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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Arbeitserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173227482 Beitrag begonnen von ausl am 07.03.2007 um 01:31:21 |
Titel: Arbeitserlaubnis Beitrag von ausl am 07.03.2007 um 01:31:21
Hallo sehr geehrte Damen und Herren,
meine Lage ist als folgende: Ich habe mein Studim in Deutschland abgeschlossen, habe ein unbefristetes Arbeitsvertrag mit einem Ingenieurbüro der Mitglied ist im Bundesverband für Zeitarbeit (BZA). Deshalb bin ich auch verpflichtet daß ich auch auwärtig der Firma tätig zu sein. Kann die Bundesagentur für Arbeit mein Arbeiserlaubnis Antrag abzulehnen aufgrund der Mitgliedschaft des Arbeitsgebers im Bundesverband für Zeitarbeit (BZA)? :-[ Ich bin sehr dankbar für jede Antwort. Grüße Ausl |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von maki am 07.03.2007 um 01:39:59
Wieso sollte sich die Bundesagentur für Arbeit für die Mitgliedschaft deines Arbeitgebers in einem e.V. interessieren?
Die "BZA" ist rechtlich auch nichts anderes als ein Kaninchenzüchterverein e.V. ;) Wichtig ist das du nicht zu schlechteren Bedingungen als ein bevorrechtigter Angestellt wirst. |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von ausl am 07.03.2007 um 01:54:10
Danke für die Antwort.
Ich habe gelesen daß ein Grund für die Ablehnung des Arbeitserlaubnis ist ein Leiharbeitsnehmer zu sein! |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von maki am 07.03.2007 um 02:08:08
Es hat nicht direkt etwas mit Leihfirma oder nicht zu tun, sondern damit ob du nicht weniger als der Durchschnitt verdienst.
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Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von ausl am 07.03.2007 um 02:13:18
Im Vertrag steht daß ich 3200 € brutto monatlich als Gehalt!
Ist das in Ordnung? :-/ |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von ausl am 07.03.2007 um 02:15:45 |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von ausl am 07.03.2007 um 09:26:13
(1) Die Zustimmung nach § 39 ist zu versagen, wenn
1. das Arbeitsverhältnis auf Grund einer unerlaubten Arbeitsvermittlung oder Anwerbung zustande gekommen ist oder 2. der Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) tätig werden will. |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von maki am 07.03.2007 um 10:01:38 Zitat:
Hmm.. ehrlich gesagt wusste ich das nicht. Sorry für die falsche Auskunft :-[ |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von ausl am 07.03.2007 um 10:34:09
Ich bin dankbar für jede Antwort oder andere Meinung.
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Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von Sondra am 07.03.2007 um 11:34:10
Nun, auch wenn das Ingenieurbüro Mitglied im Bundesverband für Zeitarbeit (BZA) ist und du im Rahmen deines Arbeitsvertrages mit dem Ingineurbüro auch für andere Firmen tätig bist, muss es sich nicht unbedingt um "Leiharbeit" handeln. Nach Wikipedia
Zitat:
Im Falle eines Ingenieurbüros erscheint mir fraglich, ob es sich um eine tatsächliche "Überlassung" oder eher um eine "Abordnung" der eigenen Arbeitnehmer handelt. Weil schon im § 1 AÜG wird säuberlich unterschieden Zitat:
Es kommt also darauf an, welches Profil das Ingenieurbüro hat, welche Aufträge es verrichten kann und wie diese erledigt werden. Kostruiertes Beispiel: Mercedes will endlich ein funktionsfähiges Wasserstoffmotor etwickeln. Dafür muss geforscht, getüftelt, probiert werden. Es werden Spezialisten der verschiedensten Gebiete benötigt. Mann kann und will nicht alle selbst einstellen. Also sucht sich Mercedes spezialisierte Ingenieurbüros und bildet eine Arbeitsgemeinschaft - die einen Vertrag erhält. Die jeweiligen Büros schicken ihre besten Spezialisten in die Arbeitsgruppe, die in den "Mercedeshallen" an der Lösung des Problems tüfteln. So in etwa. Kannst du im Vorfeld mt dem Ingenieurbüro klären. Gruß :) S |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von ausl am 07.03.2007 um 11:54:14
Vielen Dank für Ihre Antwort Sondra, und an alle die Zeit genommen haben mein Problem zu lesen :)
In meinem Arbeitsvertrag steht auch daß ich das Merkblatt für Leiharbeitsnehmer erhalten habe. Die Personalabteilung hat mir gesagt daß ich nicht der erste Ausländer der in der Firma (Ingenieurbüro) arbeitet und ein Arbeitserlaubnis beantragen hat. Bitte, wenn Sie noch Informationen darüber haben, scheiben Sie es. Vielen Dank! |
Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von Sondra am 07.03.2007 um 12:55:33 Zitat:
Tja, leider eher dürftig. Ausgehend vom § Zitat:
Zitat:
Zitat:
Allerdings berichtet Wikipedia, dass Zitat:
Dazu schreibt das BMWI Zitat:
Dieses Gesetz findest du hier. Ich bin aber nicht sicher, ob es wirklich etwas bewirkt - ausländerrechtlich gesehen - weil das bereits im BGBl I Nr. 87 vom 30.12.2002 erschienen ist, währenddessen das Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist (Bundesgesetzblatt Nr 41 vom 5 August 2004) - also hätte der Gesetzgeber Zeit gehabt, Änderungen im AufenthG einzuarbeiten, wenn erwünscht. Aber wenn die Firma sagt, dass Sie nicht Zitat:
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Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von ausl am 07.03.2007 um 21:06:44
Vielen Dank für Irhe Antwort !
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Titel: Re: Arbeitserlaubnis Beitrag von ausl am 07.03.2007 um 21:20:22
Hallo Zusammen,
ich habe mit meinem Arbeitsgeber telefoniert, er hat gemeint daß ich kein Leiharbeitnehmer bin obwohl in meinem Arbeitsvertrag daß ich das Merkblatt für Leiharbeitsnehmer erhalten habe. Grüße |
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