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Beitrag begonnen von Netzwerktechniker am 24.02.2007 um 20:04:48

Titel: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von Netzwerktechniker am 24.02.2007 um 20:04:48
Hallo,

ich habe eine Frage zur Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2 AufenthG.

Ich habe eine Arbeitsstelle gefunden und hatte auch schon ein Bewerbungsgespräch. Ich gab die Dokumente der Ausländerbehörde um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. nach 4 Monaten bekam ich eine Ablehung mit dem Grund:
Nach einer Überprüfung Ihres Antrages durch die Agentur für Arbeit liegt das vorgesehene Arbeitsentgelt mit 800,- € brutto/Monat unter den tariflichen bzw. ortsüblichen Bedingungen für vergleichbare deutsche oder andere bevorrechtigte Arbeitnehmer.

Also.. das 800€ Brutto für ein Ausländer zu viel wären.
Ich habe über 34 Bewerbungen geschrieben und darum ist mir diese Stelle
so wichtig war.

Ich möchte fragen:
-Wie viel Lohn darf ich höchstens bekommen, damit ich nicht wieder bei
der Ausländerbehörde und die Agentur für Arbeit abgelehnt werde?
-Wieso dauert die Antwort 3-4 Monate, weil der Arbetisgeber bis dahin schon
jemand neuen gefunden hat? Wie soll ich mich bei solch einer Situation
verhalten?

Ich bedanke mich schon mal im voraus
Netzwerktechniker

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von Janey am 24.02.2007 um 20:07:14

Netzwerktechniker schrieb am 24.02.2007 um 20:04:48:
Nach einer Überprüfung Ihres Antrages durch die Agentur für Arbeit liegt das vorgesehene Arbeitsentgelt mit 800,- € brutto/Monat unter den tariflichen bzw. ortsüblichen Bedingungen für vergleichbare deutsche oder andere bevorrechtigte Arbeitnehmer.


Das heißt nicht, dass Du zuviel verdienst, sondern zuwenig. Du darfst nicht weniger verdienen als die im Zitat genannten Personen. Und Du scheinst unter dem Tariflohn zu verdienen.

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von Netzwerktechniker am 28.02.2007 um 22:29:12
Ich danke Ihnen für die Antwort.
Der volle Text, sah so aus:

Zitat:
Begründung:
Gemäß § 39 Abs. 2 AufenthG ist die Arbeitserlaubnis nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zu erteilen. Voraussetzung für die Erteilung ist unter anderem, dass die Beschäftigungsmöglichkeiten deutscher und ihnen hinsichtlich der Arbeitsaufnahme gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer, z. B. Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (bevorrechtigte Arbeitnehmer), nicht beeinträchtigt werden.
Zudem darf ein Ausländer nicht zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden.
Nach einer Überprüfung Ihres Antrages durch die Agentur für Arbeit liegt das vorgesehene Arbeitsentgelt mit 800,- € brutto/Monat unter den tariflichen bzw. ortsüblichen Bedingungen für vergleichbare deutsche oder andere bevorrechtigte Arbeitnehmer.

Eine Zustimmung zur Erteilung der beantragten Arbeitsgenehmigung ist damit ausgeschlossen.
Ihr Antrag war daher abzulehnen .

Gründe für die Erteilung einer Arbeitsgenehmigung nach Härtegesichtspunkten sind nicht erkennbar bzw. wurden nicht vorgetragen. Insbesondere liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines Härtegrundes nach § 7 BeschVerfV nicht vor.

Diese Vorschrift findet gemäß Mitteilung der Arbeitsagentur nur Anwendung auf Arbeitnehmer, die als Betriebsrat oder wegen Schwangerschaft besonderen Kündigungsschutz genießen; außerdem auf Personen im Zeugenschutz und auf jüdische Emigranten sowie traumatisierte Flüchtlinge, nicht jedoch auf Staatenlose.

Aus diesem Text folgt: Das ich nicht weniger Lohn bekommen darf als die Personen im oberen Text?  Wie soll ich mehr verdienen bzw. gleich, wenn ich unter ungüstiegeren Bedienungen arbeiten soll?
Wenn ich nur unter schlechteren Bedienungen arbeiten darf, könnten Sie mir dann bitte sagen wie viel ich mindestens so verdienen soll?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für Ihre Antwort
Netzwerktechniker

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von ronny am 01.03.2007 um 07:46:02

Netzwerktechniker schrieb am 28.02.2007 um 22:29:12:
Wie soll ich mehr verdienen bzw. gleich, wenn ich unter ungüstiegeren Bedienungen arbeiten soll?
Wenn ich nur unter schlechteren Bedienungen arbeiten darf, könnten Sie mir dann bitte sagen wie viel ich mindestens so verdienen soll?  


Hi,

Du sollst gerade NICHT zu ungünstigeren Bedingungen arbeiten, weil das so ist hat die AfA die Zustimmung abgelehnt. Denn dein Arbeitgeber wollte Dich über den Tisch ziehen da die Entlohnung tatsächlich ungünstiger zu sein scheint.

Frag bei der AfA nach, welches Entgelt ortsüblich ist für deinen Job, oder bei der Gewerkschaft ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von Netzwerktechniker am 01.03.2007 um 19:02:09
Ich bedanke mich für die Antworten. Jetzt ist mir soweit alles klar zu diesem Thema.

Und ich habe noch eine Frage: Ich habe einen anderen Job mit 400€ Lohn gefunden, aber die Arbeitsstelle befindet sich in einem anderen Bundesland. Kann ich eine Arbeitserlaubnis für diesen Job bitten oder macht das mit solch einem Lohn kein Sinn?

Mfg

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von maki am 01.03.2007 um 19:15:29
Netzwerktechniker,

du musst ganz normal verdienen um die Arbeitserlaubnis zu bekommen.

Wenn ich mir heises Gehaltsumfrage von 2006 ansehe, solltest du mindestens um 30000,- Brutto im Jahr  bekommen.
http://www.heise.de/ct/06/06/130/

Das heisst alles unter 2000,- € im Monat ist uninteressant.

Gruß,

maki

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von Netzwerktechniker am 01.03.2007 um 19:37:08

Zitat:
du mindestens um 30000,- Brutto im Jahr  bekommen.

maki, Mit meinem § 25 Abs. 5 AufenthG finde ich so ein Lohn nicht real. :o
In diesem Fall hab ich noch eine Frage: In vier Monaten, nach § 25 Abs. 5 AufenthG,(also vier Jahre Aufenthalt in Deutschland) bekomme ich eine Arbeitserlaubnis. Hab ich dann immer noch Grenzen bei der Lohnhöhe?

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von inge am 01.03.2007 um 19:40:25
Wenn du ne Arbeitserlaubnis hast, ist der Lohn egal.

Btw: Monatslohn ... Immer angeben, ob es sich um Vollzeit oder Teilzeit handelt. 400 Euro ist ziemlich viel, wenn man pro Monat nur 2 Std dafür arbeiten muss, aber sehr wenig wenn's 160 Studen sind ...

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von Netzwerktechniker am 01.03.2007 um 19:51:48

Zitat:
Btw: Monatslohn ... Immer angeben, ob es sich um Vollzeit oder Teilzeit handelt.

Bei mir wäre das Teilzeit, 4 Stunden am Tag = 400 Euro pro Monat

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von maki am 01.03.2007 um 19:54:19

Zitat:
Bei mir wäre das Teilzeit, 4 Stunden am Tag.

Uuups, tschuldigung, ich bin von Vollzeit ausgegangen.

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von KAJA am 02.03.2007 um 07:27:40

Netzwerktechniker schrieb am 01.03.2007 um 19:51:48:
Bei mir wäre das Teilzeit, 4 Stunden am Tag = 400 Euro pro Monat


4 Std. am Tag sind ja bei einer 5-Tage-Woche mind. 80 Std. im Monat. Und dafür sollst Du nur 400 € bekommen??? brutto oder netto???

also wenn Du auf 400 €-Basis angemeldet wirst, hättest Du einen Std.-Lohn von grade mal 5 €, sodass auch der Antrag mit Sicherheit sofort abgelehnt wird!

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von Danka am 02.03.2007 um 16:33:05
Hallo,

hast du einen Hochschulabschluss, denn davon hängt es auch ab, wieviel Geld du verdienen musst, um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen!
Ausserdem, kann dein Arbeitgeber für dich auch viel tun. Ich habe am Anfang auch weniger als Ortsüblich und insgesamt für Hochschulabsolventen erforderlich verdient. Der Hauptgrund dafür war, dass ich quasi das Unternehmen mit ein paar anderen Mitarbeitern von 0 auf aufbauen sollte und unser Arbeitgeber uns kein attraktives Gehalt anbieten konnte. Zuerst habe ich auch eine Ablehnung bekommen. Daraufhin hat mein Arbeitgeber bei dem zuständigen SB bei der AfA angerufen und die Lage erklärt. Ich habe unmittellbar danach eine Zustimmung bekommen. Seit dem wurde aber mein Gehalt bereits zwei Mal erhöht und ich verdiene jetzt für einen Hochschulabgänger zumindest angemässen.
Leider muss ich dir aber in Einem zustimmen, dass viele Arbeitgeber die Situation der Ausländer gerne zu ihren Gunsten ausnutzen und schlechtere Bedingungen anbieten! Deswegen finde ich den Druck seitens der AfA berechtigt. Klar möchte jeder eine Arbeit finden, aber von 400€/Monat wirst du nicht leben können und bald sich eine neue Arbeit suchen müssen.

Ich habe also auch nur von mind. 2000€/Monat brutto für Hochschulabsolventen gehört. Es geht aber auch mit 1500€, wenn dein Arbeitgeber gute Gründe dafür nennen kann und dies der AA verständlich macht. Unter 1500€ wird  es aber wahrscheinlich nie funktionieren.

Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Suche nach einer guten Stelle und gib nicht auf!!!

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von maki am 02.03.2007 um 16:37:10

Zitat:
In diesem Fall hab ich noch eine Frage: In vier Monaten, nach § 25 Abs. 5 AufenthG,(also vier Jahre Aufenthalt in Deutschland) bekomme ich eine Arbeitserlaubnis. Hab ich dann immer noch Grenzen bei der Lohnhöhe?

Naja, wenn du eine Arbeitserlaubnis bekommst, must du auch nicht mehr geprüft werden.

Du solltest dich aber trotzdem nicht ausbeuten lassen und für so einen Hungerlohn schuften ;)

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von Ulf am 02.03.2007 um 18:47:08

Danka schrieb am 02.03.2007 um 16:33:05:
Ich habe also auch nur von mind. 2000€/Monat brutto für Hochschulabsolventen gehört. Es geht aber auch mit 1500€, wenn dein Arbeitgeber gute Gründe dafür nennen kann und dies der AA verständlich macht. Unter 1500€ wird  es aber wahrscheinlich nie funktionieren.



Auch deutsche Absolventen der Generation Praktikum bekommen oft sehr wenig bis gar kein Geld für den ersten Job.

Gruß, ULF

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von Netzwerktechniker am 05.03.2007 um 20:49:45
Ich möchte Euch allen, für die Antworten danken.
Also muss ich mich anstrengen einen Job zu finden wo ich min. 7-7.50€, die Stunde, bekomme.

Titel: Re: Arbeiterlaubnis gemäß § 39 Abs. 2
Beitrag von Ulf am 06.03.2007 um 18:48:28

Netzwerktechniker schrieb am 05.03.2007 um 20:49:45:
Also muss ich mich anstrengen einen Job zu finden wo ich min. 7-7.50€, die Stunde, bekomme.


Einen Job, wo Du so bezahlt wirst wie Deutsche auch, wo es aber nicht genügend bevorrechtigte Interessenten gibt.

Gruß, ULF

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