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Beitrag begonnen von Franz am 12.04.2007 um 22:18:10

Titel: Neue EU-Rechtlinie
Beitrag von Franz am 12.04.2007 um 22:18:10
Hallo zusammen,

gerade habe ich ueber eine neue EU-Rechtlinie gehoert. Durch die wird die Studiumzeit teilweise gerechnet, wenn mann NE antragen moechte. Vorauszetzung soll man eine fest Stelle haben.

Wenn so waere es, erleichtet es die Antragung fuer damalige Studenten.

Hat jemand auch sowas gehoert und gibt es genau Info?

Vielen Danke!

Titel: Re: Neue EU-Rechtlinie
Beitrag von inge am 13.04.2007 um 07:43:59
RL 2003/109 - also doch schon etwas älter ;)
Ist auch nicht "NE", sondern "Daueraufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige"

Wird in Zukunft im neuen AufenthG mit drin sein -> §9a, b und c

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