i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> einbüregerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173969126 Beitrag begonnen von matrix2007 am 15.03.2007 um 15:32:06 |
Titel: einbüregerung Beitrag von matrix2007 am 15.03.2007 um 15:32:06
was für Unteglagen braucht Man für eine Einbürgerung?
|
Titel: Re: einbüregerung Beitrag von maki am 15.03.2007 um 15:40:00
Das kommt darauf an, um was für eine Einbürgerung handelt es sich denn?
Lies doch mal im StAG §8, §9 und §10. |
Titel: Re: einbüregerung Beitrag von matrix2007 am 15.03.2007 um 15:44:50
ich meine, wie viel muss man verdienen, und wie gross muss der wohnsitz sein?
für zwei personen? geht das auch wenn man noch studiert? |
Titel: Re: einbüregerung Beitrag von Ralf am 15.03.2007 um 15:54:27 matrix2007 schrieb am 15.03.2007 um 15:44:50:
Sicher. Allerdings nicht, wenn du auch nur dafür eine Aufenthaltserlaubnis hast, also eine nach § 16 AufenthG. Erst mal müsste geklärt werden, welcher § hier maßgeblich wäre. Hier sämtliche Varianten aufzuzählen würde den Rahmen sprengen, aber dafür gibt es ja: http://www.info4alien.de/einbuergerung |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |