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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Doppelte Staatsangehörigkeit (Bosnisch-Deutsch) https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1172936433 Beitrag begonnen von NangNang am 03.03.2007 um 16:40:33 |
Titel: Doppelte Staatsangehörigkeit (Bosnisch-Deutsch) Beitrag von NangNang am 03.03.2007 um 16:40:33
Hallo zusammen!
ich habe eine Frage... Meine familie und ich erfüllen alle nach deutschem gesetz geltenden auflagen bzgl. einbürgerung und würden gerne die doppelte staatsangehörigkeit beantragen, da wir aus wirtschaftlichen gründen in bosnien nachteile hätten. wenn wir die doppelte staatsangehörigkeit bekommen und annehmen... verlieren wir dann automatisch die bosnische? gibt es für dieses thema irgendwo informationen... oder ähnliches... gleiche fälle, weil ich kann nichts finden... hab nur gefunden, dass bosnien die dopellte staatsangehörigkeit akzeptiert, wenn ein bilaterales abkommmen zwischen den beiden ländern existiert... aber das ist grade der haken... das weiss ich nicht etc... wie gehe ich hier vor? ich bitte um hilfe ... ist ganz dringend.. vielen dank grüeß, nang |
Titel: Re: Doppelte Staatsangehörigkeit (Bosnisch-Deutsch Beitrag von Ralf am 03.03.2007 um 17:58:09 NangNang schrieb am 03.03.2007 um 16:40:33:
Wie sehen diese Nachteile denn konkret aus? Die Verwaltungsvorschriften sagen hierzu: Zitat:
Solche evtl. Nachteile müssten den Einbürgerungsbewerber konkret nachweisbar betreffen. Nur die abstrakte Möglichkeit, dass er betroffen sein könnte, reicht in keinem Fall aus. Weiterhin heißt es dort: Zitat:
Zitat:
Dann wäre es ja keine Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Wenn man davon aus- ginge, dass die bosnische StA mit der Einbürgerung erlischt, wäre gar kein Entlassungsverfahren erforderlich. Zitat:
Zwischen Deutschland und Bosnien existiert kein solches Abkommen, wie oder wogegen willst du da vorgehen? |
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