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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat mit Aufenthaltstitel für Sprachstudium
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Beitrag begonnen von mkj78 am 04.03.2007 um 21:46:21

Titel: Heirat mit Aufenthaltstitel für Sprachstudium
Beitrag von mkj78 am 04.03.2007 um 21:46:21
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich Heirat einer Person A (Ausländer) mit Person D (Deutscher).

Person A hat einen Aufenthaltstitel zum Besuch eines Sprachstudiums. Sie lernt Deutsch in Vorbereitung auf ein Studium.

Person A wurde von Person D dazu eingeladen.

Beide kennen sich bereits länger, Person A und D sind befreundet. Während des Aufenthalts von Person A in Deutschland haben sich A + D ineinander verliebt - sie möchten heiraten. Person A war bereits vor dem Sprachstudium einmal in Deutschland, wo sich Person A und D auch kennengelernt haben.
Vor der Einreise von Person A musste Person D der Ausländerbehörde bestätigen, dass kein Heiratswunsch besteht.

Meine Fragen:
Wie kann man am besten die Heirat durchführen, so dass Person A und D nicht getrennt werden, auch wenn die jetzige Aufenthaltsgenehmigung ausläuft?
Sollte man in Deutschland oder im Heimatland von A eine Heirat beantragen?

Man liest hier öfter etwas über Heirat in Dänemark: Ist das eine Alternative? Funktioniert das wirklich? Und wenn ja, wie? Was passiert mit der Aufenthaltsgenehmigung von Person A?

Danke für Eure Antworten.

Titel: Re: Heirat mit Aufenthaltstitel für Sprachstudium
Beitrag von proll am 04.03.2007 um 21:52:49
Wegen der Ähnlichkeit des Inhalts:
Handelt es sich um den gleichen Ausländer ?

Titel: Re: Heirat mit Aufenthaltstitel für Sprachstudium
Beitrag von ronny am 05.03.2007 um 07:29:46
Im Hinblick auf:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173033259;revpost=yes;start=0#0

stelle ich mir allerdings die Frage:

Was ist tatsächlich gewollt ?

Das sieht alles recht unkoscher aus  :-X

Titel: Re:
Beitrag von mkj78 am 05.03.2007 um 11:45:16
Tatsächlich ähneln sich beide Themen. Das hier verfasste Thema habe ich jedoch rein aus Interesse als allgemeine Frage gestellt. Es kommt in meinem Fall nicht zum Tragen, die Frage war also rein hypothetisch. Deshalb verstehe ich die Anmerkung "Unkoscher". Tut mir leid. Ich sehe das genauso. Bitte daher die Frage als gegenstandslos zu betrachten.

Titel: Re: Heirat mit Aufenthaltstitel für Sprachstudium
Beitrag von Sondra am 05.03.2007 um 13:28:20

Zitat:
Vor der Einreise von Person A musste Person D der Ausländerbehörde bestätigen, dass kein Heiratswunsch besteht.

Eine recht fragwürdige "Bestätigung". Ein Sprachkurs, wenn er etwas bringen soll, dauert mindestens 6 Monate, viele sogar ein ganzes Jahr. In dieser Zeit kann man an Krebs sterben, Kinder kriegen, auf dem Mond landen oder die Liebe und den Heiratswunsch entdecken. So what?

Zitat:
Wie kann man am besten die Heirat durchführen, so dass Person A und D nicht getrennt werden, auch wenn die jetzige Aufenthaltsgenehmigung ausläuft?

Pronto. Auf alle Fälle vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung. Das heißt: Standesamt aufsuchen, klären, welche Unterlagen in welcher Form verlangt werden, Unterlagen besorgen, alle eventuell anfallenden Verfahren so gut es geht beschleunigen, heiraten und dann AE nach § 28 AufenthG beantragen.

Zitat:
Sollte man in Deutschland oder im Heimatland von A eine Heirat beantragen?

Man "beantragt" nicht die "Heirat" - hier zumindest leben wir in einer Demokratie. D.h., dass jeder frei ist zu heiraten wenn und wann er will. Etwas komplizierter und bürokratischer gestalten sich die Formalitäten bis zur Eheschliessung. Man muss ein Haufen Unterlagen / Dokumente / Urkunden etc.pp. besorgen. Aber das kann vom Standesamt zu Standesamt etwas abweichen. Eine der berühmten "bürokratischen Hürden" ist die Beibringung der Ehefähigkeitszeugnis (für Ausländer) bzw. für Deutsche. Viele (die meisten?) Länder kennen bzw. stellen ein solches Dokument nicht her (höchstens eine Ledigkeitsbescheinigung). Der Unterschied besteht daran, dass "eine Ledigkeitsbescheinigung besagt lediglich, dass die betreffende Person als unverheiratet bekannt ist. Ein Ehefähigkeitszeugnis besagt, dass gegen die Eheschließung dieser beiden Verlobten auch aus Sicht des Standesamtes des anderen Staates keine Bedenken bestehen.". Nähere Auskünfte und Verfahrenstipps erteilt dir dein zuständiges Standesamt.
Bei Heirat in der Heimat des Verlobten besteht fast keine Aussicht sofort und zusammen zurück nach D einreisen zu können - vor allem wenn es sich dabei um ein Land mit so genanntem "unsicheres Urkundenwesen" handelt. Viele Antworten findest du auch hier.

Zitat:
Man liest hier öfter etwas über Heirat in Dänemark: Ist das eine Alternative? Funktioniert das wirklich? Und wenn ja, wie?

Lies mal hier nach. Am besten eine der dänischen Stellen kontaktieren und nachfragen - z.B. Dänische Botschaft.

Zitat:
Was passiert mit der Aufenthaltsgenehmigung von Person A?

Könnte eklig werden. Die ABH hat sich diese ominöse Bestätigung geben lassen. Sie könnte sich darauf berufen (obwohl ich meine, dass das rechtlich nicht einwandfrei sein kann) und verlangen ein Nachholen des "ordentlichen Visumverfahrens" - d.h. Ausreise in die Heimat, Beantragung des FZF-Visum, Wiedereinreise. Aber früher oder später (mit mehr oder weniger Kampf und Krampf) muss der ausländische Ehepartner seine AE in D bekommen - es besteht einen Anspruch darauf.

Gruß  :) S.





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