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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Anspruch auf Unterstützung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1176204301 Beitrag begonnen von rasi am 10.04.2007 um 13:25:01 |
Titel: Anspruch auf Unterstützung Beitrag von rasi am 10.04.2007 um 13:25:01
hallo mal wieder,
folgende frage habe ich an euch. mein mann hat nun seinen aufenthaltstitel für ein jahr und auch die arbeitserlaubnis also alles geregelt. nur es fehlt halt noch an seinem deutsch. klar er macht jetzt dann im mai seinen vorgeschriebenen integrationskurs wir sind schon fieberhaft such nach einem kleinen job für ihn aber eben wegen der sprachprobleme noch ein problem was zu finden. hat er denn anspruch auf arbeitslosengeld/hartz IV und was für bedingungen werden gestellt und gibt es chancen es zu bekommen. kenne mich leider nicht aus war bisher noch nie (zu glück) arbeitlos. klar will ich dem staat nicht gerne auf der tasche liegen aber ich bin eben alleinverdiener und es ist eben schon sehr knapp alles. deshalb wäre das eine hilfe für den anfang. wieviel ist denn da der mindestsatz??? wäre dankbar für eure antworten. saludos. steffi |
Titel: Re: Anspruch auf Unterstützung Beitrag von maki am 10.04.2007 um 13:27:27
Was ist denn deine Staatsbürgerschaft?
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Titel: Re: Anspruch auf Unterstützung Beitrag von rasi am 10.04.2007 um 17:46:44
meine deutsch seine bolivianisch
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Titel: Re: Anspruch auf Unterstützung Beitrag von Ulf am 10.04.2007 um 21:33:30 rasi schrieb am 10.04.2007 um 13:25:01:
Irgendetwas bei 2*311 EUR + Krankenversicherung + Warmmiete. Ggf. noch 100 EUR Selbstbehalt, weil Du arbeitest. Anspruch habt Ihr prinzipiell, wenn Dein Gelkd nicht reicht. Antrag stellen, wenn Du in der Nähe dieser Summe verdienst. Integrationskurs kann gebührenfrei belegt werden, jedoch Bearbeitungszeit beachten. Gruß, ULF |
Titel: Re: Anspruch auf Unterstützung Beitrag von Ulf am 11.04.2007 um 13:30:04 rasi schrieb am 10.04.2007 um 13:25:01:
Hast Du Deine Lohnsteuerkarte ändern lassen? Zahltest Du bislang Lohnsteuer? Gruß, ULF |
Titel: Re: Anspruch auf Unterstützung Beitrag von DonCamillo am 11.04.2007 um 13:35:23 ulf schrieb am 11.04.2007 um 13:30:04:
Zahlen Verheiratete keine Lohnsteuer ? Dann mach ich wohl was falsch ! Die Steuerersparnis ohne Kinder ist nicht wirklich erwähnenswert. DC |
Titel: Re: Anspruch auf Unterstützung Beitrag von Ulf am 11.04.2007 um 17:30:34 schrieb am 11.04.2007 um 13:35:23:
Hmm, wenn Deine Gattin etwa so viel verdient wie Du, dann ist es ein Nullsummenspiel. Man beachte jedoch bereits das verdoppelte steuerfreie Existenzminimum. Gruß, ULF |
Titel: Re: Anspruch auf Unterstützung Beitrag von rasi am 12.04.2007 um 10:36:09 ulf schrieb am 10.04.2007 um 21:33:30:
also nochmal du meinst diese ganzen kosten zusammen gerechnet ergeben den betrag wo wir noch was bekommen würden oder wenn ich darüber verdiene schauts schlecht aus oder hab ich es richtig kapiert??? ;) |
Titel: Re: Anspruch auf Unterstützung Beitrag von rasi am 12.04.2007 um 10:38:31 ulf schrieb am 11.04.2007 um 13:30:04:
klar zahle ich lohnsteuer, hab meine ändern lassen auf 3 drei glaube ich und mein mann hat eine auf 5, das macht schon ein bissl was aus bei meinem gehalt. aber eben trotzdem ist es noch knapp für 2 personen. |
Titel: Re: Anspruch auf Unterstützung Beitrag von Ulf am 12.04.2007 um 13:59:53 rasi schrieb am 12.04.2007 um 10:36:09:
Ganz grob. Solltret Ihr irgendwo in der Nähe der Werte liegen, laßt Euch beim SGB-II-Amt beraten. Will man nicht beraten, reicht den Antrag auf ergänzende Leistungen nach SGB II mit Deinen Einkommenszahlen ein und laßt prüfen. Gruß, ULF |
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