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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
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Beitrag begonnen von Kathi9981 am 18.04.2007 um 16:54:12

Titel: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von Kathi9981 am 18.04.2007 um 16:54:12
Hallo an alle,

habe folgendes problem:
mein freund kommt aus guinea und wir bekommen in 3 Monaten unser erstes kind. er hat eine duldung die bald ausläuft. möchte gern mit ihm zusammenbleiben. wir wollen zur notarin und eine vaterschaftsanerkennung machen lassen, aber ich möchte gern das alleinige sorgerecht behalten (falls wir uns doch ma trennen sollten).

Kann er auch hierbleiben, wenn er nur die vaterschaftsanerkennung macht und nicht das sorgerecht bekommt? Oder muss er beides haben??

Bitte bitte antworten.

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von DonCamillo am 18.04.2007 um 17:10:09

schrieb am 18.04.2007 um 16:54:12:
ann er auch hierbleiben, wenn er nur die vaterschaftsanerkennung macht und nicht das sorgerecht bekommt? Oder muss er beides haben??  


Die Frage stellt sich in Bezug auf "Hierbleiben" auch in Richtung Nachweis der Staatsangehörigkeit, Visumpflicht und möglicherweise Nichterfüllung der Tatbestände
aus § 28 Abs. 1 AufenthG, nach der die AE in seinem gültigen Pass erteilt werden soll.

- hat er einen gültigen Pass ?
- lebt ihr bereits zusammen ?

beides ja, dann Vaterschaftsanerkennung

danach möglicherweise Nachholen des Visumverfahrens gem. § 5 Abs. 2 AufenthG
(mit Vorabzustimmung der ABH) ?  Entscheidet die ABH !

Gem. Wortlaut des § 28 Abs. 1 AufenthG ist das Sorgerecht nicht zwingend, sondern der bereits jetzige Bestand einer familiären Gemeinschaft (Abs.1 Satz 2) !
Trotz allem würde ich ihm das Recht der elterlichen Sorge auch mit übertragen (50 %).
Für den Fall der Trennung, da ansonsten die Ausreise notwendig wäre und er seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen muss/kann !  ;)



DC

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von ronny am 18.04.2007 um 17:10:56

schrieb am 18.04.2007 um 16:54:12:
Oder muss er beides haben??


Hallo,

das dürfte sich aus dem Gesetz ergeben :


Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen

  1. Ehegatten eines Deutschen,
     
  2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
     
  3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.


Ein Anspruch besteht nur dann wenn eine AE zur Ausübung des Sorgerechts beantragt wird.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von Kathi9981 am 18.04.2007 um 17:21:26
einen gültigen pass hat er (also seine duldung mit all seinen angaben).
er hat beim jugendamt nachgefragt, und die haben ihm gesagt, dass wir noch nicht zusammen iehen dürften, da er noch keine gültigen papiere für deutschland hat. ich selbst beziehe zusätzliches hartz IV. und wir müssten ja aufenthaltsgenehmigung beim amt orlegen, wnn wir zusammen ziehen.
aber sonst sihnd wir jeden tag zusammen. und er übernachtet auch manchmal hier.

ich weiß nicht was ich machen soll. wenn er das sorgerecht bekommt, könnte er mit dem kind schlimmstenfalls weggehen". alle sagen, dass ich ihm das nicht geben soll, aber wenn ich es nicht tue, hab ich immer angst, dass er dann "raus" muss.

bitte helft mir

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von DonCamillo am 18.04.2007 um 17:25:21

schrieb am 18.04.2007 um 17:21:26:
einen gültigen pass hat er (also seine duldung mit all seinen angaben).



Die Duldung ist kein Pass !

Die Angaben in der Duldung beruhen auf seinen Angaben. Die können auch falsch sein !
Die Vaterschaftsanerkennung ohne Pass ist ebenfalls nicht möglich.

Ergo:  Ohne Pass geht gar nix !


DC

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von DonCamillo am 18.04.2007 um 17:30:41

schrieb am 18.04.2007 um 17:21:26:
aber wenn ich es nicht tue, hab ich immer angst, dass er dann "raus" muss.  


nicht, wenn ihr in familiärer LG lebt !

Also, wat is nu mit Pass (Nationalpass Guinea) ?


DC

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von Mick am 18.04.2007 um 17:58:27

schrieb am 18.04.2007 um 17:10:09:
danach möglicherweise Nachholen des Visumverfahrens gem. § 5 Abs. 2 AufenthG
(mit Vorabzustimmung der ABH) ?  Entscheidet die ABH !

Die ABH entscheidet da nix. Wenn ein Anspruch auf AE
besteht, dann findet § 39 Nr. 5 AufenthV Anwendung.
Schade, dass Du den absichtlich unterschlägst.

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von ronny am 18.04.2007 um 18:02:40

Mick schrieb am 18.04.2007 um 17:58:27:
Wenn ein Anspruch auf AE besteht, dann findet § 39 Nr. 5 AufenthV Anwendung.  




Hi Mick,

Der Ausgangssachverhalt ließ aber  den Anspruch nicht entstehen ;)

Da sie das alleinige Sorerecht behalten wollte ...

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von Kathi9981 am 18.04.2007 um 18:03:25
bei einem notar kann man auch ohne pass eine vaterschaftsanerkennung machen, sowie das sorgerecht regeln. man muss nur glaubhaft nachweisen, dass man auch der leibliche vater ist.

aber meine frage bezog sich lediglich auf das sorgerecht, was man besser tun und lassen sollte.


aber danke erst ma an euch!!!

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von Mick am 18.04.2007 um 18:17:38

ronny schrieb am 18.04.2007 um 18:02:40:
Der Ausgangssachverhalt ließ aber  den Anspruch nicht entstehen ;)

Hi,
ja, ok, ohne Personensorge. Hatte das

Zitat:
danach möglicherweise Nachholen des Visumverfahrens gem. § 5 Abs. 2 AufenthG
(mit Vorabzustimmung der ABH) ?  Entscheidet die ABH !

so verstanden, dass es für den Fall gilt, dass es eine AE
nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 geben soll.
Aber ist auch egal, der Hinweis auf § 39 wäre auch im
Anspruchsfall nicht gekommen.

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von Kathi9981 am 18.04.2007 um 18:53:30
noch ma meine frage auch wenn ich nerven sollte: ist sorgerecht nach den neuen gesetzen zwingend erforderlich oder reicht es wenn wir zusmmenziehen würden.

:-[

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von Janey am 18.04.2007 um 18:55:58
gemeinsames Sorgerecht = Anspruch
kein gemeinsames Sorgerecht = Ermessen

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von proll am 18.04.2007 um 21:50:01
Vaterschaft + Sorgerecht + Umgang = 28 I 3
Vatersschaft + Umgang = 25 V
Aber beides  nur mit Pass !!

proll

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von Mick am 18.04.2007 um 22:17:16

schrieb am 18.04.2007 um 21:50:01:
Vaterschaft + Sorgerecht + Umgang = 28 I 3
Vatersschaft + Umgang = 25 V


Hi,
was ist mit § 28 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 bei Vaterschaft und familiärer LG?

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von proll am 18.04.2007 um 22:20:47
Scheidet momentan aus, weil....

schrieb am 18.04.2007 um 17:21:26:
und die haben ihm gesagt, dass wir noch nicht zusammen iehen dürften


proll

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von DonCamillo am 19.04.2007 um 08:26:59

Mick schrieb am 18.04.2007 um 18:17:38:
Aber ist auch egal, der Hinweis auf § 39 wäre auch im
Anspruchsfall nicht gekommen.  


woher willst Du das wissen ?


DC

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von Sondra am 19.04.2007 um 08:38:55

schrieb am 18.04.2007 um 17:21:26:
ich weiß nicht was ich machen soll. wenn er das sorgerecht bekommt, könnte er mit dem kind schlimmstenfalls weggehen". alle sagen, dass ich ihm das nicht geben soll, aber wenn ich es nicht tue, hab ich immer angst, dass er dann "raus" muss.

Du kannst das Sorgerecht teilen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur für dich behalten. Eigentlich müsste dir das dein Jugendamt erklären können.

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von proll am 19.04.2007 um 10:15:25

Mick schrieb am 18.04.2007 um 18:17:38:
Aber ist auch egal, der Hinweis auf § 39 wäre auch im
Anspruchsfall nicht gekommen.

Das war aber auch nicht die feine Art !

proll

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von tammy am 03.05.2007 um 10:00:35
hallo... folgendes : ein 17 jähriges mädchen zusammen mit einem afrikaner (nigerianer), er ist asylant. sie hat im november ihr kind bekommen. wegen dem sorgerecht, wie lange dauert es bis der mann das sorgerecht bekommt? er muss dann nicht ausreisen wenn sie mal irgendwann nicht mehr zusammen sind oder?


bitte bitte antworten ist wichtig. danke im vorraus. lg Tammy :-*

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von inge am 03.05.2007 um 10:20:03
-> eigenes Thema = eigener Thread!


Zitat:
wie lange dauert es bis der mann das sorgerecht bekommt?

Was ist mit BGB 1626c?

Zitat:
(2) 1Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. 2Die Zustimmung kann nur von diesem selbst abgegeben werden; § 1626b Abs. 1 und 2 gilt entsprechend. 3Das Familiengericht hat die Zustimmung auf Antrag des beschränkt geschäftsfähigen Elternteils zu ersetzen, wenn die Sorgeerklärung dem Wohl dieses Elternteils nicht widerspricht.

Da sie 17 ist, trifft das ja wohl zu.

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 10:23:31

tammy schrieb am 03.05.2007 um 10:00:35:
ein 17 jähriges mädchen zusammen mit einem afrikaner (nigerianer), er ist asylant. sie hat im november ihr kind bekommen. wegen dem sorgerecht, wie lange dauert es bis der mann das sorgerecht bekommt? er muss dann nicht ausreisen wenn sie mal irgendwann nicht mehr zusammen sind oder?

Hat er denn einen richtigen Pass?
Sonst ist das immer so eine Sache mit der Vaterschaftsanerkennung.

Ein deutsches Kind ist keine Garantie für eine AE.

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von tammy am 03.05.2007 um 10:40:59
ehm er hat einen nigerianischen pass... aber erst seit kurzem denn er war mit einem falschen namen in deutschland. heute ist ein gerichtstermin deshalb.
das ist alles irgendwie eine heikle sache.
also müssten die eltern der mutter zustimmen (unterschreiben) dauert der ganze ablauf sehr lange?

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von maki am 03.05.2007 um 10:44:43

tammy schrieb am 03.05.2007 um 10:40:59:
ehm er hat einen nigerianischen pass... aber erst seit kurzem denn er war mit einem falschen namen in deutschland. heute ist ein gerichtstermin deshalb.  

Nigeria zählt zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen, d.h. wenn er den Pass nicht nachweislich selbst in Nigeria/bei der Botschaft beantragt und abgeholt hat, ist er nicht gültig (Proxy Pass).

Die Sache mit der falschen Identität macht alles nicht gerade einfacher.

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von tammy am 03.05.2007 um 10:47:30
er hat den pass in berlin auf der nigerianischen botschaft beantragt....

maki schrieb am 03.05.2007 um 10:44:43:

Nigeria zählt zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen, d.h. wenn er den Pass nicht nachweislich selbst in Nigeria/bei der Botschaft beantragt und abgeholt hat, ist er nicht gültig (Proxy Pass).

Die Sache mit der falschen Identität macht alles nicht gerade einfacher.


Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von inge am 03.05.2007 um 11:02:35
EIGENES THEMA -> EIGENER THREAD!


Zitat:
Minderjährige erhalten einen Vormund, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge stehen oder wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen weder in persönlichen noch in Vermögensangelegenheiten berechtigt sind.

Ein Sonderfall der Vormundschaft ist für den Bereich der Jugendhilfe die gesetzliche Amtsvormundschaft. Mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen ledigen Mutter wird das Jugendamt aufgrund Gesetzes Amtsvormund. Eine wesentliche Aufgabe liegt in der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes. Der minderjährigen Mutter steht lediglich die Sorge für die Person des Kindes (neben dem Amtsvormund), nicht aber die Vertretung des Kindes zu, bei Meinungsverschiedenheit geht ihre Meinung allerdings der des Vormundes vor. Die Amtsvormundschaft endet mit Eintritt der Volljährigkeit der Mutter oder bei Begründung der gemeinsamen Sorge – durch übereinstimmende öffentlich beurkundete Sorgerechtserklärungen – mit dem volljährigen Vater.

§§ 1673, 1773 ff. Bürgerliches Gesetzbuch; §§ 55, 56 Sozialgesetzbuch VIII.

Falls noch nicht geschehen, DRINGEND Kontakt mit Jugendamt aufnehmen und das weitere Vorgehen etc besprechen. Momentan ist das Jungendamt der primäre Ansprechpartner, da die Mutter ja selbst noch minderjährig ist!

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von tammy am 03.05.2007 um 11:18:33
tut mir leid wenn ich nerv aber ich kenne ich leider in der sache nicht aus..
also kann es sein dass die amtsvormundschaft das sorgerecht ablehnt, aber dann die mutter ,wenn sie volljährig wird das sorgerecht beantragt und es erst dann bewilligt wird?

Titel: Re: ausländer-deutsches kind-ohne sorgerecht??
Beitrag von inge am 03.05.2007 um 11:49:41
DRINGEND Kontakt mit Jugendamt aufnehmen!

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