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Beitrag begonnen von diver_40 am 27.03.2007 um 21:50:27

Titel: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von diver_40 am 27.03.2007 um 21:50:27
Habe mich durch viele Beiträge hier schon durch geklickt und noch immer einige offene Fragen.

Hat jemand Erfahrung mit der Eheschließung in Litauen? Speziell zu den notwendigen Unterlagen, denn die Seite der deutschen Botschaft ist da leider auch nicht eindeutig. Wird ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt oder nicht? Oder reicht möglicherweise eine Bestätigung der Meldebehörde aus.

Meine Verlobte und ich (sie LT und ich D) wollen eigentlich noch in diesem Jahr heiraten. Also ich zum Standesamt an meinem Wohnsitz in D und gefragt. Den Weg hätte ich mir sparen können, denn die Standesbamte war entweder nicht kompetent oder hatte keine Lust, denn ich habe definitiv einige falsche Auskünfte erhalten. So wollte sie mir einreden, dass zur Beantragung der Eheschließung in D, meine Verlobte persönlich erscheinen muss. Angesprochen auf eine Beitrittserklärung lehnte sie sofort ab, dass gehe auf keinen Fall, das wäre nur bei D StAng  möglich. Andere Standesämter haben dazu ganz andere Auffassung. Sie gab mir auch keine konkreten Auskünfte für den Fall, dass wir in Litauen heiraten wollen. Welche Unterlagen benötige ich für ein Ehefähigkeitszeugnis von meiner Verlobten und in welcher Form (Apostille?)?

Vielleicht kann mir jemand hier ein paar hilfreiche Tipps geben, damit ich der Standesbeamtin "behilflich" sein kann.

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von garfield2008 am 27.03.2007 um 21:59:10
H(a)i,

schonmal da geschaut ?

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von diver_40 am 28.03.2007 um 12:43:32
Hallo Thomas!

Vielen Dank für den Tipp und Link. Ich hoffe dem Standesamt in Vilnius reicht die erweiterte Meldeauskunft, als "Ledigkeitsbescheinigung". Ist ja ein tolles Begriffsdurcheinander. Selbst auf diesen Seiten gibt es so viele unterschiedliche Aussagen darüber, was denn nun eine "Ledigkeitsbescheinigung", die es in D nicht so gibt, denn ist. Werden am WE im Standesamt in Vilnius nachfragen, denn die haben Sa Sprechzeiten (alle Achtung, unvorstellbar in D).

Nach den Angaben der litauischen Botschaft sind ja nicht viele Dokumente notwendig.

MfG Ingo

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von weterok am 29.03.2007 um 13:49:41
Um ein Ehefähigkeitszeugnis wirst Du in Litauen nicht herumkommen.Um dies jedoch von deutscher Seite zu bekommen,wirst Du noch eine Menge Laufereien haben,denn die Unterlagen,die beim deutschen Standesamt einzureichen sind,um dieses Papierchen zu bekommen,sind bürokratischer Wahnsinn!!!Ich weiss das von Estland her.Allerdings habe ich das Problem ganz einfach gelöst.Ich bin einfach zu meiner Frau nach estland gezogen,habe dort ständigen Wohnsitz beantragt und damit brauchte ich kein Ehefähigkeitszeugnis mehr für die Behörden in Estland vorzulegen.Da kommt noch einiges auf Dich zu,was das Ehefähigkeitszeugnis anbelangt!
Trotdem viel Erfolg! :)

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von weterok am 29.03.2007 um 13:54:33
Die Meldeauskunft reicht hundertprozentig nicht aus.Die Behörden wollen eine Bescheinigung,in der vermerkt ist,dass die deutschen Behörden gegen eine Eheschliessung in dem jeweiligen Ausland nichts einzuwenden haben,und dies steht nur im Ehefähigkeitszeugnis oder früher auch Ledigkeitsbescheinigung genannt.Eine Meldeauskunft musst Du neben anderen Unterlagen dem deutschen Standesamt vorlegen,damit Du das Ehefähigkeditszeugnis bekommst,das dann 6 Monate Gültigkeit hat.

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von weterok am 29.03.2007 um 13:56:42
Solltest Du noch Fragen haben,klannst Du mir an die Adresse [inv]Ulli@inbox.ru [/inv]schreiben

[edit]Habe die E-Mail-Adresse mal unkenntlich gemacht, damit dieses Forum
nicht als Quelle für Spam-Mails missbraucht werden kann. Zumal die Addy
nicht identisch mit der für die Registrierung benutzen Addy ist.[/edit]

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von Raadhus am 31.03.2007 um 22:49:31
Warum heirates Du nicht in Dänemark.
In Dänemark brauchen wir kein Ehefähigzeugnis.
Eine einfache Bescheinigung einer Meldebehörde reicht voll.
Das Dänische Gesetzt hat sogar Möglichkeiten auf dieses zu verzeicten.
Wenn Deine Freundin ledig ist, dann braucht sie nur:
Ein Reisepass, Eine Geburtsurkunde
und eine Ledigkeitsbescheinigung.
Legalisierungen von Unterlagen ist nicht notwendig

Ich kenn das Dänische Gesetzt genau, weil ich in Dänemark selbst ein Bürgerservice für Personen die bei uns heiraten will leite.
Falldeine Freundin bereits angemeldet ist in Deutschland, dann genügt als Nachweis eine Aufenthaltsbescheinigung mit der Familienstand eingetragen.
Den bekommt sie beim Einwohnermeldeamt.

Ich hoffe, dass diese Information dir helfen kann.
:)
Viele Grüße

Claus Chalas

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von trixie am 01.04.2007 um 10:16:43

Zitat:
Ehefähigkeitszeugnis oder früher auch Ledigkeitsbescheinigung genannt


Ehefähigkeitszeugnis und Ledigkeitsbescheinigung ist nicht das gleiche. Es sind zwei ganz unterschiedliche Dokumente und beides gibt es heute auch noch.

trixie

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von maki am 01.04.2007 um 11:14:49
Hallo trixie,

eine Ledigkeitsbescheinigung gibt es nicht (mehr) in Deutschland, dafür gibt es das Ehefähigkeitszeugniss.
Eine Meldebestätigung reicht als Ersatz für die geforderte Ledigkeitsbescheinigung, zumindest in Dänemark, da dort der Familienstand auf vermerkt ist.

Wenn allerdings ein EFZ gefordet ist, dann muss es auch ein EFZ sein ;)

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von diver_40 am 09.04.2007 um 07:48:52

trixie schrieb am 01.04.2007 um 10:16:43:
Ehefähigkeitszeugnis und Ledigkeitsbescheinigung ist nicht das gleiche. Es sind zwei ganz unterschiedliche Dokumente und beides gibt es heute auch noch.

trixie


Hallo Leute!

Bin jetzt noch nicht viel weiter gekommen, wie zu Beginn. Gibt es nun eine Ledigkeitsbescheinigung in D (ich meine nicht EFZ)? Die litauische Botschaft schreibt auch davon und die Antworten hier sind auch nicht eindeutig.
Jedenfalls ist die Beschaffung eines EFZ wirklich ein sehr aufwendiges Verfahren.
Wenn es diese Ledigkeitsbescheinigung nun doch noch gibt (siehe Zitat), wer stellt sie aus?
Leider konnte die Dame im Standesamt in Vilnius auch nur sagen, dass es mit Deutschen nie Probleme gibt, aber sie hatte auch kein Muster, wie die Bescheinigung aussieht. Das Problem bei der Sache ist, die Begriffe wirklich richtig zu übersetzen, denn für EFZ gibt es kein Wort im Litauischen. Und wie ich sehen kann herrscht ja sogar im Deutschen ein Begriffswirrwar.

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von Bommel am 09.04.2007 um 09:21:13
es haut einem die Füsse unter dem Boden weg wenn man so manchen Ratschlag hier durchliest.  :-[quote]Warum heirates Du nicht in Dänemark.
[/quote]
gefährliches Halbwissen, auf die möglichen Konsequenzen wird gar nicht hingewiesen.

Zitat:
Um ein Ehefähigkeitszeugnis wirst Du in Litauen nicht herumkommen.Um dies jedoch von deutscher Seite zu bekommen,wirst Du noch eine Menge Laufereien haben,denn die Unterlagen,die beim deutschen Standesamt einzureichen sind,um dieses Papierchen zu bekommen,sind bürokratischer Wahnsinn

die Laufereien sind in der Regel nicht mehr als ohne EFZ.
Bei einer Trauung im Herkunftsland der Braut wird in der Regel auch die Geburtsurkunde, ev. Scheidungsurteil, Meldebescheinigung usw. gebraucht.  Der einzige Unterschied besteht darin das alle Papiere später in einem Papier, dem EFZ zusammengefasst werden. Somit ist es nur ein Mehraufwand an Apostillen und Übersetzungen notwendig, nicht an Papieren.  

Zitat:
Gibt es nun eine Ledigkeitsbescheinigung in D

nein, gibt es nicht. Maki hat das schon treffend formuliert.

Zitat:
Jedenfalls ist die Beschaffung eines EFZ wirklich ein sehr aufwendiges Verfahren

Nach Vorlage der o.g. Unterlagen wird dir das EFZ innerhalb von 15. Minuten ausgestellt. Wen es lange dauert bekommst du es am nächsten Tag, kostet 55,00 Euro.


Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von Bommel am 09.04.2007 um 09:27:45

Zitat:
Das Problem bei der Sache ist, die Begriffe wirklich richtig zu übersetzen, denn für EFZ gibt es kein Wort im Litauischen

das ist bei vielen ausländischen Standesämter so. Die wissen das es in D ein solches Paier gibt, wissen aber oft nicht wie es heißt.
Bei uns verlangten sie das Papier mit den 15 Punkten  ;D( kein Scherz), so wußte ich aber was die Dame sehen wollte.

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von diver_40 am 11.10.2007 um 03:56:34
Vielen Dank für all die Tipps, habe viel in diesen Foren gelesen und auch viele interessante Informationen gefunden.
Wir haben uns nun doch für die Eheschließung in Dänemark entschieden, auch wenn hier einige das abzulehnen scheinen, aber es ist einfach Fakt, trotz EU wäre es ein erheblicher Aufwand gewesen, all die Urkunden neben der beglaubigten Übersetzung noch mit Apostillen zu versehen, das ganze immer hin und her (deutsch- litauisch) zu übersetzen und zu schicken und EFZ hätten wir gebraucht, ob wir nun hier oder in Litauen heiraten und hinzu kam eine störische unfreundliche deutsche Standesbeamtin der es schon zu viel war in einem Ordner nach zu schauen.

Haben unsere Hochzeit ganz ohne Agenturen in Dänemark organisiert und im Gegensatz zu meinem Standesamt, eine sehr wohltuende und beispiehafte Freundlichkeit erfahren. Die Dokumente mussten wir nur einmal beglaubigt übersetzen lassen (lit.-D) und wir bekommen diese auch nach der Trauung zurück, so das sie auch in Deutschland verwendet werden können, wenn es ums Familienbuch geht. Sicher mag es Problemländer geben und schwierige Umstände, aber man sollte Dänemark nicht so hinstellen, als wäre es nicht eine Alternative.
Und ganz ohne Dokumente geht es auch dort nicht, denn es wird eben auch in Dänemark geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen (Ledigkeitsbescheinigung meiner Verlobten, Scheidungsurteil meinerseits mit Rechtskraftvermerk im Orginal und Meldebescheinigungen) aber es müssen nur die Dokumente von einem Partner beglaubigt übersetzt werden, weil die deutschen Urkunden so anerkannt werden. das spart Zeit und Geld. In einigen Postings bekommt man den Eindruck, dass es hier Behördenmitarbeiter gibt, die denken Dänemark sei eine Bananenrepublik, anders lassen sich einige abfällige Bemerkungen kaum erklären.
Vielen Dank noch mal für die hilfreichen Tipps.

Gebe auch gern meine Erfahrungen zur Organisation des ganzen weiter. Agenturen kann man sich sparen, wenn man des Lesens kundig ist und etwas mit dem Internet umgehen kann.

MfG Ingo  

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von diver_40 am 06.01.2008 um 02:05:51
Hallo an alle interessierten Leser!

Leider kann ich auf die privaten Anfragen nicht direkt antworten, da ich noch nicht genug Beiträge habe. Also hier einige weitere Infos und Erfahrungen. Konnte auch eine Weile hier nicht reinschauen, da im Ausland unterwegs.

Das Scheidungsurteil mit dem Rechtskraftvermerk (im Original) wollen die dänsichen Behörden bei der Beantragung der Eheschließung sehen und auch prüfen können. Bei uns hat das alles so 4 Wochen gedauert, da in Sonderborg die Termine für Eheschließungen recht langfristig ausgebucht sind. (Sonderborg hat keine Pflichtaufenthaltstage). Ansonsten war alles sehr einfach, Meldebescheinigungen, Passkopien, Antrag und das alles nur von meiner Verlobten beglaubigt übersetzt und mit Apostille, deutsche Dokumente müssen nicht übersetzt oder zusätzlich beglaubigt werden. (bekommt man nach der Eeheschließung alles wieder)

Also wir sind nun verheiratet, war eine tolle Sache. Die Dänen sind sehr herzlich und es war eine sehr angenehme Atmosphere.... Übernachtung in Deutschland an einem schönen Ostseestrand... wir haben es nicht bereut, auch im Nachgang nicht, obwohl sich meine Befürchtungen bezüglich der Probleme hier in Deutschland bestätigt haben.... ich wohne in einer Kleinstadt und so arbeiten auch die Behörden.

Nach der Eheschließung in Dänemerk, in Deutschland zur Meldebhörde mit der internationalen Eheurkunde - Änderung der Lohnsteuerkarte - Fehlanzeige..... die Mitarbeiterin dort.... ich weiß nicht so recht, ob die Ehe überhaupt gilt... also zur Standesbeamtin, die wußte auch nicht so recht weiter, wollte ihre Chefin im Landratsamt anrufen, nicht erreicht.... Antrag auf Namensänderung, kann sie auch nicht entgegennehmen, da sie erst die Chefin fragen muss. Da ich im Anschluss an diese Behördengänge für 4 Wochen dienstlich nach Warschau musste, war ich schon recht sauer. Ich konnte an diesem Tag nichts klären. Die Standesbeamtin hat dann noch in verschiedenen Gemeinden angrufen, wegen der Anerkennung der Heiratsurkunde, die meisten waren meiner Meinung, sollte wohl anerkennt werden, aber sie wollte nichts verkehrt machen.
Ich habe dann selbst mit der SB'in vom Personenstandswesen des LRA gesprochen und sie Bestand auf einer Legalisation (meinte aber Apostille). Also habe ich mir noch vom dänischen Außenministerium die Apostille geholt. Auch um die Nemensführung nach der Ehe habe ich mich dann selbst gekümmert, per Mail ans Standesamt in Berlin (die zuständig sind) auch promt Antwort erhalten, mit dem Tip das einfach in Litauen zu machen, da schneller und unkompliziert. Meine Frau beantragt  neuen Pass und schon ist alles erledigt und gilt auch für deutsche Behörden.
Inzwischen ist unser Sohn geboren und ich war gespannt, wie das mit der Geburtsurkunde wird. Und siehe da, Nachbargemeinde keinerlei Probleme..... die Standesbeamtin dort hat sogar zu mir gesagt, wieso ich eine Apostille auf der Heiratsurkunde habe, dass wäre doch nicht nötig gewesen, da doch die dänische Heiratsurkunde auch so anerkannt wird. Also 55 Euro mal so ausgegeben, obwohl in der einen Gemeinde nicht notwendig.....

Jetzt muss man wissen, beide Gemeinden im Zuständigkeitsbereich eines LRA.... das ist ein echtes Problem in Deutschland... jeder macht was er will, jeder interpretiert Gesetze und Verwaltungsvorschriften wie er lustig ist.... das frustriert den Bürger und sollte so nicht sein.
Ich arbeite selbst in einer Behörde und habe kein Verständnis dafür.....

Trotz aller kleineren Problemchen..... ist ist eine echte Alternative in Dänmark zu heiraten, aber auch hier sind bestimmte Formalitäten einzuhalten und das ist auch gut so.

Gruß Ingo

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von graptemy am 06.01.2008 um 10:49:43
Es ist einfacher in Dänemark zu heiraten, das stimmt sicherlich. Mich würde interessieren, ob Ihre Frau eine Aufenthaltserlaubnis bekommt...

Es hat hier Niemand im Sinn Dänemark schlecht zu machen, nur gibt es ausländerrechtlich immer wieder Probleme. Das liegt im Übrigen nicht daran, dass jeder die Gesetze so interpretiert wie er will. Es gibt aber immer wieder Sachverhalte, gerade in kleineren Gemeinden, die nicht alltäglich sind und da sollte man, gerade wenn man selbst in einer Behörde arbeitet, etwas zurückhaltender sein, was manche Aussagen angeht.

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von garfield2008 am 06.01.2008 um 11:25:38
H(a)i,


diver_40 schrieb am 06.01.2008 um 02:05:51:
Meldebhörde mit der internationalen Eheurkunde - Änderung der Lohnsteuerkarte - Fehlanzeige..... die Mitarbeiterin dort.... ich weiß nicht so recht, ob die Ehe überhaupt gilt

Damit hat sie ja Recht, wenn die Scheidungsurkunde nicht anerkannt wurde. Im schlimmsten Fall kann die Lohnsteuerklasse erst nach Vorliegen des deutschen Familienbuchs geändert werden.


diver_40 schrieb am 06.01.2008 um 02:05:51:
Das Scheidungsurteil

nett, das du so entscheidente Details mal am Ende des Threads erwähnst. Am Anfand des Threads hätte dir hier jeder geraten entweder in D oder in LT zu heiraten. Jetzt ist es durchaus möglich, das ihr entweder/oder/und in D / LT eine Mehrehe führt. Die überprüfung der Scheidungsurkunde ist nur für den dänischen Rechtsraum verbindlich und entfeltet weder in Deutschland noch in Litauen Rechtswirkung.

Suche mal mit Hilfe der Forensuche nach Scheidung und Heirat in Dänemark und den möglichen Folgen davon.

z.B. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190135078/5#5


diver_40 schrieb am 06.01.2008 um 02:05:51:
um die Nemensführung nach der Ehe habe ich mich dann selbst gekümmert, per Mail ans Standesamt in Berlin  

Das Standesamt Berlin ist dafür zuständig, wenn ihr kein Familienbuch anlegt. Die Dauer des Verfahrens dürfte im Moment bei 1 bis 1,5 Jahre liegen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (durch Nichtanerkennung des Scheidungsurteils im anderen Land bei euch ja nicht).

Also am besten auf das zuständige Standesamt gehen, und die Anlage eines Familienbuchs plus die Namensänderung beantragen. Dazu müssen diverse Papiere vorgelegtr werden, unter anderen auch die Papiere der Vorehe und die Anerkennung der Scheidung. Sollte der Beamte vor Ort damit "überfordert" sein, kann sich dieser an seine zuständige Standesamtsaufsicht wenden.

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von diver_40 am 06.01.2008 um 14:38:19
Hallo Thomas, weiß nicht wie du darauf kommst, dass es irgendwelche Probleme mit einem Scheidungsurteil gab. Ich habe hier nur was dazu geschrieben, weil es anfragen gab (PN) und ich nicht direkt antworten konnte. Also Scheidungsurteil spielt bei der ganzen Geschichte keine Rolle, es ist deutsches Urteil mit Rechtskraftvermerk und niemand hegt einen Zweifel daran. Es war nur für einige interessant, wer das vor der Eheschließung in Dänemark sehen wollte.

Die internationale Heiratsurkunde sollte zur Änderung der Lohnsteuerkarte nicht ausreichen, obwohl die Bearbeiterin im selben Zug die Melderechtliche Anmeldung gemacht hat und darauf werden wir als verheiratet geführt.
Also deutsches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk ist für eine in Deutschland geschlosse und seit einigen Jahren wieder geschiedene Ehe wohl rechtsverbindlich, das gilt in Deutschland und auch in Litauen..... deshaln wollen die Dänen ja auch die Meldeauskunft mit Familiestand sehen und dann das Scheidungsurteil sehen, damit es keine Mehrehe gibt.
Zur Anerkennung der Eheschließung in Deutschland ist es entscheidend, dass die Eheschließung im Ausland der Ortsform entspricht und die zuständige Behörde dies beurkundet, internationale Heiratsurkunde.

Wie gesagt, Aussage Standesamt Berlin, lieber in Litauen die Ehe registrieren lassen, neuen Reisepass mit dem entsprechenden Familienamen, Regeln der Namensführung im litauischen Recht fast wie in Deutschland, dann ist das auch für jeden in Deutschland verbindlich.

Hoffe ich konnte die Verwirrung aufklären.

Gruß Ingo

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von Einbeck am 06.01.2008 um 15:56:01

diver_40 schrieb am 06.01.2008 um 14:38:19:
Die internationale Heiratsurkunde sollte zur Änderung der Lohnsteuerkarte nicht ausreichen, obwohl die Bearbeiterin im selben Zug die Melderechtliche Anmeldung gemacht hat und darauf werden wir als verheiratet geführt.  


Das kenne ich, die Lohnsteuerkarte wird oft erst geändert wenn der ausl. Ehegatte eine AE hat, Anmeldung alleine nutzt da nicht, anmelden könnte man auch Touristen.
Nachdem Sie die AE hat geht es dann ganz einfach mit der Änderung der Steuerkarte.

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von garfield2008 am 06.01.2008 um 18:36:17
H(a)i,

wenn die Infos schon am Anfang des Threads vorhanden gewesen wären, wäre es einfacher gewesen. Zwecks des Scheidungsurteils und der Anerkennung:

- deutsche Urteile müssen lt. meinen Quellen nicht in LT anerkannt werden
- Urteile aus LT, die  nach dem 1.5.2004 ergangen sind, sind in D gültig, wenn eine Bescheinigung nach Artikel 33 der EG Verordnung 1347/2000 oder Artikel 39 der EG Verordnung 2201/2003 vorliegt
- Urteile aus LT, die vor dem 1.5.2004 ergangen sind, müssen in Deutschland anerkannt werden

Wenn letzter Fall vorgelegen hätte, würde nach Heirat in DK ohne vorherige ANerkennung des Urteils in D eine verbotenen Mehrehe vorliegen.

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von diver_40 am 06.01.2008 um 23:18:42

garfield2008 schrieb am 06.01.2008 um 18:36:17:
wenn die Infos schon am Anfang des Threads vorhanden gewesen wären, wäre es einfacher gewesen. Zwecks des Scheidungsurteils und der Anerkennung:
 


Hallo....

habe weiter oben schon mal geschrieben, dass es hier im vorliegenden Sachverhalt nie um die Frage der Anerkennung eines Scheidungsurteils ging (nochmal.... deutsches Urteil mit Rechtskraftvermerk zu einer in Deutschland zwischen zwei D geschlossenen und später wieder geschiedenen Ehe)
Ich wurde in PN um Erfahrungen und Infos gebeten, wie es konkret lief, wo ich z.B. Scheidungsurteil hinschicken sollte, nur deshalb habe ich es überhaupt erwähnt.

Man sollte vielleicht auch erst lesen, bevor man mal schnell hier was schreibt, denn manche Beiträge lassen daran zweifeln.... oder sammeln hier einige Beiträge??


Einbeck schrieb am 06.01.2008 um 18:36:17:
Das kenne ich, die Lohnsteuerkarte wird oft erst geändert wenn der ausl. Ehegatte eine AE hat, Anmeldung alleine nutzt da nicht, anmelden könnte man auch Touristen.
Nachdem Sie die AE hat geht es dann ganz einfach mit der Änderung der Steuerkarte.


Es geht um Litauen, LT ist EU ... Neu EU(2004).... Meine Frau nimmt ihr Recht auf Freizügigkeit war und bekommt dafür lediglich die Aufenthaltsbescheinigung EU ausgestellt und dies "von Amts wegen". Gemäß FreizügigkeitsVO braucht sie dazu nicht mal persönlich zur ABH, sondern die Meldebehörde teilt der ABH die Anmeldung mit.  Kann also wohl nicht daran gelegen haben.....

MfG Ingo  ;)

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von Ulf am 16.01.2008 um 16:18:55

diver_40 schrieb am 06.01.2008 um 23:18:42:
Es geht um Litauen, LT ist EU ... Neu EU(2004).... Meine Frau nimmt ihr Recht auf Freizügigkeit war und bekommt dafür lediglich die Aufenthaltsbescheinigung EU ausgestellt und dies "von Amts wegen". Gemäß FreizügigkeitsVO braucht sie dazu nicht mal persönlich zur ABH, sondern die Meldebehörde teilt der ABH die Anmeldung mit.  Kann also wohl nicht daran gelegen haben.....


Empfiehlt sich wohl, bei der Agentur für Arbeit noch eine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Oder ist die bei Aufenthaltsbrescheinigung-EU überflüssig, und diese liegt bereits vor?

Gruß, ULF

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von diver_40 am 17.01.2008 um 06:36:10
Hallo Ulf!

Laut Mitteilung der zuständigen ABH bekommt sie die Arbeitserlaubnis problemlos nach entsprechendem Antrag bei der Agentur für Arbeit.
Überflüssig ist sie auf keinen Fall, da die neuen EUlen noch Einschränkungen unterliegen.
Wird die Aufenthaltsbescheinigung gemäß Hinweisen des BMI ausgestellt, enthält sie sogar den Hinweis, dass Erwerbstätigkeit nur mit Genehmigung gestattet ist.

Ist im Moment aber kein Thema für uns, da sie im Erziehungsurlaub ist.

Gruß ingo

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von schweitzer am 17.01.2008 um 09:17:29

diver_40 schrieb am 17.01.2008 um 06:36:10:
Hallo Ulf!

Laut Mitteilung der zuständigen ABH bekommt sie die Arbeitserlaubnis problemlos nach entsprechendem Antrag bei der Agentur für Arbeit.
Überflüssig ist sie auf keinen Fall, da die neuen EUlen noch Einschränkungen unterliegen.
Wird die Aufenthaltsbescheinigung gemäß Hinweisen des BMI ausgestellt, enthält sie sogar den Hinweis, dass Erwerbstätigkeit nur mit Genehmigung gestattet ist.

Ist im Moment aber kein Thema für uns, da sie im Erziehungsurlaub ist.

Gruß ingo


Das Problem ist doch, wenn die Ehe denn hier ordnungsgemäß angemeldet ist, unter Anwendung der Meistbegünstigungsklausel im FreizügG durch Beantragung einer AE nach § 28 (1) Nr. 1 AufenthG zu lösen.

Hatten wir kürzlich gerade in einem anderen Thread wo Mick in Zusammenhang mit § 28 (1) Nr. 3 AufenthG dies hier gepostet hatte, was für den Sachverhalt hier (AE nach § 28 (1) Nr. 1 AufenthG ) aber ebenso gilt. - Ein Problem hinsichtlich der Arbeitsgenehmigung besteht also nicht, wenn der Weg über das AufenthG beschritten wird.

=schweitzer=



Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von diver_40 am 18.01.2008 um 04:39:04

schweitzer schrieb am 17.01.2008 um 09:17:29:
Das Problem ist doch, wenn die Ehe denn hier ordnungsgemäß angemeldet ist, unter Anwendung der Meistbegünstigungsklausel im FreizügG durch Beantragung einer AE nach § 28 (1) Nr. 1 AufenthG zu lösen.


Hallo schweitzer!

Erwerbstätigkeit ist klar, aber wie meinst du das mit der hier ordnungsgemäß angemeldeten Ehe? Mitteilung an die ABH oder Meldebehörde? Es besteht ja keine Pflicht zum Anlegen eines Familienbuches.

Gruß Ingo

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von schweitzer am 18.01.2008 um 07:18:32

diver_40 schrieb am 18.01.2008 um 04:39:04:
Mitteilung an die ABH oder Meldebehörde?


Die Ehe muss zuerst bei der Meldebehörde "angemeldet" werden - dazu war in meinem Fall die übersetzte und beglaubigte Eheurkunde (wir haben in der Slowakei geheiratet) notwendig. - Danach ging es zur ABH. - So ist es jedenfalls bei mir gelaufen.

=schweitzer=

Titel: Re: Heiraten in D, Litauen oder doch Dänemark
Beitrag von john am 21.04.2008 um 17:44:01

Bommel schrieb am 09.04.2007 um 09:21:13:
es haut einem die Füsse unter dem Boden weg wenn man so manchen Ratschlag hier durchliest.  :-[
gefährliches Halbwissen, auf die möglichen Konsequenzen wird gar nicht hingewiesen.
die Laufereien sind in der Regel nicht mehr als ohne EFZ.
Bei einer Trauung im Herkunftsland der Braut wird in der Regel auch die Geburtsurkunde, ev. Scheidungsurteil, Meldebescheinigung usw. gebraucht.  Der einzige Unterschied besteht darin das alle Papiere später in einem Papier, dem EFZ zusammengefasst werden. Somit ist es nur ein Mehraufwand an Apostillen und Übersetzungen notwendig, nicht an Papieren.  
nein, gibt es nicht. Maki hat das schon treffend formuliert.
Nach Vorlage der o.g. Unterlagen wird dir das EFZ innerhalb von 15. Minuten ausgestellt. Wen es lange dauert bekommst du es am nächsten Tag, kostet 55,00 Euro.



gefährliches nichtswissen ist auch nicht besser. wenn man gar nichts weiß, sollte man am besten gar nichts schreiben. ein EFZ kann zwischen 3 tagen und 6 - 8 monate dauern, je nach bundesland wo man sich aufhält.
und die geschichte mit dänemark hat anscheinend ja einwandfrei funktioniert. gut zu wissen.

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