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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> einbüregerung
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Beitrag begonnen von matrix2007 am 15.03.2007 um 15:32:06

Titel: einbüregerung
Beitrag von matrix2007 am 15.03.2007 um 15:32:06
was für Unteglagen braucht Man für eine Einbürgerung?

Titel: Re: einbüregerung
Beitrag von maki am 15.03.2007 um 15:40:00
Das kommt darauf an, um was für eine Einbürgerung handelt es sich denn?

Lies doch mal im StAG §8, §9 und §10.


Titel: Re: einbüregerung
Beitrag von matrix2007 am 15.03.2007 um 15:44:50
ich meine, wie viel muss man verdienen, und wie gross muss der wohnsitz sein?

für zwei personen?
geht das auch wenn man noch studiert?

Titel: Re: einbüregerung
Beitrag von Ralf am 15.03.2007 um 15:54:27

matrix2007 schrieb am 15.03.2007 um 15:44:50:
geht das auch wenn man noch studiert?


Sicher. Allerdings nicht, wenn du auch nur dafür eine Aufenthaltserlaubnis
hast, also eine nach § 16 AufenthG.

Erst mal müsste geklärt werden, welcher § hier maßgeblich wäre. Hier sämtliche
Varianten aufzuzählen würde den Rahmen sprengen, aber dafür gibt es ja:
http://www.info4alien.de/einbuergerung

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