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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Abschiebung / Wiedereinreise
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Beitrag begonnen von tceesay am 20.04.2007 um 11:34:40

Titel: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von tceesay am 20.04.2007 um 11:34:40
Halli Hallo ,

Ich bin neu hier und mir brennt was auf der Seele.

Ich bin Deutsche und mein Freund ist Afrikaner ( Gambia ).
Er wurde vor ca. 10 Jahren abgeschoben,nachdem die Behörden rausgefunden haben das er nicht wie in seinem Asylantrag angegeben aus Sierra Leone sondern aus Gambia kommt.
Er hatte auch nichts mit BTM zu tun.
Er hat leider den Fehler begangen ein falsches Asyl gemacht zu haben.

Jetzt ist meine Frage ob er wieder die Chance hat einzureisen?
Und was jetzt auf mich zukommt?

Er war auch schon am überlegen nach Spanien zu reisen,weil er ein Visum kriegen könnte.
Könnte er auch von Spanien eine Befristung der Einreisesperre beantragen? Oder könnte ich ihn in Spanien heiraten und ein Visum für ihn hier beantragen?

Oje, ich bin echt in einer Zwickmühle und weis nicht so recht was ich machen soll.

Gibt es jemanden von euch dir mir helfen kann????? :-/


LG


Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von maki am 20.04.2007 um 11:47:30
Sollte die Einreisespere eigentich nicht für den ganzen Schengenraum mitgelten (SIS)?

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von inge am 20.04.2007 um 12:03:38

Zitat:
Jetzt ist meine Frage ob er wieder die Chance hat einzureisen?
Und was jetzt auf mich zukommt?

Zahlung der Abschiebekosten, Antrag auf Befristung der Einreisesperre, Antrag Visum zur Eheschließung (Heirat in D) oder Familiennachzug (Heirat woanders).


Zitat:
Er hat leider den Fehler begangen ein falsches Asyl gemacht zu haben.

Plus, dass er nicht freiwillig ausgereist ist, sondern ausgewiesen und abgeschoben werden musste, was dann eine Einreisesperre und Kosten nach sich zieht.

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von tceesay am 20.04.2007 um 12:10:44
Hallo Inge,

das heißt ich kann ihn in Spanien heiraten? :D

LG

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von inge am 20.04.2007 um 12:35:15

Zitat:
das heißt ich kann ihn in Spanien heiraten?

- die Einreisesperre gilt üblicherweise schengenweit. Die span. Behörden müssten erst die dt. Behörden konsultieren, ob man das mit einer Einreise einverstanden ist
- Begründung für's Visum? Wenn Heirat in Spanien und dann dauerhafter Aufenthalt in D geplant, müsste man schon Falschangaben machen, damit die Spanier überhaupt zuständig sind.
- Falls ihr tatsächlich in Spanien heiratet, könntet ihr von dort aus eh kein Visum beantragen (afaik), da die dt. Botschaft in an die Heimat verweisen würde, da er keinen ständigen (bzw > 6 Monate) Aufenthalt in Spanien hat.
- FALLS Heirat in Esp. und dann Einreise nach D (weil das Visum dann ja sowieso auch für D gültig wäre, wenn Typ C) bitte Änderung des AufenthG voraussichtlich 15.7.07 beachten -> Beantragung AE von D aus für Negativstaatler die mit Besuchsvisum hier sind und geheiratet haben, wird dann nicht mehr möglich sein (auch nicht Ermessen, wenn ich mich recht erinnere)!

Also:
- als allererstes die ABH kontaktieren, die ihn abgeschoben hat und herausfinden welche Kosten zu zahlen sind.
- Heirat entweder in seiner Heimat oder in D mit Eheschließungsvisum (das Visum erfordert allerdings eine VE zu seinen Gunsten).
- Bei Heirat DORT bentragt man die Befristung der Einreisesperre NACH der Heirat, bei Heirat HIER logischerweise vorher.

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von tceesay am 20.04.2007 um 15:56:57
Hi Inge,

vielen vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Oh je , da hab ich ja noch was vor mir....

Gibt es eigendlich auch Fälle in denen die Einreisesperre nicht befristet wurde?

Also der Betroffene nie wieder in D einreisen durfte?

LG

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von ronny am 20.04.2007 um 16:02:41

tceesay schrieb am 20.04.2007 um 15:56:57:
Also der Betroffene nie wieder in D einreisen durfte?  


Also ich schätze mal dass die von Metin Kaplan nicht so schnell befristet werden wird ;)

In Deinem Fall wird es nicht dauerhaft sein , soweit keine Straftaten etc. noch unbekannt sind ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von tceesay am 20.04.2007 um 19:25:44
Das hoffe ich auch, Ronny...... :)

Er hat mir soviel erzählt, auch unangenehme Dinge.
Von daher denke ich schon das da nicht nochmehr im
Hinterhalt lauert.

LG


Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von tceesay am 20.04.2007 um 20:42:50
Jetzt hab ich von einer Freundin gehört,daß man die Kosten für die Abschiebung auch auf Raten abbezahlen kann.
Stimmt das???

Und dürfte er trotzdem einreisen??
Weil es ja normalerweise seine Kosten sind und er sie abbezahlen
müsste.

LG

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von fons am 20.04.2007 um 20:46:27
Bei größeren Beträgen wird oft eine Ratenzahlung ermöglicht.
Allerdings muss meist ein "Grundbetrag" gezahlt werden und
der Rest dann eben in Raten.

Ist jeweils mit der ABH abzustimmen. Pauschale Regelungen
gibt es dazu nicht.

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von tceesay am 21.04.2007 um 09:05:51
Vielen Dank fons...... ;)

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von Animal Rationale am 25.04.2007 um 19:52:40
Ich dachte,die ausgewiesene Ausländer,die falschen Angaben zu ihren Identität gemacht haben,müssen erst ALLE entstandene Kosten tragen,demnach muss er doch nicht nur Abschiebekosten bezahlen,wenn er wieder nach Deutshcland will,sondern auch den Betrag der ausgezahlten Sozialhilfe nach Asylleistungsgesetz oder irre ich mich?

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von ronny am 29.04.2007 um 08:15:15
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von Animal Rationale am 30.04.2007 um 13:40:04

ronny schrieb am 29.04.2007 um 08:15:15:
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.


da wird relevanter Sachverhalt garnicht angesprochen.

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von tceesay am 01.05.2007 um 15:19:59
Stimmt das wirklich??? Muss er nicht nur die Abschiebekosten tragen?

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von Animal Rationale am 01.05.2007 um 21:48:31
soweit ich weiß,müssen die ABHs die Einreisesperre nach bestimmten Richtlinien befristen. Ich habes irgendwo gelesen,dass bei den Personen,die ihre Identität falsch angegeben haben,die Befristung erst dann erfolgt,wenn die ganzen Kosten,die durch Sozialhilfe entstanden sind,bezahlt worden sind.

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von Animal Rationale am 04.05.2007 um 08:52:42

Animal Rationale schrieb am 01.05.2007 um 21:48:31:
soweit ich weiß,müssen die ABHs die Einreisesperre nach bestimmten Richtlinien befristen. Ich habes irgendwo gelesen,dass bei den Personen,die ihre Identität falsch angegeben haben,die Befristung erst dann erfolgt,wenn die ganzen Kosten,die durch Sozialhilfe entstanden sind,bezahlt worden sind.

stimmt das? Ich kenne mich nicht so gut aus mit solchen Sachverhalten.

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von Animal Rationale am 19.05.2007 um 10:49:35
warum antwortet denn keine?

Gruß

Animal Rationabile

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von inge am 19.05.2007 um 11:11:05
SozHilfe wird (wenn) immer erst nach Einreise kassiert. Die ABH verlangt nur die Zahlung der Abschiebekosten, aber auch da ist der genaue Ablauf (Teilzahlung, Ratenzahlung, Zahlung nach Einreise) unterschiedlich und vom Einzelfall abhängig.

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von Animal Rationale am 21.05.2007 um 08:20:49

inge schrieb am 19.05.2007 um 11:11:05:
SozHilfe wird (wenn) immer erst nach Einreise kassiert. Die ABH verlangt nur die Zahlung der Abschiebekosten, aber auch da ist der genaue Ablauf (Teilzahlung, Ratenzahlung, Zahlung nach Einreise) unterschiedlich und vom Einzelfall abhängig.

und wovon lebt der Asylant nach der Einreise? Muss das,was er danach bekommt nicht zurückbezahlt werden? Die Asylanten bekommen doch finanzielle Unterstützung vom Sozialamt oder nicht?

Titel: Re: Abschiebung / Wiedereinreise
Beitrag von DonCamillo am 21.05.2007 um 08:30:41

Animal Rationale schrieb am 21.05.2007 um 08:20:49:
und wovon lebt der Asylant nach der Einreise? Muss das,was er danach bekommt nicht zurückbezahlt werden? Die Asylanten bekommen doch finanzielle Unterstützung vom Sozialamt oder nicht?


Asylbewerber bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Mittels Rückforderungsbescheid des zust. Sozialamtes kann dies zurück gefordert werden. Es ist unüblich, die Summe mit dem Befristungsantrag zurück zu fordern.


DC

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