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Beitrag begonnen von ann77 am 05.04.2007 um 20:56:14

Titel: NE - Bedingungen
Beitrag von ann77 am 05.04.2007 um 20:56:14
Hallo,

in unserem Fall der NE sieht es sehr gut aus. Trotzdem gibt es noch ein paar Fragen:

Welche Kosten bzw. Geldbeträge sind laut Gesetz vom Einkommen einer Person abzuziehen, damit ihr Lebensunterhalt als gesichert gilt? (Die 1158,-, die man laut ABH als Mindestbetrag pro Monat haben muß, sind ja schon eine ganze Menge.)

Wie ist das, wenn der Paß voll ist: kann die ABH alte Seiten bzw. alte AEs überkleben bzw. neue Seiten in den Paß hineinkleben? Wie viele Seiten nimmt eine NE in Anspruch?

Danke schon mal im voraus!

Titel: Re: NE - Bedingungen
Beitrag von dagobu am 05.04.2007 um 21:41:34
Sorry, kurze Frage: Wo steht denn, dass man 1158 Euro monatlich haben muss?

Titel: Re: NE - Bedingungen
Beitrag von ann77 am 05.04.2007 um 22:15:54
Hat uns der Sachbearbeiter erzählt. Stimmt das so nicht?

Titel: Re: NE - Bedingungen
Beitrag von dagobu am 06.04.2007 um 09:13:06
Leider bin ich keine Fachfrau und leider dauert es noch ein paar Jahre, bis das bei uns relevant wird. Allerdings verdient mein Mann etwas weniger. Ich habe aber in keiner Bestimmung etwas über die Höhe des nötigen Verdienstes gelesen. Ich meine, es reicht, wenn die gesamte Familie sich unterstützungsfrei unterhalten kann und 60 SV-Beträge in die Rentenkasse gezahlt sind.
Aber leider ohne Garantie. Wenn es eine 1158 Euro Grenze gibt, muss sich mein Mann sofort nen neuen Job suchen ! :-)

Titel: Re: NE - Bedingungen
Beitrag von schweitzer am 06.04.2007 um 10:50:04

Zitat:
Wenn es eine 1158 Euro Grenze gibt


So eine Grenze gibt es nicht. Es wird immer einzelfallbezogen geprüft, wann der Lebensunterhalt als gesichert anzusehen ist und wann nicht. Wenn die ABH Euch diesen Betrag genannt hat, kann das eigentlich nur so gelaufen sein, dass sie das konkret auf Euren Einzelfall bezogen als Mindestwert genannt hat.

Ansonsten gilt als Faustformel für gesicherten Lebensunterhalt folgende:

Regelsatz AlgII + Krankenversicherung + Miete = Betrag, der als ausreichend angesehen wird für die Lebensunterhaltssicherung.

In der Regel wird allerdings bei NE - Erteilung auch eine gewisse Garantie für die Sicherung des Lebensunterhalts in Zukunft geprüft. Wenn also etwa nur ein eindeutig nur auf drei Monate befristeter Saisonarbeitsvertrag vorgelegt werden kann, dürfte das nicht hinreichen, auch wenn gegenwärtig damit der LU gesichert wäre.

Im Zweifel fragt also bitte besser noch einmal für Euren konkreten Fall bei der ABH nach - ebenso zu der Frage wegen dem Platz für die NE im Pass (darauf weiß ich nämlich keine Antwort) - Normalerweise braucht es für den Aufkleber der NE allerdings nicht mehr als eine Seite im Pass.

=schweitzer=

Titel: Re: NE - Bedingungen
Beitrag von ann77 am 06.04.2007 um 15:18:50
Danke für die Faustformel, schweitzer, das könnte so in etwa hinkommen, und durch den Hinweis auf AlgII wird das jetzt auch verständlicher für uns (= nach Abzug aller Steuern muß der durch die Formel errechnete Betrag übrigbleiben?).

Eines fällt mir jetzt noch ein: wie alt darf ein Führungszeugnis sein, das für eine NE vorhanden sein muß?

Titel: Re: NE - Bedingungen
Beitrag von Janey am 06.04.2007 um 16:53:34

ann77 schrieb am 06.04.2007 um 15:18:50:
Eines fällt mir jetzt noch ein: wie alt darf ein Führungszeugnis sein, das für eine NE vorhanden sein muß?


Mit dem Führungszeugnis (BZR4) kommt der Antragsteller gar nicht in Berührung, da es von der ABH (direkt beim BZR) angefordert wird. Es sollte dann allerdings nicht älter als 6 Monate sein.

Titel: Re: NE - Bedingungen
Beitrag von Janey am 07.04.2007 um 18:31:11

ann77 schrieb am 05.04.2007 um 20:56:14:
Wie ist das, wenn der Paß voll ist: kann die ABH alte Seiten bzw. alte AEs überkleben bzw. neue Seiten in den Paß hineinkleben?

Wenn der Pass keine freien Visaseiten mehr hat, muss ein neuer her. Überkleben dürfen wir nicht.

Titel: Re: NE - Bedingungen
Beitrag von ann77 am 09.04.2007 um 11:58:54
Danke Dir, Janey! Könnte eigentlich auch ich mit dem Paß meines Freundes vorstellig werden und die NE einkleben lassen? Oder muß er selbst vorsprechen?

Titel: Re: NE - Bedingungen
Beitrag von Janey am 09.04.2007 um 12:36:47
Ich kann Dir nur raten, Dich tel. bei der ABH zu erkundigen, ob Du die NE "abholen" kannst.
Evtl. geht es mit Vollmacht, wenn er bei der Antragstellung persönlich dort war und z.B. die Deutschkenntnisse bereits geprüft wurden.
Aber ich kann nicht für andere sprechen.  ;)
Ein kurzer Anruf sollte das klären.

Frohe (Rest)Ostern
J.  ;)

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