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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitsaufenthalt
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Beitrag begonnen von hilfehilfe am 27.03.2007 um 00:05:10

Titel: Arbeitsaufenthalt
Beitrag von hilfehilfe am 27.03.2007 um 00:05:10
wunderschönden Abend

habe hier meine Frage freue mich sehr wenn es beantwortet werden kann.
habe momentan Studium-Aufenthalt,und ein deutsches Unternehmen wird mir Einstellengszusage ausstellen,natürlich erst nach Zustimmung von Arbeitsamt(es wird klar auch überprüft wegen "bevorrechtigte" Deutsche und Eu-Bürger als Arbeitsnehmer,das iss klar)aber wenn Arbeitsamt zustimmt,hat Ausländerbehörde wegen Aufenthaltwechseln nicht abzusagen oder?

thx

Titel: Re: Arbeitsaufenthalt
Beitrag von maki am 27.03.2007 um 00:25:56
Hallo hilfehilfe,

ich dachte wir hätten dir lang und breit erklärt das für dich ohne Anspruch kein Wechsel der AE hier in Frage kommt: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174421024/0

Titel: Re: Arbeitsaufenthalt
Beitrag von Mick am 27.03.2007 um 00:27:42
Hi,
Du musst bei der ABH eine Stellenbeschreibung, ausgefüllt
von Deinem Arbeitgeber, abgeben. Die ABH schickt das dann
an die Agentur, aber nur wenn es überhaupt eine Möglichkeit
zur AE-Erteilung gibt.
Handelt es sich um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die
dem Studienabschluss entspricht?

[edit]Danke maki ;)

:closed

@hilfehilfe: Bitte keinen neuen Thread zum gleichen Thema,
bitte keine Fragen ständig wiederholen, die bereits beantwortet
sind.[/edit]

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