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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> studium - praktikum - einreisefristen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1175326863 Beitrag begonnen von ernest am 31.03.2007 um 09:41:02 |
Titel: studium - praktikum - einreisefristen Beitrag von ernest am 31.03.2007 um 09:41:02
Hallo an alle,
und erst mal vielen Dank für euere Antworten betr. Integrationskurs meiner Frau, hat sich alles als richtig erwiesen. Heute habe ich drei Fragen bezüglich meines Schwagers (auch Kenyaner). Er hat 4 Semester Medizin in Moskau studiert, aber die Sicherheitslage für Afrikaner ist in Russland so desolat , dass er das Studium abbrechen musste. Er möchte jetzt sein Studium in Deutschand im Wintersemester 2007 fortsetzen. Ich habe dann an der Uni in Erfahrung gebracht, was er an Unterlagen benötigt ( Originale, beglaubigte Übersetzungen usw.) um in Deutschland Medizin studieren zu können. Das einzige das fehlt ist die "dsh" sagte mir die Sachbearbeiterin an der Uni ( nächster Termin 27.03.07 und ein Vorbereitungskurs vom 12.03.-23.03.07) Er kam dann Anfang März mit einem Touristenvisa für 3 Monate und hat mittlerweile die Prüfung mit Erfolg bestanden. Jetzt meine Fragen: 1. Kann er ein unbezahltes Praktikum in einem Krankenhaus machen mit einem Touristenvisa ( kommt gut für die Auswahlkriterien an der Uni ), da er ja noch zwei Monate hier ist. 2. Anfang Juli möchte er einen Intensivsprachkurs am Sprachenkolleg der Uni belegen ( Juli- Sept.), der auf das Studium vorbereitet. Der Kurs berechtigt den Antrag auf ein Studienvisa aber gilt hier auch die Wartefrist von 3 Monaten wie bei einem Touristenvisa? ( Da er Momentan mit einem Touristenvisa hier ist und Ende Mai zurückfliegt) 3. Dieser Kurs (level c1) ist an sich eine Vorbereitung auf die " dsh ", die er ja schon hat, und die Sachbearbeiterin an der Uni gab uns den Hinweis, dass es evtl. besser ist, zu verschweigen das er die "dsh" hat, weil es ja dann keinen ofiziellen Grund gibt den Kurs zu belegen. Wir finden es aber sinvoller, vor Beginn des Studiums noch mal 3 Monate Intensichprachkurs zu absolvieren, als in Kenya die Zeit bis zum Studienbeginn "abzusitzen". Vielen Dank im Voraus, ernest Das war im |
Titel: Re: studium - praktikum - einreisefristen Beitrag von ronny am 31.03.2007 um 09:50:05 ernest schrieb am 31.03.2007 um 09:41:02:
Nein, denn die Beschäftigung ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt , d.h. der Arbeitgeber macht sich (neben Deinem Schwager) strafbar. ernest schrieb am 31.03.2007 um 09:41:02:
Von unwahren Angaben im Zusammenhang mit einer Aufenthaltstitel- Beantragung ist immer abzuraten, weil der schuß nach hinten losgeht und dann das Studium nicht mehr möglich ist. Tritt dieser "Sachbearbeiterin" in den H.... >:( Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: studium - praktikum - einreisefristen Beitrag von ernest am 02.04.2007 um 01:38:08
Hallo Ronny,
vielen Dank für deine Antwort. Bezüglich des Praktikums stimme ich - nachdem ich mich mit der Materie vertraut gemacht habe- mit Dir überein. Auch dass es kontraproduktiv ist, einen Grund vorzutäuschen um einen Sprachkurs zu belegen, dessen Abschluss man schon hat macht keinen Sinn, auch darin stimme ich mit Dir überein. Es gibt jetzt hier an der Uni aber einen Sprachkurs, der speziell auf ein Studium an einer deutschen Universität vorbereitet und der zu einem Studentenvisa "berechtigt". Meine Frage ist, gibt es auch eine Wartefrist von drei Monaten zwischen einem Touristen - und Studentenvisa ? Vielen Dank im Vorraus Ernest |
Titel: Re: studium - praktikum - einreisefristen Beitrag von Sondra am 02.04.2007 um 14:35:17 Zitat:
Nein. Das zweite ist ein nationales Visum mit dem die Einreise zum Zwecke eines längeren Aufenthaltes ermöglicht wird und unterliegt nicht den Bestimmungen nach Schengen. Kann allerdings eine Weile dauern, bis die Botschaft das Visum erteilt - schaust du hier nach diesem Merkblatt. Ansonsten gibt es verschiedene Zusammenstellungsmöglichkeiten für die Aufnahme eines Studiums, weil der Aufenthaltszweck Studium umfasst sämtliche mit dem Studium verbundenen Ausbildungsphasen. Dazu gehören Zitat:
Er kann als Studienbewerber kommen Zitat:
Die Aufenthaltszeit vor Aufnahme einer studienvorbereitenden Maßnahme wird nicht auf die Aufenthaltszeit der studienvorbereitenden Maßnahmen wie Sprachkurse, Studienkollegs oder vorbereitende Praktika angerechnet. Ein weiterer Sprachkurs an der Uni (auch wenn er bereits eine Sprachprüfung absolviert hat) ist unschädlich, in so fern das als studienvorbereitende Maßnahme zu bewerten ist (erlernen der Sprache im fachspezifischen Kontext). Mit der Aufnahme des Kurses würde er bereits als Studierender gelten Zitat:
Prozedere: Uni bestätigt ihm "das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zur Zulassung zum Studium" oder gibt ihm "die Bescheinigung, dass der Zulassungsantrag des Ausländers geprüft worden ist und eine begründete Aussicht auf seine Zulassung besteht", oder auch nur die "Studienplatzvormerkung". Mit dieser Bescheinigung beantragt er das Visum zu Studienzwecke in der Heimat. Wichtig: der Nachweis über die Absicherung des Lebensunterhaltes (einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes). Merke: seit kurzem gehören dazu auch die Studiengebühren. Gruß :) Sondra |
Titel: Re: studium - praktikum - einreisefristen Beitrag von ernest am 03.04.2007 um 21:27:42
Hallo Sondra,
vielen Dank für deine Antwort, das war jetzt wirlich mal eine fundierte Auskunft, mit der man was anfangen kann, vielen Dank nochmals, Ernest |
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