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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ehe / Trennung / Kind
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Beitrag begonnen von america am 02.03.2007 um 19:35:53

Titel: Ehe / Trennung / Kind
Beitrag von america am 02.03.2007 um 19:35:53
Hey,

ich bin seit drei Jahren mit einem Nigerianer verheiratet, er ist seit neun Monaten wieder hier in Deutschland ...

... wie auch immer ich möchte mich von ihm trennen, muß er dann wieder zurück ? Er hat eine Aufenthaltsgenehmigung bis Juni oder Juli, er hat einen 400,- Job und ein Kind mit mir.

Was passiert, wenn er sich eine eigene Wohnung nimmt und ich es ja bei der ABH melden muss ?

Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

LG america

Titel: Re: Ehe / Trennung / Kind
Beitrag von Mick am 02.03.2007 um 19:56:49
Hi,
aufgrund der Regelung des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG
kann er ggf. bleiben. Einfach mal durchlesen und dann
weitere Fragen stellen, wenn diese bestehen.

Titel: Re: Ehe / Trennung / Kind
Beitrag von america am 02.03.2007 um 20:18:47
Hey mic,

erst mal vielen Dank für deine Antwort.

OKAY ...

Er hat die Vaterschaft anerkannt
Wir haben gemeinsames Sorgerecht, was auch so bleiben soll
Es gibt keinen Ausweisungsgrund
Seine Staatsangehörigkeit ist geklärt

Ich möchte einfach nur die räumliche Trennung ohne das er gehen muss.

Ist mit dem 400,- € Job sein Lebensunterhalt gesichert ???

LG america

Titel: Re: Ehe / Trennung / Kind
Beitrag von Mick am 02.03.2007 um 20:50:35

america schrieb am 02.03.2007 um 20:18:47:
Ist mit dem 400,- € Job sein Lebensunterhalt gesichert ???  

Hi,
darauf kommt es beim § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG nicht
an (sh. "abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1"). Es kommt
darauf an, dass er die Personenensorge ausübt.

Titel: Re: Ehe / Trennung / Kind
Beitrag von america am 02.03.2007 um 21:08:23
Mit Personensorge ist gemeint, das er sich regelmäßig um unseren Sohn kümmert, richtig ?

Wie hat das dann auszusehen ?

Das er sich mind. einmal die Woche um seinen Sohn kümmert,
oder öfter ?

Ich bin mir ziehmlich sicher das er das tun wird !

Verstehe ich es richtig, das solange er regelmäßigen Kontakt zu seinem Sohn hat, ihm die AE verlängert wird ?

LG america

Titel: Re: Ehe / Trennung / Kind
Beitrag von Zeppelin am 03.03.2007 um 12:07:52

america schrieb am 02.03.2007 um 21:08:23:
Mit Personensorge ist gemeint, das er sich regelmäßig um unseren Sohn kümmert, richtig ?

Wie hat das dann auszusehen ?

Die Definintion der Personensorge findest Du im § 1631 BGB. (siehe Link)
Wie Du sehen wirst ist der Begriff recht weit gefasst. Aber ich würde mal sagen, mal eine Geburtstagskarte allein reicht dafür nicht aus.
Die Kontakte müssen weniger regelmäßig, als bedarfsrientiert sein, aber natürlich nicht in gar zu großen zeitlichen Abständen. Welche Aufgaben er dabei wahrnehmen soll, müsst Ihr selbst miteinander abstimmen.

Aber Du hast schon Recht, sofern er tatsächlich diese Sorge für das Kind - in welcher Form auch immer - nachkommt, behält er sein Aufenhaltsrecht.
Ich kann mir gut vorstellen, dass dies auch gelegentlich mal überprüft wird, sobei wohl die nächsten Bezugspersonen des Kindes - also vor allem wohl Du - sich dazu äußern müssten.

Relevant sind dabei auch die übrigen § des BGB im Abschnitt "Elterliche Sorge", so ab § 1626 ff.

Gruß,
Zeppelin

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