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Beitrag begonnen von VlaMA am 10.04.2007 um 21:37:45

Titel: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Beitrag von VlaMA am 10.04.2007 um 21:37:45
Im Fernsehn wird immer mächtig Werbung für Rechtsschutzversicherungen, die einem in allen Lebenslagen zur Seite stehen, gemacht.
Wie sieht es aber in Realität aus?
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten zur Erstberatung oder sogar Folgeberatungen bei einem Anwalt, der auf Ausländerrechtsfragen spezialisiert ist?
Und wenn ja, zu welchem Berich zählt das Ausländerrecht beim Abschluss einer solchen Versicherung?
Gibt es empfehlenswerte Versicherungen?

Grüsse

VlaMA

Titel: Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Beitrag von schweitzer am 11.04.2007 um 08:20:35
Hallo VlaMA,

Deine Frage ist nicht klar zu beantworten - die Rechtsschutzversicherung gibt es nicht. Da hilft Dir letztlich nur das Einholen konkreter Informationen verschiedener Versicherungsanbieter - allerdings solltest Du vorher genau wissen, was denn genau abgesichert werden soll. IMHO sind da die Gestaltungsspielräume sehr vielfältig. So ist es nach meiner Kenntnis durchaus möglich, auch außergerichtliches Tätigsein eines Rechtsanwaltes über eine Rechtsschutzversicherung abzusichern. Ob das aber in und für jeden Fall ratsam ist steht auf einem anderen Blatt.

Auf allzu offensive Werbung würde ich mich erst einmal nicht einlassen - mein Rat wäre eher, sich eventuell an eine Verbraucherzentrale zu wenden und sich dort beraten zu lassen. Das ist zwar auch mit ein paar Kosten verbunden, aber die verfügen über gute Möglichkeiten hinsichtlich Versicherungsvergleichen etc.

Auf jeden Fall gibt es Rechtsschutzversicherungen die ausländerrechtliche Angelegenheiten in verschiedener Weise absichern.

Noch ein Hinweis:

Sollten der oder die Betreffende über kein eigenes Einkommen verfügen - etwa ALG II - Empfänger sein, ist zumindest eine außergerichtliche Tätigkeite eines Anwaltes (Erstkonsultation, Beratung) über Beratungshilfe realisierbar. Entsprechende Antragsformulare erhält man bei den Amtsgerichten unter Vorlage des aktuellen Leistungsbeschiedes und Angabe der sache um die es geht (also etwa : ausländerrechtliche Angelegenheit)

Das Ausländerrecht ist übrigens erst einmal Teil des öffentlichen Rechts. Seine Grundlagen finden sich im allgemeinen Völkerrecht, im europäischen Gemeinschaftsrecht sowie im deutschen Verfassungs- und Gesetzesrecht. Besonders enge Verknüpfungen gibt es mit dem Verwaltungsrecht.

Aber wie gesagt, was von wem konkret wie abgesichert wird, müsste vorab einzelfallbezogen geklärt und dann überlegt werden, ob sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung wirklich lohnt.

Mehr kann ich Dir zu deiner Frage hier nicht sagen - vielleicht gibt es ja noch Leute mit anderen Erfahrungen und Tipps ...

=schweitzer=

Titel: Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Beitrag von trixie am 11.04.2007 um 12:54:34

Zitat:
Sollten der oder die Betreffende über kein eigenes Einkommen verfügen - etwa ALG II - Empfänger sein, ist zumindest eine außergerichtliche Tätigkeite eines Anwaltes (Erstkonsultation, Beratung) über Beratungshilfe realisierbar.


Einen Versuch wäre es wert. Ein Rechtsanspruch mittels Beratungsschein eine Erstberatung wahrzunehmen gibt es allerdings nicht.

trixie


Titel: Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Beitrag von schweitzer am 11.04.2007 um 13:18:16
Ich hätte da noch einen Hinweis zur Ergänzung für Dich, VlaMA.

Da Du von Erst- und Folgeberatung geschrieben hast ... - für eine Erstberatung würde ich zunächst einmal empfehlen, eine Migrationsberatungsstelle aufzusuchen: davon gibt es durchaus mit kompetenten Leuten besetzte, die für viele Probleme zumindest Lösungsansätze anbieten können. Wird es dann zu speziell, ginge es tatsächlich in den Bereich der Rechtsberatung etc., verweisen diese Beratungsstellen zumeist selbst auf ihre Grenzen und bieten Unterstützung bei der Suche nach weiterführender Hilfe oder auch einem kompetenten Anwalt an, wenn das denn geraten erscheint.

Will sagen - man muss nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Ansonsten bleibe ich bei den Hinweisen, die ich oben sachon gepostet hatte.

=schweitzer=

Titel: Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Beitrag von VlaMA am 11.04.2007 um 15:44:01
Vielen Dank für die Hinweise....
Werde mich dann wohl erst an die Migrationsberatungsstellen wenden!

Vielen Dank

VlaMa

Titel: Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Beitrag von Muleta am 04.04.2009 um 17:35:43

Walter2 schrieb am 04.04.2009 um 16:49:17:
den Rechtsschutz für Ausländer gibt es hier: www.XXXXXX.de


das ist keine Rechtsschutzversicherung, sondern eine die Homepage eines lokal tätigen(???) Vereins - noch dazu mit einem unzureichenden Impressum. Dürfte also mindestens 95% aller hiesigen Nutzer nichts bringen.

Muleta

Titel: Re: Rechtsschutzversicherung bei Erstberatung in Ausländerrechtsfragen
Beitrag von Tippi am 04.04.2009 um 18:48:38
Bevor der Fred noch länger mit Eigenwerbung reanimiert
wird, ist hier nun Ende Gelände.


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