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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Umzug innerhalb Deutschlands während Einbürgerung
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Beitrag begonnen von snow am 26.02.2007 um 09:57:14

Titel: Umzug innerhalb Deutschlands während Einbürgerung
Beitrag von snow am 26.02.2007 um 09:57:14
Hallo zusammen,

ich habe von Landesregierung Darmstadt eine Einbürgerungszusicherung erhalten (wohne in Hessen). Vor kurzem habe ich mit der für mich zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung gesetzt und Entlassungsverfahren aus meiner jetzigen Staatsangehörigkeit angestossen.
Es wird aller Voraussicht nach ca 1,5 Jahre noch dauern. Ich möhte mit meiner Familie aber schon jetzt nach NRW ziehen.
Was sieht das Gesetz in diesem Fall vor, welche Behörde ist dann für mich zuständig? Der Landesregierung in Darmstadt muss ich das sowieso mitteilen. Werden meine Papiere dann nach NRW geschickt oder soll der ganze Prozess in NRW von vorne noch mal gestartet werden (was ich mir aber nicht vorstellen könnte).

Titel: Re: Umzug innerhalb Deutschlands während Einbürger
Beitrag von Ralf am 26.02.2007 um 10:59:27

snow schrieb am 26.02.2007 um 09:57:14:
welche Behörde ist dann für mich zuständig?

Zuständig ist immer die Behörde, in deren Bereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat. Wechselt dieser, ändert sich damit auch die Zuständigkeit.


Zitat:
Werden meine Papiere dann nach NRW geschickt

Ja. Teile einfach deiner bisherigen Behörde deine neue Anschrift mit und bitte um Weiterleitung
der Unterlagen.
Die bereits erteilte Einbürgerungszusicherung bleibt übrigens weiterhin gültig, d.h., die neue
Behörde ist daran gebunden.
Sofern der Antrag auf Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit schon gestellt ist, sollte
natürlich auch das Konsulat bzw. die Botschaft die neue Anschrift erfahren.

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