i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Verlängerung Aufehthaltserlaubnis wegen Sprachkurs https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1173033259 Beitrag begonnen von mkj78 am 04.03.2007 um 19:34:19 |
Titel: Verlängerung Aufehthaltserlaubnis wegen Sprachkurs Beitrag von mkj78 am 04.03.2007 um 19:34:19
Hallo, ich kenne mich mit dem Aufenthaltsrecht, etc. nicht sehr gut aus. Deshalb folgender mir unklarer Sachverhalt:
Ich habe einen Freund aus dem Ausland vor ca. 9 Monaten eingeladen (mit Verpflichtungserklärung). Er möchte in einem Masterstudiengang studieren und besucht daher derzeit einen Sprachkurs, um die erforderliche Zulassung zum Studium zu erlangen. Der Sprachkurs geht bis Ende Mai. Er ist im Besitz eines Aufenthaltstitels mit der Auflage den Sprachkurs zu besuchen. Die Aufenthaltserlaubnis gilt noch bis Mai 2007. Mittlerweile hat er einen vorläufigen Zulassungsbescheid an einer Uni unter der Voraussetzung, zwei Semester im Bachelorstudiengang zu wiederholen und den TestDaF bzw. DSH-Bescheid zu erbringen. Letztere können bis Ende der zwei Semester im Bachelorstudiengang nachgereicht werden. Ein erfolgreicher Abschluss der DSH- bzw. Test-DaF Prüfung bis Ende Mai (Ablauf derzeitiges Visum) ist aber leider nicht zu erwarten. Er muss prinzipiell noch länger einen Sprachkurs besuchen. Meine Fragen: Kann er unter Abgabe eines neuen Bescheids über einen Sprachkurs das Visum verlängern? (Es läuft im Mai bereits 1 Jahr). Kann er die zwei Semester im Bachelorstudiengang dazu parallel bereits beginnen? Wenn beides nicht möglich ist: welche anderen Mögkichkeiten bestehen, den Aufenthalt in D zu verlängern? Danke im Voraus! |
Titel: Re: Verlängerung Aufehthaltserlaubnis wegen Sprach Beitrag von Sondra am 05.03.2007 um 12:49:43
Ein wenig unübersichtlich deine Schilderung. Dennoch bestehen - so weit ich herauslesen kann - für deinen Freund mindestens 2 Möglichkeiten:
1. Verlängerung der AE für den Sprachkurs - ist möglich "bis zur Gesamtgeltungsdauer von 18 Monaten" wenn aufgrund vorliegender Unterlagen der Bildungseinrichtung die Aussicht besteht, dass das Ausbildungsziel (noch) erreicht werden kann. Dies wäre aber die schlechtere Möglichkeit, meine ich. 2. Verlängerung der AE aufgrund des vorläufigen Zulassungsbescheides - wäre dann keine AE für "studienvorbereitenden Sprachkurs", sondern eine AE zum Studium bzw. allgemeine studiumvorbereitende Maßnahmen (geht bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren) - vermutlich 2 Semester Bachelor und dann Masterstudium, wenn Voraussetzungen erfüllt. Damit hätte er nach Mai noch 2 Semester Zeit, seinen Test DAF zu bestehen (weitere Sprachstunden parallel zum Bachelorstudium führen). Außerdem wäre er kein "Studienbewerber" mehr, sondern "Studierender" Zitat:
Mit dem zuständigen Akademischen Auslandsamt in Verbindung setzen und die weitere Vorgehensweise abstimmen. Gruß :) S. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |