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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Tod eines Ehegatten
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Beitrag begonnen von Wbu am 06.03.2007 um 14:51:51

Titel: Tod eines Ehegatten
Beitrag von Wbu am 06.03.2007 um 14:51:51
Folgendes Problem,
mein Schwager (kroatischer Staatsbürger) hat eine 1 jährige Aufenthaltserlaubnis welche bis zum 07.04.07 gültig ist, diese hat er duch die Heirat meiner Schwester bekommen. Meine Schwester verstarb letzte Woche an Krebs. Beide haben einen Sohn der deutscher Staatsbürger ist. Jetzt will mein Schwager mit dem Kind nach Kroatien zurückgehen ohne jedoch seine Aufenthaltserlaubnis zu verlieren. Ist dies möglich und was hat er zu beachten??
Vielen Dank im Vorraus...

Titel: Re: Tod eines Ehegatten
Beitrag von inge am 06.03.2007 um 14:59:46
Max 6 Monate darf er wegbleiben. Alternativ ABH um Verlängerung der Frist bitten.

Vorher ABH Bescheid sagen, dass AE jetzt für Personensorge für minderj. Deutschen.

Erst jetzt gesehen: Da die AE im April abläuft, sollte er vielleicht jetzt schon mal besser den Antrag auf Verlängerung stellen.

Titel: Re: Tod eines Ehegatten
Beitrag von Ulf am 06.03.2007 um 18:39:00

Wbu schrieb am 06.03.2007 um 14:51:51:
Beide haben einen Sohn der deutscher Staatsbürger ist. Jetzt will mein Schwager mit dem Kind nach Kroatien zurückgehen ohne jedoch seine Aufenthaltserlaubnis zu verlieren. Ist dies möglich und was hat er zu beachten??


Auch wenn es mit Aufenthaltsrecht wenig zu tun hat: Er möge einstweilen Halbwaisenrente für das Kind beantragen. Sollte er keine Arbeit haben: SGB II, ALG II + Sozialgeld, es sei denn, sie erben reichlich.

Der sorgeberechtigte Schwager könnte natürlich auch mit dem Kind in D bleiben, solange er will.

Er kann ggf. auch mit dem Kind nach D zurückkehren, wann immer er will, allerdings nach Möglichkeit unter Einhaltung des Visumverfahrens, wenn er 6 Monate weg war.

Gruß, ULF

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