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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Polnische freundin,frage zum Thema Sprachkurs, Arbeit u. Aufenthalt
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Beitrag begonnen von Lukas44 am 10.04.2007 um 21:12:31

Titel: Polnische freundin,frage zum Thema Sprachkurs, Arbeit u. Aufenthalt
Beitrag von Lukas44 am 10.04.2007 um 21:12:31
Hallo ersma und Grüße meinerseits aus!

Also meine Lage ist so, meine Freundin ( 24 Jahre, Polin,polnische Staatsangehörigkeit ) und ich, sind seit fast und 1,5 halb Jahren ein Paar. Sie arbeitet zur Zeit in einem sehr noblen Restaurant als Bedienung/Kellnerin. Wir waren vor ein paar Tagen beim Arbeitsamt und sie bekommt jetzt eine unbefristete Arbeitserlaubnis (vorher befristet auf 1 Jahr und nur auf den einen Arbeitgeber), also kann sie bei jedem Arbeitgeber arbeiten und auch so lange sie will, was ja schon mal ein guter Anfang ist. Nun hab ich folgende fragen an die Spezis im Board, wie sieht es aus mit Sprachkursen aus?, sie soll/MUSS ihrer/meiner Meinung nach ihr Deutsch verbessern, um eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu haben und auch um in Deutschland ein "Normales" leben zu führen...  hat sie ein Anrecht auf fördergelder für Sprachkurse? Wie ist es mir Ihrer Aufenthaltsgenehmigung, gibts in ihrem Fall überhaupt sowas noch, da sie ja jetzt jeden Job Annehmen kann den sie will...?
Sie hat jetzt über ein Jahr hier gearbeitet (LEGAL) und alle beiträge gezahlt, jedoch will sie schnellst wie möglich den Job wechseln, da der Cheff ein Monster ist, er behandelt Leute wie Dreck und das ist noch milde ausgedrückt, musste mich oft selber beherschen, nicht die Fassung zu verlieren >:( ...., wie siehts in dem Fall mit Arbeitslosengeld und sonstigen Sozialansprüchen aus?

( Bitte nicht falsch verstehen, sie will dem Staat nicht auf der Tasche liegen oder sonstiges aber sie erträgt die psychische Belastung, bei der Arbeit, einfach nicht mehr aus und unser Privatleben leidet sehr darunter. Deswegen wäre ein schnellstmöglicher wechsel zu einem neuen Arbeitgeber das Beste)

Leider hatte ich persönlich noch keine Möglichkeit, mich bei den Ämtern zu informieren, da ich diese und nächste Woche fast den ganzen Tag arbeite und mir diese Fragen schwer im/ihr Magen liegen.

Ich freue mich und danke schonmal für eure Antworten!

Gruß Lukas

PS: Für allgemeine Tips für ihre Situation, in Sachen Arbeit/Sozialansprüche/Arbeitsrecht bin ich auch sehr Dankbar

Titel: Re: Polnische freundin,frage zum Thema Sprachkurs, Arbeit u. Aufenthalt
Beitrag von Ulf am 10.04.2007 um 21:29:51

Lukas44 schrieb am 10.04.2007 um 21:12:31:
Sie hat jetzt über ein Jahr hier gearbeitet (LEGAL) und alle beiträge gezahlt, jedoch will sie schnellst wie möglich den Job wechseln, da der Cheff ein Monster ist, er behandelt Leute wie Dreck und das ist noch milde ausgedrückt, musste mich oft selber beherschen, nicht die Fassung zu verlieren >:( ...., wie siehts in dem Fall mit Arbeitslosengeld und sonstigen Sozialansprüchen aus?

( Bitte nicht falsch verstehen, sie will dem Staat nicht auf der Tasche liegen oder sonstiges aber sie erträgt die psychische Belastung, bei der Arbeit, einfach nicht mehr aus und unser Privatleben leidet sehr darunter. Deswegen wäre ein schnellstmöglicher wechsel zu einem neuen Arbeitgeber das Beste)


Möge sie machen. Arbeitslosengeld wird nach Eigenkündigung erst einmal gesperrt, mit nur sehr wenigen Ausnahmen.

Integrationskurs gibt es voraussichtlich keinen, solange sie (nur?) freizügigkeitsberechtigt ist.

Gruß, ULF

Titel: Re: Polnische freundin,frage zum Thema Sprachkurs, Arbeit u. Aufenthalt
Beitrag von Tippi am 10.04.2007 um 21:48:27
§ 44 Abs. 4
Zitat:
Ein Ausländer, der einen Teilnahmeanspruch nicht oder nicht mehr besitzt, kann im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden.


Diese Anträge sind bei der ABH vorrätig.

Die Kosten dafür müssen in der Regel selbst getragen werden.

Wenn aber Leistungen nach dem SGB gewährt werden wird der Integrationsbedarf (Sprachkenntnisse) überprüft.

Dann wird sie sowieso aufgefordert, einen Integrationskurs zu machen. (§ 44 Abs.4)

Diese Kosten werden dann i.d.Regel vom Sozialamt getragen.

Tippi

Titel: Re: Polnische freundin,frage zum Thema Sprachkurs, Arbeit u. Aufenthalt
Beitrag von Lukas44 am 10.04.2007 um 22:26:36

ulf schrieb am 10.04.2007 um 21:29:51:
Möge sie machen. Arbeitslosengeld wird nach Eigenkündigung erst einmal gesperrt, mit nur sehr wenigen Ausnahmen.

Integrationskurs gibt es voraussichtlich keinen, solange sie (nur?) freizügigkeitsberechtigt ist.

Gruß, ULF


Erstmal danke für die schnelle Antworten!

Das ist mit der Sperre ist mir auch klar, kenn ich aus meinem eigenen Berufsleben, aber was, wenn er sie regulär entlässt, würde sie dann ansprüche auf Sozialleistungen haben?

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