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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Fragen zur Ledigkeitsbescheinigung-Algerien-
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Beitrag begonnen von Amici81 am 14.02.2007 um 18:22:43

Titel: Fragen zur Ledigkeitsbescheinigung-Algerien-
Beitrag von Amici81 am 14.02.2007 um 18:22:43
Hi! Hoffe mir kann jemand weiterhelfen?!Bin Algerierin und möchte meinen deutschen Freund heiraten! Da ich in Deutschland geboren bin brauch ich aus Algerien eine Ledigkeitsbescheinigung von der Gemeinde,die das Familienbuch ausgestellt hat. Soweit ich weiß muss diese dann im Innen- und Außenmisterium vorgeblaubigt werden und danach zur deutschen Botschaft wegen der Legalisation. Meine Fragen:
Muß diese übersetzt werden wenn sie auf französisch geschrieben ist?Kann ich sie nach der Legalisation durch die deutsche botschaft übersetzt werden oder brauch die deutsche botschaft die übersetzung?

LG

Titel: Re: Fragen zur Ledigkeitsbescheinigung-Algerien-
Beitrag von desislava19 am 15.02.2007 um 09:38:46
Ich versuche mich jetzt mal kann aber nicht garantieren ob das richtig ist. Bitte Experten verbessert mich wenn ich falsch liege. Ich glaube das alles Sachen übersetzt werden müssen bis auf die Dokumente die International ausgestellt werden. Und ich glaube nicht das es für die Deutsche Botschaft übersetzt werden muss sondern für die Behörden hier.  :)

Titel: Re: Fragen zur Ledigkeitsbescheinigung-Algerien-
Beitrag von ronny am 15.02.2007 um 09:45:26

Zitat:
Und ich glaube nicht das es für die Deutsche Botschaft übersetzt werden muss sondern für die Behörden hier.


Hi

für die Behörden hier wird es übersetzt werden müssen, bei der Botschaft kann es (ggf. dort selber nachfragen) evtl. auch ohne gehen.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Fragen zur Ledigkeitsbescheinigung-Algerien-
Beitrag von Amici81 am 15.02.2007 um 15:35:12
Habe mich schlau gemacht. Es kann nach der Legalisation durch die deutsche Botschaft übersetzt werden. Stand bei mir leider falsch auf dem Laufzettel vom Standesamt!!!!  :o Danke  

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