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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Trennung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1172961347 Beitrag begonnen von Nata am 03.03.2007 um 23:35:46 |
Titel: Trennung Beitrag von Nata am 03.03.2007 um 23:35:46
Folgende Situation: Ausländische Frau mit einem dt.Staatsbürger verheiratet, möchte sich von ihm nach einigen Monaten Ehe trennen. Grund - er hat sie wohl wegen des Geldes geheiratet, sie abgezockt und macht ihr das Leben unerträglich. Sie möchte dies auch bei der ABH mitteilen. Frage - wird die ABH in der Angelegenheit tätig werden (z.B. gegen ihn eine Anzeige ertatten) oder muss die Frau noch zur Polizei?
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Titel: Re: Trennung Beitrag von tatzi5 am 04.03.2007 um 02:47:08 Nata schrieb am 03.03.2007 um 23:35:46:
Bitte schreibe in dem Zusammenhang einmal von Dir begonnenem Thema weiter, auch wenn älter, einfach nur suchen. nicht neu wieder beginnen !!! http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1156067590/5#5 Es sind aber viele Widersprüche offenkundig beim lesen von den je Beiträgen... Oder hast Du mehrer `´Problemfälle `` ?? :o |
Titel: Re: Trennung Beitrag von Nata am 04.03.2007 um 10:06:16
Es handelt sich hier um einen anderen Fall! Ea gibt daher keinen Zusammenhang mit dem anderen Fall. Deswegen neues Thema angefangen.
JA, ich habe mehrere Fälle. Aufgrund meiner Sprachkenntnisse wenden sich immer wieder Ausländer aus meinem Heimatland an mich mit der Bitte bei den Behördengängen zu helfen etc. Aus diesem Grund habe ich gelegentlich Fragen, die ich selbst nicht beantworten kann und suche deshalb nach Rat z.B. in diesem Forum. Danke! |
Titel: Re: Trennung Beitrag von maki am 04.03.2007 um 11:32:13
Wenn sie sich trennen möchte, das soll sie das doch tun (und melden), die Polizei hat gar nichts damit zu tun.
Die Gründe warum sie sich trennen sind normalerweise uninteressant. Gruß, maki |
Titel: Re: Trennung Beitrag von Ulf am 04.03.2007 um 12:18:08 Nata schrieb am 03.03.2007 um 23:35:46:
Scheinehe wäre ein Fall auch für die Staatsanwaltschaft. Wenn er sie nur geheiratet hat, weil sie reich ist: kommt auch ohne Auslandsbezug vor. Hat er sie regelrecht vermögenswirksam betrogen? Sie muß aber aller Voraussicht nach zurück, es sei denn, sie überzeigt die ABH von einem Härtefall. Gruß, ULF |
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