i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Hilfe, Anschiebung droht!
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1172386470

Beitrag begonnen von Crisu am 25.02.2007 um 07:54:30

Titel: Hilfe, Anschiebung droht!
Beitrag von Crisu am 25.02.2007 um 07:54:30
Hallo und Guten Tag, ich bin Neu hier und über Goggle auf diese Seite gekommen. Worüber ich mich sehr freue und dankbar bin.
Ich)wir sind ratlos. Mein Verlobter ist ausreisepflichtiger Ausländer, der jetzt vom KVR die Aufforderung zur Ausreise erhalten hat. Wir sind seit 2 Monaten am Standesamt gemeldet, seine Papiere liegen zur Überprüfung bei der Deutschen Botschaft in Kinshasa/Kongo vor, was uns bestätigt worden ist. Diese Bestätigung liegt dem KVR vor, und ich habe alle Voraussetzungen zur Eheschließung. Festes Einkommen, (Angestellte), genügend Wohnraum. Wir sind seit 2 Jahren zusammen, und kämpfen bereits 1 Jahr um die Papiere. Durch das Standesamt erhielten wir die Aufforderung beim KVR den Pass meines Verlobten vorzulegen, wir sprachen Beide vor und man zog den Pass meines Verlobten direkt ein, wegen Ausländerrechtliche Vollzugsangelegenheiten. Weiter sagt das KVR aus, meine Personalien nicht zu kennen, was lächerlich ist. bis spätestens 04.03. müssen wir nun  einen Nachweis erbringen, daß die Eheschließung möglich ist und unmittelbar bevorsteht. Wie, bitte können wir so einen Nachweis erbringen? Hat jemand einen Rat?
Danke für jede Antwort!
Liebe Grüße an Euch alle da draußen Chrisu

Titel: Re: Hilfe, Anschiebung droht!
Beitrag von inge am 25.02.2007 um 11:39:29
Erst müssen die Papier vor Ort geprüft werden (das kann ziemlich lange dauern), dann muss das OLG noch über die Befreiung vom EFZ entscheiden (3-8 Wochen?).


Zitat:
daß die Eheschließung möglich ist und unmittelbar bevorsteht

Tut sie nicht und wird sie zu dem Zeitpunkt auch nicht!

IMHO: Wahrscheinlich wird er ausreisen müssen.

Titel: Re: Hilfe, Anschiebung droht!
Beitrag von Blaise am 25.02.2007 um 13:52:03
Hallo,

nur das zuständige Standesamt kann bescheinigen, dass eine Trauung unmittelbar bevorsteht. Allerdings wird das Standeamt dies nur bescheinigen, wenn zumindest die ausländischen Urkunden überprüft wurden und der gesamte Vorgang dem OLG zur Befreiung vorgelegt wurde (wie Inge schon geschrieben hat).

Erst dann wird bescheinigt, dass die Eheschließung unmittelbar bevorsteht.

Blaise

P.S.: Die Dauer des Befreiungsverfahrens ist dann unerheblich. Nach meinen Erfahrungen dauert das Verfahren auch manchmal nur eine Woche ....
B.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.