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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> er bekommt keine aufenthalsgenehmigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173056537 Beitrag begonnen von chinyere am 05.03.2007 um 02:02:17 |
Titel: er bekommt keine aufenthalsgenehmigung Beitrag von chinyere am 05.03.2007 um 02:02:17
hallo ihr lieben
mein freund und ich sind neu hier und haben uns mal umgeschaut nur keins von euren problem ist wie unseres! wir hoffen ihr könnt uns helfen! also mein freund und ich haben eine kleine tochter (3 monate) er kommt aus nigeria und lebt zur zeit auf duldung in deutschland! nun waren wir beim ausländeramt und wollten erfahren wie es nun weitergeht damit er für uns arbeiten kann und unseren lebensunterhalt verdienen kann (da ich momentan vom arbeitsamt lebe)! die nette frau sagte uns dann recht freundlich um eine aufenthalts erlaubniss zu bekommen müsste er erst zurück nach nigeria damit er dann zwaks familienzusammenführung per visum wieder nach deutschland kommen kann und dann seine aufenthalsgenehmigung bekommt! ich kann das irgendwie nicht glauben und will ihn auch nicht gehen lassen! sie sagte auch das er nicht mehr einfach so abgeschoben werden kann aber auch nicht einfach so eine aufenthalserlaubniss bekommt! kann uns jemand bitte helfen, was wären unsere möglichkeiten? wir würden uns sehr freuen wenn sich jemand meldet mit freundlichen grüßen cinyere |
Titel: Re: er bekommt keine aufenthalsgenehmigung Beitrag von inge am 05.03.2007 um 09:41:49
- Ist er auch offiziell der Vater, d.h. gibt es eine förmliche Vaterschaftsanerkennung? Wenn ja, wie sieht's mit Sorgerecht aus?
- Hat er einen gültigen Pass? |
Titel: Re: er bekommt keine aufenthalsgenehmigung Beitrag von Sondra am 05.03.2007 um 11:46:39
Das ist eine der typischen Konstellationen, die oft heiß und kontrovers diskutiert werden.
Ausgehend von den §§ 4, 6 und 5 AufenthG Zitat:
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wird von den Behörden wie folgt argumentiert: - der Ausländer ist in die Bundesrepublik ohne erforderliches Visum eingereist oder mit einem falschen Visum - z.B. Schengenvisum für einen kurzfristigen Aufenthalt (z.B. als Besucher- oder Touristenvisum). - diese Vorgehensweise (Einreise in die Bundesrepublik unter Angabe falscher Voraussetzungen / Zwecke) ist nicht zulässig, weil sowohl die Bundesrepublik, wie auch der gesamte „Schengenraum“ daran interessiert sind, dass ihre Gesetze und Verordnungen respektiert werden. - deswegen ist es dem Ausländer (fast) immer zuzumuten, zurück in sein Heimatland zu kehren und von dort aus das richtige Visum zu beantragen, auch wenn er bereits einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland erworben hat (z.B. durch Eheschließung mit einem deutschen Staatsbürger oder durch Geburt eines deutschen Kindes). - bei ehemaligen Asylbewerbern, die nur geduldet werden, gehen die Behörden außerdem von der bestehenden Ausweisung aus - weil „Duldung“ nach wie vor nur eine Aussetzung der Abschiebung, aber keine Aufhebung der Ausweisung bzw. der Ausreisepflicht für den Ausländer bedeutet. Tatsache ist, dass „Ausweisung“ auch eine Widereinreisesperre beinhaltet. Das heißt, wer einmal aus der Bundesrepublik ausgewiesen wurde, darf nicht wieder einreisen (auch wenn er freiwillig ausgereist ist und nicht abgeschoben werden musste). Er muss zuerst einen Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen, darauf warten, dass der Antrag bearbeitet / genehmigt wird und kann / darf erst dann wieder einreisen, wenn die gesetzte Frist abgelaufen ist Ich sehe allerdings in euerem Fall folgende Argumentationslinie: 1. durch die Geburt eines deutschen Kindes ist – unter der Voraussetzung, dass eine gültige Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist und das Sorgerecht mit Einverständnis der Mutter geteilt wird- , ein Anspruch auf Erteilung der AE nach § 28 entstanden Zitat:
2. Dieser Anspruch hebelt aus bzw. mildert erheblich, alle restriktiven Vorschriften bezüglich der strikten Einhaltung des formellen Wegs zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis. Der ausdrückliche Verweis auf den „Anspruch auf Erteilung“ zieht sich fast wie „ein roter Faden“ durch das Aufenthaltsgesetz Zitat:
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Was und wie in euerem Fall gelten gemacht werden kann, kann ich nicht genau einschätzen – aber ich wage zu behaupten, dass die Unterstützung eines Anwaltes in euerem Fall durchaus empfehlenswert ist. Lies auch diesen Thread durch – möglicherweise beantwortet es einige deiner Fragen. Gruß :) S |
Titel: Re: er bekommt keine aufenthalsgenehmigung Beitrag von Ulf am 05.03.2007 um 12:03:39 chinyere schrieb am 05.03.2007 um 02:02:17:
Schon immer unter richtiger Angabe seiner Identität? Gruß, ULF |
Titel: Re: er bekommt keine aufenthalsgenehmigung Beitrag von proll am 05.03.2007 um 13:53:51
Man kann nicht Antworten vor Sachverhaltsaufklärung geben ! Deshalb mal ergänzend zu Ulf einige Fragen zur Beantwortung:
- Wann nach Deutschland gekommen ? - Warum nach Deutschland gekommen (Asyl ?) ? - Seit wann ausreisepflichtig ? - Meldung unter richtigen Personalien ? - liegt ein gültiger nigerianischer Pass vor ? - Straftaten ? Proll |
Titel: Re: er bekommt keine aufenthalsgenehmigung Beitrag von chinyere am 07.03.2007 um 10:21:28
hallo ihr lieben! danke für eure vielen antworten!
wir haben soeben von der sachbearbeiterin im ausländeramt erfahren das es doch eine möglichkeit gibt ohne eine ausreise! wenn wir schnellst möglich alle papiere besoregen kann er eine aufenthaltsgenehmingung bekommen ohne auszureisen! vielen dank nochmal! lieben gruß chinyere |
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