-Seite des Bundestags gefunden http://dip.bundestag.de/btd/16/044/1604444.pdf :) Gruß artiv |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von artiv am 15.05.2007 um 12:54:14
Hallo,
gerade wurde ich von der Leiterin des Standesamtes Hilden, Kreis Mettman angerufen, die behauptet hat, dass der Artikel 47 des PStRG, der Namensangleichung reglamentiert, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten sei. Nach dem was aber ronny geschrieben hat Zitat:
ist dieses Gesetz bereits gültig. Wie kann ich denn im Standesamt beweisen, dass dieses Gesetz bereits in Kraft getreten ist? Gruß artiv |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von ronny am 15.05.2007 um 19:46:50 artiv schrieb am 15.05.2007 um 12:54:14:
Hallo, ich schrieb, dass die Regelung mit der Veröffentlichung in Kraft treten wird. Dabei setzte ich voraus, dass bekannt sei, wie Gesetze veröffentlicht werden. Nach Beschluß des Bundestages unterschrebt der Bundespräsident ein Gesetz, welches dann im Bundesgesetzblatt = BGBl. zu veröffentlichen ist. Vorher läuft nix ... Dort habe ich die Regelung aber bis jetzt noch nicht gefunden. Ich werde die Fundstelle dann bekannt geben, sobald ich sie selbst weiß, etwas Geduld. Zitat:
wurde bislang nur die Bundestagsdrucksache (=der Entwurf) veröffentlicht. Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von artiv am 15.05.2007 um 21:33:17
Danke. :(
Gibt es übrigens gesetzliche Fristen für die Verkündung eines Gesetzes nachdem es vom Bundestag beschlossen ist? ::) Gruß artiv |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von ronny am 16.05.2007 um 08:48:53
Sollte eigentlich bereits bei der Einbürgerung über das Bekenntnis zur FDGO erfolgt sein, aber:
Hier http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetzgebung/index.html gibts Infos zum Gesetzgebungsverfahren ;) |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von Look_Forward am 16.05.2007 um 10:32:01
@ artiv:
Zitat:
Da geb ich dir Recht und ich möchte diesen Thread nicht in eine politische Diskussion abgleiten lassen (ist also Off-Topic), aber mit Lettland ist es halt so wie mit vielen anderen Staaten der ex-UdSSR (aktuell z.B. Estland mit dem Umzug des Soldatendenkmals): Sie wurden nicht gefragt, wer sie am Kriegsende vor den bösen Deutschen retten soll, sie wurden von den Russen gerettet und bei der Gelegenheit auch gleich sowjetisch gemacht - rund 45 Jahre lang, und viele Staaten waren damit halt nicht einverstanden, Recht hin oder her. So gesehen wollten die Letten das mit der Passverweigerung vermutlich als "Revenge" verstanden haben. P.S. Und Deutschland hat - traurig aber war - noch heute bei den meisten Einwohnern Russlands den Ruf eines totalitären Staates mit Marschmusik, was man in aktuellen Berichten und Liedern aus RUS hören und lesen kann. Sehr zum Leidwesen meinereiner, der Russland mag und mit dem ganzen Mist des zweiten Weltkrieges nichts zu tun hat - ich war noch nicht mal geboren ... Nix für Ungut und Gruß, Tom |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von Look_Forward am 22.05.2007 um 15:49:25
@ mich selbst ;-)
Look_Forward schrieb am 16.05.2007 um 10:32:01:
Ich möchte den Part "...bei den meisten Einwohnern Russlands..." streichen und ersetzen durch "...bei manchen Einwohnern Russlands..." Viele kennen unser D von heute halt leider nur aus Erzählungen der vorher gegangenen Generationen; entweder, weil sie nicht dorthin reisen können (Visum, finanzielle Gründe), nicht müssen oder nicht wollen. In diesem Fall ergibt sich dann oft ein verzerrtes (oder veraltetes) Bild unseres Heimatlandes, wobei einige Deutsche das natürlich auch von anderen Ländern haben :( Wie gesagt, soll kein Angriff oder Partei für irgendeine Seite sein, sondern nur der Versuch, beide Seiten zu beleuchten - zugegeben ausschweifend. LG, Tom |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von ronny am 23.05.2007 um 12:21:47
Back toTopic:
@ artiv: Das Änderungsgesetz zum BVFG wurde am 23.05.2007 im BGBl. I verkündet, damit ist (siehe Art. 4) die Anwendung des entsprechenden Teils des PStRG offiziell ab 24.05.2007 möglich ;) Irgendjemand hatte auch noch nach der Übersetzung von Familiennamen gefragt ? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung Beitrag von artiv am 23.05.2007 um 22:25:13
@ rony
danke, danke :) Gruß artiv |
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