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Beitrag begonnen von deutscher_michl_66 am 11.04.2007 um 10:35:07

Titel: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von deutscher_michl_66 am 11.04.2007 um 10:35:07
Hallo an alle,
bin neu hier und hätte eine dringende Frage:

Hatte meine Freundin (DomRep) im Oktober zwecks Sprachvisum nach Deutschland eingeladen, haben uns jedoch vor ca. 4 Wochen getrennt da sie sich einer religiösen Splittergruppe angeschlossen hat.
Ihren Intensivsprachkurs hatte sie im Januar auch auf eigenen Wunsch abgebrochen.

Nun hat sie mir mitgeteilt, dass sie schwanger von mir ist.

Ihre Aufenthaltserlaubnis endet eigentlich im August. Kann mir jemand mitteilen inwieweit die Schwangerschaft (derzeit im 2.Monat) Einfluß auf Ihr Aufenthaltsrecht hat, inwieweit kommen auf mich zusätzliche Verpflichtungen daraus zu.


Vielen Dank im voraus
deutscher_michl_66

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von maki am 11.04.2007 um 10:41:32

deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 10:35:07:
Ihren Intensivsprachkurs hatte sie im Januar auch auf eigenen Wunsch abgebrochen.  

Damit ist der Aufenthaltszweck entfallen, ihre AE ist gar nicht mehr gültig.
Ist die ABH informiert? Dazu seid ihr verpflichtet!


deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 10:35:07:
Ihre Aufenthaltserlaubnis endet eigentlich im August. Kann mir jemand mitteilen inwieweit die Schwangerschaft (derzeit im 2.Monat) Einfluß auf Ihr Aufenthaltsrecht hat, inwieweit kommen auf mich zusätzliche Verpflichtungen daraus zu.  

Deine zusätzliche Verpflichtung ist, dass du Vater wirst, mit allen Konsequenzen.

Wenn das Kind mal da ist, hat sie ein Recht darauf hier zu sein, denn das Kind wird Deutsch sein mit dir als Vater.
Bis das Kind jedoch zur Welt kommt, hat sie kein Aufenthaltsrecht, da sie ihren Sprachkurs abgebrochen hat.

An deiner Stelle würde ich die Vaterschaft freiwillig anerkennen(wenn du 100% sicher bist), so etwas übers Gericht/Labor bestimmen zu lassen ist um einiges teurer.

Gruß,

maki

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von DonCamillo am 11.04.2007 um 10:48:00
Solltest Du tatsächlich der Vater sein, so wird das geborene Kind deutscher
Staatsangehöriger sein. Erst dann kann sie ein erneutes Aufenthaltsrecht
vom Kind ableiten. Zuvor müsstest Du aber noch die Vaterschaft anerkennen.
Nach Anerkennung hast Du selbstverständlich alle Unterhaltsverpflichtungen dem
Kinde gegenüber.

Entgegen Maki's Meinung würde ich mich hinsichtlich der Vaterschaft sicherer
fühlen, wenn ich es ganz genau wüsste.  ;) Ist möglicherweise eine einmalige
Kostenart (im Vergleich der langjährigen Unterhaltsverpflichtung).

DC

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von ronny am 11.04.2007 um 10:52:09

schrieb am 11.04.2007 um 10:48:00:
Solltest Du tatsächlich der Vater sein, so wird das geborene Kind deutscher
Staatsangehöriger sein.


Wenn zwischen der und Vater noch "rechtliche" steht unterschreibe ich das ....

Solange eine wirksame Vaterschaftsfeststellung nicht vorliegt (durch Urteil oder Anerkennung) haben wir nur eine nichtverheiratete werdende dom.-rep- Mutter ...

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von deutscher_michl_66 am 11.04.2007 um 11:07:35
Hallo an Alle,

erst mal vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Punkt 1: Klar stehe ich zu meinem Kind, ich denke nicht dass ich einen Vaterschaftstest bräuchte, diesbezüglich ist die Sache ziemlich eindeutig. Dass ich für mein Kind aufkommen werde ist für mich klar.

Punkt 2: Wichtiger im Moment für mich, inwieweit kann ihre Schwangerschaft für eine Verlängerung ihes Aufenthaltes von ihr genutzt werden. Maki hat erwähnt, dass durch den Abbruch des Sprachkurses das Aufenthaltsrecht erloschen wäre, gilt dies auch wenn sie den Intensivkurs durch einen Abendkurs von 4 Stunden pro Woche ersetzt?
Kann eine von einem deutschen Schwangere gegen ihren Willen nach dem Ende ihres Aufenthalttitels zur Ausreise gezwungen werden?

Danke im voraus
deutscher_michl_66

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von Mikael321 am 11.04.2007 um 11:15:44

deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 11:07:35:
Kann eine von einem deutschen Schwangere gegen ihren Willen nach dem Ende ihres Aufenthalttitels zur Ausreise gezwungen werden?

Ja, erst muss das Kind auf der Welt sein, um einen Grund zu bleiben zu sein. Einige ABH stellen allerdings in diesen Fällen, eine Duldung bis zur Geburt aus. Ist aber eine KANN. Nicht muss ! Einfach mal deine ABH fragen.

Michael

PS. Da fällt mir noch ein, das der Aufenthaltstitel schon abgelaufen ist, weil der Grund (Sprachkurs) nicht mehr besteht, da er nicht mehr besucht wird. Damit ist der Titel auch ungültig, und sie ist eigentlich verpflichtet, dies bei der ABH anzuzeigen. Auch jede Änderung des Besuchsgrund.

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von maki am 11.04.2007 um 11:31:57
Den Kurs hat sie abgebrochen, der Kurs war der Grund für ihre AE.


deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 11:07:35:
durch den Abbruch des Sprachkurses das Aufenthaltsrecht erloschen wäre, gilt dies auch wenn sie den Intensivkurs durch einen Abendkurs von 4 Stunden pro Woche ersetzt?  

Aus der FAQ:

Zitat:
Der Aufenthalt zum Sprachkurs richtet sich nach § 16 Abs. 5 AufenthG. Demnach kann eine Aufenthaltserlaubnis für den Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Studienvorbereitung dient, erteilt werden. Voraussetzung dafür ist ein Deutschintensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche.


An eurer Stelle würde ich das offene Gespräch mit der ABH suchen, im Moment ist sie nicht wirklich rechtmässig hier, das kann nur schlimmer werden.

Mit offenen Karten zu spielen bringt am meisten, selbst wenn sie ausreisen müsste, hat sie nach Geburt des Kindes (und deiner Vaterschaftsanerkennung) einen Anspruch darauf nach D zu kommen, denn das Kind ist ja deutsch.
Solange kein deutsches Kind sondern nur eine schwangere Frau da ist, gibt es Ausländerrechtlich keinen Anspruch.

Etwas das auch bedacht werden sollte sind die Kosten einer Geburt, falls sie doch hierbleiben kann, sollte man auf jedenfall eine KV abschliessen die den Zeitraum abdeckt, eine Niederkunft einschliesslich Voruntersuchungen kostet mal schnell 5000,- bis 8000,- Euronen.

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von deutscher_michl_66 am 11.04.2007 um 11:44:24
Hallo Maki,

OK, hab es jetzt soweit verstanden was das mit dem Kurs angeht.

Frage: Bezüglich der Vaterschaft, wann wird diese anerkannt? Nach der Geburt, oder schon vorher? Kann sie später ohne mein Wissen/Wollen mit einem deutschen Kind problemlos nach Deutschland kommen? Bin ich dann auch für Sie / Ihren Lebensunterhalt verpflichtet?

Gruß
deutscher_michl_66

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von maki am 11.04.2007 um 11:54:39

deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 11:44:24:
Bezüglich der Vaterschaft, wann wird diese anerkannt? Nach der Geburt, oder schon vorher?  

Du kannst die Vaterschaft natürlich schon vorher anerkennen, aber wirksam wird diese erst mit Geburt des Kindes.


deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 11:44:24:
Kann sie später ohne mein Wissen/Wollen mit einem deutschen Kind problemlos nach Deutschland kommen?  

Ja.


deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 11:44:24:
Bin ich dann auch für Sie / Ihren Lebensunterhalt verpflichtet?

Das weis ich leider nicht.

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von DonCamillo am 11.04.2007 um 11:56:34

deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 11:44:24:
Bin ich dann auch für Sie / Ihren Lebensunterhalt verpflichtet?  


NEIN



DC

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von Bommel am 11.04.2007 um 12:14:16
@Maki:

Zitat:
Etwas das auch bedacht werden sollte sind die Kosten einer Geburt, falls sie doch hierbleiben kann, sollte man auf jedenfall eine KV abschliessen die den Zeitraum abdeckt, eine Niederkunft einschliesslich Voruntersuchungen kostet mal schnell 5000,- bis 8000,- Euronen

welche KV sollte da denn die Kosten übernehmen?? Bei allen die ich eben mal so durchforstet habe sind diese Kosten, bei diesem Aufenthaltszweck ausgeschlossen.   :o
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren  :)

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von maki am 11.04.2007 um 12:22:16
Ja Bommel, ich verstehe das auch so.

Eine von der ABH ausgestellte Duldung kann zwar den Aufenthalt ermöglichen, nicht aber die Kosten verhindern.
Ob es eine KV gibt die das übernimmt, weiss ich nicht.
Eine Schwangerschaft ist übrigens keine Krankheit, viele KVs wehren sich gegen Behandlungskosten bei Krankheiten die schon vorher vorhanden waren, ob das auf eine Schwangerschaft zutrifft, wage ich mal zu bezweifeln.
Abgesehen davon ist sie ja erst hier Schwanger geworden.

Ich erinnere mich an einem thread, in dem ein User (Deutscher) die Kosten für die Entbindung selber tragen musste, ob es daran lag das er mit biegen und brechen die Ausreise verhindert hat kann ich leider nicht sagen.

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von Look_Forward am 11.04.2007 um 12:51:08
Hallo zusammen,

auch mein Infostand ist der, dass alle entsprechenden Versicherungen für Au Pair, Besuchsreisen nach D etc. die Schwangerschaft in ihren AVBs explizit aus den versicherten Leistungen ausschließen - war z.B. bei der KV meiner Frau auch so.

Gruß,
Tom

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von maki am 11.04.2007 um 13:08:00
Na dann dürfte es auch in Michls Interesse liegen dass das Kind in der Dom. Rep. zur Welt kommt, ausser natürlich er hat ein paar Tausender übrig.

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von DonCamillo am 11.04.2007 um 13:32:16

maki schrieb am 11.04.2007 um 13:08:00:
ausser natürlich er hat ein paar Tausender übrig.  


nicht zu vergessen ist dabei, dass der Aufenthalt weiter erlaubt wird. Entweder durch
AE oder durch eine Duldung. Da habe ich meine Zweifel, denn bereits jetzt schon ist die AE erloschen, da der Zweck weg ist. Sie ist ausreisepflichtig.
Eine Schwangerschaft im 2. Monat hindert nicht an einer Ausreise. Deshalb dürfte auch kein Duldungsgrund vorliegen !

Wichtig ist nur eines zu wissen:
Es wird nicht besser, indem man der ABH gegenüber alles weiter verschweigt !


DC

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von maki am 11.04.2007 um 13:35:51

schrieb am 11.04.2007 um 13:32:16:
Wichtig ist nur eines zu wissen:
Es wird nicht besser, indem man der ABH gegenüber alles weiter verschweigt !  

Ja, das steht ausser Frage.

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von Ulf am 11.04.2007 um 13:37:39

schrieb am 11.04.2007 um 11:56:34:
NEIN


Nett geraten, aber ich hätte da ein JA. Stichwort Erziehungsunterhalt. § 1615 BGB.

Gruß, ULF

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von DonCamillo am 11.04.2007 um 13:45:03

ulf schrieb am 11.04.2007 um 13:37:39:
§ 1615 BGB.  


na ja, max. 3 Jahre , wenn überhaupt !

DC

Guckst Du:

§ 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
(1) 1Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. 2Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraums entstehen.

(2) 1Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. 2Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. 3Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsanspruch nach Ablauf dieser Frist zu versagen.

(3) 1Die Vorschriften über die Unterhaltspflicht zwischen Verwandten sind entsprechend anzuwenden. 2Die Verpflichtung des Vaters geht der Verpflichtung der Verwandten der Mutter vor. 3Die Ehefrau und minderjährige unverheiratete Kinder des Vaters gehen bei Anwendung des § 1609 der Mutter vor; die Mutter geht den übrigen Verwandten des Vaters vor. 4§ 1613 Abs. 2 gilt entsprechend. 5Der Anspruch erlischt nicht mit dem Tod des Vaters.

(4) 1Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch nach Absatz 2 Satz 2 gegen die Mutter zu. 2In diesem Falle gilt Absatz 3 entsprechend.


Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von deutscher_michl_66 am 11.04.2007 um 14:07:40
Nochmals Danke an alle!

Das vorletzte Statement von DonCamillo ist das Entscheidende, ich werde nun umgehend die ABH über den aktuellen Sachstand informieren.

Gruß
deutscher_michl_66

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von deutscher_michl_66 am 11.04.2007 um 14:24:16
Noch eine Frage,

gesetzt den Fall ich melde der ABH dass sie den Intensivkurs abgebrochen hat, und diese teilen ihr mit, dass sie auszureisen hätte. Was passiert wenn sie kurzerhand einen neuen Intensivkurs bucht und damit den Visumszweck wieder erfüllt? Die erste Aufenthaltsgenehmigung läuft ja bis August. Dann wäre sie im 6. Monat !!
Kann sie dann noch zur Ausreise gezwungen werden? Und was wenn nicht? Wer kommt dann für ihre Kosten auf? Meine Verpflichtungserklärung habe ich ja nur für den genehmigten Aufenthalt abgegeben.

Gruß
deutscher_michl_66

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von Bommel am 11.04.2007 um 14:39:23

Zitat:
Kann sie dann noch zur Ausreise gezwungen werden? Und was wenn nicht? Wer kommt dann für ihre Kosten auf? Meine Verpflichtungserklärung habe ich ja nur für den genehmigten Aufenthalt abgegeben.

sollte sie lt. Auffassung der ABH ausreisepflichtig sein und tut sie das  aber nicht wird man sich sicherlich an deine VE erinnern, mit allen Konsequenzen.

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von deutscher_michl_66 am 11.04.2007 um 14:51:16
Kann mich die ABH im Falle, dass die ABH eine Duldung wegen Schwangerschaft aussprechen sollte mich dann zur Kostenübernahme der aus der Duldung entstehenden Kosten zwingen??

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von maki am 11.04.2007 um 14:53:52
Die ABH braucht dich nicht zu zwingen, du hast dich bereits Verpflichtet.

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von ronny am 11.04.2007 um 14:54:56

deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 14:24:16:
Meine Verpflichtungserklärung habe ich ja nur für den genehmigten Aufenthalt abgegeben


Stand da nicht im Kleingedruckten:

Gilt bis zur Ausreise oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für einen anderen Aufenthaltszweck ??


Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von deutscher_michl_66 am 11.04.2007 um 14:57:24

maki schrieb am 11.04.2007 um 14:53:52:
Die ABH braucht dich nicht zu zwingen, du hast dich bereits Verpflichtet.


Aber nur für den eigentlichen Aufenthaltszeitraum (momentan bis August). Mir geht es um den Zeitraum der durch eine mögliche Duldung durch die ABH wegen der Schwangerschaft darüberhinaus anfallen würde. Bin ich da auch im Obligo?

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von ronny am 11.04.2007 um 14:59:48

deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 14:57:24:
Bin ich da auch im Obligo?  


Solange wie sie hier ist ;)

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von Sondra am 11.04.2007 um 15:26:04

deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 14:07:40:
Das vorletzte Statement von DonCamillo ist das Entscheidende, ich werde nun umgehend die ABH über den aktuellen Sachstand informieren.  

Meinst du den

Zitat:
Sie ist ausreisepflichtig. Eine Schwangerschaft im 2. Monat hindert nicht an einer Ausreise. Deshalb dürfte auch kein Duldungsgrund vorliegen!
?
Wenn ich deiner Aussage
Zitat:
Punkt 1: Klar stehe ich zu meinem Kind, ich denke nicht dass ich einen Vaterschaftstest bräuchte, diesbezüglich ist die Sache ziemlich eindeutig. Dass ich für mein Kind aufkommen werde ist für mich klar.
glaube, dann frage ich mich, warum es dir so überaus wichtig ist, dass die zukünftige Mutter deines Kindes nicht in D bleiben kann / darf (und auch nicht ohne deine "Zustimmung" zurück kehren)? Schon mal darüber nachgedacht, was aus dem Kind werden soll?

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von deutscher_michl_66 am 11.04.2007 um 15:31:34
Hallo Sondra,

ich bin gerne bereit für mein Kind aufzukommen, lehne es aber ab alle Kosten für die Mutter und deren Leben hier in Deutschland getrennt von mir zu bestreiten. Ich kenne die Verhältnisse der Familie (und auch die Familie  ;)) vor Ort sehr gut, das sind Ärzte etc., da wird es dem Kind nicht schlechter gehen zumal mit meiner Mithilfe.

Gruß
deutscher_michl_66

P.S. Auch der Einfluss der (aus meiner Sicht unheilvollen) religiösen Gruppe in die sie da hineingeraten ist wäre im Heimatland nicht gegeben, was aus meiner Sicht auch für diese Lösung spricht.

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von Ulf am 11.04.2007 um 16:34:32

ronny schrieb am 11.04.2007 um 14:59:48:
Solange wie sie hier ist ;)


Nach AE-Erteilung aber nicht mehr aus der VE...

Gruß, ULF

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von DonCamillo am 11.04.2007 um 16:35:31

Sondra schrieb am 11.04.2007 um 15:26:04:
glaube, dann frage ich mich, warum es dir so überaus wichtig ist, dass die zukünftige Mutter deines Kindes nicht in D bleiben kann / darf (und auch nicht ohne deine "Zustimmung" zurück kehren)? Schon mal darüber nachgedacht, was aus dem Kind werden soll?  


sind wir wieder beim Thema: Leben ist nur in D möglich ?

Es ist doch nur verständlich, dass er so reagiert. Wer würde nicht so reagieren ?


DC

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von Ulf am 11.04.2007 um 16:36:30

deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 15:31:34:
ich bin gerne bereit für mein Kind aufzukommen, lehne es aber ab alle Kosten für die Mutter und deren Leben hier in Deutschland getrennt von mir zu bestreiten. Ich kenne die Verhältnisse der Familie (und auch die Familie  ;)) vor Ort sehr gut, das sind Ärzte etc., da wird es dem Kind nicht schlechter gehen zumal mit meiner Mithilfe.


Sie darf sich aussuchen, wo sie mit dem Kind lebt. Und für den Betreuungsunterhalt hat vorrangig der andere Elternteil oder die Großeltern aufzukommen?

Gruß, ULF

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von DonCamillo am 11.04.2007 um 16:37:40

deutscher_michl_66 schrieb am 11.04.2007 um 15:31:34:
ich bin gerne bereit für mein Kind aufzukommen, lehne es aber ab alle Kosten für die Mutter und deren Leben hier in Deutschland getrennt von mir zu bestreiten.


so, den schieb ich noch nach, bevor wieder alle auf mir herumhacken  ;)


DC

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von maki am 11.04.2007 um 16:39:25
Ein deutsches Kind hat Anspruch in Deutschland zu leben, der Sorgeberechtigte Nichtdeutsche Elternteil leitet daraus seinen Aufenthaltszweck ab, daher stellen sich bestimmte Fragen gar nicht, und wenn doch, sind sie rein hypothetischer Natur.

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von DonCamillo am 11.04.2007 um 16:41:56

maki schrieb am 11.04.2007 um 16:39:25:
Ein deutsches Kind hat Anspruch in Deutschland zu leben, der Sorgeberechtigte Nichtdeutsche Elternteil leitet daraus seinen Aufenthaltszweck ab, daher stellen sich bestimmte Fragen gar nicht, und wenn doch, sind sie rein hypothetischer Natur.  


jepp, so isses

der Vater möchte aber nicht den LU auch noch für die Mutter sicherstellen, deshalb Ausreise vor Geburt und mögliche spätere Wiedereinreise. Ergo: Keine Entbindungskosten etc.


DC

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von maki am 11.04.2007 um 16:48:05
Es ist verständlich wie er sich jetzt fühlt, das kann wohl jeder nachvollziehen.

Auf der anderen Seite sollte man wirklich überlegen bevor man eine VE unterschreibt, da die Gesetze sich nicht so schnell wie Stimmungen und Gefühle ändern.

Die ABH ist auf jedenfall zu Informieren, hätte eigentlich schon viel früher passieren sollen.

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von DonCamillo am 11.04.2007 um 17:05:26

maki schrieb am 11.04.2007 um 16:48:05:
Auf der anderen Seite sollte man wirklich überlegen bevor man eine VE unterschreibt, da die Gesetze sich nicht so schnell wie Stimmungen und Gefühle ändern.  


Grundsätzlich richtig, aber...

der Ansatz zum Aufenthalt war der Sprachkurs, den sie abgebrochen hat
um sich schadlos zu halten ist seine Reaktion sehr verständlich

DC

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von Ulf am 11.04.2007 um 17:29:06

schrieb am 11.04.2007 um 16:41:56:
der Vater möchte aber nicht den LU auch noch für die Mutter sicherstellen, deshalb Ausreise vor Geburt und mögliche spätere Wiedereinreise. Ergo: Keine Entbindungskosten etc.


Das wäre noch zu klären. Entbindung im Ausland entbindet den deutsche Vater nicht notwendigerweise von den Kosten. Wenn er Glück hat, bekommt die Mutter im Ausland kostenfreie Entbindung. Auch der Schwangerschaftsunterhalt könnte bei Aufenthalt im Ausland geltend gemacht werden.

Gruß, ULF

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von deutscher_michl_66 am 11.04.2007 um 20:29:16

maki schrieb am 11.04.2007 um 16:48:05:
Auf der anderen Seite sollte man wirklich überlegen bevor man eine VE unterschreibt, da die Gesetze sich nicht so schnell wie Stimmungen und Gefühle ändern..

Natürlich sollte man sich das überlegen, bevor man jemand einlädt! Aber meine (Ex-?)-Freundin war eben vorher absolut nicht religiös, daher hätte ich das am allerwenigsten vermutet. Ich kenne das Grüppchen, dem sie sich angeschlossen hat, an sich ganz nette, rechtschaffene Menschen, aber eben total auf ihre Religion fixiert!


maki schrieb am 11.04.2007 um 16:48:05:
Die ABH ist auf jedenfall zu Informieren, hätte eigentlich schon viel früher passieren sollen.

Ich hatte eine Zeitlang gehofft, dass rationale Argumente sie überzeugen könnten, wieder zu unserem vorherigen (durchaus glücklichen) Leben zurückzukehren. Aber da hatte ich mich eben geirrt. Ihre Familie, die ich gut kenne denkt ähnlich wie ich, die haben mir auch erzählt, dass sie ihnen vorher ganz positiv über unser Zusammenleben geschrieben hätte aber sich danach doch ziemlich geändert hätte.

Und zu den anderen: Wenn wir tatsächlich getrennt leben werden ziehe ich es selbstverständlich vor, dass die Mutter erstmal bei ihrer Familie ist, von der sie - wie von mir - tatkräftig vor Ort unterstützt würde. Wer weiss schliesslich auf welche dumme Ideen sie hier noch gebracht wird, wo es dann nur noch darum geht den Vater nach allen Regeln der Kunst auszunehmen.

Gruß
deutscher_michl_66

Titel: Re: Studienvisum + Schwangerschaft
Beitrag von Look_Forward am 12.04.2007 um 12:57:16
Hallo deutscher_michl_66,

ich kann dich verstehen. Gerade das Thema mit der religiösen Gruppe wäre sicher ein guter Grund für die zeitweise Ausreise. Außerdem könnte man dadurch evtl. die Entbindungskosten niedrig halten. Und wie du ja selbst schreibst, hättest du kein Problem damit, wenn sie mit dem Kind später wieder nach D kommt.
Die Frage ist halt, ob deine Ex im Heimatland überhaupt von Manipulationsversuchen der religiösen Gruppe sicher wäre - vielleicht gibt's die dort ja auch?

Gruß,
Tom

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