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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Niederlassungserlaubnis während Auslandstätigkeit? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1172952543 Beitrag begonnen von Fufu am 03.03.2007 um 21:09:03 |
Titel: Niederlassungserlaubnis während Auslandstätigkeit? Beitrag von Fufu am 03.03.2007 um 21:09:03
Hallo,
ich bin ein Angestellt in einer deutscher Firma in Deutschland seit 3 Jahre 7 Monate, d.h.ich kann die Niederlassungserlaubnis in 2008 Juli beantragen und kriegen, wenn ich weiter in Deutschland arbeiten. Jetzt meine Firma wird mich nach Ausland schicken für eine 2 jährige Tätigekeit, zwar der Vertrag wird weiter mit der Muttergesellschaft in Deutschland geschlossen, ich bekommen den Gehalt weiter von der Firma in Deutschland, zahle die Sozialversicherung auch weiter in Deutschland während meines 2-jährihen Aufenhalts im Ausland, wird mein Vertrag in Deutschalnd aber in dieser Zeitraum suspendiert und ich einen zusätzlichen Vertrag mit der Tochtergesellschaft vor Ort abschlissen muß. Ich werde jeder 6 Monate nach Deutschland zurückkommen damit meine Aufenhaltserlaubnis nicht ungültig wird. Meine Frage: darf ich während der Zeit der Tätigkeit im Ausland die Niederlassungserlaubnis beantragen? Kann ich ohne Problem erhalten? Gibt's was zu beachten in meinem Fall? Vielen Dank. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis während Auslandstätigk Beitrag von inge am 05.03.2007 um 10:46:11 Zitat:
Kann klappen ... oder in die Hosen gehen! Nach 6 Monaten Abwesenheit erlischt die AE auf jeden Fall (so man keine längere Frist genehmigt bekommen hat). Sie erlischt aber auch bei einem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt. Das ist recht schwammig und deswegen sollte man nicht darauf bauen, dass das Ganze ohne Probleme funktioniert. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis während Auslandstätigk Beitrag von maki am 05.03.2007 um 11:02:11
Bin kein Experte aber ich glaube das Beste wäre mit deiner ABH zu reden.
Erkläre ihnen die Situation und beantrage eine Fristverlängerung. Denke das deine Chancen ganz gut sind, da du weiterhin für deine Firma hier arbeitest und hier Steuern und Sozialabgaben zahlst. Auf der anderen Seite sind 2 Jahre ziemlich lang für eine Fristverlängerung. Ich glaube wenn du nachweisen könntest das es sich wirklich nur um einen befristeten Einsatz handelt, stehen deine Chacen ganz gut. Zitat:
Ich glaube das würde nichts bringen, da es um den Lebensmittelpunkt geht. Gruß, maki |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis während Auslandstätigk Beitrag von Fufu am 06.03.2007 um 06:32:24
vielen Danke für die Antwort.
Was ich nicht verstehe ist was ist die vorübergehende Aufenhalt? Das ist gar nicht in dem Aufenthaltsgesetz definiert, was eindeutig geregelt ist die 6 Monatenfrist. Ausserdem besitze ich die Aufenhaltserlaubnis bis 2009, von meinem Verständnis solange ich die 6 Minaten-Grenze (oder auch die verlängerte Frist) nicht übertritten, die alle andere sind reine private Sache, egal in Ausland zu arbeiten oder Urlaub zu machen. Mein Auslandsaufenhalt wird zuerst auf 2 Jahre beschränkt ist und die Firma hat zugesichert dass ich danach rückintegriert werden kann. Ich würde auch aus eigener Kasse in Deutschalnd einreisen um die Frist zu halten. Ist das dann trotzdem kritisch? Danke. |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis während Auslandstätigk Beitrag von Sondra am 06.03.2007 um 09:01:21 Zitat:
Vorübergehend = auf Zeit, temporär, kurz, kurzfristig, episodisch, anfallweise, flüchtig, momentan Also: Bestätigung des Arbeitgebers, dass es sich um einen befristeten (= auf Zeit) Auslandsaufenthalt im Interesse der Firma handelt. Zitat:
Aber nicht so, wie du meinst. Siehe VAH Zitat:
:) S |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis während Auslandstätigk Beitrag von Fufu am 06.03.2007 um 11:23:13
Vielen Dank Sandra,
kannst Du sagen was ist VAH? Danke |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis während Auslandstätigk Beitrag von Fufu am 06.03.2007 um 11:42:00
Hallo Sondra,
heißt das solange ich bei ABH die Fristverlängerung beantrage, kann der Aufenhalt als gewöhnliche Aufenhalt angerechnet? Was passiert dann wenn ich in einem Jahr einen Auslandaufenhalt länger als 180 Tage habe mit Verlängerung, und kurz darauf nach der Einreise in Dt. wieder ausreisen muß? muß ich noch mal beantragen? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis während Auslandstätigk Beitrag von Sondra am 06.03.2007 um 14:40:20 Zitat:
Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum Aufenthaltsgesetz und zum Freizügigkeitsgesetz EU Zitat:
Ja, das heißt es. Siehe VAH Zitat:
Zitat:
Wenn es schon klar ist, dass Zitat:
würde ich gleich eine 2 jährige Frist beantragen. Über die Bestimmung der Frist wird so wie so nach Ermessen der ABH entschieden. Und in der Zeit kannst du selbstverständlich nach D kommen und dich hier aufhalten. Gruß :) S |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis während Auslandstätigk Beitrag von ronny am 12.03.2007 um 00:21:16
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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