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Beitrag begonnen von ausl am 11.04.2007 um 13:19:12

Titel: Promotionsstudent, Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von ausl am 11.04.2007 um 13:19:12
Guten Tag,

ich wäre Ihnen sehr dankbar für Ihre Antworten.

Ich bin nicht aus einem EU Land.
Ich habe mein Studium seit Sep. 2006 in Deutschland abgeschlossen, dann habe ich eine Promotion angefangen darauf hin habe ich mein Aufenthaltserlaubnis gemäß §16.1 verlängert. Ich habe inszwischen ein Jobangebot bei einer deutschen Firma.
Darf ich trotz meine Aufenthaltstitel (§16.1) eine Arbeitserlaubnis gmäß §18 beantragen?
Ich danke Ihnen im Voraus.

Titel: Re: Promotionsstudent, Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von Sondra am 12.04.2007 um 14:47:04
Ich denke ja, du darfst. Die Verlängerung einer AE nach § 16.1 zu Promotionszwecke ist zwar eine Ausnahme vom Regelversagungsgrund des § 16 Abs. 2 (die Aufenthaltserlaubnis wird abweichend von § 16.2 ohne vorherige Ausreise bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (§ 5) erneut erteilt oder verlängert). Diese Ausnahme bedeutet aber nicht, dass dir die AE entsprechend § 16.4 nicht hätte erteilt werden können bzw. nicht erteilt werden kann - da du ja dein ursprüngliches Studium erfolgreich abgeschlossen hast. Und über § 16.4 wärest du berechtigt, einen Arbeitsplatz zu suchen. Wichtig ist, dass die Arbeit deiner (bereits erworbenen) Qualifikation angemessenen ist und entsprechend vergütet wird. Außerdem ist es auch relevant, warum der Arbeitgeber dich und keinen "bevorrechtigten Arbeitnehmer" anstellen will / muss.

Ich würde die zuständige ABH kontaktieren und die Sache besprechen. Am besten mit flankierenden Unterstützung von deinem potenziellen Arbeitgeber.

Gruß  :) S

Titel: Re: Promotionsstudent, Aufenthaltserlaubnis
Beitrag von ausl am 13.04.2007 um 21:19:29
Vielen Dank für die Antwort  :)

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