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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Endgültiges Nichbestehen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174652640 Beitrag begonnen von bob_marley am 23.03.2007 um 13:23:59 |
Titel: Endgültiges Nichbestehen Beitrag von bob_marley am 23.03.2007 um 13:23:59
Hallo!!
Ich habe mehrere Fragen, vielleicht muss ich nicht ausreisen. :'( Folgendes bin schon 6 Jahre als Student in Deustchland, leider hab eine Klausur endgültig nicht bestanden und werde exmatrikuliert. Mein Visum läuft bis Juli. Probleme mit den ABH hatte ich schon und dadurch wurde ein Urteil gefallen, dass ich zum Zweck Studium bis Mitte 2010 Visum bekommen könnte. Ich könnte jetzt was anderes studieren und möglicherweise nicht ab 1.Semester sondern in höhere Semester und da ein Studium in der Regel 3 Jahre dauert (Bachelor 6 Semester), kann ich es mit der Zeit gut hinbekommen kann. Zur der Frage Hätte ich eine möglichkeit mein Visum zum Studieren weiter zu verlängern (studieren würde ich weiter), wenn nicht wie viel zeit würde ich gewinnen, wenn ich ein Anwalt einschalte. Wäre besser, dass ich mich jetzt mit der ABH in Verbindung setze. Ich hoffe Hilfe hier zu finden, für alle Fälle Danke in Voraus |
Titel: Re: Endgültiges Nichbestehen Beitrag von Look_Forward am 23.03.2007 um 13:27:57
Hallo bob_marley,
aus den einschlägigen Erfahrungen im Forum geht hervor, dass ein Einschalten eines Anwalts die ganze Angelegenheit in der Regel verlängert als verkürzt. Die richtige Antwort hast du schon selbst gegeben: Das hier Geschriebene mit der ABH besprechen (vor allem das Vorhaben mit dem neuen Studium), und schauen, was dabei heraus kommt. Gruß, Tom |
Titel: Re: Endgültiges Nichbestehen Beitrag von inge am 23.03.2007 um 13:49:30 Zitat:
Heißt IMO, dass bei dir ein Wechsel des Aufenthaltszwecks ansteht und der ist bei 16.2 eigentlich ausgeschlossen, solange kein Anspruch besteht. Zitat:
Meine Vermutung ist allerdings, dass das wohl nicht klappen wird. Letztlich wird die ABH sehen, dass du 12 Semester studiert hast und es trotzdem nicht gepackt hast. Stattdessen möchtest du jetzt wechseln und die ABH soll dir glauben, dass es jetzt besser läuft. Evtl. müsstest du sowieso ausreisen und dann erneut ein Visum beantragen (wegen Wechsel des Aufenthaltszwecks, s.o.) und ein Visum zum Studium KANN erteilt werden ... MUSS aber nicht. Nachtrag: Im Sommer 06 hieß es von dir: Zitat:
Und jetzt bis du schon seit 6 Jahren als Student in D. Was hast du denn in den drei Jahren vorher gemacht? Studienvorbereitender Sprachkurs etc, dürfte doch eigentlich nicht 3 Jahre in Anspruch nehmen?? |
Titel: Re: Endgültiges Nichbestehen Beitrag von ronny am 23.03.2007 um 13:59:54 Zitat:
Nachdem bereits vor einem Jahr die Verlängerung des Visums auf der Kippe stand, wird sich Deine ABH wohleher nicht auf eine Verlängerung Deines (nicht ausgenutzten ) Aufenthaltstitels zu einem anderen Zweck einlassen. Wenn das Studiumbereits beendet ist (durch Exmatrikulation) ist je nach Auflage der Aufenthaltstitel bereits erloschen !! Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Endgültiges Nichbestehen Beitrag von bob_marley am 23.03.2007 um 14:11:30
Hi
danke für die schnelle Antworten Zu Look_Forward ich glaube, gehe ich besser zu ABH vielleicht klappt das. Zu Inga ja ich habe 3 jahre mit studiumvorbereitung deswegen die Probleme bei der ABH und der Urteil (tut mir leid ich bin dumm), laut Unterlagen die ich damals Unterschieben habe hieß es: "Des weiteren ist mir erklärt worden, dass ich einen Studienfachwechseln innerhalb der ersten drei Semester ohnen weiteres vornehmen kann. Nach diesem Zeitraum ist vor einem Studienfachwechsel jedenfalls die Zustimmung der ABH einzuholen" Meine Frage ist wie meine Chance stehen? |
Titel: Re: Endgültiges Nichbestehen Beitrag von maki am 23.03.2007 um 14:12:52 Zitat:
m. E. nicht so gut |
Titel: Re: Endgültiges Nichbestehen Beitrag von inge am 23.03.2007 um 14:18:18
Ich stimme Maki zu und empfehle auch auf das zu achten was Ronny schrieb! AE erlischt nämlich normalerweise schon mit ExMa. Zweifelhaft, dass dann "Wechseln" noch möglich ist!
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Titel: Re: Endgültiges Nichbestehen Beitrag von Ulf am 23.03.2007 um 14:33:42 ronny schrieb am 23.03.2007 um 13:59:54:
Der Fall ist mir derzeit nicht präsent; bevor ich die Suchfunktion anwerfe: Gibt es Studienleistumngen wie Vordiplom, die nutzbringend in einem verwandten Fach einzusetzen wären? |
Titel: Re: Endgültiges Nichbestehen Beitrag von ronny am 23.03.2007 um 14:48:25 ulf schrieb am 23.03.2007 um 14:33:42:
K.A. , die Verlängerung wurde damals beinahe nicht mehr gewährt weil die Leistungsnachweiserbringung ähnlich erfolgreich war wie die letzte Klausur. Schaue einfach in sein profil und lasse Dir die letzten 20 Beiträge anzeigen ;) Offen ist jetzt nur die Frage: Welche Auflage stand in der möglicherweise schon erloschenen AE ? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Endgültiges Nichbestehen Beitrag von Ulf am 23.03.2007 um 14:57:06 ronny schrieb am 23.03.2007 um 14:48:25:
10 reichen derzeit. Nach http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1151842314/0#0 hat er erst 2004 angefangen. Gruß, ULF |
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