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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Einreisefrage
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Beitrag begonnen von SirDrago am 06.03.2007 um 21:51:44

Titel: Einreisefrage
Beitrag von SirDrago am 06.03.2007 um 21:51:44
Hallo,
ich haette da mal folgende Fragen. Meine Frau ist Amerikanerin und wir werden wohl im Mai beide von den USA nach Deutschland ziehen. Ich bin Deutscher und soweit ich weiss kann meine Frau nach Deutschland einreisen und von da ihre Aufenthalterlaubnis beantragen.

Meine Frage ist wenn sie jetzt ein Flugticket hat wo in 3 Wochen der Rueckflug geht wie soll man sich dann am Flughafen verhalten. Wenn sie gefragt wird was der Grund ihrer Einreise ist soll sie dann Familienzusammenfuehrung angeben?
Wir haben ein gutes Angebot von unserem Reisebuero hier aber leider ist das halt so das das Angebot nur bis Anfang Juni ist.

Oder soll sie sagen sie ist zum Urlaub da? Wenn sie die Aufenthalterlaubnis beantragt hat hat sie dann erstmal Aufenthaltsrecht bis der Antrag entschieden wurde?

Ich weiss ja das sie 3 Monate sowieso in Deutschland bleiben kann frag mich nur wie man sich bei der Einreise jetzt verhalten sollte.

Danke

Andre

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von Mikael321 am 06.03.2007 um 22:00:00

SirDrago schrieb am 06.03.2007 um 21:51:44:
Hallo,
ich haette da mal folgende Fragen. Meine Frau ist Amerikanerin und wir werden wohl im Mai beide von den USA nach Deutschland ziehen. Ich bin Deutscher und soweit ich weiss kann meine Frau nach Deutschland einreisen und von da ihre Aufenthalterlaubnis beantragen.


Genau so. Nach der Anmeldung bei der Stadt XYZ zur ABH, und dort eine AE beantragen. Heiratsurkunde nicht vergessen. Sollte kein Problem sein. Die kommen später mit dem Integratioskurs. :)

Michael

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von ronny am 06.03.2007 um 22:38:23
Hallo,

schau mal ganz unverbindlich in den § 41 AufenthV ;)

Sie braucht keinen besonderen Grund für die Einreise und kann die AE ganz einfach hier beantragen.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von SirDrago am 07.03.2007 um 00:29:02

ronny schrieb am 06.03.2007 um 22:38:23:
Hallo,

schau mal ganz unverbindlich in den § 41 AufenthV ;)

Sie braucht keinen besonderen Grund für die Einreise und kann die AE ganz einfach hier beantragen.

Grüße
Ronny ;)


Ja aber meine Fragen wurden leider nicht beantwortet. Wo sie im Sommer 2004 in ihren Semesterferien fuer 3 Monate in Deutschland war wurde sie bei der Einreise nach ihrem Zweck der Einreise gefragt.
Deshalb ja meine Frage was sie dann sagen sollte.
Und deshalb auch meine Frage wenn sie ein Rueckflugticket hat das 3 Wochen nach der Einreise datiert ist obs da irgendwelche Probleme geben kann. Sie will es ja nicht benutzten.

Danke

Andre

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von Einbeck am 07.03.2007 um 01:01:04
@Andre,
US-Amerikaner sind priviligiert, die AE kann direkt in Deutschland beantragt werden.
Bei der Einreise kann und wird man evtl. viel fragen, Fragen sind üblich (manchmal nur aus neugier), die Einreise (US-Bürgerin und Deutschverheiratet) wird man Ihr solange sie sich nichts  Gravierendes hat zu Schulden kommen lassen nicht verweigern.
Wie Ronny schon schrieb § 41 AufenthV (man hört schon mal das es von Grenzbeamten vergessen wird, deshalb evtl. notfalls daran erinnern).

Eine Antwort die hier immer stimmt:
Ich reise zu meinen Mann.

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von SirDrago am 07.03.2007 um 14:05:38
Meine zweite Frage wurde aber immer noch nicht beantwortet. Kann es Probleme geben weil das Rueckflugticket nur 3 Wochen nach der Einreise datiert ist?
So schnell wird man ja eine AE nicht bekommen.

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von jetflyer am 07.03.2007 um 14:22:13
Wie Ronny schon sagte: lt. §41 habt Ihr 3 Monate Zeit die AE zu beantragen! Im Zweifel gibt es von der ABH eine Fiktionsbescheinigung, falls sich die Erteilung der AE hinauszögern sollte.

Grüße
J+S

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von schweitzer am 07.03.2007 um 14:25:38
Ich sehe keinen Grund, dass das Rückflugticket irgendwie Probleme verursachen sollte. Es ist doch ihre Sache, ob sie es wirklich nutzt oder nicht.

Dass, das mit dem Aufenthaltstitel etwas dauern könnte, ist auch nicht von Belang - entscheidend ist, dass sie die AE innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beantragt. Ggf. erhält sie dann eine Fiktionsbescheinigung, die das belegt.

=schweitzer=

Edit: jetflyer war schneller - aber nun hast Du's  doppelt (sicher)!

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von Mikael321 am 07.03.2007 um 14:26:11

SirDrago schrieb am 07.03.2007 um 14:05:38:
Meine zweite Frage wurde aber immer noch nicht beantwortet. Kann es Probleme geben weil das Rueckflugticket nur 3 Wochen nach der Einreise datiert ist?
So schnell wird man ja eine AE nicht bekommen.

Also die AE meiner Frau hat 10 Minuten gedauert. Und welcher Termin auf dem Ticket steht, interessiert auch keinen. Du musst es ja nirgendwo zeigen.

Die Holländer an der Grenze haben mich früher auch immer gefragt, wo ich hin will. Meine Antwort war dann regelmäßig : Nach Holland.  :)

Also nochmal. Deine Frau darf in Deutschland sein. Bei der ABH anmelden, und sie bekommt eine AE. Bei größeren ABH´s sicherlich auch sofort, wenn es keine Probleme mit der Ehe Urkunde gibt. Bei ABH´s auf dem Dorf kann es mal ein paar Tage dauern, weil die sich nicht in jedem Amt den passenden Drucker/Vordrucke haben.

Michael
   

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von SirDrago am 07.03.2007 um 14:37:04

Mikael321 schrieb am 07.03.2007 um 14:26:11:
Also die AE meiner Frau hat 10 Minuten gedauert. Und welcher Termin auf dem Ticket steht, interessiert auch keinen. Du musst es ja nirgendwo zeigen.

Die Holländer an der Grenze haben mich früher auch immer gefragt, wo ich hin will. Meine Antwort war dann regelmäßig : Nach Holland.  :)


Also meine Frau meinte sie musste ihr Ticket vor 3 Jahren bei der Einreise nach Deutschland zeigen. Damals ist sie 3 Monate in Deutschland gewesen in ihren Semesterferien. Und sie meinte auch der Beamte haette damals was in den Computer getippt, wahrscheinlich das Datum der Rueckreise.

Aber so wie ich das jetzt verstanden habe muss man die AE innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise beantragen. Das wuerde ja dann bedeuten das man automatisch solange noch legal in Deutschland sich aufhalten darf bis ueber die Aufenthaltgenehmigung entschieden wurde.

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von maki am 07.03.2007 um 14:52:11

Zitat:
Und sie meinte auch der Beamte haette damals was in den Computer getippt, wahrscheinlich das Datum der Rueckreise.

Wahrscheinlich eher das Datum der Einreise ;)


Zitat:
Aber so wie ich das jetzt verstanden habe muss man die AE innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise beantragen. Das wuerde ja dann bedeuten das man automatisch solange noch legal in Deutschland sich aufhalten darf bis ueber die Aufenthaltgenehmigung entschieden wurde.

Ja, allerdings ist es ratsam die AE eher früher als später nach der Einreise zu beantragen.

Gruß,

maki

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von ronny am 07.03.2007 um 15:32:05

Zitat:
Das wuerde ja dann bedeuten das man automatisch solange noch legal in Deutschland sich aufhalten darf bis ueber die Aufenthaltgenehmigung entschieden wurde.


Genau dafür gibt es die Fiktionsbescheinigungen ;)

Siehe § 81 AufenthG ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von SirDrago am 07.03.2007 um 15:38:55

ronny schrieb am 07.03.2007 um 15:32:05:
Genau dafür gibt es die Fiktionsbescheinigungen ;)

Siehe § 81 AufenthG ;)

Grüße
Ronny ;)


Danke. Genau das ist es nachdem ich gesucht habe.

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von Der_Jimi am 07.03.2007 um 16:47:19

SirDrago schrieb am 06.03.2007 um 21:51:44:
und wir werden wohl im Mai beide von den USA nach Deutschland ziehen.


SirDrago schrieb am 06.03.2007 um 21:51:44:
Oder soll sie sagen sie ist zum Urlaub da?


Was sie sagen soll?

Wie wäre es mit der Wahrheit?  Damit kommt man auf lange Sicht am weitesten.


Kopfschüttelnd,
Jimi

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von lifeart am 07.03.2007 um 17:41:31
SirDrago, Du bist wohl USCIS-geschädigt...wie ich übrigens auch. Ich bin Deutscher und lebe auch schon seit langem in den USA.
Da Du EU/deutscher Bürger bist, ist die ganze Aufenthaltsfrage Deiner Frau in Europa gar kein Problem. Das wird in Europa in DIESEN Fällen sehr liberal gehandhabt. Kein Vergleich zur US-Einwanderungsbehörde...welch ein Nachtmahr das manchmal sein kann.
Wie gesagt, in Deinem Fall und in Europa: easy as pie...

Titel: Re: Einreisefrage
Beitrag von SirDrago am 07.03.2007 um 18:31:42

lifeart schrieb am 07.03.2007 um 17:41:31:
SirDrago, Du bist wohl USCIS-geschädigt...wie ich übrigens auch. Ich bin Deutscher und lebe auch schon seit langem in den USA.
Da Du EU/deutscher Bürger bist, ist die ganze Aufenthaltsfrage Deiner Frau in Europa gar kein Problem. Das wird in Europa in DIESEN Fällen sehr liberal gehandhabt. Kein Vergleich zur US-Einwanderungsbehörde...welch ein Nachtmahr das manchmal sein kann.
Wie gesagt, in Deinem Fall und in Europa: easy as pie...


Hehe jo da hast du wohl Recht.  Bevor ich in die USA eingereist bin musste ich mich ueber soviel informieren und beachten das ich das jetzt schon ganz automatisch auch von Deutschland erwarte.

@Der Jimi

Vielleicht gilt das fuer die Einreise nach Deutschland aber wenn du in die USA einreist kannst du das nicht so pauschal sagen da du dort mal eben ganz locker nach Hause geschickt werden kannst wenn ein Verdacht der illegalen Einwanderung besteht. Und die Amerikaner schauen nicht nach ob du Deutscher bist. Das ist denen egal.

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