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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Gültigkeit der AE?
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Beitrag begonnen von willix am 06.03.2007 um 13:40:04

Titel: Gültigkeit der AE?
Beitrag von willix am 06.03.2007 um 13:40:04
Hallo,

ich habe eine Frage, die ich irgendwie bisher im Forum nicht finden konnte.
Meine Frau hat seit einem knappen Jahr für drei Jahre eine AE (familiäre Zwecke) und wir leben zusammen in Deutschland. Nun möchten wir im außereuropäischen Ausland Urlaub machen. Braucht sie bei der erneuten Einreise nach Deutschland wieder ein Visum bzw. gilt die AE weiter?
Der Urlaub soll ca. 4 Wochen dauern.

Gruß
willix

Titel: Re: Gültigkeit der AE?
Beitrag von jetflyer am 06.03.2007 um 13:42:56
Bei Auslandsaufenthalt bis zu 6 Monaten gilt die AE weiter,

Grüße, Sveta + Jens

Titel: Re: Gültigkeit der AE?
Beitrag von ronny am 06.03.2007 um 13:44:49
Hi,

die Antwort gibt das Gesetz selbst:


Zitat:
§ 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels


(1) Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 12. September 1963 (BGBl. II 1964 S. 509) (Assoziationsabkommen EWG/Türkei) ein Aufenthaltsrecht besteht. Die Aufenthaltstitel werden erteilt als

Visum (§ 6),
Aufenthaltserlaubnis (§ 7) oder
Niederlassungserlaubnis (§ 9).


bedeutet schlicht irgend einer dieser drei Aufenthaltstitel genügt für die Einreise solange er noch gültig ist. Da die AE Deiner Frau noch gilt wenn derUrlaub rum ist, braucht sie keinen neuen Titel.

Es sei denn der Urlaub würde länger als sechs Monate dauern, dannwäre die AE erloschen ;)

Grüße
Ronny ;)

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