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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Was nun???Ex Yu, nie BiH
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Beitrag begonnen von Edi am 22.02.2007 um 13:31:34

Titel: Was nun???Ex Yu, nie BiH
Beitrag von Edi am 22.02.2007 um 13:31:34
In meinen anderen Thread`s ist eine enorme Undeutlichkeit aufgrund der Vielzahl von Beiträgen entstanden.

Deshalb möchte ich die Eckpunkte, die meines Erachtens Relevant sind, hier neu Aufführen!

Ich bin:
1965 Geboren in Jugoslawien Rep. Kroatien
1970 Eingewandert nach Deutschland (ab da Meldeanschrift bei Großmutter in Rep. Bosnien)
1996 Ausweis (YU, abgelaufen 95, von YU Verlängerung verweigert) wurde mir Entwendet, Verlust anzeige von Polizei Verweigert, ALA Verlustbescheinigung erhalten!
2000 Aufenthalts und Ausweisersatz durch ALA      
2001 Antrag auf Einbürgerung in der BRD
und nun die Fakten.

Im (clan 6) §6 Erlangen der Staatsbürgerschaft für Außenstehende (Ausländer/nicht BuH), des BuH StAR steht: Geborene Kinder, Erlangen dem Umständen nach geltenden Recht die BuH Staatsbürgerschaft wenn folgendes zutrifft:
§6.1.Wenn beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt, die BuH Staatsbürgerschaft besitzen, unabhängig vom Geburtsort/Staat.
§6.2. Wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt BuH Zugehörig ist und die Geburt auf dem Territorium von BuH erfolgte.
§6.3  Wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt BuH Zugehörig ist und das Kind Außerhalb BuH zur Welt kommt ohne eine andere Staatszugehörigkeit zu erlangen.
§6.4 Wenn die Geburt im Ausland erfolgt und mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt  BuH Zugehörig ist, kann sich eine Zugehörigkeit zu BuH bis zum erlangen des 23zisten Lebensjahres ergeben wenn, - unter der Berücksichtigung der BuH Staatsangehörigkeitsrechte von einer Berechtigten Person im In und Ausland zu BuH Registriert werden
oder der Dauerhafte  Aufenthalt sich auf dem Territorium von BuH befindet.

Für mich bedeutet das, da ich in der YU-Republik Kroatien Geboren wurde und beide Eltern zum Zeitpunkt meiner Geburt auch in Kroatien gemeldet waren, sowie der Staat BuH noch nicht existierte, das §6.1. nicht zutrifft, weil die Eltern dem Staat BuH nicht zugehörten!
§6.2. Auch nicht, da die Geburt nicht auf BuH Territorium erfolgte.
§6.3. Auch nicht, da ich die SFRJ bei Geburt erlangte.
§6.4. Auch nicht, da zum Zeitpunkt des Inkrafttreten diese Gesetzes, ich bereit deutlich das alter von 23 überschritten hatte! Das ich in Kroatien und somit im Ausland geboren wurde dürfte nur Sekundärer Natur sein.
Ansonsten beziehen sich eine Reihe von Ausnahmen auf die unter 18 Jährigen Kinder, was auch nicht auf mich zutrifft.
Zudem endet die BuH Zugehörigkeit lt. §17 & §18 (clan 17 & clan 18) mit dem Ersuchen/Erlangen einer anderen Staatsbürgerschaft, was aus meiner Sicht die Befreiung erübrigt!
D.h. mit dem Einreichen des Einbürgerungsantrages in der BRD, spätestens jedoch nach erfolgter Zusicherung ist die BuH Staatsangehörigkeit erloschen!

(clan 32) §32 Schreibt für im Auslandansässige BuH Bürger die Entlassung über die Diplomatische Vertrettung vor!

u.a. (clan 33) §33 Das umgeht den Formeln Akt der Befreiung und die Befreiung als solches ist sicher für andere Situationen gedacht. Wenn z.Bsp. Ein Land keine Einbürgerungsanträge annimmt ohne das eine Befreiung vorliegt! Hierfür erhält im Falle der Befreiung, der Befreiungs suchende nach erteilung der Befreiung eine 6 Wochen Gültiges Reisedokument von BuH. Kommt die Einbürgerung im Fremdstaat nicht binnen 1(eines) Jahres zustande, so erhält der Befreiungssuchende seine Staatsangehörigkeit von BuH zurück!

Insgesamt ist diese Art der Gesetzsprechung sehr Unpräzise.
Eine eindeutige Definition der Vorgehensweisen fehlt, ich glaube kaum das es hier auch eine art VwV gibt die entsprechnden Schritte vorzeigen.

Auffällig ist auch das der Begriff „Kind“ immer wieder mit der Vormundschaft und mit dem Alter von 18 Jahren in Verbindung gebracht wird, aber auch hier fehlt z.Zt. eine Klare definition!
D.h. man kann ausgehen das mit „Kind“ immer die mündige Person benannt wird.
Aus §6.4. Ableitenden meine ich, dürften Eltern nach BuH Recht nur bis zum 23 Lebensjahr als Vormund angesehen werden!

Die zuvor genannten Gesetze Schließen somit meine Automatische Staatsangehörigkeit zu BuH aus!

Die Behauptung der ALB und EBH ist somit unrichtig.

Mein Antrag aus 2001 auf Einbürgerung als Staatenloser dürfte damit nicht ganz Abwegig sein!

Wenn aber die EBH unter Missachtung der o.g. Gesetzlichen Regelung des Fremdstaates sowie der tatsächlichen Sachverhalte zu meiner Person durch das unabdingbaren Verlangen mich als BuH zu Führen hat, dann muss auch folgendes Beachtung finden.

Nun Deutsches Recht:
Da die EBH von ihrer Behauptung, wie schon erwähnt, nicht abzugringen ist, müsste ich also dann nach deren Annahme und nach BuH Recht verfahren.
Dann aber würde §32 des BuH StAR greifen und der sagt eindeutig die Pflicht der Befreiung beim Zuständigen Konsulat aus! Damit würden dann auch die Gebühren der Konsulate usw. zu den Kosten zählen. D.h. es ist mit gesamtkosten von mindestens 1331EUR zu rechnen und somit müsste mann:
87.1.2.3.2.1 Eine unzumutbare Bedingung im Sinne des Satzes 2 Nr. 3, 2. Fallgrup-
            pe liegt insbesondere vor, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden
            Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungs-
            kosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürge-
            rungsbewerbers übersteigen und mindestens 2 500 Deutsche Mark betra-
            gen.
Anwenden.
Das kommt zustande da meine Person seit 2003 das Insolvenzverfahren bestreitet und somit das Einkommen nach §850ZPO und damit auf max. 980EUR begrenzt wird!

Weiterhin ist zu vermuten das auch folgende Regeln zu beachten sind:  

8.1.2.6.3 Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Ob Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann, hat die Einbürgerungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen. Ausnahmen vom Einbürgerungshindernis eintretender Mehrstaatigkeit kommen insbesondere in Betracht:

8.1.2.6.3.1 Wenn das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht ermöglicht.

#Geht nicht müsste ich erst Eingebürgert werden (was nur mit Komplikationen gehen könnte, [Anstiftung zum Meineid] und das kann ich sicher auch in anderen Staaten und damit nicht nur BuH!!!

8.1.2.6.3.2 Wenn der ausländische Staat die Entlassung durchweg verwehrt oder
           von unzumutbaren Bedingungen [meine Identifikation] abhängig macht.

8.1.2.6.3.3
           c) Die Versagung der Einbürgerung muss eine besondere Härte darstel-
              len. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn alle im Inland wohnhaf-
              ten Familienangehörigen bereits deutsche Staatsangehörige sind oder
              der Einbürgerungsbewerber seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig sei-
              nen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
#Hier könnte meine Leibliche Tochter (11Jahre) und meine Lebensgefährtin der die Eheschließung [seit 15 Jahren] mangels meines Ehefähigkeitszeugnises, verwehrt bleibt.

8.1.2.6.3.4 Wenn der Einbürgerungsbewerber zwar die Verweigerung der Entlassung zu vertreten, sich aber schon länger als 20 Jahre nicht mehr im Herkunftsstaat aufgehalten hat, davon mindestens zehn Jahre im Inland, und über 40 Jahre alt ist.

#Ist doch mein Verschulden wenn ich nicht in BuH Einbürgere [weil rechtlich nicht möglich] um die EBH zufrieden zu stellen.

Die Original BuH Gesetze sind nachzulesen im „ZAKON O DRZAVAJANSTVU BOSNE I HERCEGOVINE; glasnik BiH br. 4/97, 13/97, 41/02, 6/03, 14/03“ google.com  nutzen oder http://www.embajadabh.org.ar/konzularno.htm

Die Deutsche Rechtsprechung findet man u.a. im Board von www.info4alien.de!
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/starvwv.htm

Was meint ihr, bin ich BuH oder eher Staatenloser?
Wenn ich BuH bin müssen dann nicht bis 9/2005 die Vwv greifen?

LG Edi

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von ronny am 22.02.2007 um 13:36:04
Hi

ich mache mir jetzt Micks Meinung mal zu eigen:


Zitat:
Meine Meinung zu Deiner Geschichte:

Hat sachlich viel für sich Deine Argumentation,
kämpfe sie ggf. mit der Untätigkeitsklage durch.
Hier drehst Du Dich nur im Kreis. Wir können nichts
an den Forderungen Deiner EBH ändern.


Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von inge am 22.02.2007 um 13:36:10

Zitat:
In meinen anderen Thread`s ist eine enorme Undeutlichkeit aufgrund der Vielzahl von Beiträgen entstanden

Nö, der wurde einfach nur geclosed, weil das Thema von hier aus durch ist.

Ich meine, der Konsens war:
"Gehen sie zu einem Anwalt. Gehen sie direkt dort hin. Ziehen sie vorher keine 2.000 Dollar ein"

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von stanley009 am 22.02.2007 um 15:17:35
Meine unprofessionelle Meinung wäre:


Zitat:
Was meint ihr, bin ich BuH oder eher Staatenloser?


BuH


Zitat:
Wenn ich BuH bin müssen dann nicht bis 9/2005 die Vwv greifen?


Ja!

Meiner Meinung nach hast du völlig recht, das EBH hat aber anders entschieden. Shit happens...even in Germany.


Gruß




Titel: Re: Was nun???
Beitrag von Edi am 22.02.2007 um 15:17:55
Mein Lieber Inge,
warum so was, warum schon wieder am thema vorbei???

Das der thread geschlossen wurde habe ich nicht einmal bemerkelt :-)
Ich hatte glaube ich selbt schon auf seite drei versucht das ding zu kappen, da ja keiner verstand worum es eigentlich geht!

Aber du fängst hier schon wieder mit dem drann vorbei schießen an.

Ich würde gerne Antworten auf die zwei Letzten sätze und damit auch Fragen hören!

Alles vorher wurde durch solche Ausreisser wie den deinen zum Karussel gemacht.

Wenn eine Sache eben nicht in 5-10 Zügen beantwortet ist dann hat eine fortsetzung kaum noch wert, wie Mick schon bemerkte.

Ich würde mich über sachlichen vortrag freuen und vom moderator die gleichbehandlung erwarten. Wenn ich derart schreibe, wandern die beiträge auf den schrottplatz oder ins nirwana.

Im übrigen sieht man wie vertraut du mit der sache bist wenn du mir zum RA anrähts, denn habe ich bekannter weise schon seit einem Jahr an der Sache.
Nur will der gute für jede Auskunft richtig Asche sehen und leider habe ich es z.Zt. nicht so dicke und greife auf @Ralfs angebot zurück in solchen Sachen hier zu fragen.

Aber ehrlich ich wünsche nur die Antwort auf diese 2 Fragen, dann seit ihr mich auch vorerst Los.

@stanlay
thank`s for the vote "Shit happens...even in Germany." but no alltime`s the same

best regards
LG Edi

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von inge am 22.02.2007 um 15:27:17

Zitat:
warum so was, warum schon wieder am thema vorbei???

Weil das Thema durch ist und du uns hier noch 20 Jahre deine Argumentation präsentieren kannst -> es hilft dir NIX!

Ich glaube, Mick hat den Weg doch aufgezeigt?
Rechtsmittelfähigen Ablehunungsbescheid vom RP verlangen, dadurch wird dir dann der Klageweg eröffnet.

Eine andere sinnvolle Lösung wird hier nicht mehr kommen. Rumdiskutiert hast du jetzt schließlich schon ein paar Jahre. Hat's was gebracht? Nö. Also: Rechtsweg beschreiten. Damit hast du dann irgendwann ein eindeutiges Ergebnis.

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von Edi am 22.02.2007 um 15:33:56
Ich glaube es nicht, das weis ich doch schon lange und darum geht es auc gar nicht, sonder nur um diese 2 Fragen die ich gerne beantwortet haben möchte, ohne das ich selbt noch einschreiten muss ausser evtl. dank für die teilnahme Auszusprechen.

Stanlay ist ein gutes Beispiel, ohne floskeln Antworten, mehr nicht.

@Stanlay
zasto BuH, po zakone je nemogude

"warum BuH, per Gesetz ist das nicht möglich"=board Sprache

Edi



Titel: Re: Was nun???
Beitrag von inge am 22.02.2007 um 15:46:27
Die Antwort wurde dir doch schon gegeben:
Du hast möglicherweise (!) Recht.
Allerdings sieht das RP das nicht so, also bleibt nur noch die Klage. Du kannst da ja schlecht sagen "Aber bei i4a wurde mir gesagt ...". Das dürfte dem RP am A*sch vorbei gehen, oder?

Wäre ich in deiner Lage, wäre ich so vorgegangen:
Einbürgern (BUH), Ausbürgern (BUH), Einbürgern (D)
Und von dem gesparten Geld für den Anwalt wäre ich dann mehrfach schick essen gegangen. Alternativ kannst du nach Einbürgerung (D) auch noch dem BuH Botschafter und dem RP den "Effe" zeigen. Ist allerdings ein recht teures Vergnügen.

Fakt ist: Du willst dein RECHT. Das bekommst du vor Gericht. Und ob der Richter deiner Argumentation folgt oder der des RP kann vorher sowieso keiner sagen.

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von Edi am 22.02.2007 um 16:11:52

Zitat:
Fakt ist: Du willst dein RECHT. Das bekommst du vor Gericht. Und ob der Richter deiner Argumentation folgt oder der des RP kann vorher sowieso keiner sagen.


Das ist wieder keine Antwort!
Ist mein Deutsch so Schlecht zu lesen?


Zitat:
Du hast möglicherweise (!) Recht.

Mit einem "möglicherweise" ist auch noch keine Aussage getroffen, oder geht es hier immer nur um vermutungen!


Zitat:
Wäre ich in deiner Lage, wäre ich so vorgegangen:
Einbürgern (BUH), Ausbürgern (BUH), Einbürgern (D)

Ich auch, aber du hast auch hier die Komplikation mit der Identifikation nicht Verstanden und du würdest sicher unter Anstiftung zum Meineid in BuH Einbürgern, ja sicher!

Ich mach dir einen Vorschlag, wir beide sind ab jetzt nur Beobachter und warten mal ab was sich in den nächsten tagen hier tut, sonnst geht das wieder neben raus! Natürlich können wir Antworten wenn wir angesprochen werden.

Desweiteren denke ich das es Zeit ist mal die Sache auf einen Stiefel zu Verlegen...vielleicht wird das ja mal was.

Ach ja, erst werde ich in kürze den Minister und eine andere ebene Bemühen und dann wird bei erfolglosigkeit der RA vor dem Verwaltunggericht tätig.

Aber erst brauche ich Opbjektive und Substanzierte Antworten auf diese 2 Fragen hier!

LG Edi

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von schweitzer am 22.02.2007 um 16:48:27

Zitat:
Was meint ihr, bin ich BuH oder eher Staatenloser?
Wenn ich BuH bin müssen dann nicht bis 9/2005 die Vwv greifen?



Zitat:
Aber erst brauche ich Opbjektive und Substanzierte Antworten auf diese 2 Fragen hier!


Edi,

Dir ist hier schon mehrfach gesagt worden, dass Deine Argumentation viel für sich hat. Entscheiden bzw. feststellen, ob Du nun BuH-Staatsangehöriger bist oder nicht, kann hier aber niemand, wenn das entsprechenden Behörden nicht in hinreichender Weise machen oder machen können, bleibt kein anderer Weg als das Gericht zu bemühen. (Das ist hier nicht gesagt und wiederholt worden, um Dich "abzuwimmeln", sondern sollte von Dir eher als Bestärkung und Rat verstanden werden.)

Insofern wirst Du hier, weil niemand Jurist ist und weil hier auch keine Rechtsberatung gemacht werden kann und darf, keine "substantiierte" Antwort bekommen können auf Deine erste Frage.

Und da Deine zweite Frage praktisch auf einer Antwort auf die erste (die hier nicht möglich ist) aufbaut, ist auch für die zweite Frage zumindest eine seriöse Antwort nicht möglich.

Versuch das bitte zu verstehen - ich denke nicht, dass irgendjemand hier aus Arroganz, bösem Willen oder sonst einem ähnlichen Grund Dir hier nicht helfen will.  - Das solltest Du nicht mehr oder weniger unterschwellig immer wieder unterstellen.

Kein noch so guter Berater oder Experte, ob nun von einer Migrationsberatungsstelle oder einer ABH kann alle Fragen und Probleme lösen - das genau verlangst Du aber hier.

Ich denke, der Grund, weshalb Dein Ursprungsthread hier geschlossen worden ist, liegt darin, dass alles , was gesagt werden konnte, gesagt worden ist - und so ist es hier und jetzt wieder.

=schweitzer=

P.S. - Menschlich gesehen kann ich Deine Unzufriedenheit sehr gut nachvollziehen, aber dass das so ist, reicht nicht, um Dir und Deinem Anliegen zu helfen.




Titel: Re: Was nun???
Beitrag von stanley009 am 22.02.2007 um 16:50:09

Zitat:
warum BuH, per Gesetz ist das nicht möglich


Pure Logik - Einer der Teilrepubliken hast du ja auch während der Jugo-Zeit angehört  (welcher Teilrepublik ist  egal, denn der Prozess sich einbürgern zu lassen ist der selbe in Deutschland - erst ausbürgern, dann einbürgern -). Die bosnischen Gesetze wurden nach dem Zerfall für die Mehrheit der dort ansässigen Bürger geschrieben um Sie schnell zuordnen zu können. An deinen Fall hat da sicherlich keiner gedacht.

Ich verstehe deine Aufregung und deine Enttäuschung über die deutsche EBH. Wenn man schon so lange in Deutschland wohnt und sich als deutscher fühlt ist es sehr deprimierend, dies auch noch über jahrelange und vor allem kostspieliege Ausbürgerungsprozeduren / Verfahren feststellen zu lassen.

Hilft aber alles nichts.

1.Wenn du dich im Unrecht fühlst und auf dein Recht pochen möchtest würde ich Klagen.

2.Der Weg des geringeren Widerstandes und Kosten wäre meiner Meinung nach der Weg über Einbürgerung BuH - Ausbürgerung BuH - Einbürgerung D. Das könnte doch sicherlich mit Hilfe der Eltern relativ zügig über die Bühne gehen!?!

Gruß








Titel: Re: Was nun???
Beitrag von Edi am 22.02.2007 um 17:33:44
@stanlay
Das haben wir schon durch, für 5000KM bekomme ich auch eine Befreiung ohne wenn und aber!

Anderen falls müsste ich erst in BuH Einbürgern und das geht nur mit der Identifikation und die kann ich eben auch nicht machen, weil ich seit 1970 hier bin und keine Sau ausser den Verwandten von da unten kenne und eben Verwandt oder verschwägert dürfen die Personen die mich bei Eidesstatt Identifizieren nicht sein!

LG Edi

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von stanley009 am 22.02.2007 um 17:47:27

Zitat:
für 5000KM bekomme ich auch eine Befreiung ohne wenn und aber!


die 5000 KM hast doch wohl nie geglaubt, oder? Hattest du auch mal bei anderen Anwälten angefragt?

Seh nicht alles so negativ und mach dir das System da unten zum Vorteil. Wenn deine Eltern Ihre Nachbarn fragen oder Freunde, dann identifizieren Sie dich für ne Portion Cevapcici und ne Flasche Rakija...und das weißt du auch!
Beruhigt schlafen kannst du danach auch, denn etwas unrechtes hast du ja nicht gemacht.

Gruß

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von Edi am 22.02.2007 um 18:30:50
Hallo Stanlay,
na ja die Cevape und den Schnapps hätte ich auch noch mit einem Burek getopt :-)


Zitat:
Beruhigt schlafen kannst du danach auch, denn etwas unrechtes hast du ja nicht gemacht.

 
Ne du, das wiederum ist nicht mein part! Erst jemanden zum Meineid anstiften und dann mitklaren Kopf Schlafen, mit dem wissen das die Jungs irgend wann auf einen zukommen und und eine Weitere Gegenleistung für ihr entgegenkomen verlangen!

Diese Art des Dopings ist nichts für Papas Sohn.

Na das mit dem Anwalt ist so eine Sache, meine Eltern haben einen Untermieter der Zufällig Polzist in diesem Doboj ist und der hat diese Anwältin empfohlen da die die durch ihren Mann direkten kontakt nach Sarajevo hat. Der Gesamtpreis ist anscheinden ja auch nicht nur für die Befreing sondern für den ganzen Vorgang.
Ich denke die werden da irgend wie die regiestrierung u.s.w durchziehen und sofort die Befreiung angehen. Nur man weis ja wie das da unten Läuft, wenn du erst einmal gezahlt hast, dann musst du viel geduld haben.

Ich habe hier auch ehemalige Landsleute die mich seit Jahrzehnten kennen nur sind das Kroaten, Serben, Solvenen, Mazedioner witziger weise kein Bosnier dabei und aus Doboj währe dann ein Glückstreffer.

Aber das hat ja nichts damit zu tun das in der Zeit von 10/03 bis 9/05 die Einbürgerung nach Deutschen Recht unter hinnahme der Mehrstaatlichkeit hätte erfolgen können!

Das der Konsul mir nicht ANtwortet kann man irgend wo Verstehen, die habne ja Schon dem RP in meiner Sache Geantworter und mein DE-RA wird nur Höfflicherweise eine Gleichlautende Antwort wie der RP erhalten haben! Die machen sich wegen mir keine extra Arbeit. Währe ich in BuH Registriert hätten die sicher eine ander Antwort ausgegeben, so aber haben die keinen Bedarf an Widerholungen!

Jetzt möchte ich hier den zuständigen Minister die Sachlage Schildern und würde halt gerne wissen wollen ob meine Argumentte richtig sind.

Ich möchte eben vermeiden vor dem Minister etwas Falsche aufzuzeigen, das macht dann eben keinen guten eindruck!

Mein DE-RA hat schon festgestellt das u.a. nach BuH §18 StAR die BuH Staatsangehörigkeit schon durch den Antrag auf einbürgerung in einem anderen Staat mit dem kein Bilateralles Abkommen besteht, verlohren geht. Erst Recht bei erfolgter Einbürgerung, d.h. wenn der Antrag beim RP angenommen wurde, was ja durch die Einbürgerungszusicherung erwissen ist, ist eine entlassung aus BuH überflüssig, nonsen, purer Quatsch, für die Füße, bull shit...usw.
 

LG Edi

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von fons am 22.02.2007 um 18:33:20
wieder mal (bin zwar spät - aber trotzdem):

wählt doch bitte einen aussagekräftigeren Betreff! Danke  ;)

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von stanley009 am 22.02.2007 um 19:09:34

Zitat:
Jetzt möchte ich hier den zuständigen Minister die Sachlage Schildern und würde halt gerne wissen wollen ob meine Argumente richtig sind.


Da kann ich dir leider nicht helfen.

Als ich mich zu meiner Einbürgerungszeit mal schlau gemacht habe, bin ich auch auf diese "zu hohe Kosten"-Regelung gestoßen, wobei in diversen Foren (weiß leider nicht mehr welche) klar geworden ist, dass nur wenige Anträge mit Bezug darauf Erfolg hatten.

Ist ja auch klar! Zu dieser Zeit waren in Bosnien und Serbien (evtl. auch andere) die Entlassungsgebühren übermäßig hoch. Bei der Anzahl der Ex-Jugos (schätze mal 300-500 k) , die damals und auch heute in D leben, hätte sich für viele eine einfache Möglichkeit dargestellt, mal schnell die doppelte Staatsbürgerschaft ohne große Probleme zu bekommen. Da Deutschland kein Fan von doppelten Staatsbürgerschaften ist, denke ich wurde das Gesetz in der Praxis ein wenig anders ausgelegt.


Zitat:
Ne du, das wiederum ist nicht mein part! Erst jemanden zum Meineid anstiften und dann mitklaren Kopf Schlafen, mit dem wissen das die Jungs irgend wann auf einen zukommen und und eine Weitere Gegenleistung für ihr entgegenkomen verlangen!


Versteh ich nicht!
Bei Meineid nicht schlafen können, aber nen Anwalt bezahlen wollen (wenn der Preis stimmt), der dann offensichtlich mit nicht gesetzeskonformen Mitteln eine Ausbürgerung erreicht ist OK?
Das gehört alles in den selben Topf.


Wie gesagt, meiner Meinung nach biste denke ich besser beraten, wenn du an beiden Fronten arbeitest.
Bosnien ist eben nicht Deutschland und da werden Dinge einfach anders gehandhabt. In deinem Fall kannst du dir  das sicherlich zu nutzen machen (ich rede nicht von Bestechung).

Gruß

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von Edi am 22.02.2007 um 20:29:29
Das Spricht dann auf beiden Seiten nicht für eine Rechtsstaatliche Vorgehensweise!

Wenn aber der RP davon ausgeht das ich als Kind meiner Eltern eben in BuH Automatisch eingebürgert bin, dann bedeutet das das diese nach :


Zitat:
Sticanje državljanstva porijeklom

Clan 6.

Dijete rodeno nakon stupanja na snagu Ustava stice državljanstvo BiH porijeklom:
1. cija su oba roditelja bili državljani BiH u vrijeme rodenja djeteta, bez obzira na mjesto njegovog rodenja;

Vorgehen und mein Status mit Zarten 41 Lebensjahren, immer noch "Dijete"=Kind ist!

Wenn dem nun so ist, muss dann aber auch :
I
Zitat:
I POGLAVLJE
Prestanak BiH državljanstva

Clan 18.

Državljanstvo BiH prestaje djetetu ako nakon potpunog usvajanja stekne državljanstvo druge države.

hier greifen!

Besonderes Interesse widme ich:
Zitat:
Sticanje državljanstva porijeklom

Clan 6.

Dijete rodeno nakon stupanja na snagu Ustava stice državljanstvo BiH porijeklom:
1. cija su oba roditelja bili državljani BiH u vrijeme rodenja djeteta, bez obzira na mjesto njegovog rodenja;

2. ciji je jedan roditelj bio državljanin BiH u vrijeme rodenja djeteta i dijete je rodeno na teritoriji BiH;
3. ciji je jedan roditelj bio državljanin BiH u vrijeme djetetovog rodenja, a dijete je rodeno u inostranstvu, ako bi ono inace bilo bez državljanstva;
4. rodeno u inostranstvu, a ciji je jedan roditelj bio državljanin BiH u vrijeme djetetovog rodenja, pod uslovom da do vremena kada napuni 23 godine:
- bude registrovano u svrhu evidentiranja BiH državljana kod kompetentnih vlasti u BiH u zemlji ili inostranstvu;
- ima stalno mjesto boravka na teritoriji BiH.

hier würde ich alles als nicht zutreffend Unterstreichen wollen!

Aber ich mach da weiter!

Aufgeben ist keine meiner Unternehmerrischen Stärken, tippfehler um so mehr!

Vielleicht lässt sich auch sagen, das in meiner Sache ein Härtefall vorliegt?

Ich bin nicht einmal enttäusch das von hier nicht alle Beiträge brauchbar sind, Respektiere und Schätze dafür jede meinung um so mehr!

Ich will auch keine Rechtsauskunft, sondern nur die Lage Abklopfen, so wie alle anderen hier und da gehören "buh" rufe und Rückschläge (auch unter der Gürtellinie) eben auch dazu!

Es Verwundert mich jedoch das Geltende Rechtssprechung keinen Anklang findet und das so wenig Fachresonanz aufkommt!

Bislang muss ich sagen waren die Beiträge von Ralf am eindeutigsten und ich würde ihm ein Besonders Lob zusprechen. Aber auch von Janna, SAmfro, Inge, maki, blaise, ronny uva. kammen Interessante wenn auch nicht immer angenehme Beiträge, dank an alles Beteiligten!

Falls keinem mehr was zu den 2 fragen einfällt, werde ich mich nun mal an das Minister Schreiben machen, vielleicht bringt das Klarheit!

Der Rechtsweg, wird Anschließen wie Ronny schon sagte, eine Unendliche Geschichte!

@fons
Welchen titel hättens gern`
PS. Wer kennt Ceech und Chong, der Filmtitel würde auch Passen!

LG Edi

Titel: Re: doofer Betreff
Beitrag von fons am 22.02.2007 um 21:34:49

schrieb am 22.02.2007 um 20:29:29:
@fons
Welchen titel hättens gern`
PS. Wer kennt Ceech und Chong, der Filmtitel würde auch Passen!

Deine Ironie kannste gern lassen  :-/

Was nun  .. ist nun mal nixsagend  >:(
Bedenke bitte, dass es hier viele gibt, die täglich Stunden an privater
Zeit opfern, um das zu pflegen. Ein bissel mehr Struktur, is da schon
hilfreich (bzw. wäre).

Wie wär's mit: welche StA, Ex-Jugoslawisch was nun... oder so
Bissle nachdenken vor dem posten soll nicht schaden  ;)

Titel: Re: Was nun???
Beitrag von Ralf am 22.02.2007 um 21:39:44
Edi, da du nicht locker lässt, will ich auch noch mal meinen Senf dazugeben.

Hier in diesem Forum geht außer dir wohl so ziemlich jeder, der sich damit
beschäftigt hat, davon aus, dass du die bosnische Staatsangehörigkeit besitzt.
Deine Einbürgerungsbehörde ist der gleichen Meinung.

Sofern du anderer Meinung bist, wirst du dies belegen müssen, und zwar nicht
mit bosnischen Gesetzestexten, sondern mit einer Bescheinigung der zuständigen
bosnischen Behörde.

Wenn du aber der Meinung bist, dass du nicht die bosnische StA besitzt, kannst
du nicht gleichzeitig von der Einbürgerungsbehörde verlangen, dass du unter
Beibehaltung derselben eingebürgert wirst, denn das sind zwei Dinge, die sich
gegenseitig ausschließen.

Ausgehend davon, dass du bosnischer Staatsangehöriger bist, hat dir die
Einbürgerunsgbehörde eine Einbürgerungszusicherung erteilt, deren Zweck
darin besteht, dass du die Entlassung aus der bosnischen StA beantragen
kannst (und musst). Denn der Verlust der bisherigen StA ist Voraussetzung
für die Einbürgerung, sofern nicht eine Ausnahme gem. § 12 StAG in Betracht
kommt.

Dein Argument: "Die bosnische StA geht mit der Einbürgerung automatisch
verloren."


Aus den Gesetzestexten könnte man durchaus diesen Schluss ziehen. Vor Jahren
wurde dies seitens der Einbürgerunsgbehörden auch so gehandhabt. Die bosnische
Seite hat diesem jedoch wiedersprochen und betont, dass der Verlust nur dann
eintritt, wenn er von der zuständigen Stelle, dem bosnischen Innenministerium,
im Einzelfall genehmigt wird. Seither werden wieder Einbürgerungszusicherungen
erteilt.
Außerdem haben sich die Einbürgerungebehörden in diesem Punkt ausschließlich
an die Vorgaben der obersten Landesbehörden (Innenministerien der Länder)
zu halten, die das Verfahren für die jeweilige Staatsanghörigkeit festlegen. Es
steht nicht zur Disposition der enzelnen Einbürgerungsbehörde, hiervon abzu-
weichen.
Außerdem kann man auch wieder nicht gleichzeitig von einem automatischen
Verlust ausgehen und gleichzeitig Hinnahme von Mehrstaatigkeit verlangen,
denn auch dies schließt sich gegenseitig aus.


Dein Argument: "Die Gebührenforderung der bosnischen Seite war unzu-
mutbar hoch."


Möglich, dass es so war, das haben wir ja in einem anderen Thread ausführlich
durchgekaut. Es ist aber müßig, sich nun noch darüber Gedanken zu machen,
denn aufgrund einer Gebührensenkung ist die Forderung nun in jedem Fall
zumutbar. Es gilt nämlich immer die aktuelle Sach- und Rechtslage. Selbst wenn
die damalige Forderung zum damaligen Zeitpunkt unzumutbar hoch gewesen
sein sollte, kann man sich nun nicht mehr darauf berufen.

Dein Argument: "Es ist unzumutbar, sich in Bosnien erst einbürgern zu lassen,
nur um sich anschließend wieder ausbürgern zu lassen."


Das finde ich auch. Das verlangt aber definitiv niemand von dir. Denn eine
Einbürgerung in Bosnien würde ja voraussetzen, dass du diese StA gerade
noch nicht besitzt. Es geht also nicht um eine Einbürgerung in den bosnischen
Staatsverband, sondern lediglich darum, eine bereits bestehende StA zu
dokumentieren.

Also, mit deiner Behörde kommst du so definitiv nich weiter, ein möglicher Weg wurde
aber schon mehrfach aufgezeigt: Rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid vom
RP verlangen, dadurch wird dir dann der Klageweg eröffnet. Wobei ggf. zuerst
ein Widerspruchsverfahren zu durchlaufen ist.

Ich frage mich allerdings, wogegen geklagt werden soll, oder vielmehr,
warum. Untätigkeitsklage scheidet im Falle der Ablehnung ja ohnehin aus,
aber auch schon jetzt, denn die Behörde ist nicht untätig, sie hat dir ja die
Zusicherung erteilt, sogar mehrfach. Also bist du am Zug, nicht die Behörde.

Also, worauf sollte sich eine Klage stützen? Deine oben genannten Argumente
sind dazu untauglich, da leicht zu widerlegen.

Du solltest wirklich anfangen, dich mit den zuständigen bosnischen Stellen ausein-
ander zu setzen. Nur ein gelegentlicher Schriftwechsel mit dem Konulat ist jeden-
falls nicht ausreichend. Erforderlich ist eine persönliche Vorsprache dort, sowie
die Beschaffung der notwendigen Dokumente aus dem damaligen letzen Wohn-
ort in Bosnien. Letzteres kann auf dem Postwege geschehen, aber auch über eine
bevollmächtigte Person, beispielsweise jemand aus der Verwandschaft, oder auch
über einen bosnischen Anwalt. Vertrauensanwälte wird dir die deutsche
Botschaft in Sarajevo auf Anfrage sicher gerne nennen.

Titel: Re: Was nun???Ex Yu, nie BiH
Beitrag von Edi am 22.02.2007 um 22:43:15
@fons
das sollte keine Ironie sein, mehr Selbstjustiz... :(

Zitat:
Ceech und Cong= 1/Mehr Rauch um Nicht`s-2/Noch mehr Rauch um Garnicht`s-3/Garkein Rauch mehr-4/ Die Ausserirdischen (Rauchen)


@Ralf
Danke für deine Ausführung, wie immer kaum an Präzision zu überbieten!

In groben Zügen, ja, ja das Spiegelt die Situation ziemlich genau wieder!

RP sagt ich sei Bosnier, weil meine Abstammung durch meine eltern Bosnisch ist.

Du aber sagtes in einem meiner andern Thread´s das zur Feststellung der Zugehörigkeit das jeweilige National Recht gilt, also in meinem Spezielen fall das Bosnische Staatsangehörigkeitsrecht!

So müsste also das was ich hier unter §6 aufgeführt habe gültigkeit erlangen!

Es ist nicht ersichtlich warum ich dann noch ein Nachweis von Bosnien brauche!

Dies ist gegenstand der Diskussion ab 11/05!

Zuvor geht es um die Tatsache der Unzumutbarkeit einer Befreiung.
Du hattes mich 2003/2004 irgend wann darauf hingewiesen, bzw. der damals Aktuelle fall "Mario_Ffm"!

Dabei ging nur um Vwv und die Umsetzung der Unzumutbarkeit, der Steuerberater hatte mir nachabzug aller Kosten ein nettoeinkommen von durchschnittlich 500EUR bescheinigt und das for 03 und 04!

Damals habe ich nicht über meinen Status gestritten, jedoch um das Verlangen der Befreiung aus Bosnien, da dies nach deinen Angaben und der Vwv unnötig war!

Im übrigen beschreiben die Bosnischen §17,18 und 24 die Verlust der Staatsbürgerschaft, dabei ist in keinen der 3 die Verpflichtung zu Befreiung aufgeführt. Wie kommt es dann das diese in einem Internen Handel der Ministerien zur geltung kommt, oder ist es eher so das irgend ein Memo diese eventualität aufzeigt und dies Falsch interpretiert wurde.
Die Quelle dieser Anordung würde mich Brennend Interessieren?

Wie schon erwähnt, antrag habe ich als Staatenloser eingereicht, was vom RP auf Bosnisch abgeändert wurde! Dann habe ich den Antrag wie Beschrieben 2003/2004 auf grund der Unzumutbarzeit unter der hinnahme der mehrstaatlichkeit erweitert. Seit ende 2005 bin ich aber immer mehr der Meinung das ich nicht zu Bosnien Gehöre!

Du Sagts es richtig, mann verlangt von mir jetzt den nachweis dazu, oder weiterhin die Befreiung. Dabei ist das Bosnische Staatsangehörigkeits recht und Respecktive §6 dazu eindeutig ausgelegt! Und zum Thema befreiung sind die §17,18 und 24 auch eindeutig! Was der Wunschgedanke diverser Diplomaten ist, wurde nicht in das Geltende Recht aufgenommen! Wenn es Rechtmässig währe wurde es drinn stehen und Stillschweigende Gesetze sind evtl. Moralischer Natur aber entsprechen nicht der Rechtsprechung!

Die Ausgabe einer Statuserklärung wird im Konsulat von der Gültigkeit eines AUsweise abhängig gemacht. Um diesen zu erlagen muss ich in Bosnien EInbürgern. Gleiches gibt für die Befreiung! Um Einzubürgern habe ich das Hindernis der Indetifikation, wie schon beschrieben!

Also Einbürgern um Auszubürgern evtl. möglich, aber die Identifikation als Voraussetzung ist mir unmöglich!

Der RP hatte frist bis 15ten und hat statt einer entscheidung wieder nur die Forderung nach der Befreiung übermittelt, das die EInbürgerung dort im Normal fall nicht hindertlich ist, ist auch mir klar!

Was aber mach ich mit dem ersten Schritt zur EInbürgerung, die Identifikation?

Deshalb, solange man mich biem RP für einen Bosnier hält muss der Antrag auf die Hinnahme der Mehrstaatlichkeit lauten, da ich das Hindernis der Identifikation nicht überwinden kann! (Es sei den Illegal, wie Stanlay schon ausdrückte)
Kann man von mir diese Illegale Handlung erwarten?
Ich sage nein, das währe Anstifftung zur Straftat und müsste nach §StGB geahndet werden und das wollen wir keinen SB/rin zumuten!

Wenn aber das Bosnische Staatsangehörigkeitsrecht Greift, dann sind alle Schritte die bisher Verlangt wurden unnötig und der Sache ist wieder in den Urzustand des Antrages zurück zu setzen und dem entsprechende zu entscheiden!

Unterstützende Argumente die sich evtl. Positiv auf die entscheidung auswirken habe ich aus der Vwv schon zitiert!

Deshalb wollte ich dies zwei Fragen aus der EInleitung klären, bevor ich weitere Schritte entscheide. Ist ja auch immer irgend wie eine Kostenfrage!

LG Edi


Die Untätigkeit ist immer noch Vorhanden

Titel: Re: Was nun???Ex Yu, nie BiH
Beitrag von inge am 22.02.2007 um 23:39:39
Wie du siehst: Ich hab mich zurückgehalten. Ergebnis: selber Stand wie schon lange Zeit.

Zitat:
Dabei ist das Bosnische Staatsangehörigkeits recht und Respecktive §6 dazu eindeutig ausgelegt!

Gebetsmühle?
Bosnisches Recht -> klären in/mit BuH
Deutsches Recht -> klären vor deutschem Gericht.

Ob du RECHT hast, oder nicht, sagt dir nur ein Richter.

Titel: Re: Was nun???Ex Yu, nie BiH
Beitrag von Edi am 23.02.2007 um 08:30:13
Hallo @Inge
Danke für die Großherzige Zurückhaltung...

Aber gehe doch mal bitte einen Schritt zur Seite, damit mal wieder was anderes durch diesen Schlauch kommt.

Das mit der Rechtsprechung haben wir schon seit 2 Jahren so und ob du es Glaubst oder nicht, das war mir schon davor bewust!

Aber ist es so Schwer zu Verstehen, das ich nur die meinung und Argumente der User sammeln möchte um denn ein oder anderen Gedanken aufzunehmen und mein Fehlerquote zu reduzieren.

Beiträge wie hier von Stanlay oder Ralf sind dabei sehr hilfreich, aktionen wie die deine jedoch hinderlich.

Was hat das für einen sinn wenn die Platte doch nen Kratzer hat, dann muss eine Neue her! D.h. neue Argumente!

Stell dir vor du wirst nach dem Weg gefragt, sagt du der Person dann auch "Du hast doch ebens schon einen anderen Gefragt und der hat dir gesagt das er es nicht weis, woher soll ich das nun wissen, ich weiss nichts!"
Frei nach dem Motto "Wissen ist Macht, ich weis nicht`s, macht nicht`s!" aber sich ständig wiederholen das ist das was man von dir hört!

Was mich ehrlich gesagt sehr verwundert ist das sich die Aussagen über die Zeit hinweg um 180° gewendet haben!

Erst wurde gesagt, "Ja wenn die dich für BuH halten, dann, ja dann müssen zur Staatsbürgerschaft und deren Befreiung die Rechte des Fremsstaates gelten und ein darüber hinausgehendes Verlagen ist nicht Richtig!"
Bleibt man nun Konstant auf dieser Schiene, wandeln sich die Meinungen und Fakten werden Verdreht.

Auf diese Art und weise erfolgt nur eine Verzerrung des Sachverhaltes, der durch solch stupide Ziwschenruf wie denn deinen nur Verstärkt wird!

Aber wie gesagt, ich halte mich jetzt entgültig raus, dann wird die Nahrung für diese Flamme hoffentlich auch irgend wann ausgehen!

LG Edi

:nixsag mehr



Titel: Re: Was nun???Ex Yu, nie BiH
Beitrag von fons am 23.02.2007 um 08:35:29
na denn is ja alles gesagt...

:closed

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