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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
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Beitrag begonnen von artiv am 20.04.2007 um 12:45:14

Titel: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 12:45:14
Guten Tag,
gestern hat unsere Familie Einbürgerungsurkunden bekommen und nun möchten wir Vatersnamen ablegen, die aus den russischen Geburtsurkunden übernommen worden sind. Auf Ihrem Forum habe ich ähnliche Themen gefunden, wo alle Aspekte dieses Verfahrens ausführlich beschrieben sind, vielen Dank dafür  :) .

Aber 2 Fragen möchte ich trotzdem stellen:

1. Kann das Ablegen von Vatersnamen nach dem in Kraft gesetzten Artikel 47 Abs. 1 Ziffer 5 EGBGB als Abgleichung betrachtet werden und wenn ja, wie hoch ist diesem Fall die Gebühr?

2. Meine Frau, ich, und der ältere Sohn haben Geburtsurkunden der UdSSR, wo unsere Namen in der russischen Schreibweise geschrieben sind.(z.B Ivanova, Ivanov, Ivanov). Der kleine Sohn (geb. 1995 in Riga/Lettland, als UdSSR nicht mehr existierte) hat lettische Geburtsurkunde, wo seinen Namen in der lettischen Schreibweise geschrieben ist (am Ende des Namens ist „s“ angehängt), also Ivanovs. Namen sind in die Einbürgerungsurkunden aus den Geburtsurkunden bzw. Eheschließungsurkunde übernommen und nun haben wir 3 Familiennamen Ivanova, Ivanovs und 2 mal Ivanov.
Kann man nach dem Artikel 47 die lettische Endung „s“ aus dem Namen des kleinen Sohns entfernen?


vielen Dank

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von ronny am 20.04.2007 um 12:54:04
Hallo,

beide Fragen sind mit Ja zu beantworten, der Art. 47 EGBGB ist darauf anwendbar. Wenn er durch veröffentlichen des vorzeitigen Inkrafttretens anwendbar ist .

Zur Frage der Gebührenhöhe gibt es noch kene Regelung (weil das vorzeitige Inkraftstezen alle überrascht hat). Wirr haben uns zunächst auf eine analoge Anwendung des § 68 Abs. 1 Ziffer 7 PStV 17 €) "eingeschossen". Gilt aber nur für meinen Landkreis ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 13:11:21
Hi  Rony,

Herzlichen Dank für Hlfe.

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 14:05:20
noch eine Frage: wie lange dauert die Namensabgleichung?  ::)

Danke

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von Ulf am 20.04.2007 um 15:39:02

artiv schrieb am 20.04.2007 um 12:45:14:
2. Meine Frau, ich, und der ältere Sohn haben Geburtsurkunden der UdSSR, wo unsere Namen in der russischen Schreibweise geschrieben sind.(z.B Ivanova, Ivanov, Ivanov). Der kleine Sohn (geb. 1995 in Riga/Lettland, als UdSSR nicht mehr existierte) hat lettische Geburtsurkunde, wo seinen Namen in der lettischen Schreibweise geschrieben ist (am Ende des Namens ist „s“ angehängt), also Ivanovs.


Hmm, war er lettischer, russischer oder bislang gar kein Staatsbürger?

Gruß, ULF

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von ronny am 20.04.2007 um 15:43:50

artiv schrieb am 20.04.2007 um 14:05:20:
noch eine Frage: wie lange dauert die Namensabgleichung?  


Das ist auch so eine spannende Frage, die ich aufgrund der Hektik des Inkraftsetzens noch nicht beantworten kann.

Denn man hat vergessen die Zuständigkeitsfrage zu lösen, d.h. derzeit ist noch nicht klar ob der Wohnsitzstandesbeamte oder der vom Standesamt I n Berlin zuständig ist ...

Vielleicht Anfang Mai näheres , dann bin ich auf der Landesfachtagung ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 15:52:49
Hi Ulf,

mein Sohn hatte bislang keine Staatsangehörigkeit.

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 16:04:47
für Ronny
"
Zitat:
A r t i k e l 5
I n k r a f t t r e t e n , A u ß e r k r a f t t r e t e n
(1) Artikel 1 § 67 Abs. 4, §§ 73, 74 und 77 Abs. 1
sowie Artikel 2 Abs. 13 Nr. 4 § 82a Abs. 6 bis 8 treten
am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2009
in Kraft. Gleichzeitig treten das Personenstandsgesetz
in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer
211-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt
geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom
21. August 2002 (BGBl. I S. 3322), und Artikel 1 § 67
Abs. 4 dieses Gesetzes außer Kraft.
147 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 5, ausgegeben zu Bonn am 23. Februar 2007"

Der Art. 47, der Namensabgleichung reglamentiert, gehört jedoch dem § 82b und tritt in Kraft erst 2009  :'(

Gruß
artiv

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von inge am 20.04.2007 um 16:44:24

Zitat:
mein Sohn hatte bislang keine Staatsangehörigkeit.

Kommt zwar vor, ist aber sehr unwahrscheinlich. Wahrscheinlich entweder Russe, oder Lette oder beides. Im Zweifel "ungeklärt" aber nicht "ohne" ...

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von ronny am 20.04.2007 um 16:59:27

artiv schrieb am 20.04.2007 um 16:04:47:
Der Art. 47, der Namensabgleichung reglamentiert, gehört jedoch dem § 82b und tritt in Kraft erst 2009  


Hi,

nein denn mit Veröffentlichung des Gesetzes zur (neuen)Änderung des BVFG das Ende März im BuRat abgesegnet wurde (siehe Anhang) tritt die Änderung vorzeitig in Kraft.

Glaubs mir einfach  ;)

Grüße
Ronny ;)


Unbenannt_001.JPG (32 KB | 328 )

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von Ulf am 20.04.2007 um 17:38:30

inge schrieb am 20.04.2007 um 16:44:24:
Kommt zwar vor, ist aber sehr unwahrscheinlich. Wahrscheinlich entweder Russe, oder Lette oder beides. Im Zweifel "ungeklärt" aber nicht "ohne" ...


Leider sind Dir die ehemaligen Sowjetbürger mit Aufenthalt in Lettland entgangen. Die wurden automatisch weder Russen noch Letten.

Gruß, ULF

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 23:00:25

ronny schrieb am 20.04.2007 um 16:59:27:


Hi,

nein denn mit Veröffentlichung des Gesetzes zur (neuen)Änderung des BVFG das Ende März im BuRat abgesegnet wurde (siehe Anhang) tritt die Änderung vorzeitig in Kraft.

Glaubs mir einfach  ;)

Grüße
Ronny ;)


Danke für das Zitieren des Dokumentes, ich habe vor bei der bevorstehenden Diskussion im Standesamt mich darauf zu berufen. Könntest Du vielleicht schreiben, wie ich an das komplette Dokument rankomme (damit würde ich mich definitiv sicherer beim Gespräch fühlen)?


Gruß, artiv

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von artiv am 20.04.2007 um 23:07:56

inge schrieb am 20.04.2007 um 16:44:24:
Kommt zwar vor, ist aber sehr unwahrscheinlich. Wahrscheinlich entweder Russe, oder Lette oder beides. Im Zweifel "ungeklärt" aber nicht "ohne" ...


Gutes beispiel dafür, dass die katastrophale, menschenrechtsverachtende Politik Lettlands gegenüber der russischsprachigen Bevölkerung in Deutschland kaum einem bekannt ist. Nach 1991 haben nämlich nur diejenigen Bewohner der neugegründeten lettischen Republik die Staatsangehörigkeit bekommen, die Vorfahren nachweisen konnten, welche Bürger Lettlands vor 1940 gewesen sind.
Alle anderen wurden zu Menschen zweiter Klasse erklärt und mit einem sogenannten Nichtbürgerpass (sic!) ausgestattet (1991 war das die Hälfte der bevölkerung)! Dem internationalen Publikum wurde der Pass als "Alien Pass" präsentiert. Grotesker Name, ist aber keine Sci-Fi... nur so, damit die Leute das wissen  :-/

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von ronny am 21.04.2007 um 09:06:00

artiv schrieb am 20.04.2007 um 23:00:25:
Danke für das Zitieren des Dokumentes, ich habe vor bei der bevorstehenden Diskussion im Standesamt mich darauf zu berufen. Könntest Du vielleicht schreiben, wie ich an das komplette Dokument rankomme (damit würde ich mich definitiv sicherer beim Gespräch fühlen)?
 


Wenn ich die Fundstelle der Veröffentlichung erfahre, stelle ich sie oben mit ein  ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von artiv am 21.04.2007 um 22:03:34
Hi,
ich habe die Veröffentlichung auf der Web-Seite des Bundestags gefunden http://dip.bundestag.de/btd/16/044/1604444.pdf  :)

Gruß
artiv

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von artiv am 15.05.2007 um 12:54:14
Hallo,
gerade wurde ich von der Leiterin des Standesamtes Hilden, Kreis Mettman angerufen, die behauptet hat, dass der Artikel 47 des PStRG, der Namensangleichung reglamentiert, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten sei. Nach dem was aber ronny geschrieben hat

Zitat:
nein denn mit Veröffentlichung des Gesetzes zur (neuen)Änderung des BVFG das Ende März im BuRat abgesegnet wurde (siehe Anhang) tritt die Änderung vorzeitig in Kraft.

ist dieses Gesetz bereits gültig. Wie kann ich denn im Standesamt beweisen, dass dieses Gesetz bereits in Kraft getreten ist?

Gruß

artiv

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von ronny am 15.05.2007 um 19:46:50

artiv schrieb am 15.05.2007 um 12:54:14:
Nach dem was aber ronny geschrieben hat
Zitat:

Zitat:
nein denn mit Veröffentlichung des Gesetzes zur (neuen)Änderung des BVFG das Ende März im BuRat abgesegnet wurde (siehe Anhang) tritt die Änderung vorzeitig in Kraft.


ist dieses Gesetz bereits gültig. Wie kann ich denn im Standesamt beweisen, dass dieses Gesetz bereits in Kraft getreten ist?


Hallo,

ich schrieb, dass die Regelung mit der Veröffentlichung in Kraft treten wird.

Dabei setzte ich voraus, dass bekannt sei, wie Gesetze veröffentlicht werden. Nach Beschluß des Bundestages unterschrebt der Bundespräsident ein Gesetz, welches dann  im Bundesgesetzblatt = BGBl. zu veröffentlichen ist. Vorher läuft nix ...

Dort habe ich die Regelung aber bis jetzt noch nicht gefunden.

Ich werde die Fundstelle dann bekannt geben, sobald ich sie selbst weiß, etwas Geduld.


Zitat:
auf der Web-Seite des Bundestags


wurde bislang nur die Bundestagsdrucksache (=der Entwurf) veröffentlicht.

Grüße
Ronny ;)

 

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von artiv am 15.05.2007 um 21:33:17
Danke.  :(

Gibt es übrigens gesetzliche Fristen für die Verkündung eines Gesetzes nachdem es vom Bundestag beschlossen ist?  ::)

Gruß

artiv

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von ronny am 16.05.2007 um 08:48:53
Sollte eigentlich bereits bei der Einbürgerung über das Bekenntnis zur FDGO erfolgt sein, aber:

Hier

http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetzgebung/index.html

gibts Infos zum Gesetzgebungsverfahren ;)

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von Look_Forward am 16.05.2007 um 10:32:01
@ artiv:


Zitat:
Gutes beispiel dafür, dass die katastrophale, menschenrechtsverachtende Politik Lettlands gegenüber der russischsprachigen Bevölkerung in Deutschland kaum einem bekannt ist. Nach 1991 haben nämlich nur diejenigen Bewohner der neugegründeten lettischen Republik die Staatsangehörigkeit bekommen, die Vorfahren nachweisen konnten, welche Bürger Lettlands vor 1940 gewesen sind.


Da geb ich dir Recht und ich möchte diesen Thread nicht in eine politische Diskussion abgleiten lassen (ist also Off-Topic), aber mit Lettland ist es halt so wie mit vielen anderen Staaten der ex-UdSSR (aktuell z.B. Estland mit dem Umzug des Soldatendenkmals): Sie wurden nicht gefragt, wer sie am Kriegsende vor den bösen Deutschen retten soll, sie wurden von den Russen gerettet und bei der Gelegenheit auch gleich sowjetisch gemacht - rund 45 Jahre lang, und viele Staaten waren damit halt nicht einverstanden, Recht hin oder her. So gesehen wollten die Letten das mit der Passverweigerung vermutlich als "Revenge" verstanden haben.
P.S. Und Deutschland hat - traurig aber war - noch heute bei den meisten Einwohnern Russlands den Ruf eines totalitären Staates mit Marschmusik, was man in aktuellen Berichten und Liedern aus RUS hören und lesen kann. Sehr zum Leidwesen meinereiner, der Russland mag und mit dem ganzen Mist des zweiten Weltkrieges nichts zu tun hat - ich war noch nicht mal geboren ...

Nix für Ungut und Gruß,
Tom

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von Look_Forward am 22.05.2007 um 15:49:25
@ mich selbst ;-)


Look_Forward schrieb am 16.05.2007 um 10:32:01:
P.S. Und Deutschland hat - traurig aber war - noch heute bei den meisten Einwohnern Russlands den Ruf eines totalitären Staates mit Marschmusik, was man in aktuellen Berichten und Liedern aus RUS hören und lesen kann.


Ich möchte den Part "...bei den meisten Einwohnern Russlands..." streichen und ersetzen durch "...bei manchen Einwohnern Russlands..."

Viele kennen unser D von heute halt leider nur aus Erzählungen der vorher gegangenen Generationen; entweder, weil sie nicht dorthin reisen können (Visum, finanzielle Gründe), nicht müssen oder nicht wollen. In diesem Fall ergibt sich dann oft ein verzerrtes (oder veraltetes) Bild unseres Heimatlandes, wobei einige Deutsche das natürlich auch von anderen Ländern haben :(

Wie gesagt, soll kein Angriff oder Partei für irgendeine Seite sein, sondern nur der Versuch, beide Seiten zu beleuchten - zugegeben ausschweifend.

LG,
Tom

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von ronny am 23.05.2007 um 12:21:47
Back toTopic:

@ artiv:

Das Änderungsgesetz zum BVFG wurde am 23.05.2007 im BGBl. I verkündet, damit ist (siehe Art. 4) die Anwendung des entsprechenden Teils des PStRG offiziell ab 24.05.2007 möglich ;)

Irgendjemand hatte auch noch nach der Übersetzung von Familiennamen gefragt ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Vatersname ablegen, Familiennamensänderung
Beitrag von artiv am 23.05.2007 um 22:25:13
@ rony

danke, danke :)


Gruß

artiv


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